St. Galler Volksblatt. Nr. 53, Uznach, 02. 07. 1890.[Spaltenumbruch]
sämmtliche Kühe, Rinder, das Jungvieh, die Schweine unter 25 Seither sind von dem Departement die Grundlagen geprüft Das Departement beabsichtigt nun, auf Zusehen hin mit dem Bezüglich der Kennzeichnung der einzuführenden Thiere aus 1) Dasselbe ist ermächtigt: a. für das Rindvieh den Eisenbrand auf die rechte Kopfseite (Backe) und zwar in Form des Datums (Monat und Tag), und b. für die Schweine über 25 Kgr. und die Schafe die Ab- stempelung mit dem Buchstaben Q (Quarantäne) in grüner Farbe einzuführen. 2) Mit Rücksicht auf die hieraus den funktionirenden Grenz- 3) Zur Deckung der aus Ziffer 1 und 2 dem Fiskus entste- für Großvich von 65 auf 80 Ct. für Kälber von 40 auf 50 Ct. für Schweine über 25 Kgr. von 40 auf 50 Ct. für Schafe von 15 auf 20 Ct. 4) Zum Zwecke einer gleichmäßigen Durchführung der Qua- a. für die mittelst Eisenbahn transportirten Thiere muß als b. für Klein- und Großvieh, welches zu Fuß transportirt -- Bundesstadt. Bezüglich der Differenzen in Bezug -- Bundesstadt. Der Nationalrath hat betr. Tessiner Arbeiterschutz. Lachenal und Decurtins beantragten, -- Bundesstadt. Zufolge eingelangter Mittheilung -- Bundesversammlung. Beide Räthe haben am Die Nationalräthe Ador, Curti, Dufour, Keel, Lutz- -- Bern. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der -- Ständerath Wirz ladet durch Motion den Bundes- -- Eisenbahn St. Gallen-Zug. Der Bun- -- Herr Ständerath Wirz schreibt dem "Obwald. -- Der Niederlassungsvertrag zwischen dem deutschen -- Gotthardbahn. Für die Familie Näpfli hat die -- Die kathol. Männer- und Arbeitervereine ver- -- Für verwahrloste Knaben und jugendliche Ver- -- Ueber das Halten schlechter Zeitungen entnehmen -- Die "Ostschweiz" schreibt: Das Aufgreifen der -- Schwindel und Ausbeuterthum im Eisenbahn- -- Der letzte Sonntag hat dem Oberland, dem -- Der "Ostschweiz" telegraphirte man: Rheineck, [Spaltenumbruch]
ſämmtliche Kühe, Rinder, das Jungvieh, die Schweine unter 25 Seither ſind von dem Departement die Grundlagen geprüft Das Departement beabſichtigt nun, auf Zuſehen hin mit dem Bezüglich der Kennzeichnung der einzuführenden Thiere aus 1) Dasſelbe iſt ermächtigt: a. für das Rindvieh den Eiſenbrand auf die rechte Kopfſeite (Backe) und zwar in Form des Datums (Monat und Tag), und b. für die Schweine über 25 Kgr. und die Schafe die Ab- ſtempelung mit dem Buchſtaben Q (Quarantäne) in grüner Farbe einzuführen. 2) Mit Rückſicht auf die hieraus den funktionirenden Grenz- 3) Zur Deckung der aus Ziffer 1 und 2 dem Fiskus entſte- für Großvich von 65 auf 80 Ct. für Kälber von 40 auf 50 Ct. für Schweine über 25 Kgr. von 40 auf 50 Ct. für Schafe von 15 auf 20 Ct. 4) Zum Zwecke einer gleichmäßigen Durchführung der Qua- a. für die mittelſt Eiſenbahn transportirten Thiere muß als b. für Klein- und Großvieh, welches zu Fuß transportirt — Bundesſtadt. Bezüglich der Differenzen in Bezug — Bundesſtadt. Der Nationalrath hat betr. Teſſiner Arbeiterſchutz. Lachenal und Decurtins beantragten, — Bundesſtadt. Zufolge eingelangter Mittheilung — Bundesverſammlung. Beide Räthe haben am Die Nationalräthe Ador, Curti, Dufour, Keel, Lutz- — Bern. Aller Wahrſcheinlichkeit nach wird der — Ständerath Wirz ladet durch Motion den Bundes- — Eiſenbahn St. Gallen-Zug. Der Bun- — Herr Ständerath Wirz ſchreibt dem „Obwald. — Der Niederlaſſungsvertrag zwiſchen dem deutſchen — Gotthardbahn. Für die Familie Näpfli hat die — Die kathol. Männer- und Arbeitervereine ver- — Für verwahrloste Knaben und jugendliche Ver- — Ueber das Halten ſchlechter Zeitungen entnehmen — Die „Oſtſchweiz“ ſchreibt: Das Aufgreifen der — Schwindel und Ausbeuterthum im Eiſenbahn- — Der letzte Sonntag hat dem Oberland, dem — Der „Oſtſchweiz“ telegraphirte man: Rheineck, <TEI> <text> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <p><pb facs="#f0002" n="2"/><cb/> ſämmtliche Kühe, Rinder, das Jungvieh, die Schweine unter 25<lb/> Kgr. und die Ziegen öſterreichiſch-ungariſcher Herkunft, als der<lb/> Anſteckung verdächtig, von der Einfuhr in die Schweiz zurückzu-<lb/> weiſen. Bezüglich der Ochſen, Schweine über 25 Kg. und der<lb/> Schafe hat dasſelbe verfügt, daß ſolche zur Einfuhr zugelaſſen<lb/> werden dürfen, wenn ſie vollſtändig unverdächttg erſcheinen und<lb/> mit genau paſſenden Geſundheitsſcheinen verſehen ſind.</p><lb/> <p>Seither ſind von dem Departement die Grundlagen geprüft<lb/> worden, geſtützt auf welche die vorgeſchriebene Quarantäne am<lb/> Beſtimmungsorte wirkſamer durchgeführt werden könnte. Das<lb/> Departement iſt dabei zu dem Schluſſe gelangt, daß ein Erfolg<lb/> in dieſer Richtung nur dann zu erzielen ſei, wenn einerſeits die<lb/> Anzahl der für den Viehimport geöffneten Zollſtätten reduzirt und<lb/> anderſeits das eingeführte Vieh derart gekennzeichnet werde, daß<lb/> eine anhaltende Kontrole über dasſelbe möglich gemacht wird.