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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

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3) Otto der Große 936-974.
stände mit jenen drey geistlichen als sieben Wahl-
fürsten.



Von dem, was Otto während seiner Regie-VI.
rung ausgerichtet hat, ist nichts, das auf die fol-
gende Geschichte und zum Theil bis auf den heu-
tigen Tag so wirksam gewesen wäre, als die von
ihm erneuerte Verbindung mit Rom und Italien.
Mit dem Abgange der Carolinger hatte diese Ver-
bindung gänzlich aufgehöret; sie schien nur auf
Carls des Großen Nachkommenschaft zu beruhen,
und auf keinem seiner Reiche zu haften. Seit
Arnulfs Zeiten war kein Teutscher König mehr über
die Alpen gekommen. Nach vielerley Factionen
und Verwirrungen spielte zuletzt Berengar der II.
(dessen Mutter eine Tochter Berengars des I. war,)
in Italien den Meister. Wider denselben bewog
erst die Königinn Adelheid, des vorigen Königs
Lothars Wittwe, eine gebohrne Burgundische Prin-
zessinn, Otto zu einem Zuge nach Italien, wodurch951
sie, bis dahin in Canossa eingesperrt, ihre Be-
freyung und seine Hand erhielt.

Für dasmal blieb aber noch Berengar König,VII.
nur mit der Bedingung, daß er sein Königreich
erst in Teutschland von Otto zu Lehn empfangen
mußte. Das zweytemal zog Otto auf Betrieb des960
Pabstes Johannes des XII. nach Italien, in der
Absicht, Berengarn wegen der wider ihn vorge-
kommenen Beschwerden zu stürzen, und sich selbst
sowohl die Kaiserkrone als die Longobardische Krone
zuzueignen. Beides geschah, indem Otto 961. zu
Mailand vom dortigen Erzbischofe und 962.962

(Febr.
H 2

3) Otto der Große 936-974.
ſtaͤnde mit jenen drey geiſtlichen als ſieben Wahl-
fuͤrſten.



Von dem, was Otto waͤhrend ſeiner Regie-VI.
rung ausgerichtet hat, iſt nichts, das auf die fol-
gende Geſchichte und zum Theil bis auf den heu-
tigen Tag ſo wirkſam geweſen waͤre, als die von
ihm erneuerte Verbindung mit Rom und Italien.
Mit dem Abgange der Carolinger hatte dieſe Ver-
bindung gaͤnzlich aufgehoͤret; ſie ſchien nur auf
Carls des Großen Nachkommenſchaft zu beruhen,
und auf keinem ſeiner Reiche zu haften. Seit
Arnulfs Zeiten war kein Teutſcher Koͤnig mehr uͤber
die Alpen gekommen. Nach vielerley Factionen
und Verwirrungen ſpielte zuletzt Berengar der II.
(deſſen Mutter eine Tochter Berengars des I. war,)
in Italien den Meiſter. Wider denſelben bewog
erſt die Koͤniginn Adelheid, des vorigen Koͤnigs
Lothars Wittwe, eine gebohrne Burgundiſche Prin-
zeſſinn, Otto zu einem Zuge nach Italien, wodurch951
ſie, bis dahin in Canoſſa eingeſperrt, ihre Be-
freyung und ſeine Hand erhielt.

Fuͤr dasmal blieb aber noch Berengar Koͤnig,VII.
nur mit der Bedingung, daß er ſein Koͤnigreich
erſt in Teutſchland von Otto zu Lehn empfangen
mußte. Das zweytemal zog Otto auf Betrieb des960
Pabſtes Johannes des XII. nach Italien, in der
Abſicht, Berengarn wegen der wider ihn vorge-
kommenen Beſchwerden zu ſtuͤrzen, und ſich ſelbſt
ſowohl die Kaiſerkrone als die Longobardiſche Krone
zuzueignen. Beides geſchah, indem Otto 961. zu
Mailand vom dortigen Erzbiſchofe und 962.962

(Febr.
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[115/0149] 3) Otto der Große 936-974. ſtaͤnde mit jenen drey geiſtlichen als ſieben Wahl- fuͤrſten. Von dem, was Otto waͤhrend ſeiner Regie- rung ausgerichtet hat, iſt nichts, das auf die fol- gende Geſchichte und zum Theil bis auf den heu- tigen Tag ſo wirkſam geweſen waͤre, als die von ihm erneuerte Verbindung mit Rom und Italien. Mit dem Abgange der Carolinger hatte dieſe Ver- bindung gaͤnzlich aufgehoͤret; ſie ſchien nur auf Carls des Großen Nachkommenſchaft zu beruhen, und auf keinem ſeiner Reiche zu haften. Seit Arnulfs Zeiten war kein Teutſcher Koͤnig mehr uͤber die Alpen gekommen. Nach vielerley Factionen und Verwirrungen ſpielte zuletzt Berengar der II. (deſſen Mutter eine Tochter Berengars des I. war,) in Italien den Meiſter. Wider denſelben bewog erſt die Koͤniginn Adelheid, des vorigen Koͤnigs Lothars Wittwe, eine gebohrne Burgundiſche Prin- zeſſinn, Otto zu einem Zuge nach Italien, wodurch ſie, bis dahin in Canoſſa eingeſperrt, ihre Be- freyung und ſeine Hand erhielt. VI. 951 Fuͤr dasmal blieb aber noch Berengar Koͤnig, nur mit der Bedingung, daß er ſein Koͤnigreich erſt in Teutſchland von Otto zu Lehn empfangen mußte. Das zweytemal zog Otto auf Betrieb des Pabſtes Johannes des XII. nach Italien, in der Abſicht, Berengarn wegen der wider ihn vorge- kommenen Beſchwerden zu ſtuͤrzen, und ſich ſelbſt ſowohl die Kaiſerkrone als die Longobardiſche Krone zuzueignen. Beides geſchah, indem Otto 961. zu Mailand vom dortigen Erzbiſchofe und 962. (Febr. VII. 960 962 H 2

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/149>, abgerufen am 03.05.2024.