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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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und deß der Cron Pohlen geschwornen Eyds erlassen seyn / gleichmässig sollen auch die Cossacken mit ihren von Moscau an Pohlen abgetrettenen Städten und Ländern/ und deß denen Moscowittern geschwornen Eyds erlassen seyn. 5. Die flüchtige Cossacken/ so von einer Seithen zur andern übergehen/ sollen die Protection der Monarchen nicht geniessen. 6. Die Czaaren sollen der Republic von Pohln anderthalb Million Pohlnische Gulden geben/ wovon die Helffte denen Pohlnischen Plenipotentiarien alsobald nach unterschriebenem Tractat solle einehändiget/ die andere Helffte aber bey der ersten Dieta erlegt werden. 7. Die Städte und Länder am Ufer deß Boresthenis von Chiovia biß an den Fluß Tasmin, so jenseith Czechrim lauffet/ sollen nicht wiederumb aufferbauet / und bewohnet werden/ sondern biß zu weiterer Abhandlung zwischen denen Monarchen rasirt bleiben/ indeme die Pohlnische Plenipotentiarii hiervon keine Vollmacht gehabt. 8. Die Städte und Oerther/ so Moscau an Pohlen wieder giebt / werden specificirt/ umb alle Gelegenheit zu neuen Mißhelligkeiten zu benehmen. 9. Das freye Exercitium der Cathol. Religion in einer Vorstadt der Stadt Chiovia und Smolensko, obgleich der Patriarch von Moscau darwider ist/ bleibet. 10. Die Czaarische Maj. Maj. verlangende die Christliche Religion in den Mahometischen Provintzien einzuführen/ verbinden sich durch Einrede deß Königs in Pohlen / die Tartarn und Türcken zu bekriegen/ Krafft deß mit Pohlen gemachten ewigen Friedens/ und der getroffenen de- und offensiven-Alliantz/ jene vor allzeit / diese aber so lang der Türcken Krieg währet/ und verbinden sich die Czaaren / noch dieses Jahr ein grosses Kriegs-Heer an den Orth zu schicken/ wo die Tartarn pflegen in Pohlen einzufallen/ umb ihnen den Paß zu verhindern / weiters befehlen sie denen Cossacken von Tonai, daß sie sich alsobald an das schwartze Meer begeben/ und die Türck. und Tartarische Städte anfallen sollen. 11. Sofern die Türcken Chiovia oder ein andere Moscowittische Stadt angreiffen / solle der König in Pohlen verbunden seyn/ mit einem Kriegs-Heer zu Hülff zu kommen/ ein gleichmässiges sollen auch die Moscowitte thun/ sofern Leopoli oder ein ander Pohlnische Stadt angegrieffen würde. 12. Die Czaarische Maj. Maj. sollen der Pforten den mit Pohlen getroffenen Frieden zuwissen thun/ und alsobald den Krieg ankündigen/ und obwohln die Türcken die gebührende Satisfaction und Abtrettung an Pohln thun wolten/ so solle doch ohne Einwilligung aller/ und eines jeglichen der Christlichen Confoederirten kein Fried können geschlossen werden. 13. Gleichwie sich die Czaaren verbinden / keinen Frieden mit denen Türcken ohne Einwilligung der Alliirten zu schliessen / also verbindet sich auch der König in Pohlen. 14. Die Moscowitter verbinden

und deß der Cron Pohlen geschwornen Eyds erlassen seyn / gleichmässig sollen auch die Cossacken mit ihren von Moscau an Pohlen abgetrettenen Städten und Ländern/ und deß denen Moscowittern geschwornen Eyds erlassen seyn. 5. Die flüchtige Cossacken/ so von einer Seithen zur andern übergehen/ sollen die Protection der Monarchen nicht geniessen. 6. Die Czaaren sollen der Republic von Pohln anderthalb Million Pohlnische Gulden geben/ wovon die Helffte denen Pohlnischen Plenipotentiarien alsobald nach unterschriebenem Tractat solle einehändiget/ die andere Helffte aber bey der ersten Dieta erlegt werden. 7. Die Städte und Länder am Ufer deß Boresthenis von Chiovia biß an den Fluß Tasmin, so jenseith Czechrim lauffet/ sollen nicht wiederumb aufferbauet / und bewohnet werden/ sondern biß zu weiterer Abhandlung zwischen denen Monarchen rasirt bleiben/ indeme die Pohlnische Plenipotentiarii hiervon keine Vollmacht gehabt. 8. Die Städte und Oerther/ so Moscau an Pohlen wieder giebt / werden specificirt/ umb alle Gelegenheit zu neuen Mißhelligkeiten zu benehmen. 