</p><lb/> <p>Das Departement beabſichtigt nun, auf Zuſehen hin mit dem<lb/> 1. Juli nächſthin im Sinne des Art. 86 der Vollziehungsverord-<lb/> nung vom 14. Oktober 1887 über Viehſeuchenpolizei die Zulaſſung<lb/> der Vieheinfuhr aus Oeſterreich-Ungarn längs der ſt. galliſchen<lb/> Grenze auf die Zollſtätten St. Margrethen-Bahnhof und -Straße,<lb/> Au-Oberfahr, Oberriet, Buchs-Bahnhof und -Brücke und Trübbach<lb/> zu beſchränken.</p><lb/> <p>Bezüglich der Kennzeichnung der einzuführenden Thiere aus<lb/> Oeſterreich-Ungarn und der Durchführung der Quarantäne wird<lb/> ſodann auf Antrag des Landwirthſchaftsdepartements beſchloſſen:</p><lb/> <p>1) Dasſelbe iſt ermächtigt:</p><lb/> <list> <item><hi rendition="#aq">a.</hi> für das Rindvieh den Eiſenbrand auf die rechte Kopfſeite<lb/> (Backe) und zwar in Form des Datums (Monat und<lb/> Tag), und</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">b.</hi> für die Schweine über 25 Kgr. und die Schafe die Ab-<lb/> ſtempelung mit dem Buchſtaben <hi rendition="#aq">Q</hi> (Quarantäne) in<lb/> grüner Farbe einzuführen.</item> </list><lb/> <p>2) Mit Rückſicht auf die hieraus den funktionirenden Grenz-<lb/> thierärzten erwachſende zeitraubende Mehrarbeit werden denſelben<lb/> die durch die Schließung einzelner Einfuhrſtationen unbeſchäftigt<lb/> bleibenden Grenzthierärzte im Falle des Bedürfniſſes als Gehülfen<lb/> beigegeben, und es ſind den letztern hiefür ihre gegenwärtigen<lb/> Entſchädigungen zu belaſſen und in Dislokationsfällen jeweilen die<lb/> Transportkoſten zurückzuerſtatten.</p><lb/> <p>3) Zur Deckung der aus Ziffer 1 und 2 dem Fiskus entſte-<lb/> henden Mehrausgaben werden nach Maßgabe des Art. 2 des<lb/> Bundesgeſetzes vom 1. Juli 1886 betreffend Aenderung desjenigen<lb/> vom 8. Februar 1872 über polizeiliche Maßregeln gegen Viehſeuchen<lb/> und in Abänderung des Art. 12 der bundesräthlichen Inſtruktion<lb/> für die Grenzthierärzte vom 24. Dezember 1886 die für die thier-<lb/> ärztliche Unterſuchung zu entrichtenden Gebühren in folgender<lb/> Weiſe erhöht:</p><lb/> <list> <item>für Großvich <hi rendition="#et">von 65 auf 80 Ct.</hi> </item><lb/> <item>für Kälber <hi rendition="#et">von 40 auf 50 Ct.</hi> </item><lb/> <item>für Schweine über 25 Kgr. <hi rendition="#et">von 40 auf 50 Ct.</hi> </item><lb/> <item>für Schafe <hi rendition="#et">von 15 auf 20 Ct.</hi> </item> </list><lb/> <p>4) Zum Zwecke einer gleichmäßigen Durchführung der Qua-<lb/> rantäne und um den beſtehenden Uebelſtänden abzuhelfen, ſoll bei<lb/> den Kantonsregierungen darauf gedrungen werden, daß der Begriff<lb/> „Quarantäne am Beſtimmungsorte“ wie folgt einheitlich interpre-<lb/> tirt werde:</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">a.</hi> für die mittelſt Eiſenbahn transportirten Thiere muß als<lb/> Beſtimmungsort diejenige Ortſchaft gelten, wo ſeit der<lb/> Abfahrt von der Grenze die erſte Entladung ſtattfindet.<lb/> Findet indeſſen dieſe erſte Entladung vor Eintritt der<lb/> Nacht ſtatt, ſo wird der Weitertrieb der Thiere geſtattet<lb/> und es fallen dieſelben alsdann unter die Vorſchriften<lb/> von <hi rendition="#aq">lit. b.</hi> </p><lb/> <p><hi rendition="#aq">b.</hi> für Klein- und Großvieh, welches zu Fuß transportirt<lb/> wird, gilt als Beſtimmungsort diejenige Ortſchaft, in<lb/> welcher dasſelbe ſeit der Abreiſe von der Grenze zum<lb/> erſten Mal übernachten wird.“</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>— <hi rendition="#b">Bundesſtadt.</hi> </head> <p>Bezüglich der Differenzen in Bezug<lb/> auf das Bundesgeſetz betreffend die Arbeitszeit der Eiſen-<lb/> bahn-, Dampfſchiff-, und Poſtangeſtellten wurde vom<lb/> Ständerath dem Nationalrath zugeſtimmt, daher 52 freie<lb/> Tage, worunter 17 Sonntage, den Arbeitern eingeräumt<lb/> werden. Schmid (Uri) hatte beantragt, die Zahl der<lb/> Freiſonntage von 17 auf 24 zu erhöhen.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>— <hi rendition="#b">Bundesſtadt.</hi> </head> <p>Der Nationalrath hat betr. Teſſiner<lb/> Stimmrechts-Rekurſe von dem bundesräthlichen Berichte<lb/> Vormerkung am Protokoll genommen. — Ein Rekurs der<lb/> Freiburger Wirthe wurde gleich dem Ständerathe als un-<lb/> begründet abgewieſen. — Mit 49 gegen 42 Stimmen<lb/> wurde der Antrag der Kommiſſion zum Beſchluß erhoben,<lb/> wonach von einer ſtenographiſchen Aufnahme der Raths-<lb/> verhandlungen Umgang zu nehmen, dagegen der Bundes-<lb/> rath zur Berichterſtattung einzuladen ſei über die Frage<lb/> betr. Aufnahme eines ſubſtantiellen Protokolls.