von Land und Leuten daran angelegt, ab¬ nimmt und nach Hause trägt.
Hat ein Vater -- wie unser Minister -- nicht viel, so kann er die Kinder, wie die Ägyp¬ ter die Eltern (nämlich die Mumien davon) als Schuld- und Faustpfänder oder Reichs¬ pfandschaften, die man nicht einlöset, einsetzen.
Jetzt hat sich der Kaufmannsstand, der sonst nur fremde Produkte vertrieb, auch dieses Handelszweigs bemächtigt; mich dünkt aber, er hätte in seinem untern Kaufgewölbe Spiel¬ raum genug, eigennützig und verdammt zu werden, ohne die Treppe hinaufzusteigen zur Tochter. In Guinea darf nur der Adel han¬ deln; bei uns ist ihm fast aller Handel, au¬ ßer dem kleinen mit den Töchtern und den übri¬ gen wenigen Dingen, die auf den eignen Gü¬ tern wachsen, abgeschnitten und verwehrt; da¬ her hält er so fest auf diese Handelsfreiheit und die Noblesse scheint hier ein für diesen zarten Handelszweig verbundne Hansa zu seyn; so daß man gewissermaßen den erhabnen Stand mit dem erhabnern im eigentlichen Sinn vergleichen mag, den in Rom verkäufliche
von Land und Leuten daran angelegt, ab¬ nimmt und nach Hauſe trägt.
Hat ein Vater — wie unſer Miniſter — nicht viel, ſo kann er die Kinder, wie die Ägyp¬ ter die Eltern (nämlich die Mumien davon) als Schuld- und Fauſtpfänder oder Reichs¬ pfandſchaften, die man nicht einlöſet, einſetzen.
Jetzt hat ſich der Kaufmannsſtand, der ſonſt nur fremde Produkte vertrieb, auch dieſes Handelszweigs bemächtigt; mich dünkt aber, er hätte in ſeinem untern Kaufgewölbe Spiel¬ raum genug, eigennützig und verdammt zu werden, ohne die Treppe hinaufzuſteigen zur Tochter. In Guinea darf nur der Adel han¬ deln; bei uns iſt ihm faſt aller Handel, au¬ ßer dem kleinen mit den Töchtern und den übri¬ gen wenigen Dingen, die auf den eignen Gü¬ tern wachſen, abgeſchnitten und verwehrt; da¬ her hält er ſo feſt auf dieſe Handelsfreiheit und die Nobleſſe ſcheint hier ein für dieſen zarten Handelszweig verbundne Hanſa zu ſeyn; ſo daß man gewiſſermaßen den erhabnen Stand mit dem erhabnern im eigentlichen Sinn vergleichen mag, den in Rom verkäufliche
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[85/0093]
von Land und Leuten daran angelegt, ab¬
nimmt und nach Hauſe trägt.
Hat ein Vater — wie unſer Miniſter —
nicht viel, ſo kann er die Kinder, wie die Ägyp¬
ter die Eltern (nämlich die Mumien davon)
als Schuld- und Fauſtpfänder oder Reichs¬
pfandſchaften, die man nicht einlöſet, einſetzen.
Jetzt hat ſich der Kaufmannsſtand, der
ſonſt nur fremde Produkte vertrieb, auch dieſes
Handelszweigs bemächtigt; mich dünkt aber,
er hätte in ſeinem untern Kaufgewölbe Spiel¬
raum genug, eigennützig und verdammt zu
werden, ohne die Treppe hinaufzuſteigen zur
Tochter. In Guinea darf nur der Adel han¬
deln; bei uns iſt ihm faſt aller Handel, au¬
ßer dem kleinen mit den Töchtern und den übri¬
gen wenigen Dingen, die auf den eignen Gü¬
tern wachſen, abgeſchnitten und verwehrt; da¬
her hält er ſo feſt auf dieſe Handelsfreiheit und
die Nobleſſe ſcheint hier ein für dieſen zarten
Handelszweig verbundne Hanſa zu ſeyn; ſo
daß man gewiſſermaßen den erhabnen Stand
mit dem erhabnern im eigentlichen Sinn
vergleichen mag, den in Rom verkäufliche
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Jean Paul: Titan. Bd. 2. Berlin, 1801, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/paul_titan02_1801/93>, abgerufen am 16.02.2025.
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