wie viel alle Wochen von euch hüten müssen, damit darinn keine Unordnung seye, und kei- nes unnöthiger Weise die Zeit ob dem hüten verliere.
Und denn fuhr er fort; müßt ihr mir ver- sprechen:
Erstlich: Ihr wollet dasjenige aus euch für keinen braven Hüterbuben, und kein bra- ves Hütermädchen halten, und nicht mehr un- ter euch zählen, noch mit euch hüten lassen, welches auf der Weid über seine Geiß flucht und schwört, sie siark schlägt, oder ihr Steine nachwirft. --
Zweytens: Ihr wollet auch das für kein braves Hüterkind halten, und nicht mit euch weiden lassen, welches seinen Mithirten böse Wort giebt, sie schimpft, und schiltet, -- oder gar über sie fluchet, und sie schlägt. --
Drittens: Daß ihr eines nicht für ein bra- ves Hüterkind haltet, noch neben euch hüten lasset, wenn es mit Fleiß oder aus Liederlich- keit, die Geissen in Holz und Feld zu Schaden gehen läßt, noch viel weniger, wenn es selber in Holz und Feld, Schaden stiften und frevlen würde.
Viertens: Daß ein gutes Hüterkind, eine Arbeit auf die Weid, an seinem Hütertag mitnehmen, und dann am Samstag seinem Schulmeister vor allen Kindern angeben solle,
was
wie viel alle Wochen von euch huͤten muͤſſen, damit darinn keine Unordnung ſeye, und kei- nes unnoͤthiger Weiſe die Zeit ob dem huͤten verliere.
Und denn fuhr er fort; muͤßt ihr mir ver- ſprechen:
Erſtlich: Ihr wollet dasjenige aus euch fuͤr keinen braven Huͤterbuben, und kein bra- ves Huͤtermaͤdchen halten, und nicht mehr un- ter euch zaͤhlen, noch mit euch huͤten laſſen, welches auf der Weid uͤber ſeine Geiß flucht und ſchwoͤrt, ſie ſiark ſchlaͤgt, oder ihr Steine nachwirft. —
Zweytens: Ihr wollet auch das fuͤr kein braves Huͤterkind halten, und nicht mit euch weiden laſſen, welches ſeinen Mithirten boͤſe Wort giebt, ſie ſchimpft, und ſchiltet, — oder gar uͤber ſie fluchet, und ſie ſchlaͤgt. —
Drittens: Daß ihr eines nicht fuͤr ein bra- ves Huͤterkind haltet, noch neben euch huͤten laſſet, wenn es mit Fleiß oder aus Liederlich- keit, die Geiſſen in Holz und Feld zu Schaden gehen laͤßt, noch viel weniger, wenn es ſelber in Holz und Feld, Schaden ſtiften und frevlen wuͤrde.
Viertens: Daß ein gutes Huͤterkind, eine Arbeit auf die Weid, an ſeinem Huͤtertag mitnehmen, und dann am Samſtag ſeinem Schulmeiſter vor allen Kindern angeben ſolle,
was
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wie viel alle Wochen von euch huͤten muͤſſen,
damit darinn keine Unordnung ſeye, und kei-
nes unnoͤthiger Weiſe die Zeit ob dem huͤten
verliere.
Und denn fuhr er fort; muͤßt ihr mir ver-
ſprechen:
Erſtlich: Ihr wollet dasjenige aus euch
fuͤr keinen braven Huͤterbuben, und kein bra-
ves Huͤtermaͤdchen halten, und nicht mehr un-
ter euch zaͤhlen, noch mit euch huͤten laſſen,
welches auf der Weid uͤber ſeine Geiß flucht
und ſchwoͤrt, ſie ſiark ſchlaͤgt, oder ihr Steine
nachwirft. —
Zweytens: Ihr wollet auch das fuͤr kein
braves Huͤterkind halten, und nicht mit euch
weiden laſſen, welches ſeinen Mithirten boͤſe
Wort giebt, ſie ſchimpft, und ſchiltet, — oder
gar uͤber ſie fluchet, und ſie ſchlaͤgt. —
Drittens: Daß ihr eines nicht fuͤr ein bra-
ves Huͤterkind haltet, noch neben euch huͤten
laſſet, wenn es mit Fleiß oder aus Liederlich-
keit, die Geiſſen in Holz und Feld zu Schaden
gehen laͤßt, noch viel weniger, wenn es ſelber
in Holz und Feld, Schaden ſtiften und frevlen
wuͤrde.
Viertens: Daß ein gutes Huͤterkind, eine
Arbeit auf die Weid, an ſeinem Huͤtertag
mitnehmen, und dann am Samſtag ſeinem
Schulmeiſter vor allen Kindern angeben ſolle,
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[Pestalozzi, Johann Heinrich]: Lienhard und Gertrud. Bd. 3. Frankfurt (Main) u. a., 1785, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard03_1785/134>, abgerufen am 03.10.2024.
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