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Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687.

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nen bewohnet/ und mit starcken Städten und Vestungen versehen seyn/ also daß sie keine geringe Herrs-Macht/ bey erheischender Noht/ beysammen bringen können. Insonderheit ist der Chur-Fürst/ und Marggraff zu Brandenburg/ Albertus/ wegen seines tapferen helden Muhts/ ohngefehr umbs Jahr 1438 wieder die Polen bewiesen / berühmet gewesen/ daß er der Achilles Germanicus, daß ist/ der teutsche Achilles genennet worden.

Es führen die Chur-Fürsten einen treflichen Pracht und Estat. Wann sie in ihren Chur-Fürstlichen Habitt erscheinen/ seyn sie mit einen köstlichen rohten seidenen Thalar bekleidet/ tragen auff ihren Hauptern Mützen von derselben Coleur/ mit herlichen Buntwerck gefuttert. In ihrer Hoffhaltung halten sie sich nicht weniger Fürstlich/ als Königlich/ mit einer grossen menge Diener umbgeben/ welche theils hohe/ theils niedrige Ämbter bedienen. Ihre Palläste seyn nicht allein zur Ergötzung und guten Gemach/ sondern auch zu Bezeigung ihrer Pracht und grossen Vermögens/ mit nicht weniger Kosten als Arbeit auffgebauet/ und mit sehr kost bahren Mobilien außgezieret. Ihre Rüst- und Waffen-Häuser seyn mit allerhand zum Kriege dienlicher Nohtdurfft/ als grob und klein Geschütz/ Handbüchsen/ Kraut und Loht und der gleichen überflüssig versehen.

Die Chur-Fürstliche Dignität ist zu erst durch Käyser Otto den 3. vieler Schriebenten Meinung nach auffgerichtet und vertheilet/ und durch die güldene Bulle des Käysers Caroli. IV. Confirmirt und bestättiget/ dann so fern alle Fürsten in Teutschland zu der Wahl eines Käysers solten zugelassen werden/ wehre zu besorgen/ daß durch die grosse Menge/ die gemeiniglich im stimmen sich nicht wohl vereinigen kan/ die Wahl mit so bequemen und schleunigen Fortgang/ als offtermahls im Römischen Reich vonnöhten seyn mögte / nicht solte vollzogen werden. Und ob wohl der Hertzog in Bayern vormahln die Chur-Fürstl. Dignität nicht gehabt/ ist selbige dennoch ihm vom Käyser Ferdinando II. Anno. 1623. deferirt, also und dergestalt/ daß/ so lange von Hertzog Wilhelms auß Bayern mänlicher Linie ein Stamm verhanden/ die Chur dabey verbleiben solte/ in dessen Ermangelung aber dem Hauß-Bayern nicht länger competiren mögte.

nen bewohnet/ und mit starcken Städten und Vestungen versehen seyn/ also daß sie keine geringe Herrs-Macht/ bey erheischender Noht/ beysammen bringen können. Insonderheit ist der Chur-Fürst/ und Marggraff zu Brandenburg/ Albertus/ wegen seines tapferen helden Muhts/ ohngefehr umbs Jahr 1438 wieder die Polen bewiesen / berühmet gewesen/ daß er der Achilles Germanicus, daß ist/ der teutsche Achilles genennet worden.

Es führen die Chur-Fürsten einen treflichen Pracht und Estat. Wann sie in ihren Chur-Fürstlichen Habitt erscheinen/ seyn sie mit einen köstlichen rohten seidenen Thalar bekleidet/ tragen auff ihren Hauptern Mützen von derselben Coleur/ mit herlichen Buntwerck gefuttert. In ihrer Hoffhaltung halten sie sich nicht weniger Fürstlich/ als Königlich/ mit einer grossen menge Diener umbgeben/ welche theils hohe/ theils niedrige Ämbter bedienen. Ihre Palläste seyn nicht allein zur Ergötzung und guten Gemach/ sondern auch zu Bezeigung ihrer Pracht und grossen Vermögens/ mit nicht weniger Kosten als Arbeit auffgebauet/ und mit sehr kost bahren Mobilien außgezieret. Ihre Rüst- und Waffen-Häuser seyn mit allerhand zum Kriege dienlicher Nohtdurfft/ als grob und klein Geschütz/ Handbüchsen/ Kraut und Loht und der gleichen überflüssig versehen.