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Arbeiterſchutz</hi>. Lachenal und Decurtins beantragten,<lb/> Vormerk vom Berichte am Protokoll unter Anerkennung<lb/> und Verdankung der Thätigkeit des Bundesrathes zu<lb/> nehmen. Decurtins wünſcht, der Bundesrath möchte in<lb/> einer ſpätern, in der Schweiz abzuhaltenden Konferenz<lb/> den ſchweizeriſchen Programmen nebſt dem Normalarbeits-<lb/> tag Annahme verſchaffen.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>— <hi rendition="#b">Bundesſtadt.</hi> </head> <p>Zufolge eingelangter Mittheilung<lb/> der ſchweizeriſchen Geſandtſchaft in Rom hat Italien vom<lb/> 27. Juni an die <hi rendition="#g">Einfuhr</hi> von <hi rendition="#g">Vieh</hi> aus der Schweiz<lb/><hi rendition="#g">verboten</hi>. — Trotzdem nimmt der Bundesrath vor-<lb/> läufig davon Umgang, gegen Italien eine gänzliche Sperre<lb/> zu verhängen.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>— <hi rendition="#b">Bundesverſammlung.</hi> </head> <p>Beide Räthe haben am<lb/> Samſtag ihre Sitzungen geſchloſſen. Der Nationalrath<lb/> hat gleich dem Ständerath die Eiſenbahnkonzeſſion für<lb/> St. Gallen-Zug ohne Gegenantrag ertheilt. Damit iſt<lb/> die Konzeſſion in Kraft.</p><lb/> <p>Die Nationalräthe Ador, Curti, Dufour, Keel, Lutz-<lb/> Müller, Schobinger, Speiſer, Staub, Steiger, Tobler und<lb/> Zemp unterzeichneten eine Motion, lautend: „Der Bun-<lb/> desrath wird eingeladen, die verſchiedenen Syſteme der<lb/> Proportionalvertretungen allſeitig zu prüfen und binnen<lb/> Jahresfriſt über die Möglichkeit ihrer Anwendung auf die<lb/> Wahlen in den Nationalrath Bericht zu erſtatten.“</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>— <hi rendition="#b">Bern.</hi> </head> <p>Aller Wahrſcheinlichkeit nach wird der<lb/> Bundesrath die Volksabſtimmung über die Verfaſſungs-<lb/> änderung bezüglich der Kranken- und Unfallverſicherung<lb/> gleichzeitig mit den Nationalrathswahlen anſetzen.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>— Ständerath Wirz ladet durch Motion den Bundes-<lb/> rath ein, zu prüfen, wie auf internationalem Wege die<lb/><hi rendition="#b">Sonntagsruhe der Arbeiter</hi> von Transport-Anſtalten<lb/><cb/> durch Einſtellung des ſonntäglichen Güterdienſtes erzielt<lb/> werden könnte.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>— <hi rendition="#g">Eiſenbahn St. Gallen-Zug</hi>.</head> <p>Der Bun-<lb/> desrath beantragte den eidgen. Räthen die Konzeſſions-<lb/> ertheilung für eine Eiſenbahn St. Gallen-Wattwil-Rap-<lb/> perswil-Zug und äußerte ſich in ſeinem Gutachten u. A.<lb/> wie folgt: „Wir glauben nicht, daß vom wirthſchaftlichen<lb/> Standpunkte die Berechtigung des Projektes der Herren<lb/> Grauer-Frey und Genoſſen beſtritten werden kann. Es<lb/> handelt ſich in der That um eine Verbindung, deren<lb/> Mangel ſich empfindlich geltend macht, ſofern der Verkehr<lb/> der Oſtſchweiz, namentlich in der Richtung nach der In-<lb/> nerſchweiz und dem Gotthard, gegenwärtig zu großen Um-<lb/> wegen gezwungen iſt. Wir könnten daher auch den Ein-<lb/> ſprachen gegen das Projekt keine Berechtigung zuerkennen.<lb/> Was zunächſt diejenige der Toggenburgerbahn betrifft, ſo<lb/> wird dieſelbe übrigens nicht mehr als ernſtlich betrachtet<lb/> werden dürfen, nachdem die Regierung des Kantons St.<lb/> Gallen, der im Unternehmen der Toggenburgerbahn finan-<lb/> ziell der Hauptbetheiligte iſt, die Ertheilung der Konzeſſion<lb/> wünſcht und erklärt, für die Befriedigung der Intereſſen<lb/> der Toggenburgerbahn auf dem Wege des Vertrages ſorgen<lb/> zu wollen. Die Eingabe der Appenzellerbahn kann nicht<lb/> als Einſprache betrachtet werden; ſie hatte offenbar nur<lb/> die Verhältniſſe im Auge, welche bei der Bauausführung<lb/> ſich ergeben werden, und wäre im Uebrigen von der Kan-<lb/> tonsregierung auch nicht unterſtützt. Was die Stellung<lb/> der Kantone Zürich und Zug betrifft, ſo iſt die Bundes-<lb/> verſammlung bereits in der Lage, über das Konzeſſions-<lb/> geſuch Thalweil-Zug ſich auszuſprechen und glauben wir,<lb/> hier nicht weiter darauf eintreten zu ſollen. Gleicherweiſe<lb/> iſt kein Anlaß vorhanden, mit der Abzweigung nach Uznach<lb/> ſich zu beſchäftigen, da die Regierung von St. Gallen das<lb/> darauf gerichtete Geſuch im gegenwärtigen Moment nicht<lb/> geltend machen will. Auch die Beziehungen der Südoſt-<lb/> bahn zur Konzeſſion dürfen für jetzt außer Betracht fallen.<lb/> Es genügt, daß hier ein Einſpruch nicht weiter vorliegt;<lb/> die Vereinbarungen, welche bezüglich des künftigen Betriebs<lb/> zwiſchen den beiden Parteien getroffen ſind, werden wir,<lb/> ſoweit ſie der Kognition des Bundes unterſtehen, prüfen<lb/> und nöthigenfalls Ihrer Genehmigung unterbreiten.“</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>— Herr Ständerath Wirz ſchreibt dem „Obwald.