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Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844.

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wahren Volksfesten werden -- erst dann möchte das
vollständig zu erreichen sein, was die hohen Behörden
unserer Stadt im Auge hatten, als sie der neuen An-
stalt ihren wohlwollenden Schutz angedeihen ließen: die
Erziehung einer kernhaften, der Genußsucht und Wollust
abgeneigten, Ordnung und Sitte liebenden und zu jeder
Berufsthätigkeit anstelligen und willigen Jugend. Unser
Gemeinwesen hat sich noch immer freigebig gezeigt, wenn
es galt, Schul- und Bildungsanstalten mit den Mitteln
zu segenreichem Gedeihen auszustatten. Es wird auch
hier, wo ein so hoher, mit dem künftigen Staatswohl
so innig zusammenhängender Zweck vor Augen schwebt,
zu rechter Zeit einzuschreiten wissen.

Daß aber diese Zeit wirklich gekommen ist, davon
möge ein königl. preuß. Ministerialerlaß in Betreff des
Turnwesens schließlich Zeugniß geben. Er lautet wie folgt:
"Da es bei den größeren Ansprüchen, welche an die
geistige Ausbildung der Jugend nach dem Entwickelungs-
gange und dem jetzigen Standpunkte der Bildung ge-
macht werden müssen, nothwendig ist, der Erhaltung und
Kräftigung der körperlichen Gesundheit der Jugend eine
besondere Sorgfalt zu widmen, um durch eine harmo-
nische Ausbildung der geistigen und körperlichen Kräfte
dem Vaterlande tüchtige Söhne zu erziehen, so haben
des Königs Majestät mittelst Allerhöchster Kabinets-
ordre vom 6. Juni 1842 zu bestimmen geruht, daß die
Leibesübungen als ein nothwendiger und unentbehrlicher
Bestandtheil der männlichen Erziehung förmlich anerkannt
und in den Kreis der Volkserziehungsmittel aufgenommen
werden. Die Gymnastik soll demgemäß dem Ganzen
des Erziehungswesen angereiht, und es sollen zunächst
mit den Gymnasien, den höheren Stadtschulen und den
Schullehrer-Seminarien Anstalten für gymnastische Uebun-
gen verbunden werden."



wahren Volksfeſten werden — erſt dann möchte das
vollſtändig zu erreichen ſein, was die hohen Behörden
unſerer Stadt im Auge hatten, als ſie der neuen An-
ſtalt ihren wohlwollenden Schutz angedeihen ließen: die
Erziehung einer kernhaften, der Genußſucht und Wolluſt
abgeneigten, Ordnung und Sitte liebenden und zu jeder
Berufsthätigkeit anſtelligen und willigen Jugend. Unſer
Gemeinweſen hat ſich noch immer freigebig gezeigt, wenn
es galt, Schul- und Bildungsanſtalten mit den Mitteln
zu ſegenreichem Gedeihen auszuſtatten. Es wird auch
hier, wo ein ſo hoher, mit dem künftigen Staatswohl
ſo innig zuſammenhängender Zweck vor Augen ſchwebt,
zu rechter Zeit einzuſchreiten wiſſen.

Daß aber dieſe Zeit wirklich gekommen iſt, davon
möge ein königl. preuß. Miniſterialerlaß in Betreff des
Turnweſens ſchließlich Zeugniß geben. Er lautet wie folgt:
„Da es bei den größeren Anſprüchen, welche an die
geiſtige Ausbildung der Jugend nach dem Entwickelungs-
gange und dem jetzigen Standpunkte der Bildung ge-
macht werden müſſen, nothwendig iſt, der Erhaltung und
Kräftigung der körperlichen Geſundheit der Jugend eine
beſondere Sorgfalt zu widmen, um durch eine harmo-
niſche Ausbildung der geiſtigen und körperlichen Kräfte
dem Vaterlande tüchtige Söhne zu erziehen, ſo haben
des Königs Majeſtät mittelſt Allerhöchſter Kabinets-
ordre vom 6. Juni 1842 zu beſtimmen geruht, daß die
Leibesübungen als ein nothwendiger und unentbehrlicher
Beſtandtheil der männlichen Erziehung förmlich anerkannt
und in den Kreis der Volkserziehungsmittel aufgenommen
werden. Die Gymnaſtik ſoll demgemäß dem Ganzen
des Erziehungsweſen angereiht, und es ſollen zunächſt
mit den Gymnaſien, den höheren Stadtſchulen und den
Schullehrer-Seminarien Anſtalten für gymnaſtiſche Uebun-
gen verbunden werden.“



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[43/0047] wahren Volksfeſten werden — erſt dann möchte das vollſtändig zu erreichen ſein, was die hohen Behörden unſerer Stadt im Auge hatten, als ſie der neuen An- ſtalt ihren wohlwollenden Schutz angedeihen ließen: die Erziehung einer kernhaften, der Genußſucht und Wolluſt abgeneigten, Ordnung und Sitte liebenden und zu jeder Berufsthätigkeit anſtelligen und willigen Jugend. Unſer Gemeinweſen hat ſich noch immer freigebig gezeigt, wenn es galt, Schul- und Bildungsanſtalten mit den Mitteln zu ſegenreichem Gedeihen auszuſtatten. Es wird auch hier, wo ein ſo hoher, mit dem künftigen Staatswohl ſo innig zuſammenhängender Zweck vor Augen ſchwebt, zu rechter Zeit einzuſchreiten wiſſen. Daß aber dieſe Zeit wirklich gekommen iſt, davon möge ein königl. preuß. Miniſterialerlaß in Betreff des Turnweſens ſchließlich Zeugniß geben. Er lautet wie folgt: „Da es bei den größeren Anſprüchen, welche an die geiſtige Ausbildung der Jugend nach dem Entwickelungs- gange und dem jetzigen Standpunkte der Bildung ge- macht werden müſſen, nothwendig iſt, der Erhaltung und Kräftigung der körperlichen Geſundheit der Jugend eine beſondere Sorgfalt zu widmen, um durch eine harmo- niſche Ausbildung der geiſtigen und körperlichen Kräfte dem Vaterlande tüchtige Söhne zu erziehen, ſo haben des Königs Majeſtät mittelſt Allerhöchſter Kabinets- ordre vom 6. Juni 1842 zu beſtimmen geruht, daß die Leibesübungen als ein nothwendiger und unentbehrlicher Beſtandtheil der männlichen Erziehung förmlich anerkannt und in den Kreis der Volkserziehungsmittel aufgenommen werden. Die Gymnaſtik ſoll demgemäß dem Ganzen des Erziehungsweſen angereiht, und es ſollen zunächſt mit den Gymnaſien, den höheren Stadtſchulen und den Schullehrer-Seminarien Anſtalten für gymnaſtiſche Uebun- gen verbunden werden.“

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Zitationshilfe: Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 2. Solingen, 1844, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst02_1844/47>, abgerufen am 24.04.2024.