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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777.

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oder Mönche, aufnehmen. Die Sankrats haben
allein das Recht, diesen Orden zu ertheilen.
Man muß zwanzig Jahr alt seyn, um ihn zu
erhalten, und ein und zwanzig Jahre, um
Prior zu werden. Die Aufnahme in die ver-
schiedenen Klassen geschieht mit weniger oder
mehr Umständen, nach dem sie angesehen oder
geringe sind. Ein Siamer, der den geistlichen
Stand erwählt, wendet sich an den Superior
eines Klosters, und dieser setzt den Tag der Ce-
rimonie an. Die Verwandten und Freunde
des Postulanten, begleiten ihn mit Musik und
Tänzern, und er geht in den Tempel, wo man
ihn den Kopf, die Augenbraunen und den Bart
rasirt. Der Superior giebt ihm alsdann das
Ordenskleid, welches er sich selbst anzieht und
das seinige darunter fallen läst. Während die-
ser damit beschäftigt ist, sagt der Superior et-
liche Gebete her, und noch nach andern Cerimo-
nien, begiebt sich der angehende Mönch, unter
voriger Begleitung, in das zu seiner Wohnung
erwählte Kloster. Seine Verwandten geben
daselbst den Ordensgeistlichen ein Gastmal; und
von diesem Tage an, darf er weder Tänze, noch
Schauspiele, noch etwas Weltliches mehr sehen.
Wenn das Noviciat vorüber ist, erinnert ihn
der Sankrat nochmals an die Pflichten seines
Standes, und an die Verbindlichkeit der Or-
densregeln. Er begleitet seine Vorstellung mit
einem kurzen Gebete, ermahnt ihn, daß er für
die Bewahrung des Tempels und der Götzen

sorgen,

oder Moͤnche, aufnehmen. Die Sankrats haben
allein das Recht, dieſen Orden zu ertheilen.
Man muß zwanzig Jahr alt ſeyn, um ihn zu
erhalten, und ein und zwanzig Jahre, um
Prior zu werden. Die Aufnahme in die ver-
ſchiedenen Klaſſen geſchieht mit weniger oder
mehr Umſtaͤnden, nach dem ſie angeſehen oder
geringe ſind. Ein Siamer, der den geiſtlichen
Stand erwaͤhlt, wendet ſich an den Superior
eines Kloſters, und dieſer ſetzt den Tag der Ce-
rimonie an. Die Verwandten und Freunde
des Poſtulanten, begleiten ihn mit Muſik und
Taͤnzern, und er geht in den Tempel, wo man
ihn den Kopf, die Augenbraunen und den Bart
raſirt. Der Superior giebt ihm alsdann das
Ordenskleid, welches er ſich ſelbſt anzieht und
das ſeinige darunter fallen laͤſt. Waͤhrend die-
ſer damit beſchaͤftigt iſt, ſagt der Superior et-
liche Gebete her, und noch nach andern Cerimo-
nien, begiebt ſich der angehende Moͤnch, unter
voriger Begleitung, in das zu ſeiner Wohnung
erwaͤhlte Kloſter. Seine Verwandten geben
daſelbſt den Ordensgeiſtlichen ein Gaſtmal; und
von dieſem Tage an, darf er weder Taͤnze, noch
Schauſpiele, noch etwas Weltliches mehr ſehen.
Wenn das Noviciat voruͤber iſt, erinnert ihn
der Sankrat nochmals an die Pflichten ſeines
Standes, und an die Verbindlichkeit der Or-
densregeln. Er begleitet ſeine Vorſtellung mit
einem kurzen Gebete, ermahnt ihn, daß er fuͤr
die Bewahrung des Tempels und der Goͤtzen

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[351/0377] oder Moͤnche, aufnehmen. Die Sankrats haben allein das Recht, dieſen Orden zu ertheilen. Man muß zwanzig Jahr alt ſeyn, um ihn zu erhalten, und ein und zwanzig Jahre, um Prior zu werden. Die Aufnahme in die ver- ſchiedenen Klaſſen geſchieht mit weniger oder mehr Umſtaͤnden, nach dem ſie angeſehen oder geringe ſind. Ein Siamer, der den geiſtlichen Stand erwaͤhlt, wendet ſich an den Superior eines Kloſters, und dieſer ſetzt den Tag der Ce- rimonie an. Die Verwandten und Freunde des Poſtulanten, begleiten ihn mit Muſik und Taͤnzern, und er geht in den Tempel, wo man ihn den Kopf, die Augenbraunen und den Bart raſirt. Der Superior giebt ihm alsdann das Ordenskleid, welches er ſich ſelbſt anzieht und das ſeinige darunter fallen laͤſt. Waͤhrend die- ſer damit beſchaͤftigt iſt, ſagt der Superior et- liche Gebete her, und noch nach andern Cerimo- nien, begiebt ſich der angehende Moͤnch, unter voriger Begleitung, in das zu ſeiner Wohnung erwaͤhlte Kloſter. Seine Verwandten geben daſelbſt den Ordensgeiſtlichen ein Gaſtmal; und von dieſem Tage an, darf er weder Taͤnze, noch Schauſpiele, noch etwas Weltliches mehr ſehen. Wenn das Noviciat voruͤber iſt, erinnert ihn der Sankrat nochmals an die Pflichten ſeines Standes, und an die Verbindlichkeit der Or- densregeln. Er begleitet ſeine Vorſtellung mit einem kurzen Gebete, ermahnt ihn, daß er fuͤr die Bewahrung des Tempels und der Goͤtzen ſorgen,

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Zitationshilfe: [Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 351. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/377>, abgerufen am 23.11.2024.