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Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434

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Mann an einen Freund,*) nicht läugnen, daß ich bei meinen ersten Besuchen der Krankenzimmer heftig gerührt wurde, und mir viele Tränen aus den Augen rannen. Dies wird wol einem jeden begegnen, der menschliches Gefühl hat, wenn er in ein solches Zimmer tritt, wo er eine zwiefache Reihe unglücklicher, blasser, mit den schmerzhaftesten Krankheiten kämpfender und mit dem Tode ringender Menschen erblickt; wenn hier dem einen der innerliche Schmerz die Brust hoch in die Höhe treibt, dort ein anderer die fürchterlichsten Zuckungen bekömmt; wenn hier ein entseelter Leichnam in die Todtenkammer oder nach dem Anatomiehause getragen wird, und dort ein bis auf sein Knochengerippe abgezehrter Kranke, zum Erbarmen der Anwesenden, stöhnt und seinen Tod mit jedem Seufzer, den der Schmerz ihm auspreßt, herbeiruft."

"Jn zehn Zimmern sind die sogenannten venerischen Kranken vertheilt, die durch vertraulichen Umgang mit hurischen Personen, durch Unkeuschheit und Wollust ihren Körper dergestalt verderbten, daß ihnen ganze Theile des Leibes abfaulen oder abgeschnitten werden müssen. Als ich meine

*) Jn den pädagogischen Unterhandlungen. S. Zweites Jahr, erstes Quartal S. 409.

Mann an einen Freund,*) nicht läugnen, daß ich bei meinen ersten Besuchen der Krankenzimmer heftig gerührt wurde, und mir viele Tränen aus den Augen rannen. Dies wird wol einem jeden begegnen, der menschliches Gefühl hat, wenn er in ein solches Zimmer tritt, wo er eine zwiefache Reihe unglücklicher, blasser, mit den schmerzhaftesten Krankheiten kämpfender und mit dem Tode ringender Menschen erblickt; wenn hier dem einen der innerliche Schmerz die Brust hoch in die Höhe treibt, dort ein anderer die fürchterlichsten Zuckungen bekömmt; wenn hier ein entseelter Leichnam in die Todtenkammer oder nach dem Anatomiehause getragen wird, und dort ein bis auf sein Knochengerippe abgezehrter Kranke, zum Erbarmen der Anwesenden, stöhnt und seinen Tod mit jedem Seufzer, den der Schmerz ihm auspreßt, herbeiruft.“

„Jn zehn Zimmern sind die sogenannten venerischen Kranken vertheilt, die durch vertraulichen Umgang mit hurischen Personen, durch Unkeuschheit und Wollust ihren Körper dergestalt verderbten, daß ihnen ganze Theile des Leibes abfaulen oder abgeschnitten werden müssen. Als ich meine

*) Jn den pädagogischen Unterhandlungen. S. Zweites Jahr, erstes Quartal S. 409.
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[422/0130] Mann an einen Freund, *) nicht läugnen, daß ich bei meinen ersten Besuchen der Krankenzimmer heftig gerührt wurde, und mir viele Tränen aus den Augen rannen. Dies wird wol einem jeden begegnen, der menschliches Gefühl hat, wenn er in ein solches Zimmer tritt, wo er eine zwiefache Reihe unglücklicher, blasser, mit den schmerzhaftesten Krankheiten kämpfender und mit dem Tode ringender Menschen erblickt; wenn hier dem einen der innerliche Schmerz die Brust hoch in die Höhe treibt, dort ein anderer die fürchterlichsten Zuckungen bekömmt; wenn hier ein entseelter Leichnam in die Todtenkammer oder nach dem Anatomiehause getragen wird, und dort ein bis auf sein Knochengerippe abgezehrter Kranke, zum Erbarmen der Anwesenden, stöhnt und seinen Tod mit jedem Seufzer, den der Schmerz ihm auspreßt, herbeiruft.“ „Jn zehn Zimmern sind die sogenannten venerischen Kranken vertheilt, die durch vertraulichen Umgang mit hurischen Personen, durch Unkeuschheit und Wollust ihren Körper dergestalt verderbten, daß ihnen ganze Theile des Leibes abfaulen oder abgeschnitten werden müssen. Als ich meine *) Jn den pädagogischen Unterhandlungen. S. Zweites Jahr, erstes Quartal S. 409.

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Zitationshilfe: Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434, S. 422. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/oest_knaben_1787/130>, abgerufen am 25.04.2024.