9. Das freye Exercitium der Cathol. Religion in einer Vorstadt der Stadt Chiovia und Smolensko, obgleich der Patriarch von Moscau darwider ist/ bleibet. 10. Die Czaarische Maj. Maj. verlangende die Christliche Religion in den Mahometischen Provintzien einzuführen/ verbinden sich durch Einrede deß Königs in Pohlen / die Tartarn und Türcken zu bekriegen/ Krafft deß mit Pohlen gemachten ewigen Friedens/ und der getroffenen de- und offensiven-Alliantz/ jene vor allzeit / diese aber so lang der Türcken Krieg währet/ und verbinden sich die Czaaren / noch dieses Jahr ein grosses Kriegs-Heer an den Orth zu schicken/ wo die Tartarn pflegen in Pohlen einzufallen/ umb ihnen den Paß zu verhindern / weiters befehlen sie denen Cossacken von Tonai, daß sie sich alsobald an das schwartze Meer begeben/ und die Türck. und Tartarische Städte anfallen sollen. 11. Sofern die Türcken Chiovia oder ein andere Moscowittische Stadt angreiffen / solle der König in Pohlen verbunden seyn/ mit einem Kriegs-Heer zu Hülff zu kommen/ ein gleichmässiges sollen auch die Moscowitte thun/ sofern Leopoli oder ein ander Pohlnische Stadt angegrieffen würde. 12. Die Czaarische Maj. Maj. sollen der Pforten den mit Pohlen getroffenen Frieden zuwissen thun/ und alsobald den Krieg ankündigen/ und obwohln die Türcken die gebührende Satisfaction und Abtrettung an Pohln thun wolten/ so solle doch ohne Einwilligung aller/ und eines jeglichen der Christlichen Confoederirten kein Fried können geschlossen werden. 13. Gleichwie sich die Czaaren verbinden / keinen Frieden mit denen Türcken ohne Einwilligung der Alliirten zu schliessen / also verbindet sich auch der König in Pohlen. 14. Die Moscowitter verbinden

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und deß der Cron Pohlen geschwornen Eyds erlassen seyn /                      gleichmässig sollen auch die Cossacken mit ihren von Moscau an Pohlen                      abgetrettenen Städten und Ländern/ und deß denen Moscowittern geschwornen Eyds                      erlassen seyn. 5. Die flüchtige Cossacken/ so von einer Seithen zur andern                      übergehen/ sollen die Protection der Monarchen nicht geniessen. 6. Die Czaaren                      sollen der Republic von Pohln anderthalb Million Pohlnische Gulden geben/ wovon                      die Helffte denen Pohlnischen Plenipotentiarien alsobald nach unterschriebenem                      Tractat solle einehändiget/ die andere Helffte aber bey der ersten Dieta erlegt                      werden. 7. Die Städte und Länder am Ufer deß Boresthenis von Chiovia biß an den                      Fluß Tasmin, so jenseith Czechrim lauffet/ sollen nicht wiederumb aufferbauet /                      und bewohnet werden/ sondern biß zu weiterer Abhandlung zwischen denen                      Monarchen rasirt bleiben/ indeme die Pohlnische Plenipotentiarii hiervon keine                      Vollmacht gehabt. 8. Die Städte und Oerther/ so Moscau an Pohlen wieder giebt /                      werden specificirt/ umb alle Gelegenheit zu neuen Mißhelligkeiten zu benehmen.                      9. Das freye Exercitium der Cathol. Religion in einer Vorstadt der Stadt Chiovia                      und Smolensko, obgleich der Patriarch von Moscau darwider ist/ bleibet. 10. Die                      Czaarische Maj. Maj. verlangende die Christliche Religion in den Mahometischen                      Provintzien einzuführen/ verbinden sich durch Einrede deß Königs in Pohlen /                      die Tartarn und Türcken zu bekriegen/ Krafft deß mit Pohlen gemachten ewigen                      Friedens/ und der getroffenen de- und offensiven-Alliantz/ jene vor allzeit /                      diese aber so lang der Türcken Krieg währet/ und verbinden sich die Czaaren /                      noch dieses Jahr ein grosses Kriegs-Heer an den Orth zu schicken/ wo die                      Tartarn pflegen in Pohlen einzufallen/ umb ihnen den Paß zu verhindern /                      weiters befehlen sie denen Cossacken von Tonai, daß sie sich alsobald an das                      schwartze Meer begeben/ und die Türck. und Tartarische Städte anfallen sollen.                      