Mann heyrathet und vierzig Tage bey ihm wohnet. Alsdann darf sie ihren neuen Gemahl wieder verlassen, und zu dem alten übergehen. Eine solche Unordnung in dem Ehestandwesen findet man doch nur unter dem gemeinen Hau- fen von Menschen. Die Vornehmen sind da- zu zu stolz und zu geizig, als daß sie ihre Frauen in den Armen anderer sehen, und die Mitgabe wieder herausgeben sollten. Viel eher würden sie sich dazu verstehen, der Frau den Hals ab- zuschneiden, als zu der Ehescheidung zu schrei- ten. Die Obrigkeit mischt sich auch sehr selten in Ehestandssachen: und da die Perser über- haupt, vorzüglich aber die Vornehmen, über ihre Weiber in den Seraillen eine fast unum- schränkte Gewalt haben; so sehen sich diese wohl vor, nicht auf die Ehescheidung zu dringen und sich geduldig zu verhalten.
Ohngeachtet es nach dem Mohammedani- schen Gesetzen auf das schärfste verbothen ist, Hurerey und andere Schandthaten zu treiben; so findet man doch hin und wieder in Persien einige Oerter, wo sie öffentlich getrieben wird. Einige zuverläßige Reisebeschreiber erzählen, daß in der Hauptstadt des Reichs, Ispahan, eilf tausend Huren geduldet werden, worüber eine gesetzte Person, die sie in ihrer Sprache Me- chel Dar Bachi nennen, das Register hält.
Wenn man die Anordnungen und Zuberei- tungen, welche die Perser bey Gelegenheiten der Geburt sowohl als auch bey dem Sterben
eines
Mann heyrathet und vierzig Tage bey ihm wohnet. Alsdann darf ſie ihren neuen Gemahl wieder verlaſſen, und zu dem alten uͤbergehen. Eine ſolche Unordnung in dem Eheſtandweſen findet man doch nur unter dem gemeinen Hau- fen von Menſchen. Die Vornehmen ſind da- zu zu ſtolz und zu geizig, als daß ſie ihre Frauen in den Armen anderer ſehen, und die Mitgabe wieder herausgeben ſollten. Viel eher wuͤrden ſie ſich dazu verſtehen, der Frau den Hals ab- zuſchneiden, als zu der Eheſcheidung zu ſchrei- ten. Die Obrigkeit miſcht ſich auch ſehr ſelten in Eheſtandsſachen: und da die Perſer uͤber- haupt, vorzuͤglich aber die Vornehmen, uͤber ihre Weiber in den Seraillen eine faſt unum- ſchraͤnkte Gewalt haben; ſo ſehen ſich dieſe wohl vor, nicht auf die Eheſcheidung zu dringen und ſich geduldig zu verhalten.
Ohngeachtet es nach dem Mohammedani- ſchen Geſetzen auf das ſchaͤrfſte verbothen iſt, Hurerey und andere Schandthaten zu treiben; ſo findet man doch hin und wieder in Perſien einige Oerter, wo ſie oͤffentlich getrieben wird. Einige zuverlaͤßige Reiſebeſchreiber erzaͤhlen, daß in der Hauptſtadt des Reichs, Iſpahan, eilf tauſend Huren geduldet werden, woruͤber eine geſetzte Perſon, die ſie in ihrer Sprache Me- chel Dar Bachi nennen, das Regiſter haͤlt.
Wenn man die Anordnungen und Zuberei- tungen, welche die Perſer bey Gelegenheiten der Geburt ſowohl als auch bey dem Sterben
eines
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Mann heyrathet und vierzig Tage bey ihm
wohnet. Alsdann darf ſie ihren neuen Gemahl
wieder verlaſſen, und zu dem alten uͤbergehen.
Eine ſolche Unordnung in dem Eheſtandweſen
findet man doch nur unter dem gemeinen Hau-
fen von Menſchen. Die Vornehmen ſind da-
zu zu ſtolz und zu geizig, als daß ſie ihre Frauen
in den Armen anderer ſehen, und die Mitgabe
wieder herausgeben ſollten. Viel eher wuͤrden
ſie ſich dazu verſtehen, der Frau den Hals ab-
zuſchneiden, als zu der Eheſcheidung zu ſchrei-
ten. Die Obrigkeit miſcht ſich auch ſehr ſelten
in Eheſtandsſachen: und da die Perſer uͤber-
haupt, vorzuͤglich aber die Vornehmen, uͤber
ihre Weiber in den Seraillen eine faſt unum-
ſchraͤnkte Gewalt haben; ſo ſehen ſich dieſe wohl
vor, nicht auf die Eheſcheidung zu dringen und
ſich geduldig zu verhalten.
Ohngeachtet es nach dem Mohammedani-
ſchen Geſetzen auf das ſchaͤrfſte verbothen iſt,
Hurerey und andere Schandthaten zu treiben;
ſo findet man doch hin und wieder in Perſien
einige Oerter, wo ſie oͤffentlich getrieben wird.
Einige zuverlaͤßige Reiſebeſchreiber erzaͤhlen,
daß in der Hauptſtadt des Reichs, Iſpahan, eilf
tauſend Huren geduldet werden, woruͤber eine
geſetzte Perſon, die ſie in ihrer Sprache Me-
chel Dar Bachi nennen, das Regiſter haͤlt.
Wenn man die Anordnungen und Zuberei-
tungen, welche die Perſer bey Gelegenheiten
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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik01_1776/83>, abgerufen am 27.11.2024.
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