seinen Kräften zu erhöhen, und in Dingen, die den Pabst oder die Römer beträfen, keine Ver- ordnung ohne Zuziehung des Pabstes zu machen.
Endlich mußte schon Otto über diese neue Ver-XII. bindung mehr als einmal nach Italien ziehen, und mehrere Jahre dort verweilen, wie seitdem auch fast alle seine Nachfolger thun mußten. Darüber konnte unser gutes Teutschland in solcher Entfer- nung und anhaltenden Abwesenheit seines Ober- haupts nicht anders als in Verwirrung gerathen, und in Anstalten, die zur Aufklärung und Auf- nahme der Nation erforderlich gewesen wären, ganz vernachläßigt zurückkommen; ohne zu gedenken, wie viel Teutsches Blut seitdem in Italien aufgeopfert werden müßen, und was vollends für neuer Stoff zu Mißhelligkeiten zwischen Staat und Kirche dar- aus erwachsen, der zuletzt in die unglücklichsten Folgen für Teutschland und für alle weltliche Mächte ausgebrochen ist.
Vortheilhafter für Teutschland schien das, wasXIII. Otto in Ansehung der Wendischen Länder vor- nahm. Durch Kriege, die er gleich in den ersten Jahren seiner Regierung anfieng, brachte er Böh- men und die Niederlausitz zum Gehorsam. Zu- letzt glaubte er auch in den übrigen Wendischen Ländern am rechten Ufer der Elbe dergestalt festen Fuß gefasset zu haben, daß er auf eben die Art, wie Carl der Große seine Sächsische Erobe- rung mit den in Sachsen errichteten Bisthümern erst recht befestiget hatte, so auch das Band mit den Wendischen Ländern dadurch fester zu
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3) Otto der Große 936-974.
ſeinen Kraͤften zu erhoͤhen, und in Dingen, die den Pabſt oder die Roͤmer betraͤfen, keine Ver- ordnung ohne Zuziehung des Pabſtes zu machen.
Endlich mußte ſchon Otto uͤber dieſe neue Ver-XII. bindung mehr als einmal nach Italien ziehen, und mehrere Jahre dort verweilen, wie ſeitdem auch faſt alle ſeine Nachfolger thun mußten. Daruͤber konnte unſer gutes Teutſchland in ſolcher Entfer- nung und anhaltenden Abweſenheit ſeines Ober- haupts nicht anders als in Verwirrung gerathen, und in Anſtalten, die zur Aufklaͤrung und Auf- nahme der Nation erforderlich geweſen waͤren, ganz vernachlaͤßigt zuruͤckkommen; ohne zu gedenken, wie viel Teutſches Blut ſeitdem in Italien aufgeopfert werden muͤßen, und was vollends fuͤr neuer Stoff zu Mißhelligkeiten zwiſchen Staat und Kirche dar- aus erwachſen, der zuletzt in die ungluͤcklichſten Folgen fuͤr Teutſchland und fuͤr alle weltliche Maͤchte ausgebrochen iſt.
Vortheilhafter fuͤr Teutſchland ſchien das, wasXIII. Otto in Anſehung der Wendiſchen Laͤnder vor- nahm. Durch Kriege, die er gleich in den erſten Jahren ſeiner Regierung anfieng, brachte er Boͤh- men und die Niederlauſitz zum Gehorſam. Zu- letzt glaubte er auch in den uͤbrigen Wendiſchen Laͤndern am rechten Ufer der Elbe dergeſtalt feſten Fuß gefaſſet zu haben, daß er auf eben die Art, wie Carl der Große ſeine Saͤchſiſche Erobe- rung mit den in Sachſen errichteten Biſthuͤmern erſt recht befeſtiget hatte, ſo auch das Band mit den Wendiſchen Laͤndern dadurch feſter zu
knuͤpfen
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3) Otto der Große 936-974.
ſeinen Kraͤften zu erhoͤhen, und in Dingen, die
den Pabſt oder die Roͤmer betraͤfen, keine Ver-
ordnung ohne Zuziehung des Pabſtes zu machen.
Endlich mußte ſchon Otto uͤber dieſe neue Ver-
bindung mehr als einmal nach Italien ziehen, und
mehrere Jahre dort verweilen, wie ſeitdem auch
faſt alle ſeine Nachfolger thun mußten. Daruͤber
konnte unſer gutes Teutſchland in ſolcher Entfer-
nung und anhaltenden Abweſenheit ſeines Ober-
haupts nicht anders als in Verwirrung gerathen,
und in Anſtalten, die zur Aufklaͤrung und Auf-
nahme der Nation erforderlich geweſen waͤren, ganz
vernachlaͤßigt zuruͤckkommen; ohne zu gedenken, wie
viel Teutſches Blut ſeitdem in Italien aufgeopfert
werden muͤßen, und was vollends fuͤr neuer Stoff
zu Mißhelligkeiten zwiſchen Staat und Kirche dar-
aus erwachſen, der zuletzt in die ungluͤcklichſten
Folgen fuͤr Teutſchland und fuͤr alle weltliche Maͤchte
ausgebrochen iſt.
XII.
Vortheilhafter fuͤr Teutſchland ſchien das, was
Otto in Anſehung der Wendiſchen Laͤnder vor-
nahm. Durch Kriege, die er gleich in den erſten
Jahren ſeiner Regierung anfieng, brachte er Boͤh-
men und die Niederlauſitz zum Gehorſam. Zu-
letzt glaubte er auch in den uͤbrigen Wendiſchen
Laͤndern am rechten Ufer der Elbe dergeſtalt feſten
Fuß gefaſſet zu haben, daß er auf eben die Art,
wie Carl der Große ſeine Saͤchſiſche Erobe-
rung mit den in Sachſen errichteten Biſthuͤmern
erſt recht befeſtiget hatte, ſo auch das Band
mit den Wendiſchen Laͤndern dadurch feſter zu
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/153>, abgerufen am 24.11.2024.
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