<lb/> Volksfreund“ u. A.: Gegen das <hi rendition="#b">Wahlkreisgeſetz</hi> wird<lb/> das Referendum nicht ergriffen, weil Niemand damit zu-<lb/> frieden iſt. Dieſe Anſicht eines konſervativen Blattes<lb/> theilen wir voll und ganz. Konſervativerſeits ſchloß<lb/> man jedoch keinen faulen Kompromiß, ſondern es war<lb/> zumal im Ständerathe der Abgeordnete von Obwalden,<lb/> der noch im letzten Momente eine ſehr energiſche Rechts-<lb/> verwahrung einlegte, und der ſich mit der erhaltenen Ab-<lb/> ſchlagszahlung keineswegs zufrieden ſtellte. Die Konſer-<lb/> vativen hatten von zwei Uebeln das kleinere zu wählen,<lb/> und das war nicht eine Frage des Prinzips, ſondern eine<lb/> Frage der Berechnung. Wäre der Jura ungetheilt ge-<lb/> blieben, ſo wäre damit alle Hoffnung einer konſervativen<lb/> Vertretung für immer ausgeſchloſſen worden. Jetzt wurde<lb/> ein katholiſcher Zweier-Kreis geſchaffen, und da iſt es<lb/> allerdings traurig, wenn trotz den Erfahrungen des Kul-<lb/> turkampfes annähernd die Hälfte radikal iſt. Bei einem<lb/> ehrlichen Wahlkampfe und bei glücklichen Kandidaturen<lb/> hätten die Konſervativen faſt zweifellos die Mehrheit,<lb/> aber das moderne Geßlerthum wird zur Unterdrückung des<lb/> Volkswillens mit gewohnten Mitteln kämpfen. Immerhin<lb/> dürften jetzt die juraſſiſchen Katholiken, die ſeiner Zeit die<lb/> Reform-Pfaffen ſo ritterlich zum Lande hinausſchickten,<lb/> ſich einigen und im Volke Boden zu gewinnen ſuchen! —<lb/> Aargau iſt für die Katholiken möglichſt günſtig eingetheilt,<lb/> und in St. Gallen verfügen ſie nun mit Sicherheit über<lb/> mindeſtens die Hälfte Sitze. — Wer bei der Wahlkreis-<lb/> eintheilung keine Berückſichtigung erhielt, das ſind die<lb/> gemäßigt Liberalen und die konſervativen Proteſtanten.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>— Der <hi rendition="#b">Niederlaſſungsvertrag</hi> zwiſchen dem deutſchen<lb/> Reiche und der Schweiz, deſſen erſte Artikel wir nach dem<lb/> Wortlaute vom 31. Mai 1890 jüngſt mitgetheilt haben,<lb/> wurde ſowohl von den eidgenöſſiſchen Räthen, als auch<lb/> vom deutſchen Reichstage genehmigt und ſoll am 20. Juli<lb/> l. J. in Wirkſamkeit treten. Seine Gültigkeit iſt bis zum<lb/> 31. Dezember 1900 ausgeſprochen.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head> <hi rendition="#b">— Gotthardbahn.</hi> </head> <p>Für die Familie Näpfli hat die<lb/> „N. Zürch. Ztg.“ 2638 Fr. geſammelt. Der Frau Näpfli<lb/> iſt aus Petersburg von einer Zürcherin eine Anweiſung<lb/> von 1000 Fr. zugegangen. Hut ab!</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>— <hi rendition="#b">Die kathol. Männer- und Arbeitervereine</hi> ver-<lb/> ſammeln ſich am 6. Juli in Freiburg. Redaktor Baum-<lb/> berger wird hiebei über den Stickereiverband und ſeine<lb/> ſoziale Bedeutung referiren, Nationalrath Python und<lb/> Fürſprech Feigenwinter über die Bodenkreditfrage, Natio-<lb/> nalrath Decurtins über den gegenwärtigen Stand der<lb/> ſozialen Tagesfragen, Abbe Blanchard über die ſoziale<lb/> Bedeutung des Gebetes. Der bekannte franzöſiſche, katho-<lb/> liſch-konſervative Sozialpolitiker Graf de Mun wird eine<lb/> Anſprache halten.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>— Für <hi rendition="#b">verwahrloste Knaben und jugendliche Ver-<lb/> brecher</hi> ſoll eine interkantonale Unterbringungsanſtalt ge-<lb/> gründet werden. In Bern fand diesbezüglich unter dem<lb/> Vorſitz des Staatsraths Dunant von Genf eine von Lu-<lb/> zern, Zug, Solothurn, Baſelſtadt, Schaffhauſen, Appenzell<lb/> A.-Rh., Wallis, Neuenburg und Genf beſchickte Konferenz<lb/> für Vorbeſprechung ſtatt. Es wurde beſchloſſen, den neun<lb/> Vertretern der Kantonsregierungen eine Anzahl einſchlä-<lb/> giger Fragen enthaltende Fragebogen zur Beantwortung<lb/> zuzuſtellen. Der Vorort Genf, welcher die Errichtung<lb/> gedachter Anſtalt in Anregung gebracht hat, wird die ge-<lb/><cb/> nannten Kantone ſpäter zu einer weitern Konferenz ein-<lb/> laden, in welcher das Projekt nach jeder Richtung einläß-<lb/> licher behandelt werden ſoll. Die Beſchäftigung jener 16-<lb/> bis 18jährigen Jünglinge ſoll überwiegend landwirthſchaft-<lb/> licher Art ſein.</p> <byline> <hi rendition="#et">(„Vaterld.“)</hi> </byline> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>— <hi rendition="#b">Ueber das Halten ſchlechter Zeitungen</hi> entnehmen<lb/> wir der „Chriſtlichen Familie“ folgendes: „Viele, die<lb/> ſchlechte Zeitungen halten, ſuchen ſich damit zu entſchuldigen,<lb/> daß ſie ſagen: „Wir müſſen ſie halten, wegen des Ge-<lb/> ſchäftes, wegen der induſtriellen Anzeigen, Handelsnotizen<lb/> u. dgl. Dies heißt, näher betrachtet, ebenſoviel: wir<lb/> müſſen um eines geringen Vortheiles willen das Böſe<lb/> wenigſtens indirekt befördern helfen. Solche Leute führen<lb/> durch die ſchlechte Zeitung einen vielfach treuloſen und<lb/> gefährlichen Rathgeber in ihr Haus ein; bezahlen mit<lb/> ihrem Gelde einen nimmermüden Prediger der Auflehnung<lb/> wider Gott, ſeine hl. Kirche und ihre Gebote; bezahlen<lb/> einen feilen Spötter, der alles, was den Katholiken heilig,<lb/> in den Staub zieht, und dies thun ſie, um einen zeitlichen<lb/> Vortheil zu erhaſchen.