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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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Es wird die Catholische Kirch euer so grosses Werck der Gottesforcht gegen dieselbe allezeit im frischen Andencken haben/ und euern grossen Namen mit unsterblichem Lob ausbreiten. Die Gütigkeit Gottes wird solchen heylsamen Rath (glaubet nur gewiß) vergelten/ und seyt versichert/ daß wir zu dem höchsten GOtt allstäts unser Gebet vor euch ausschütten werden. Das übrige werdet ihr von unserm hochwürdigen Nuntio, dem Fe[unleserliches Material]nensischen Ertz-Bischoff zu vernehmen haben/ indem derselbe E. Maj. den Apostolischen Segen geben wird. Datum Romae d. 13. Nov. 1685. Pontificatus Maximi Anno Decimo.

Dene Evangelischen werden grosse Freyheiten versprochen/ so den Catholischen Glauben annehmen. Bey so gutem Fortgang deß Religions-wercks war der König weiter bedacht/ nicht allein die Reformirte / sondern auch die in seiner devotion sich befin dende Evangelische mit der Catholischen Kirchen wieder zu wereinbahren; zu dem Ende grosse Privilegia und Freyheiten den jenigen zugesagt worden/ so in einer gewissen Zeit ihren Glauben abandoniren, und sich zu dem Catholischen bekennen würden/ wovon mir nachgesetztes zu handen kommen.

Frantzösische Ordonnantz/ worinnen hauptsächlich denen [unleserliches Material]der Grafschafft Mümpelgart/ und den Land- und Herrschafften Charelot. Hericourt, Blamont und Clermont wohnenden Evangelischen/ so zur Catholischen Religion tretten wollen / ein sicherer Einzug/ Auffenthalt/ und Befreyung von allen Anlagen und Einquartirungen auff 10. Jahr in der freyen Grasschafft Burgund angewiesen wird.

Ein Frantzös-Ordonnantz deßwegen in Druck gegeben. Im Namen und auff Befehl Er. Maj. deß Königs von Franckreich soll hiermit Claudius de la Fond, Ritter und Herr zu Beurriere, Forte, Gilbert und Limezii, Königlicher geheimbder und Supplications-auch obrister Justitz-Policey-Cammer- und Kriege-Rath in der freyen Grafschafft Burgund offentlich anfügen/ wie daß höchst-erwehnte Se. König. Majest. nachdeme sie durch verschiedentlich heraus gegebene Declarationes ihre der Reformirten Rellgion zugethane Unterthanen / welche von dieser Religion sich ab und zu der Cathol. Apostol. Röm. wiederkehren / die Befreyung und exemption von allen Königl. Auff- und Anlagen/ wie nicht weniger Einquartirung der Soldaten auff 3. gantzer Jahr/ von dem Tag ihrer Bekehrung anzurechnen/ vergünstiget/ und zugesagt: und dieses

Es wird die Catholische Kirch euer so grosses Werck der Gottesforcht gegen dieselbe allezeit im frischen Andencken haben/ und euern grossen Namen mit unsterblichem Lob ausbreiten. Die Gütigkeit Gottes wird solchen heylsamen Rath (glaubet nur gewiß) vergelten/ und seyt versichert/ daß wir zu dem höchsten GOtt allstäts unser Gebet vor euch ausschütten werden. Das übrige werdet ihr von unserm hochwürdigen Nuntio, dem Fe[unleserliches Material]nensischen Ertz-Bischoff zu vernehmen haben/ indem derselbe E. Maj. den Apostolischen Segen geben wird. Datum Romae d. 13. Nov. 1685. Pontificatus Maximi Anno Decimo.

Denë Evangelischen werden grosse Freyheiten versprochen/ so den Catholischen Glauben annehmen. Bey so gutem Fortgang deß Religions-wercks war der König weiter bedacht/ nicht allein die Reformirte / sondern auch die in seiner devotion sich befin dende Evangelische mit der Catholischen Kirchen wieder zu wereinbahren; zu dem Ende grosse Privilegia und Freyheiten den jenigen zugesagt worden/ so in einer gewissen Zeit ihren Glauben abandoniren, und sich zu dem Catholischen bekennen würden/ wovon mir nachgesetztes zu handen kommen.

