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Planck, Max: Vorlesungen über Thermodynamik. Leipzig: Veit & C., 1897.

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Anwendungen auf spezielle Gleichgewichtszustände.
von einem allgemeineren Standpunkte aus gefolgert wurde. Ist
aber die Concentration des gelösten Stoffes im Dampf sogar
grösser als in der Flüssigkeit, wie es bei der Verdampfung einer
wässrigen Lösung von Alkohol eintreten kann, so wird der
Siedepunkt erniedrigt, die Dampfspannung erhöht.

Ganz der nämliche Satz lässt sich natürlich in der näm-
lichen Weise auch für andere Aggregatzustände ableiten; so
lautet z. B. das Gefrierpunktsgesetz in der allgemeineren Fassung:
Wenn aus einer verdünnten Lösung nicht nur das Lösungs-
mittel, sondern auch der gelöste Stoff ausfriert, in der Weise,
dass die festen Stoffe zusammen ebenfalls eine verdünnte Lösung
bilden, wie z. B. beim Erstarren mancher Legirungen, so ist
die Gefrierpunktserniedrigung nicht proportional der Concentration
des gelösten Stoffes in der Flüssigkeit, sondern proportional
der Differenz der Concentrationen des gelösten Stoffes in der
flüssigen und in der festen Phase, sie wechselt also auch zugleich
mit dieser Differenz ihr Vorzeichen.

Während so die Vertheilung jeder einzelnen Molekülart auf
beide Phasen geregelt ist, stellt sich das Gleichgewicht der ver-
schiedenen Molekülarten innerhalb einer jeden einzelnen Phase
ganz nach den oben § 262 f. entwickelten Gesetzmässigkeiten her.
Wir treffen also hier wieder auf die nämlichen Gesetze der
Dissociation, Association u. s. w. (Nernst).

§ 275. Drei unabhängige Bestandtheile in einer Phase.
Wenn eine verdünnte Lösung ausser dem Lösungsmittel zwei
verschiedene gelöste Stoffe enthält, so werden sich die letzteren,
falls sie keine Molekülarten gemeinsam haben, durchaus nicht
gegenseitig beeinflussen; denn dann ist keine Umwandlung zwischen
ihnen möglich und daher auch keine besondere Gleichgewichts-
bedingung zu erfüllen. Mischt man also etwa eine verdünnte
wässrige Lösung eines Elektrolyten mit der verdünnten Lösung
eines andern gänzlich verschiedenartigen Elektrolyten, so wird
sich jede Lösung so verhalten, als wenn sie mit dem ent-
sprechenden Quantum reinem Wasser verdünnt würde; so wird
auch ihr Dissociationsgrad in einer der Verdünnung entsprechen-
den Weise zunehmen.

Anders ist es, wenn die beiden Elektrolyte ein Ion gemein-
schaftlich haben, wie z. B. Essigsäure und essigsaures Natron. In
diesem Falle hat man vor der Vermischung die beiden Systeme:

Anwendungen auf spezielle Gleichgewichtszustände.
von einem allgemeineren Standpunkte aus gefolgert wurde. Ist
aber die Concentration des gelösten Stoffes im Dampf sogar
grösser als in der Flüssigkeit, wie es bei der Verdampfung einer
wässrigen Lösung von Alkohol eintreten kann, so wird der
Siedepunkt erniedrigt, die Dampfspannung erhöht.

Ganz der nämliche Satz lässt sich natürlich in der näm-
lichen Weise auch für andere Aggregatzustände ableiten; so
lautet z. B. das Gefrierpunktsgesetz in der allgemeineren Fassung:
Wenn aus einer verdünnten Lösung nicht nur das Lösungs-
mittel, sondern auch der gelöste Stoff ausfriert, in der Weise,
dass die festen Stoffe zusammen ebenfalls eine verdünnte Lösung
bilden, wie z. B. beim Erstarren mancher Legirungen, so ist
die Gefrierpunktserniedrigung nicht proportional der Concentration
des gelösten Stoffes in der Flüssigkeit, sondern proportional
der Differenz der Concentrationen des gelösten Stoffes in der
flüssigen und in der festen Phase, sie wechselt also auch zugleich
mit dieser Differenz ihr Vorzeichen.

