am Morgen vor 8 Uhr, unter 4 Augen mit seinem Gegner über seine Anforderung geredt. -- Das Erstemal mußte dieses im Haus des Beklagten, oder wo dieser gut fand, den Kläger empfangen zu wollen, das Anderemal aber im Pfarrhaus gesche- hen; aber der Pfarrer mußte sie bey dieser Hand- lung bey einander vollends allein lassen, und durfte erst hernach, wann sie zu ihm kamen, ihm anzuzei- gen, daß sie sich nicht haben vereinigen können, mit kurzen Worten, ohne im geringsten in ihren Handel einzutreten, ihnen die Wichtigkeit der Ge- müthsruhe und Kaltblütigkeit in ihrer Lage vor- stellen -- und so auch dieses ihre freundliche Verei- nigung nicht bewerkstelligte, so mußten sie sich 8 Tage hernach noch einmal im Pfarrhaus, aber izt in Gegenwart ihrer beyderseitigen Gassenaufseher, eines Dorfraths und des Hrn. Pfarrers selber, noch einmal über ihre Angelegenheit gegen einander er- klären, und bey allen diesen Vorerklärungen mußte alles, was gegenseitig von beyden Theilen geredet, anerbotten, und verhandelt worden, für beyde Theile als im Rechten unstatthaft, unverbindend, und ungefährlich angesehen werden, damit in die- sen Vorerklärungen weder die Gutmüthigkeit noch die Heftigkeit eines von beyden Theilen ihm ver- fänglich werden könne.
Erst nach allem diesem dorfte der Kläger seine Klage rechtlich machen, und selbige bey dem Un-
am Morgen vor 8 Uhr, unter 4 Augen mit ſeinem Gegner uͤber ſeine Anforderung geredt. — Das Erſtemal mußte dieſes im Haus des Beklagten, oder wo dieſer gut fand, den Klaͤger empfangen zu wollen, das Anderemal aber im Pfarrhaus geſche- hen; aber der Pfarrer mußte ſie bey dieſer Hand- lung bey einander vollends allein laſſen, und durfte erſt hernach, wann ſie zu ihm kamen, ihm anzuzei- gen, daß ſie ſich nicht haben vereinigen koͤnnen, mit kurzen Worten, ohne im geringſten in ihren Handel einzutreten, ihnen die Wichtigkeit der Ge- muͤthsruhe und Kaltbluͤtigkeit in ihrer Lage vor- ſtellen — und ſo auch dieſes ihre freundliche Verei- nigung nicht bewerkſtelligte, ſo mußten ſie ſich 8 Tage hernach noch einmal im Pfarrhaus, aber izt in Gegenwart ihrer beyderſeitigen Gaſſenaufſeher, eines Dorfraths und des Hrn. Pfarrers ſelber, noch einmal uͤber ihre Angelegenheit gegen einander er- klaͤren, und bey allen dieſen Vorerklaͤrungen mußte alles, was gegenſeitig von beyden Theilen geredet, anerbotten, und verhandelt worden, fuͤr beyde Theile als im Rechten unſtatthaft, unverbindend, und ungefaͤhrlich angeſehen werden, damit in die- ſen Vorerklaͤrungen weder die Gutmuͤthigkeit noch die Heftigkeit eines von beyden Theilen ihm ver- faͤnglich werden koͤnne.
Erſt nach allem dieſem dorfte der Klaͤger ſeine Klage rechtlich machen, und ſelbige bey dem Un-
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am Morgen vor 8 Uhr, unter 4 Augen mit ſeinem
Gegner uͤber ſeine Anforderung geredt. — Das
Erſtemal mußte dieſes im Haus des Beklagten,
oder wo dieſer gut fand, den Klaͤger empfangen zu
wollen, das Anderemal aber im Pfarrhaus geſche-
hen; aber der Pfarrer mußte ſie bey dieſer Hand-
lung bey einander vollends allein laſſen, und durfte
erſt hernach, wann ſie zu ihm kamen, ihm anzuzei-
gen, daß ſie ſich nicht haben vereinigen koͤnnen,
mit kurzen Worten, ohne im geringſten in ihren
Handel einzutreten, ihnen die Wichtigkeit der Ge-
muͤthsruhe und Kaltbluͤtigkeit in ihrer Lage vor-
ſtellen — und ſo auch dieſes ihre freundliche Verei-
nigung nicht bewerkſtelligte, ſo mußten ſie ſich 8
Tage hernach noch einmal im Pfarrhaus, aber izt
in Gegenwart ihrer beyderſeitigen Gaſſenaufſeher,
eines Dorfraths und des Hrn. Pfarrers ſelber, noch
einmal uͤber ihre Angelegenheit gegen einander er-
klaͤren, und bey allen dieſen Vorerklaͤrungen mußte
alles, was gegenſeitig von beyden Theilen geredet,
anerbotten, und verhandelt worden, fuͤr beyde
Theile als im Rechten unſtatthaft, unverbindend,
und ungefaͤhrlich angeſehen werden, damit in die-
ſen Vorerklaͤrungen weder die Gutmuͤthigkeit noch
die Heftigkeit eines von beyden Theilen ihm ver-
faͤnglich werden koͤnne.
Erſt nach allem dieſem dorfte der Klaͤger ſeine
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[Pestalozzi, Johann Heinrich]: Lienhard und Gertrud. Bd. 4. Frankfurt (Main) u. a., 1787, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard04_1787/302>, abgerufen am 23.11.2024.
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