Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.10) Religionsveränderungen. Visitation des Cammergerichts ein Schema vonfünf Classen jeder von 12. catholischen und 12. evangelischen Reichsständen, die sich nach einander ablösen sollten, verfertiget wurde; trug man kein Bedenken in der zweyten Classe Pfalzneuburg auf der catholischen Seite mit anzusetzen. Und als eben das Schema im Jahre 1666. nochmals in Berathschlagung kam, zu einer Zeit, da der Herzog Christian Ludewig von Mecklenburg catho- lisch war, wies man auch diesem seinen Platz nicht mehr auf der evangelischen, sondern auf der ca- tholischen Seite an (n). Ja als endlich 1685. das Haus Pfalzneuburg auch in Besitz des Chur- fürstenthums kam, und zugleich die von der bishe- rigen reformirten Linie im Reichsfürstenrath beses- senen Stimmen Pfalzlautern und Pfalzsimmern zu führen bekam; hielt sich das neue Churhaus mit allen diesen Stimmen nicht mehr zum evangelischen, sondern zum catholischen Religionstheile. Wenn man aber in allem dem der Sache etwasIX. waren (n) Pachner von Eggenstorf Reichsschlüsse
Th. 1. S. 182. 10) Religionsveraͤnderungen. Viſitation des Cammergerichts ein Schema vonfuͤnf Claſſen jeder von 12. catholiſchen und 12. evangeliſchen Reichsſtaͤnden, die ſich nach einander abloͤſen ſollten, verfertiget wurde; trug man kein Bedenken in der zweyten Claſſe Pfalzneuburg auf der catholiſchen Seite mit anzuſetzen. Und als eben das Schema im Jahre 1666. nochmals in Berathſchlagung kam, zu einer Zeit, da der Herzog Chriſtian Ludewig von Mecklenburg catho- liſch war, wies man auch dieſem ſeinen Platz nicht mehr auf der evangeliſchen, ſondern auf der ca- tholiſchen Seite an (n). Ja als endlich 1685. das Haus Pfalzneuburg auch in Beſitz des Chur- fuͤrſtenthums kam, und zugleich die von der bishe- rigen reformirten Linie im Reichsfuͤrſtenrath beſeſ- ſenen Stimmen Pfalzlautern und Pfalzſimmern zu fuͤhren bekam; hielt ſich das neue Churhaus mit allen dieſen Stimmen nicht mehr zum evangeliſchen, ſondern zum catholiſchen Religionstheile. Wenn man aber in allem dem der Sache etwasIX. waren (n) Pachner von Eggenſtorf Reichsſchluͤſſe
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10) Religionsveraͤnderungen.
Viſitation des Cammergerichts ein Schema von
fuͤnf Claſſen jeder von 12. catholiſchen und 12.
evangeliſchen Reichsſtaͤnden, die ſich nach einander
abloͤſen ſollten, verfertiget wurde; trug man kein
Bedenken in der zweyten Claſſe Pfalzneuburg auf
der catholiſchen Seite mit anzuſetzen. Und als
eben das Schema im Jahre 1666. nochmals
in Berathſchlagung kam, zu einer Zeit, da der
Herzog Chriſtian Ludewig von Mecklenburg catho-
liſch war, wies man auch dieſem ſeinen Platz nicht
mehr auf der evangeliſchen, ſondern auf der ca-
tholiſchen Seite an (n). Ja als endlich 1685.
das Haus Pfalzneuburg auch in Beſitz des Chur-
fuͤrſtenthums kam, und zugleich die von der bishe-
rigen reformirten Linie im Reichsfuͤrſtenrath beſeſ-
ſenen Stimmen Pfalzlautern und Pfalzſimmern zu
fuͤhren bekam; hielt ſich das neue Churhaus mit
allen dieſen Stimmen nicht mehr zum evangeliſchen,
ſondern zum catholiſchen Religionstheile.
Wenn man aber in allem dem der Sache etwas
tiefer auf den Grund gehet; ſo zeigt ſich bald zwi-
ſchen jenen Religionsveraͤnderungen, wie ſie in den
erſten Zeiten der Reformation geſchahen, und den
neueren Ruͤcktritten zur catholiſchen Religion ein
ſehr weſentlicher Unterſchied. In jenen Faͤllen
war es nicht bloß die Perſon des Landesherrn, die
ihre Religion veraͤndert hatte, ſondern gemeinig-
lich hatten ſich ſchon im ganzen Lande veraͤnderte
Geſinnungen in der Religion hervorgethan, die
nur dadurch, daß der Landesherr denſelben ſeinen
Beyfall gab, zum voͤlligen Ausbruche kamen. Alſo
waren
IX.
(n) Pachner von Eggenſtorf Reichsſchluͤſſe
Th. 1. S. 182.
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