11. Sofern die Türcken Chiovia oder ein andere Moscowittische Stadt angreiffen /                      solle der König in Pohlen verbunden seyn/ mit einem Kriegs-Heer zu Hülff zu                      kommen/ ein gleichmässiges sollen auch die Moscowitte thun/ sofern Leopoli                      oder ein ander Pohlnische Stadt angegrieffen würde. 12. Die Czaarische Maj. Maj.                      sollen der Pforten den mit Pohlen getroffenen Frieden zuwissen thun/ und                      alsobald den Krieg ankündigen/ und obwohln die Türcken die gebührende                      Satisfaction und Abtrettung an Pohln thun wolten/ so solle doch ohne                      Einwilligung aller/ und eines jeglichen der Christlichen Confoederirten kein                      Fried können geschlossen werden. 13. Gleichwie sich die Czaaren verbinden /                      keinen Frieden mit denen Türcken ohne Einwilligung der Alliirten zu schliessen /                      also verbindet sich auch der König in Pohlen. 14. Die Moscowitter verbinden
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[306/0318] und deß der Cron Pohlen geschwornen Eyds erlassen seyn / gleichmässig sollen auch die Cossacken mit ihren von Moscau an Pohlen abgetrettenen Städten und Ländern/ und deß denen Moscowittern geschwornen Eyds erlassen seyn. 5. Die flüchtige Cossacken/ so von einer Seithen zur andern übergehen/ sollen die Protection der Monarchen nicht geniessen. 6. Die Czaaren sollen der Republic von Pohln anderthalb Million Pohlnische Gulden geben/ wovon die Helffte denen Pohlnischen Plenipotentiarien alsobald nach unterschriebenem Tractat solle einehändiget/ die andere Helffte aber bey der ersten Dieta erlegt werden. 7. Die Städte und Länder am Ufer deß Boresthenis von Chiovia biß an den Fluß Tasmin, so jenseith Czechrim lauffet/ sollen nicht wiederumb aufferbauet / und bewohnet werden/ sondern biß zu weiterer Abhandlung zwischen denen Monarchen rasirt bleiben/ indeme die Pohlnische Plenipotentiarii hiervon keine Vollmacht gehabt. 8. Die Städte und Oerther/ so Moscau an Pohlen wieder giebt / werden specificirt/ umb alle Gelegenheit zu neuen Mißhelligkeiten zu benehmen. 9. Das freye Exercitium der Cathol. Religion in einer Vorstadt der Stadt Chiovia und Smolensko, obgleich der Patriarch von Moscau darwider ist/ bleibet. 10. Die Czaarische Maj. Maj. verlangende die Christliche Religion in den Mahometischen Provintzien einzuführen/ verbinden sich durch Einrede deß Königs in Pohlen / die Tartarn und Türcken zu bekriegen/ Krafft deß mit Pohlen gemachten ewigen Friedens/ und der getroffenen de- und offensiven-Alliantz/ jene vor allzeit / diese aber so lang der Türcken Krieg währet/ und verbinden sich die Czaaren / noch dieses Jahr ein grosses Kriegs-Heer an den Orth zu schicken/ wo die Tartarn pflegen in Pohlen einzufallen/ umb ihnen den Paß zu verhindern / weiters befehlen sie denen Cossacken von Tonai, daß sie sich alsobald an das schwartze Meer begeben/ und die Türck. und Tartarische Städte anfallen sollen. 11. Sofern die Türcken Chiovia oder ein andere Moscowittische Stadt angreiffen / solle der König in Pohlen verbunden seyn/ mit einem Kriegs-Heer zu Hülff zu kommen/ ein gleichmässiges sollen auch die Moscowitte thun/ sofern Leopoli oder ein ander Pohlnische Stadt angegrieffen würde. 12. Die Czaarische Maj. Maj. sollen der Pforten den mit Pohlen getroffenen Frieden zuwissen thun/ und alsobald den Krieg ankündigen/ und obwohln die Türcken die gebührende Satisfaction und Abtrettung an Pohln thun wolten/ so solle doch ohne Einwilligung aller/ und eines jeglichen der Christlichen Confoederirten kein Fried können geschlossen werden. 13. Gleichwie sich die Czaaren verbinden / keinen Frieden mit denen Türcken ohne Einwilligung der Alliirten zu schliessen / also verbindet sich auch der König in Pohlen. 14. Die Moscowitter verbinden

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/318>, abgerufen am 16.06.2024.