“</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>— Die „Oſtſchweiz“ ſchreibt: Das Aufgreifen der<lb/><hi rendition="#b">Heimſtätteufrage</hi> durch die katholiſchen und proteſtantiſchen<lb/> Konſervativen des deutſchen Reichstages und die Einbrin-<lb/> gung eines bezüglichen Antrages iſt ein ſozialpolitiſches<lb/> Ereigniß. Da beide zuſammen die Mehrheit beſitzen,<lb/> handelt es ſich nicht um eine bloße platoniſche Demon-<lb/> ſtration, ſondern um eine friſche That. Mit der Aus-<lb/> führung des Poſtulates werden zwar manche praktiſche<lb/> Schwierigkeiten zu überwinden ſein, die aber nicht unüber-<lb/> windlich ſind. Es würde ein geſchichtliches Verdienſt der<lb/> deutſchen konſervativen Parteien ſein, da ſie mit Durch-<lb/> bringung ihres Antrages dem Bauern wieder die Scholle<lb/> ſichern und eine Wehr gegen die Güterüberſchuldung bilden.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p><hi rendition="#b">— Schwindel und Ausbeuterthum im Eiſenbahn-<lb/> weſen.</hi> Nationalrath Marti, ſelbſt Eiſenbahndirektor,<lb/> zeichnete das Spekulantenthum im Eiſenbahnweſen folgen-<lb/> dermaßen im Nationalrathe: „Koloſſale Summen ſind im<lb/> Eiſenbahnweſen zu Grunde gegangen. Ich erinnere an<lb/> die Kurſe der Nordoſtbahn, der Zentralbahn und der<lb/> Gotthardbahn im Anfange der Siebziger Jahre und im<lb/> Jahre 1878. Nicht weniger als 567 Millionen ſind<lb/> damals verloren gegangen. Wer hat dieſe Summen ver-<lb/> loren? Das Schweizervolk hat ſie verloren und die<lb/> Spekulanten haben ſie gewonnen. Und heute iſt der<lb/> Schwindel wieder größer als je. Die Aktien der genannten<lb/> Bahnen ſtehen wiederum hoch und noch höher als in den<lb/> Zeiten der Siebziger Jahre. Denke man ferner an den<lb/> Gründungsſchwindel bei den Bergbahnen und Bergbähnlein!<lb/> Wiederum wird die Reaktion eintreten, wiederum werden<lb/> es die Spekulanten ſein, welche ſich vergnügt die Hände<lb/> reiben und wiederum wird es das Volk ſein, das die<lb/> Zeche bezahlen muß. Ein Privilegium, wie es ſonſt in<lb/> der ganzen Welt nicht exiſtirt, ſetzt das Eiſenbahn-Rech-<lb/> nungsgeſetz zu Gunſten der Aktionäre feſt. Es geſtattet<lb/> ihnen, Gewinne zu vertheilen, wo gar keine beſtehen! Nach<lb/> dem gemeinen Recht (Obligationenrecht) könnten die ſchwei-<lb/> zeriſchen Eiſenbahnen auf Jahre hinaus keinen Rappen<lb/> vertheilen ....“</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>— Der letzte Sonntag hat dem Oberland, dem<lb/> Rheinthal und dem Kanton Graubünden <hi rendition="#b">Hochwaſſer und</hi><lb/> in deſſen Gefolge zahlreiche größere und kleinere Schädi-<lb/> gungen gebracht. Der Südwind vom Samſtag brachte<lb/> regenſchwere Wolkenmaſſen, die ſich unter rollendem Donner<lb/> entluden. Der Regen begann Sonntag Morgen 2 Uhr<lb/> und dauerte an und unterbrach ſich nie bis Abends 6<lb/> Uhr, alſo volle 16 Stunden eines ſtarken geſchloſſenen<lb/> Riederſchlags. Die <hi rendition="#g">Landquart</hi>, die <hi rendition="#g">Tamina</hi>, die<lb/><hi rendition="#g">Saar</hi> und die <hi rendition="#g">Seez</hi> gingen ſehr hoch. Der <hi rendition="#g">Rhein</hi><lb/> ſtieg von Vormittags bis Abends gegen 2 Meter und<lb/> zeigte einen Pegelſtand von 6,30 Meter. Die <hi rendition="#g">Tamina</hi><lb/> griff in <hi rendition="#g">Ragaz</hi> die Gartenmauer zum „Wilden Mann“<lb/> an und weiter unten die Wuhre an drei Orten. Ueber<lb/> 50 Wuhrleute hatten ſtrenge Arbeit, um auf den bedrohten<lb/> Punkten den raſenden, brüllenden Feind abzuwehren. Die<lb/> Vättnerſtraße hat durch Rufen gelitten, ſo daß die Poſt<lb/> von Vättis ausblieb. Die Seez zerſtörte größere Theil-<lb/> ſtücke der Weißtannerſtraße und riß eine ſteinerne Brücke<lb/> fort, die wilden Waſſer verurſachten in bieſem Thale<lb/> einen ganz bedeutenden Schaden. Die Saar, durch den<lb/> hochgehenden Rhein geſtaut, vermochte ihre Waſſermaſſen<lb/> nicht in denſelben abzugeben und überſchwemmte den<lb/> Bahnhof von Sargans und gegen Trübbach hin weite<lb/> Gebiete. Die Werdenberger Binnengewäſſer ſetzten eben-<lb/> falls große Strecken Kulturlandes unter Waſſer und von<lb/> Rüthi bis Rorſchach verwandelte das Druckwaſſer des<lb/> Rheines und der Zuflüſſe die ſommerlich blühende Thal-<lb/> breite in einen See. Der Rhein, insbeſondere noch ver-<lb/> ſtärkt durch die hochangeſchwollene Ill aus Vorarlberg,<lb/> ſtieg in unerhörtem Maße. Sind die Waſſer verlaufen,<lb/> ſo werden große Zerſtörungen in den Kulturen zu Tage<lb/> treten. Dammbrüche ſind nicht eingetreten, die Wuhre<lb/> haben ihre Pflicht gethan. Aber große Mengen Holzſtücke,<lb/> Bäume mit Wurzel und Krone und aufgerüſtetes Blöcker-<lb/> und Scheiterholz in Maſſe führte der Rhein auf ſeinem<lb/> dickbreiigen Wellenrücken. Auch im Kanton Graubünden<lb/> ſchwollen die Bergbäche ſtark an. Die <hi rendition="#g">Landquart</hi> riß<lb/> am Ausgange des Fuchslochtunnel zwiſchen Jenaz und<lb/> Schiers den Eiſenbahnkörper auf ca. 150 Meter mit ſich<lb/> fort. Der Verkehr wurde am Montag wieder hergeſtellt.