Während so die Vertheilung jeder einzelnen Molekülart auf
beide Phasen geregelt ist, stellt sich das Gleichgewicht der ver-
schiedenen Molekülarten innerhalb einer jeden einzelnen Phase
ganz nach den oben § 262 f. entwickelten Gesetzmässigkeiten her.
Wir treffen also hier wieder auf die nämlichen Gesetze der
Dissociation, Association u. s. w. (Nernst).

§ 275. Drei unabhängige Bestandtheile in einer Phase.
Wenn eine verdünnte Lösung ausser dem Lösungsmittel zwei
verschiedene gelöste Stoffe enthält, so werden sich die letzteren,
falls sie keine Molekülarten gemeinsam haben, durchaus nicht
gegenseitig beeinflussen; denn dann ist keine Umwandlung zwischen
ihnen möglich und daher auch keine besondere Gleichgewichts-
bedingung zu erfüllen. Mischt man also etwa eine verdünnte
wässrige Lösung eines Elektrolyten mit der verdünnten Lösung
eines andern gänzlich verschiedenartigen Elektrolyten, so wird
sich jede Lösung so verhalten, als wenn sie mit dem ent-
sprechenden Quantum reinem Wasser verdünnt würde; so wird
auch ihr Dissociationsgrad in einer der Verdünnung entsprechen-
den Weise zunehmen.

Anders ist es, wenn die beiden Elektrolyte ein Ion gemein-
schaftlich haben, wie z. B. Essigsäure und essigsaures Natron. In
diesem Falle hat man vor der Vermischung die beiden Systeme:

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[240/0256] Anwendungen auf spezielle Gleichgewichtszustände. von einem allgemeineren Standpunkte aus gefolgert wurde. Ist aber die Concentration des gelösten Stoffes im Dampf sogar grösser als in der Flüssigkeit, wie es bei der Verdampfung einer wässrigen Lösung von Alkohol eintreten kann, so wird der Siedepunkt erniedrigt, die Dampfspannung erhöht. Ganz der nämliche Satz lässt sich natürlich in der näm- lichen Weise auch für andere Aggregatzustände ableiten; so lautet z. B. das Gefrierpunktsgesetz in der allgemeineren Fassung: Wenn aus einer verdünnten Lösung nicht nur das Lösungs- mittel, sondern auch der gelöste Stoff ausfriert, in der Weise, dass die festen Stoffe zusammen ebenfalls eine verdünnte Lösung bilden, wie z. B. beim Erstarren mancher Legirungen, so ist die Gefrierpunktserniedrigung nicht proportional der Concentration des gelösten Stoffes in der Flüssigkeit, sondern proportional der Differenz der Concentrationen des gelösten Stoffes in der flüssigen und in der festen Phase, sie wechselt also auch zugleich mit dieser Differenz ihr Vorzeichen. Während so die Vertheilung jeder einzelnen Molekülart auf beide Phasen geregelt ist, stellt sich das Gleichgewicht der ver- schiedenen Molekülarten innerhalb einer jeden einzelnen Phase ganz nach den oben § 262 f. entwickelten Gesetzmässigkeiten her. Wir treffen also hier wieder auf die nämlichen Gesetze der Dissociation, Association u. s. w. (Nernst). § 275. Drei unabhängige Bestandtheile in einer Phase. Wenn eine verdünnte Lösung ausser dem Lösungsmittel zwei verschiedene gelöste Stoffe enthält, so werden sich die letzteren, falls sie keine Molekülarten gemeinsam haben, durchaus nicht gegenseitig beeinflussen; denn dann ist keine Umwandlung zwischen ihnen möglich und daher auch keine besondere Gleichgewichts- bedingung zu erfüllen. Mischt man also etwa eine verdünnte wässrige Lösung eines Elektrolyten mit der verdünnten Lösung eines andern gänzlich verschiedenartigen Elektrolyten, so wird sich jede Lösung so verhalten, als wenn sie mit dem ent- sprechenden Quantum reinem Wasser verdünnt würde; so wird auch ihr Dissociationsgrad in einer der Verdünnung entsprechen- den Weise zunehmen. Anders ist es, wenn die beiden Elektrolyte ein Ion gemein- schaftlich haben, wie z. B. Essigsäure und essigsaures Natron. In diesem Falle hat man vor der Vermischung die beiden Systeme:

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Zitationshilfe: Planck, Max: Vorlesungen über Thermodynamik. Leipzig: Veit & C., 1897, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/planck_thermodynamik_1897/256>, abgerufen am 09.05.2024.