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Planck, Max: Vorlesungen über Thermodynamik. Leipzig: Veit & C., 1897.

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Grundthatsachen und Definitionen.
Das Gesammtvolumen:
[Formel 1] bleibt nach § 16 durch die Diffusion unverändert. Da nun
nach beendigter Diffusion jedem einzelnen Gas das ganze
Volumen V zugeschrieben wird, so sind dann die Partialdrucke
nach der Gleichung (5) und nach den letzten Gleichungen:
(7) [Formel 2] [Formel 3] ...
Durch Addition ergiebt sich:
(8) [Formel 4]
Das Gesetz von Dalton, welches besagt, dass in einer homogenen
Gasmischung der Druck gleich ist der Summe der Partialdrucke
aller einzelnen Gase. Gleichzeitig sieht man, dass
(9) [Formel 5]
d. h. die Partialdrucke der Einzelgase stehen in demselben Ver-
hältniss wie die Volumina, welche die Gase vor der Diffusion
hatten, bez. wie die Partialvolumina, welche die Gase nach der
im § 17 zuerst geschilderten Auffassung in der Mischung ein-
nehmen würden.

§ 19. Die Zustandsgleichung der Mischung lautet nach
(8) und (7):
(10) [Formel 6]
entspricht also ganz der Zustandsgleichung (5) eines idealen
Gases, dessen charakteristische Constante ist:
(11) [Formel 7]
Daher kann durch die Untersuchung der Zustandsgleichung
niemals entschieden werden, ob ein ideales Gas chemisch einfach
ist oder eine Mischung verschiedener chemisch einfacher Gase
bildet.

§ 20. Die Zusammensetzung einer Gasmischung definirt
man entweder durch die Verhältnisse der Massen M1, M2 ...
oder durch die der Partialdrucke p1, p2 ... bez. Partialvolumina
V1, V2 ... der Einzelgase. Je nachdem spricht man entweder

Grundthatsachen und Definitionen.
Das Gesammtvolumen:
[Formel 1] bleibt nach § 16 durch die Diffusion unverändert. Da nun
nach beendigter Diffusion jedem einzelnen Gas das ganze
Volumen V zugeschrieben wird, so sind dann die Partialdrucke
nach der Gleichung (5) und nach den letzten Gleichungen:
(7) [Formel 2] [Formel 3]
Durch Addition ergiebt sich:
(8) [Formel 4]
Das Gesetz von Dalton, welches besagt, dass in einer homogenen
Gasmischung der Druck gleich ist der Summe der Partialdrucke
aller einzelnen Gase. Gleichzeitig sieht man, dass
(9) [Formel 5]
d. h. die Partialdrucke der Einzelgase stehen in demselben Ver-
hältniss wie die Volumina, welche die Gase vor der Diffusion
hatten, bez. wie die Partialvolumina, welche die Gase nach der
im § 17 zuerst geschilderten Auffassung in der Mischung ein-
nehmen würden.

§ 19. Die Zustandsgleichung der Mischung lautet nach
(8) und (7):
(10) [Formel 6]
entspricht also ganz der Zustandsgleichung (5) eines idealen
Gases, dessen charakteristische Constante ist:
(11) [Formel 7]
Daher kann durch die Untersuchung der Zustandsgleichung
niemals entschieden werden, ob ein ideales Gas chemisch einfach
ist oder eine Mischung verschiedener chemisch einfacher Gase
bildet.

§ 20. Die Zusammensetzung einer Gasmischung definirt
man entweder durch die Verhältnisse der Massen M1, M2
oder durch die der Partialdrucke p1, p2 … bez. Partialvolumina
V1, V2 … der Einzelgase. Je nachdem spricht man entweder

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[10/0026] Grundthatsachen und Definitionen. Das Gesammtvolumen: [FORMEL] bleibt nach § 16 durch die Diffusion unverändert. Da nun nach beendigter Diffusion jedem einzelnen Gas das ganze Volumen V zugeschrieben wird, so sind dann die Partialdrucke nach der Gleichung (5) und nach den letzten Gleichungen: (7) [FORMEL] [FORMEL] … Durch Addition ergiebt sich: (8) [FORMEL] Das Gesetz von Dalton, welches besagt, dass in einer homogenen Gasmischung der Druck gleich ist der Summe der Partialdrucke aller einzelnen Gase. Gleichzeitig sieht man, dass (9) [FORMEL] d. h. die Partialdrucke der Einzelgase stehen in demselben Ver- hältniss wie die Volumina, welche die Gase vor der Diffusion hatten, bez. wie die Partialvolumina, welche die Gase nach der im § 17 zuerst geschilderten Auffassung in der Mischung ein- nehmen würden. § 19. Die Zustandsgleichung der Mischung lautet nach (8) und (7): (10) [FORMEL] entspricht also ganz der Zustandsgleichung (5) eines idealen Gases, dessen charakteristische Constante ist: (11) [FORMEL] Daher kann durch die Untersuchung der Zustandsgleichung niemals entschieden werden, ob ein ideales Gas chemisch einfach ist oder eine Mischung verschiedener chemisch einfacher Gase bildet. § 20. Die Zusammensetzung einer Gasmischung definirt man entweder durch die Verhältnisse der Massen M1, M2 … oder durch die der Partialdrucke p1, p2 … bez. Partialvolumina V1, V2 … der Einzelgase. Je nachdem spricht man entweder

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Zitationshilfe: Planck, Max: Vorlesungen über Thermodynamik. Leipzig: Veit & C., 1897, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/planck_thermodynamik_1897/26>, abgerufen am 27.04.2024.