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>— Der „Oſtſchweiz“ telegraphirte man: <hi rendition="#g">Rheineck</hi>,<lb/> 30. Juni, Morgens 5 Uhr. Der Rhein iſt ſeit geſtern<lb/> Mittag ſo raſch wie noch nie auf dieſe Höhe geſtiegen.<lb/> Seine Fluthen ſtreifen die Rheinbrüche an den beiden<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [2/0002]
ſämmtliche Kühe, Rinder, das Jungvieh, die Schweine unter 25
Kgr. und die Ziegen öſterreichiſch-ungariſcher Herkunft, als der
Anſteckung verdächtig, von der Einfuhr in die Schweiz zurückzu-
weiſen. Bezüglich der Ochſen, Schweine über 25 Kg. und der
Schafe hat dasſelbe verfügt, daß ſolche zur Einfuhr zugelaſſen
werden dürfen, wenn ſie vollſtändig unverdächttg erſcheinen und
mit genau paſſenden Geſundheitsſcheinen verſehen ſind.
Seither ſind von dem Departement die Grundlagen geprüft
worden, geſtützt auf welche die vorgeſchriebene Quarantäne am
Beſtimmungsorte wirkſamer durchgeführt werden könnte. Das
Departement iſt dabei zu dem Schluſſe gelangt, daß ein Erfolg
in dieſer Richtung nur dann zu erzielen ſei, wenn einerſeits die
Anzahl der für den Viehimport geöffneten Zollſtätten reduzirt und
anderſeits das eingeführte Vieh derart gekennzeichnet werde, daß
eine anhaltende Kontrole über dasſelbe möglich gemacht wird.
Das Departement beabſichtigt nun, auf Zuſehen hin mit dem
1. Juli nächſthin im Sinne des Art. 86 der Vollziehungsverord-
nung vom 14. Oktober 1887 über Viehſeuchenpolizei die Zulaſſung
der Vieheinfuhr aus Oeſterreich-Ungarn längs der ſt. galliſchen
Grenze auf die Zollſtätten St. Margrethen-Bahnhof und -Straße,
Au-Oberfahr, Oberriet, Buchs-Bahnhof und -Brücke und Trübbach
zu beſchränken.
Bezüglich der Kennzeichnung der einzuführenden Thiere aus
Oeſterreich-Ungarn und der Durchführung der Quarantäne wird
ſodann auf Antrag des Landwirthſchaftsdepartements beſchloſſen:
1) Dasſelbe iſt ermächtigt:
a. für das Rindvieh den Eiſenbrand auf die rechte Kopfſeite
(Backe) und zwar in Form des Datums (Monat und
Tag), und
b. für die Schweine über 25 Kgr. und die Schafe die Ab-
ſtempelung mit dem Buchſtaben Q (Quarantäne) in
grüner Farbe einzuführen.
2) Mit Rückſicht auf die hieraus den funktionirenden Grenz-
thierärzten erwachſende zeitraubende Mehrarbeit werden denſelben
die durch die Schließung einzelner Einfuhrſtationen unbeſchäftigt
bleibenden Grenzthierärzte im Falle des Bedürfniſſes als Gehülfen
beigegeben, und es ſind den letztern hiefür ihre gegenwärtigen
Entſchädigungen zu belaſſen und in Dislokationsfällen jeweilen die
Transportkoſten zurückzuerſtatten.
3) Zur Deckung der aus Ziffer 1 und 2 dem Fiskus entſte-
henden Mehrausgaben werden nach Maßgabe des Art. 2 des
Bundesgeſetzes vom 1. Juli 1886 betreffend Aenderung desjenigen
vom 8. Februar 1872 über polizeiliche Maßregeln gegen Viehſeuchen
und in Abänderung des Art. 12 der bundesräthlichen Inſtruktion
für die Grenzthierärzte vom 24. Dezember 1886 die für die thier-
ärztliche Unterſuchung zu entrichtenden Gebühren in folgender
Weiſe erhöht:
für Großvich von 65 auf 80 Ct.
für Kälber von 40 auf 50 Ct.
für Schweine über 25 Kgr. von 40 auf 50 Ct.
für Schafe von 15 auf 20 Ct.
4) Zum Zwecke einer gleichmäßigen Durchführung der Qua-
rantäne und um den beſtehenden Uebelſtänden abzuhelfen, ſoll bei
den Kantonsregierungen darauf gedrungen werden, daß der Begriff
„Quarantäne am Beſtimmungsorte“ wie folgt einheitlich interpre-
tirt werde:
a. für die mittelſt Eiſenbahn transportirten Thiere muß als
Beſtimmungsort diejenige Ortſchaft gelten, wo ſeit der
Abfahrt von der Grenze die erſte Entladung ſtattfindet.
Findet indeſſen dieſe erſte Entladung vor Eintritt der
Nacht ſtatt, ſo wird der Weitertrieb der Thiere geſtattet
und es fallen dieſelben alsdann unter die Vorſchriften
von lit. b.
b. für Klein- und Großvieh, welches zu Fuß transportirt
wird, gilt als Beſtimmungsort diejenige Ortſchaft, in
welcher dasſelbe ſeit der Abreiſe von der Grenze zum
erſten Mal übernachten wird.“
— Bundesſtadt. Bezüglich der Differenzen in Bezug
auf das Bundesgeſetz betreffend die Arbeitszeit der Eiſen-
bahn-, Dampfſchiff-, und Poſtangeſtellten wurde vom
Ständerath dem Nationalrath zugeſtimmt, daher 52 freie
Tage, worunter 17 Sonntage, den Arbeitern eingeräumt
werden. Schmid (Uri) hatte beantragt, die Zahl der
Freiſonntage von 17 auf 24 zu erhöhen.
