Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.II. Mittlere Zeiten a) 888-1235. Streit erst 1658. auf den jetzigen Fuß beygelegtist; unter andern so, daß bey Aufsetzung der Krone alle drey Erzbischöfe Hand mit anlegen; obgleich die eigentliche Consecration nur derjenige Erzbischof verrichtet, in dessen Dioeces sie geschieht, oder außerdem abwechselnd entweder der Erzbischof zu Mainz oder der zu Cölln. Merkwürdig ist es alle- mal, daß schon bey Otto dem Großen nur die drey Erzbischöfe von Mainz, Trier und Cölln sich um die Ehre der Krönung beeiferten, ohne daß weder die Erzbischöfe von Salzburg, noch die von Bre- men, Bisanz, und andere als Mitwerber oder Theilnehmer dieser Ehre erschienen. Sehr glaub- lich mag deswegen dieser Umstand in der Folge mit dazu beygetragen haben, daß, wenn hernach andere von der Wahl und Krönung wegblieben, diese drey nicht wegbleiben konnten, und eben dar- über zu einem so großen Vorzuge gelangten, daß von geistlichen Ständen, die bey der Wahl zu sprechen hatten, nur diese drey Erzbischöfe übrig blieben; die freylich auch das für sich hatten, daß sie als die ersten ursprünglichen Erzbischöfe des Teutschen Reichs angesehen werden konnten. V. Fast eine gleiche Bewandtniß hatte es mit stände
II. Mittlere Zeiten a) 888-1235. Streit erſt 1658. auf den jetzigen Fuß beygelegtiſt; unter andern ſo, daß bey Aufſetzung der Krone alle drey Erzbiſchoͤfe Hand mit anlegen; obgleich die eigentliche Conſecration nur derjenige Erzbiſchof verrichtet, in deſſen Dioeces ſie geſchieht, oder außerdem abwechſelnd entweder der Erzbiſchof zu Mainz oder der zu Coͤlln. Merkwuͤrdig iſt es alle- mal, daß ſchon bey Otto dem Großen nur die drey Erzbiſchoͤfe von Mainz, Trier und Coͤlln ſich um die Ehre der Kroͤnung beeiferten, ohne daß weder die Erzbiſchoͤfe von Salzburg, noch die von Bre- men, Biſanz, und andere als Mitwerber oder Theilnehmer dieſer Ehre erſchienen. Sehr glaub- lich mag deswegen dieſer Umſtand in der Folge mit dazu beygetragen haben, daß, wenn hernach andere von der Wahl und Kroͤnung wegblieben, dieſe drey nicht wegbleiben konnten, und eben dar- uͤber zu einem ſo großen Vorzuge gelangten, daß von geiſtlichen Staͤnden, die bey der Wahl zu ſprechen hatten, nur dieſe drey Erzbiſchoͤfe uͤbrig blieben; die freylich auch das fuͤr ſich hatten, daß ſie als die erſten urſpruͤnglichen Erzbiſchoͤfe des Teutſchen Reichs angeſehen werden konnten. V. Faſt eine gleiche Bewandtniß hatte es mit ſtaͤnde
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II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
Streit erſt 1658. auf den jetzigen Fuß beygelegt
iſt; unter andern ſo, daß bey Aufſetzung der Krone
alle drey Erzbiſchoͤfe Hand mit anlegen; obgleich
die eigentliche Conſecration nur derjenige Erzbiſchof
verrichtet, in deſſen Dioeces ſie geſchieht, oder
außerdem abwechſelnd entweder der Erzbiſchof zu
Mainz oder der zu Coͤlln. Merkwuͤrdig iſt es alle-
mal, daß ſchon bey Otto dem Großen nur die drey
Erzbiſchoͤfe von Mainz, Trier und Coͤlln ſich um
die Ehre der Kroͤnung beeiferten, ohne daß weder
die Erzbiſchoͤfe von Salzburg, noch die von Bre-
men, Biſanz, und andere als Mitwerber oder
Theilnehmer dieſer Ehre erſchienen. Sehr glaub-
lich mag deswegen dieſer Umſtand in der Folge
mit dazu beygetragen haben, daß, wenn hernach
andere von der Wahl und Kroͤnung wegblieben,
dieſe drey nicht wegbleiben konnten, und eben dar-
uͤber zu einem ſo großen Vorzuge gelangten, daß
von geiſtlichen Staͤnden, die bey der Wahl zu
ſprechen hatten, nur dieſe drey Erzbiſchoͤfe uͤbrig
blieben; die freylich auch das fuͤr ſich hatten, daß
ſie als die erſten urſpruͤnglichen Erzbiſchoͤfe des
Teutſchen Reichs angeſehen werden konnten.
Faſt eine gleiche Bewandtniß hatte es mit
den feierlichen Hofdienſten, die ſich Otto an
ſeinem Kroͤnungstage, da er offene Tafel hielt,
leiſten ließ. Da werden vier Herzoge namhaft
gemacht, mit ſolchen Verrichtungen, welche noch
jetzt zu den vier Hofaͤmtern, Marſchall, Kaͤmme-
rer, Truchſeß und Schenk gerechnet werden. Da-
mals waren dieſe Hofaͤmter noch nicht erblich.
Sie wurden es aber in der Folge. Und bald
darauf erſcheinen dieſe vier erſten weltlichen Reichs-
ſtaͤnde
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