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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.

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3) Ursach. d. siebenjähr. Kr. 1756. 1757.
ret, den Dresdner Frieden heilig halten zu wollen,
und von dem auf Schlesien und Glatz gethanen
Verzichte nicht abzugehen. Allein nun ward auch
der Fall erwehnet, wenn der König in Preussen
sich zuerst vom Dresdner Frieden entfernen, und
das Haus Oesterreich von neuem angreifen sollte.
Auf solchen Fall, glaubte man, würden die Rech-
te des Hauses Oesterreich auf den abgetretenen
Theil von Schlesien und die Grafschaft Glatz von
neuem wieder statt haben. -- Auch dabey war
nichts zu erinnern. Aber eben das wurde nun
auch auf die Voraussetzung ausgedehnt, wenn
der König in Preussen Rußland oder die Repu-
blik Polen feindlich angreifen würde. -- Ob in
diesem Falle so, wie in dem ersten, der Wiener
Hof von der Verbindlichkeit des Dresdner Frie-
dens sich würde haben lossagen können, weil der
König eine dritte Macht angegriffen hätte, das
war freylich eine andere Frage, die in Berliner
Staatsschriften nachher auf alle Weise bestritten
wurde.

Nun fügte sichs, daß der König in PreussenIII.
durch einen besonderen Canal nicht nur von diesen
beiden geheimen Verträgen beglaubte Abschriften
bekam, sondern auch sonst noch soviele weitere
Nachrichten erhielt, daß es im Werke zu seyn
schien, den König zu einem Bruche mit Polen
oder Rußland zu veranlaßen, um jenen Fall ein-
treten zu machen; ja daß schon nahe Zurüstungen
im Werke wären, den König an mehreren Orten
zugleich in seinen eignen Ländern mit Krieg zu über-
ziehen. Als er hierüber vom Wiener Hofe ver-
geblich eine bestimmte beruhigende Erklärung be-

geh-
F 5

3) Urſach. d. ſiebenjaͤhr. Kr. 1756. 1757.
ret, den Dresdner Frieden heilig halten zu wollen,
und von dem auf Schleſien und Glatz gethanen
Verzichte nicht abzugehen. Allein nun ward auch
der Fall erwehnet, wenn der Koͤnig in Preuſſen
ſich zuerſt vom Dresdner Frieden entfernen, und
das Haus Oeſterreich von neuem angreifen ſollte.
Auf ſolchen Fall, glaubte man, wuͤrden die Rech-
te des Hauſes Oeſterreich auf den abgetretenen
Theil von Schleſien und die Grafſchaft Glatz von
neuem wieder ſtatt haben. — Auch dabey war
nichts zu erinnern. Aber eben das wurde nun
auch auf die Vorausſetzung ausgedehnt, wenn
der Koͤnig in Preuſſen Rußland oder die Repu-
blik Polen feindlich angreifen wuͤrde. — Ob in
dieſem Falle ſo, wie in dem erſten, der Wiener
Hof von der Verbindlichkeit des Dresdner Frie-
dens ſich wuͤrde haben losſagen koͤnnen, weil der
Koͤnig eine dritte Macht angegriffen haͤtte, das
war freylich eine andere Frage, die in Berliner
Staatsſchriften nachher auf alle Weiſe beſtritten
wurde.

Nun fuͤgte ſichs, daß der Koͤnig in PreuſſenIII.
durch einen beſonderen Canal nicht nur von dieſen
beiden geheimen Vertraͤgen beglaubte Abſchriften
bekam, ſondern auch ſonſt noch ſoviele weitere
Nachrichten erhielt, daß es im Werke zu ſeyn
ſchien, den Koͤnig zu einem Bruche mit Polen
oder Rußland zu veranlaßen, um jenen Fall ein-
treten zu machen; ja daß ſchon nahe Zuruͤſtungen
im Werke waͤren, den Koͤnig an mehreren Orten
zugleich in ſeinen eignen Laͤndern mit Krieg zu uͤber-
ziehen. Als er hieruͤber vom Wiener Hofe ver-
geblich eine beſtimmte beruhigende Erklaͤrung be-

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[89/0123] 3) Urſach. d. ſiebenjaͤhr. Kr. 1756. 1757. ret, den Dresdner Frieden heilig halten zu wollen, und von dem auf Schleſien und Glatz gethanen Verzichte nicht abzugehen. Allein nun ward auch der Fall erwehnet, wenn der Koͤnig in Preuſſen ſich zuerſt vom Dresdner Frieden entfernen, und das Haus Oeſterreich von neuem angreifen ſollte. Auf ſolchen Fall, glaubte man, wuͤrden die Rech- te des Hauſes Oeſterreich auf den abgetretenen Theil von Schleſien und die Grafſchaft Glatz von neuem wieder ſtatt haben. — Auch dabey war nichts zu erinnern. Aber eben das wurde nun auch auf die Vorausſetzung ausgedehnt, wenn der Koͤnig in Preuſſen Rußland oder die Repu- blik Polen feindlich angreifen wuͤrde. — Ob in dieſem Falle ſo, wie in dem erſten, der Wiener Hof von der Verbindlichkeit des Dresdner Frie- dens ſich wuͤrde haben losſagen koͤnnen, weil der Koͤnig eine dritte Macht angegriffen haͤtte, das war freylich eine andere Frage, die in Berliner Staatsſchriften nachher auf alle Weiſe beſtritten wurde. Nun fuͤgte ſichs, daß der Koͤnig in Preuſſen durch einen beſonderen Canal nicht nur von dieſen beiden geheimen Vertraͤgen beglaubte Abſchriften bekam, ſondern auch ſonſt noch ſoviele weitere Nachrichten erhielt, daß es im Werke zu ſeyn ſchien, den Koͤnig zu einem Bruche mit Polen oder Rußland zu veranlaßen, um jenen Fall ein- treten zu machen; ja daß ſchon nahe Zuruͤſtungen im Werke waͤren, den Koͤnig an mehreren Orten zugleich in ſeinen eignen Laͤndern mit Krieg zu uͤber- ziehen. Als er hieruͤber vom Wiener Hofe ver- geblich eine beſtimmte beruhigende Erklaͤrung be- geh- III. F 5

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/123>, abgerufen am 27.04.2024.