— Bundesſtadt. Der Nationalrath hat betr. Teſſiner
Stimmrechts-Rekurſe von dem bundesräthlichen Berichte
Vormerkung am Protokoll genommen. — Ein Rekurs der
Freiburger Wirthe wurde gleich dem Ständerathe als un-
begründet abgewieſen. — Mit 49 gegen 42 Stimmen
wurde der Antrag der Kommiſſion zum Beſchluß erhoben,
wonach von einer ſtenographiſchen Aufnahme der Raths-
verhandlungen Umgang zu nehmen, dagegen der Bundes-
rath zur Berichterſtattung einzuladen ſei über die Frage
betr. Aufnahme eines ſubſtantiellen Protokolls.
Arbeiterſchutz. Lachenal und Decurtins beantragten,
Vormerk vom Berichte am Protokoll unter Anerkennung
und Verdankung der Thätigkeit des Bundesrathes zu
nehmen. Decurtins wünſcht, der Bundesrath möchte in
einer ſpätern, in der Schweiz abzuhaltenden Konferenz
den ſchweizeriſchen Programmen nebſt dem Normalarbeits-
tag Annahme verſchaffen.
— Bundesſtadt. Zufolge eingelangter Mittheilung
der ſchweizeriſchen Geſandtſchaft in Rom hat Italien vom
27. Juni an die Einfuhr von Vieh aus der Schweiz
verboten. — Trotzdem nimmt der Bundesrath vor-
läufig davon Umgang, gegen Italien eine gänzliche Sperre
zu verhängen.
— Bundesverſammlung. Beide Räthe haben am
Samſtag ihre Sitzungen geſchloſſen. Der Nationalrath
hat gleich dem Ständerath die Eiſenbahnkonzeſſion für
St. Gallen-Zug ohne Gegenantrag ertheilt. Damit iſt
die Konzeſſion in Kraft.
Die Nationalräthe Ador, Curti, Dufour, Keel, Lutz-
Müller, Schobinger, Speiſer, Staub, Steiger, Tobler und
Zemp unterzeichneten eine Motion, lautend: „Der Bun-
desrath wird eingeladen, die verſchiedenen Syſteme der
Proportionalvertretungen allſeitig zu prüfen und binnen
Jahresfriſt über die Möglichkeit ihrer Anwendung auf die
Wahlen in den Nationalrath Bericht zu erſtatten.“
— Bern. Aller Wahrſcheinlichkeit nach wird der
Bundesrath die Volksabſtimmung über die Verfaſſungs-
änderung bezüglich der Kranken- und Unfallverſicherung
gleichzeitig mit den Nationalrathswahlen anſetzen.
— Ständerath Wirz ladet durch Motion den Bundes-
rath ein, zu prüfen, wie auf internationalem Wege die
Sonntagsruhe der Arbeiter von Transport-Anſtalten
durch Einſtellung des ſonntäglichen Güterdienſtes erzielt
werden könnte.
— Eiſenbahn St. Gallen-Zug. Der Bun-
desrath beantragte den eidgen. Räthen die Konzeſſions-
ertheilung für eine Eiſenbahn St. Gallen-Wattwil-Rap-
perswil-Zug und äußerte ſich in ſeinem Gutachten u. A.
wie folgt: „Wir glauben nicht, daß vom wirthſchaftlichen
Standpunkte die Berechtigung des Projektes der Herren
Grauer-Frey und Genoſſen beſtritten werden kann. Es
handelt ſich in der That um eine Verbindung, deren
Mangel ſich empfindlich geltend macht, ſofern der Verkehr
der Oſtſchweiz, namentlich in der Richtung nach der In-
nerſchweiz und dem Gotthard, gegenwärtig zu großen Um-
wegen gezwungen iſt. Wir könnten daher auch den Ein-
ſprachen gegen das Projekt keine Berechtigung zuerkennen.
Was zunächſt diejenige der Toggenburgerbahn betrifft, ſo
wird dieſelbe übrigens nicht mehr als ernſtlich betrachtet
werden dürfen, nachdem die Regierung des Kantons St.
Gallen, der im Unternehmen der Toggenburgerbahn finan-
ziell der Hauptbetheiligte iſt, die Ertheilung der Konzeſſion
wünſcht und erklärt, für die Befriedigung der Intereſſen
der Toggenburgerbahn auf dem Wege des Vertrages ſorgen
zu wollen. Die Eingabe der Appenzellerbahn kann nicht
als Einſprache betrachtet werden; ſie hatte offenbar nur
die Verhältniſſe im Auge, welche bei der Bauausführung
ſich ergeben werden, und wäre im Uebrigen von der Kan-
tonsregierung auch nicht unterſtützt. Was die Stellung
der Kantone Zürich und Zug betrifft, ſo iſt die Bundes-
verſammlung bereits in der Lage, über das Konzeſſions-
geſuch Thalweil-Zug ſich auszuſprechen und glauben wir,
hier nicht weiter darauf eintreten zu ſollen. Gleicherweiſe
iſt kein Anlaß vorhanden, mit der Abzweigung nach Uznach
ſich zu beſchäftigen, da die Regierung von St. Gallen das
darauf gerichtete Geſuch im gegenwärtigen Moment nicht
geltend machen will. Auch die Beziehungen der Südoſt-
bahn zur Konzeſſion dürfen für jetzt außer Betracht fallen.
Es genügt, daß hier ein Einſpruch nicht weiter vorliegt;
die Vereinbarungen, welche bezüglich des künftigen Betriebs
zwiſchen den beiden Parteien getroffen ſind, werden wir,
ſoweit ſie der Kognition des Bundes unterſtehen, prüfen
und nöthigenfalls Ihrer Genehmigung unterbreiten.“
— Herr Ständerath Wirz ſchreibt dem „Obwald.