Die Chur-Fürstliche Dignität ist zu erst durch Käyser Otto den 3. vieler Schriebenten Meinung nach auffgerichtet uñ vertheilet/ uñ durch die güldene Bulle des Käysers Caroli. IV. Confirmirt und bestättiget/ dann so fern alle Fürsten in Teutschland zu der Wahl eines Käysers solten zugelassen werden/ wehre zu besorgen/ daß durch die grosse Menge/ die gemeiniglich im stimmen sich nicht wohl vereinigen kan/ die Wahl mit so bequemen und schleunigen Fortgang/ als offtermahls im Römischen Reich vonnöhten seyn mögte / nicht solte vollzogen werden. Und ob wohl der Hertzog in Bayern vormahln die Chur-Fürstl. Dignität nicht gehabt/ ist selbige dennoch ihm vom Käyser Ferdinando II. Anno. 1623. deferirt, also und dergestalt/ daß/ so lange von Hertzog Wilhelms auß Bayern mänlicher Linie ein Stamm verhanden/ die Chur dabey verbleiben solte/ in dessen Ermangelung aber dem Hauß-Bayern nicht länger competiren mögte.

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[88/0100] nen bewohnet/ und mit starcken Städten und Vestungen versehen seyn/ also daß sie keine geringe Herrs-Macht/ bey erheischender Noht/ beysammen bringen können. Insonderheit ist der Chur-Fürst/ und Marggraff zu Brandenburg/ Albertus/ wegen seines tapferen helden Muhts/ ohngefehr umbs Jahr 1438 wieder die Polen bewiesen / berühmet gewesen/ daß er der Achilles Germanicus, daß ist/ der teutsche Achilles genennet worden. Es führen die Chur-Fürsten einen treflichen Pracht und Estat. Wann sie in ihren Chur-Fürstlichen Habitt erscheinen/ seyn sie mit einen köstlichen rohten seidenen Thalar bekleidet/ tragen auff ihren Hauptern Mützen von derselben Coleur/ mit herlichen Buntwerck gefuttert. In ihrer Hoffhaltung halten sie sich nicht weniger Fürstlich/ als Königlich/ mit einer grossen menge Diener umbgeben/ welche theils hohe/ theils niedrige Ämbter bedienen. Ihre Palläste seyn nicht allein zur Ergötzung und guten Gemach/ sondern auch zu Bezeigung ihrer Pracht und grossen Vermögens/ mit nicht weniger Kosten als Arbeit auffgebauet/ und mit sehr kost bahren Mobilien außgezieret. Ihre Rüst- und Waffen-Häuser seyn mit allerhand zum Kriege dienlicher Nohtdurfft/ als grob und klein Geschütz/ Handbüchsen/ Kraut und Loht und der gleichen überflüssig versehen. Die Chur-Fürstliche Dignität ist zu erst durch Käyser Otto den 3. vieler Schriebenten Meinung nach auffgerichtet uñ vertheilet/ uñ durch die güldene Bulle des Käysers Caroli. IV. Confirmirt und bestättiget/ dann so fern alle Fürsten in Teutschland zu der Wahl eines Käysers solten zugelassen werden/ wehre zu besorgen/ daß durch die grosse Menge/ die gemeiniglich im stimmen sich nicht wohl vereinigen kan/ die Wahl mit so bequemen und schleunigen Fortgang/ als offtermahls im Römischen Reich vonnöhten seyn mögte / nicht solte vollzogen werden. Und ob wohl der Hertzog in Bayern vormahln die Chur-Fürstl. Dignität nicht gehabt/ ist selbige dennoch ihm vom Käyser Ferdinando II. Anno. 1623. deferirt, also und dergestalt/ daß/ so lange von Hertzog Wilhelms auß Bayern mänlicher Linie ein Stamm verhanden/ die Chur dabey verbleiben solte/ in dessen Ermangelung aber dem Hauß-Bayern nicht länger competiren mögte.

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Zitationshilfe: Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nylandt_schauplatz01_1678/100>, abgerufen am 17.05.2024.