Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.2) D. Luther bis 1525. Verhöre gezogen werden sollte. So ungern dasauch der Pabst sehen mochte, und so auffallend es vielen vorkam, daß einer, der schon zu Rom als Ketzer verdammt war, auf einer weltlichen Reichsversammlung noch von neuem Gehör finden sollte; so blieb es doch dabey, ohne daß es die päbstlichen Botschafter rückgängig machen konnten. Der Erfolg war inzwischen widrig gnug, da man auch zu Worms Luthern nur zumuthen wollte, seine bisherige Behauptungen zu wiederrufen, und da, weil Luther sich nicht dazu verstand, am 26. May 1521. ein kaiserliches Edict ergieng, wo- durch derselbe in die Acht erklärt, und jedermann sowohl ihn aufzunehmen, als seine Schriften zu lesen und zu verbreiten verboten wurde. Jedoch ein sicheres Geleit, das Luther von CarlVIII. mal Z 4
2) D. Luther bis 1525. Verhoͤre gezogen werden ſollte. So ungern dasauch der Pabſt ſehen mochte, und ſo auffallend es vielen vorkam, daß einer, der ſchon zu Rom als Ketzer verdammt war, auf einer weltlichen Reichsverſammlung noch von neuem Gehoͤr finden ſollte; ſo blieb es doch dabey, ohne daß es die paͤbſtlichen Botſchafter ruͤckgaͤngig machen konnten. Der Erfolg war inzwiſchen widrig gnug, da man auch zu Worms Luthern nur zumuthen wollte, ſeine bisherige Behauptungen zu wiederrufen, und da, weil Luther ſich nicht dazu verſtand, am 26. May 1521. ein kaiſerliches Edict ergieng, wo- durch derſelbe in die Acht erklaͤrt, und jedermann ſowohl ihn aufzunehmen, als ſeine Schriften zu leſen und zu verbreiten verboten wurde. Jedoch ein ſicheres Geleit, das Luther von CarlVIII. mal Z 4
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2) D. Luther bis 1525.
Verhoͤre gezogen werden ſollte. So ungern das
auch der Pabſt ſehen mochte, und ſo auffallend
es vielen vorkam, daß einer, der ſchon zu Rom
als Ketzer verdammt war, auf einer weltlichen
Reichsverſammlung noch von neuem Gehoͤr finden
ſollte; ſo blieb es doch dabey, ohne daß es die
paͤbſtlichen Botſchafter ruͤckgaͤngig machen konnten.
Der Erfolg war inzwiſchen widrig gnug, da man
auch zu Worms Luthern nur zumuthen wollte,
ſeine bisherige Behauptungen zu wiederrufen, und
da, weil Luther ſich nicht dazu verſtand, am 26.
May 1521. ein kaiſerliches Edict ergieng, wo-
durch derſelbe in die Acht erklaͤrt, und jedermann
ſowohl ihn aufzunehmen, als ſeine Schriften zu
leſen und zu verbreiten verboten wurde.
Jedoch ein ſicheres Geleit, das Luther von Carl
dem V. erhalten hatte, ward diesmal beſſer, als
ehedem das vom Kaiſer Sigismund fuͤr den guten
Huß, in Ehren gehalten. Luther ward noch mit
eben dem Geleite, wie er nach Worms eingeho-
let war, von dorten wieder entlaßen, unterweges
aber auf geheime Veranſtaltung des Churfuͤrſten
von Sachſen aufgehoben und nach Wartburg bey
Eiſenach gefuͤhret, wo er bis ins folgende Jahr
verborgen blieb, und ſeine Zeit vortrefflich anzu-
wenden wußte. Wie haͤtte er ſie beſſer anwenden
koͤnnen, als daß er hier an ſeiner Teutſchen Ueber-
ſetzung der Bibel arbeitete, wovon das neue
Teſtament zuerſt im Sept. 1522., und im Decem-
ber eben des Jahrs ſchon in der zweyten Auflage
im Druck erſchien. (Die Buͤcher des alten Te-
ſtaments folgten hernach in den Jahren 1523-
1532. erſt ſtuͤckweiſe, bis endlich 1534. das erſte-
mal
VIII.
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