nützigsten kennen. Sie bringen ihre Klagen an, ohne zu schreyen, oder einander in die Rede zu fallen; sie bürden sich unter einander nichts durch Lügen auf, und gebrauchen auch keine anzügliche Worte. Sie lassen es allezeit bey dem Ausspruche ihres Schiedsrichters bewen- den, und beobachten treulich das, was ausge- macht worden ist.
Nicht leicht entstehen Streitigkeiten unter ihnen, als etwa des Handels wegen, beym Kaufe oder Verkaufe, oder bey Vertauschung ihres Viehes, und anderer Lebensmittel. Wenn sie einen Tausch treffen, so werfen sie eine Hand- voll Erde auf die Pferde, Schafe u. s. w. die sie auswechseln wollen, und sagen in Gegen- wart von Zeugen: Wir geben einander Er- de um Erde. Sobald sie dieß geredet, kann der Handel auf keine Weise rückgängig gemacht werden.
Nach der Art, wie die Bedouinen leben, geschicht es nicht leicht, daß peinliche Klagen unter ihnen vorfallen. In solchem Falle aber könnte der Emir dem Verbrecher lassen Stock- schläge geben, ihn aufhängen, spießen, köpfen, oder den Bart abschneiden lassen -- welches letztere die schimpflichste Strafe ist. Allein sie gehen mit dergleichen Bestrafungen so sparsam um, als es möglich ist.
Die Bedouinen wohnen schon seit etlichen Jahrhunderten in den Wüsteneyen Arabiens, campiren zu allen Jahrzeiten unter Zelten, ha-
ben
nuͤtzigſten kennen. Sie bringen ihre Klagen an, ohne zu ſchreyen, oder einander in die Rede zu fallen; ſie buͤrden ſich unter einander nichts durch Luͤgen auf, und gebrauchen auch keine anzuͤgliche Worte. Sie laſſen es allezeit bey dem Ausſpruche ihres Schiedsrichters bewen- den, und beobachten treulich das, was ausge- macht worden iſt.
Nicht leicht entſtehen Streitigkeiten unter ihnen, als etwa des Handels wegen, beym Kaufe oder Verkaufe, oder bey Vertauſchung ihres Viehes, und anderer Lebensmittel. Wenn ſie einen Tauſch treffen, ſo werfen ſie eine Hand- voll Erde auf die Pferde, Schafe u. ſ. w. die ſie auswechſeln wollen, und ſagen in Gegen- wart von Zeugen: Wir geben einander Er- de um Erde. Sobald ſie dieß geredet, kann der Handel auf keine Weiſe ruͤckgaͤngig gemacht werden.
Nach der Art, wie die Bedouinen leben, geſchicht es nicht leicht, daß peinliche Klagen unter ihnen vorfallen. In ſolchem Falle aber koͤnnte der Emir dem Verbrecher laſſen Stock- ſchlaͤge geben, ihn aufhaͤngen, ſpießen, koͤpfen, oder den Bart abſchneiden laſſen — welches letztere die ſchimpflichſte Strafe iſt. Allein ſie gehen mit dergleichen Beſtrafungen ſo ſparſam um, als es moͤglich iſt.
Die Bedouinen wohnen ſchon ſeit etlichen Jahrhunderten in den Wuͤſteneyen Arabiens, campiren zu allen Jahrzeiten unter Zelten, ha-
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nuͤtzigſten kennen. Sie bringen ihre Klagen an,
ohne zu ſchreyen, oder einander in die Rede zu
fallen; ſie buͤrden ſich unter einander nichts
durch Luͤgen auf, und gebrauchen auch keine
anzuͤgliche Worte. Sie laſſen es allezeit bey
dem Ausſpruche ihres Schiedsrichters bewen-
den, und beobachten treulich das, was ausge-
macht worden iſt.
Nicht leicht entſtehen Streitigkeiten unter
ihnen, als etwa des Handels wegen, beym
Kaufe oder Verkaufe, oder bey Vertauſchung
ihres Viehes, und anderer Lebensmittel. Wenn
ſie einen Tauſch treffen, ſo werfen ſie eine Hand-
voll Erde auf die Pferde, Schafe u. ſ. w. die
ſie auswechſeln wollen, und ſagen in Gegen-
wart von Zeugen: Wir geben einander Er-
de um Erde. Sobald ſie dieß geredet, kann
der Handel auf keine Weiſe ruͤckgaͤngig gemacht
werden.
Nach der Art, wie die Bedouinen leben,
geſchicht es nicht leicht, daß peinliche Klagen
unter ihnen vorfallen. In ſolchem Falle aber
koͤnnte der Emir dem Verbrecher laſſen Stock-
ſchlaͤge geben, ihn aufhaͤngen, ſpießen, koͤpfen,
oder den Bart abſchneiden laſſen — welches
letztere die ſchimpflichſte Strafe iſt. Allein ſie
gehen mit dergleichen Beſtrafungen ſo ſparſam
um, als es moͤglich iſt.
Die Bedouinen wohnen ſchon ſeit etlichen
Jahrhunderten in den Wuͤſteneyen Arabiens,
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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 260. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/286>, abgerufen am 25.11.2024.
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