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Pückler-Muskau, Hermann von: Briefe eines Verstorbenen. Bd. 2. München, 1830.

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Summe im Spiel verloren, darauf Händel bekom-
men, und seinen Gegner im Duell erschossen habe,
weshalb er genöthigt gewesen sey, den Ort schnell zu
verlassen, um sich auf seine Pfründe zurückzuziehen.
Selbst die höheren Geistlichen, die wenigstens zum
Theil auf ihren Bischofs- und Erzbischofs-Sitzen ge-
genwärtig seyn müssen, lassen nichts von dem Sün-
dengelde (denn man muß es unter solchen Umständen
wohl so nennen) wieder unter die armen Leute kom-
men, da sie größtentheils nach Kräften sparen, um
ihre Familien zu bereichern. Zu diesem Ende ist so-
gar eine Art Betrug in der englischen Kirche gesetz-
lich geworden (eben so wie der Verkauf der Stellen
durch die, im Besitz des Verleihungs-Rechts, sich be-
findenden Adelichen, der öfters ganz öffentlich statt
findet, denn umsonst vergeben werden die Pfründen
nur im Politischen- oder Familien-Interesse). Es
ist nämlich gestattet, daß diejenigen, welche Kirchen-
güter benutzen, im Voraus, und ehe der Termin zur
neuen Verpachtung derselben eintritt, sich ein für
allemal mit einem Pauschquantum von den Inha-
bern bis dahin abfinden lassen dürfen, was natür-
lich, wenn der Geistliche bald darauf stirbt, seinen
Nachfolger um das ihm Gebührende bringt. Kann
man sich wundern, daß solche Institutionen schon
mehrmals das unglückliche Volk zur Verzweiflung
und Empörung brachten! jedesmal indessen sind ihre
Ketten nur schärfer angezogen, und blutiger ins
Fleisch schneidend geworden. Wo man ein schönes
Gut, und fruchtbares Land sieht, und sich nach dem

Summe im Spiel verloren, darauf Händel bekom-
men, und ſeinen Gegner im Duell erſchoſſen habe,
weshalb er genöthigt geweſen ſey, den Ort ſchnell zu
verlaſſen, um ſich auf ſeine Pfründe zurückzuziehen.
Selbſt die höheren Geiſtlichen, die wenigſtens zum
Theil auf ihren Biſchofs- und Erzbiſchofs-Sitzen ge-
genwärtig ſeyn müſſen, laſſen nichts von dem Sün-
dengelde (denn man muß es unter ſolchen Umſtänden
wohl ſo nennen) wieder unter die armen Leute kom-
men, da ſie größtentheils nach Kräften ſparen, um
ihre Familien zu bereichern. Zu dieſem Ende iſt ſo-
gar eine Art Betrug in der engliſchen Kirche geſetz-
lich geworden (eben ſo wie der Verkauf der Stellen
durch die, im Beſitz des Verleihungs-Rechts, ſich be-
findenden Adelichen, der öfters ganz öffentlich ſtatt
findet, denn umſonſt vergeben werden die Pfründen
nur im Politiſchen- oder Familien-Intereſſe). Es
iſt nämlich geſtattet, daß diejenigen, welche Kirchen-
güter benutzen, im Voraus, und ehe der Termin zur
neuen Verpachtung derſelben eintritt, ſich ein für
allemal mit einem Pauſchquantum von den Inha-
bern bis dahin abfinden laſſen dürfen, was natür-
lich, wenn der Geiſtliche bald darauf ſtirbt, ſeinen
Nachfolger um das ihm Gebührende bringt. Kann
man ſich wundern, daß ſolche Inſtitutionen ſchon
mehrmals das unglückliche Volk zur Verzweiflung
und Empörung brachten! jedesmal indeſſen ſind ihre
Ketten nur ſchärfer angezogen, und blutiger ins
Fleiſch ſchneidend geworden. Wo man ein ſchönes
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[88/0110] Summe im Spiel verloren, darauf Händel bekom- men, und ſeinen Gegner im Duell erſchoſſen habe, weshalb er genöthigt geweſen ſey, den Ort ſchnell zu verlaſſen, um ſich auf ſeine Pfründe zurückzuziehen. Selbſt die höheren Geiſtlichen, die wenigſtens zum Theil auf ihren Biſchofs- und Erzbiſchofs-Sitzen ge- genwärtig ſeyn müſſen, laſſen nichts von dem Sün- dengelde (denn man muß es unter ſolchen Umſtänden wohl ſo nennen) wieder unter die armen Leute kom- men, da ſie größtentheils nach Kräften ſparen, um ihre Familien zu bereichern. Zu dieſem Ende iſt ſo- gar eine Art Betrug in der engliſchen Kirche geſetz- lich geworden (eben ſo wie der Verkauf der Stellen durch die, im Beſitz des Verleihungs-Rechts, ſich be- findenden Adelichen, der öfters ganz öffentlich ſtatt findet, denn umſonſt vergeben werden die Pfründen nur im Politiſchen- oder Familien-Intereſſe). Es iſt nämlich geſtattet, daß diejenigen, welche Kirchen- güter benutzen, im Voraus, und ehe der Termin zur neuen Verpachtung derſelben eintritt, ſich ein für allemal mit einem Pauſchquantum von den Inha- bern bis dahin abfinden laſſen dürfen, was natür- lich, wenn der Geiſtliche bald darauf ſtirbt, ſeinen Nachfolger um das ihm Gebührende bringt. Kann man ſich wundern, daß ſolche Inſtitutionen ſchon mehrmals das unglückliche Volk zur Verzweiflung und Empörung brachten! jedesmal indeſſen ſind ihre Ketten nur ſchärfer angezogen, und blutiger ins Fleiſch ſchneidend geworden. Wo man ein ſchönes Gut, und fruchtbares Land ſieht, und ſich nach dem

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Zitationshilfe: Pückler-Muskau, Hermann von: Briefe eines Verstorbenen. Bd. 2. München, 1830, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pueckler_briefe02_1830/110>, abgerufen am 23.11.2024.