Frantzösische Ordonnantz/ worinnen hauptsächlich denen [unleserliches Material]der Grafschafft Mümpelgart/ und den Land- und Herrschafften Charelot. Hericourt, Blamont und Clermont wohnenden Evangelischen/ so zur Catholischen Religion tretten wollen / ein sicherer Einzug/ Auffenthalt/ und Befreyung von allen Anlagen und Einquartirungen auff 10. Jahr in der freyen Grasschafft Burgund angewiesen wird.

Ein Frantzös-Ordonnantz deßwegen in Druck gegeben. Im Namen und auff Befehl Er. Maj. deß Königs von Franckreich soll hiermit Claudius de la Fond, Ritter und Herr zu Beurriere, Forte, Gilbert und Limezii, Königlicher geheimbder und Supplications-auch obrister Justitz-Policey-Cammer- und Kriege-Rath in der freyen Grafschafft Burgund offentlich anfügen/ wie daß höchst-erwehnte Se. König. Majest. nachdeme sie durch verschiedentlich heraus gegebene Declarationes ihre der Reformirten Rellgion zugethane Unterthanen / welche von dieser Religion sich ab und zu der Cathol. Apostol. Röm. wiederkehren / die Befreyung und exemption von allen Königl. Auff- und Anlagen/ wie nicht weniger Einquartirung der Soldaten auff 3. gantzer Jahr/ von dem Tag ihrer Bekehrung anzurechnen/ vergünstiget/ und zugesagt: und dieses

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[69/0081] Es wird die Catholische Kirch euer so grosses Werck der Gottesforcht gegen dieselbe allezeit im frischen Andencken haben/ und euern grossen Namen mit unsterblichem Lob ausbreiten. Die Gütigkeit Gottes wird solchen heylsamen Rath (glaubet nur gewiß) vergelten/ und seyt versichert/ daß wir zu dem höchsten GOtt allstäts unser Gebet vor euch ausschütten werden. Das übrige werdet ihr von unserm hochwürdigen Nuntio, dem Fe_ nensischen Ertz-Bischoff zu vernehmen haben/ indem derselbe E. Maj. den Apostolischen Segen geben wird. Datum Romae d. 13. Nov. 1685. Pontificatus Maximi Anno Decimo. Bey so gutem Fortgang deß Religions-wercks war der König weiter bedacht/ nicht allein die Reformirte / sondern auch die in seiner devotion sich befin dende Evangelische mit der Catholischen Kirchen wieder zu wereinbahren; zu dem Ende grosse Privilegia und Freyheiten den jenigen zugesagt worden/ so in einer gewissen Zeit ihren Glauben abandoniren, und sich zu dem Catholischen bekennen würden/ wovon mir nachgesetztes zu handen kommen. Denë Evangelischen werden grosse Freyheiten versprochen/ so den Catholischen Glauben annehmen. Frantzösische Ordonnantz/ worinnen hauptsächlich denen _ der Grafschafft Mümpelgart/ und den Land- und Herrschafften Charelot. Hericourt, Blamont und Clermont wohnenden Evangelischen/ so zur Catholischen Religion tretten wollen / ein sicherer Einzug/ Auffenthalt/ und Befreyung von allen Anlagen und Einquartirungen auff 10. Jahr in der freyen Grasschafft Burgund angewiesen wird. Im Namen und auff Befehl Er. Maj. deß Königs von Franckreich soll hiermit Claudius de la Fond, Ritter und Herr zu Beurriere, Forte, Gilbert und Limezii, Königlicher geheimbder und Supplications-auch obrister Justitz-Policey-Cammer- und Kriege-Rath in der freyen Grafschafft Burgund offentlich anfügen/ wie daß höchst-erwehnte Se. König. Majest. nachdeme sie durch verschiedentlich heraus gegebene Declarationes ihre der Reformirten Rellgion zugethane Unterthanen / welche von dieser Religion sich ab und zu der Cathol. Apostol. Röm. wiederkehren / die Befreyung und exemption von allen Königl. Auff- und Anlagen/ wie nicht weniger Einquartirung der Soldaten auff 3. gantzer Jahr/ von dem Tag ihrer Bekehrung anzurechnen/ vergünstiget/ und zugesagt: und dieses Ein Frantzös-Ordonnantz deßwegen in Druck gegeben.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/81>, abgerufen am 24.11.2024.