Volksfreund“ u. A.: Gegen das Wahlkreisgeſetz wird
das Referendum nicht ergriffen, weil Niemand damit zu-
frieden iſt. Dieſe Anſicht eines konſervativen Blattes
theilen wir voll und ganz. Konſervativerſeits ſchloß
man jedoch keinen faulen Kompromiß, ſondern es war
zumal im Ständerathe der Abgeordnete von Obwalden,
der noch im letzten Momente eine ſehr energiſche Rechts-
verwahrung einlegte, und der ſich mit der erhaltenen Ab-
ſchlagszahlung keineswegs zufrieden ſtellte. Die Konſer-
vativen hatten von zwei Uebeln das kleinere zu wählen,
und das war nicht eine Frage des Prinzips, ſondern eine
Frage der Berechnung. Wäre der Jura ungetheilt ge-
blieben, ſo wäre damit alle Hoffnung einer konſervativen
Vertretung für immer ausgeſchloſſen worden. Jetzt wurde
ein katholiſcher Zweier-Kreis geſchaffen, und da iſt es
allerdings traurig, wenn trotz den Erfahrungen des Kul-
turkampfes annähernd die Hälfte radikal iſt. Bei einem
ehrlichen Wahlkampfe und bei glücklichen Kandidaturen
hätten die Konſervativen faſt zweifellos die Mehrheit,
aber das moderne Geßlerthum wird zur Unterdrückung des
Volkswillens mit gewohnten Mitteln kämpfen. Immerhin
dürften jetzt die juraſſiſchen Katholiken, die ſeiner Zeit die
Reform-Pfaffen ſo ritterlich zum Lande hinausſchickten,
ſich einigen und im Volke Boden zu gewinnen ſuchen! —
Aargau iſt für die Katholiken möglichſt günſtig eingetheilt,
und in St. Gallen verfügen ſie nun mit Sicherheit über
mindeſtens die Hälfte Sitze. — Wer bei der Wahlkreis-
eintheilung keine Berückſichtigung erhielt, das ſind die
gemäßigt Liberalen und die konſervativen Proteſtanten.
— Der Niederlaſſungsvertrag zwiſchen dem deutſchen
Reiche und der Schweiz, deſſen erſte Artikel wir nach dem
Wortlaute vom 31. Mai 1890 jüngſt mitgetheilt haben,
wurde ſowohl von den eidgenöſſiſchen Räthen, als auch
vom deutſchen Reichstage genehmigt und ſoll am 20. Juli
l. J. in Wirkſamkeit treten. Seine Gültigkeit iſt bis zum
31. Dezember 1900 ausgeſprochen.
— Gotthardbahn. Für die Familie Näpfli hat die
„N. Zürch. Ztg.“ 2638 Fr. geſammelt. Der Frau Näpfli
iſt aus Petersburg von einer Zürcherin eine Anweiſung
von 1000 Fr. zugegangen. Hut ab!
— Die kathol. Männer- und Arbeitervereine ver-
ſammeln ſich am 6. Juli in Freiburg. Redaktor Baum-
berger wird hiebei über den Stickereiverband und ſeine
ſoziale Bedeutung referiren, Nationalrath Python und
Fürſprech Feigenwinter über die Bodenkreditfrage, Natio-
nalrath Decurtins über den gegenwärtigen Stand der
ſozialen Tagesfragen, Abbe Blanchard über die ſoziale
Bedeutung des Gebetes. Der bekannte franzöſiſche, katho-
liſch-konſervative Sozialpolitiker Graf de Mun wird eine
Anſprache halten.
— Für verwahrloste Knaben und jugendliche Ver-
brecher ſoll eine interkantonale Unterbringungsanſtalt ge-
gründet werden. In Bern fand diesbezüglich unter dem
Vorſitz des Staatsraths Dunant von Genf eine von Lu-
zern, Zug, Solothurn, Baſelſtadt, Schaffhauſen, Appenzell
A.-Rh., Wallis, Neuenburg und Genf beſchickte Konferenz
für Vorbeſprechung ſtatt. Es wurde beſchloſſen, den neun
Vertretern der Kantonsregierungen eine Anzahl einſchlä-
giger Fragen enthaltende Fragebogen zur Beantwortung
zuzuſtellen. Der Vorort Genf, welcher die Errichtung
gedachter Anſtalt in Anregung gebracht hat, wird die ge-
nannten Kantone ſpäter zu einer weitern Konferenz ein-
laden, in welcher das Projekt nach jeder Richtung einläß-
licher behandelt werden ſoll. Die Beſchäftigung jener 16-
bis 18jährigen Jünglinge ſoll überwiegend landwirthſchaft-
licher Art ſein.
(„Vaterld.“)
— Ueber das Halten ſchlechter Zeitungen entnehmen
wir der „Chriſtlichen Familie“ folgendes: „Viele, die
ſchlechte Zeitungen halten, ſuchen ſich damit zu entſchuldigen,
daß ſie ſagen: „Wir müſſen ſie halten, wegen des Ge-
ſchäftes, wegen der induſtriellen Anzeigen, Handelsnotizen
u. dgl. Dies heißt, näher betrachtet, ebenſoviel: wir
müſſen um eines geringen Vortheiles willen das Böſe
wenigſtens indirekt befördern helfen. Solche Leute führen
durch die ſchlechte Zeitung einen vielfach treuloſen und
gefährlichen Rathgeber in ihr Haus ein; bezahlen mit
ihrem Gelde einen nimmermüden Prediger der Auflehnung
wider Gott, ſeine hl. Kirche und ihre Gebote; bezahlen
einen feilen Spötter, der alles, was den Katholiken heilig,
in den Staub zieht, und dies thun ſie, um einen zeitlichen
Vortheil zu erhaſchen.“
— Die „Oſtſchweiz“ ſchreibt: Das Aufgreifen der
Heimſtätteufrage durch die katholiſchen und proteſtantiſchen
Konſervativen des deutſchen Reichstages und die Einbrin-
gung eines bezüglichen Antrages iſt ein ſozialpolitiſches
Ereigniß. Da beide zuſammen die Mehrheit beſitzen,
handelt es ſich nicht um eine bloße platoniſche Demon-
ſtration, ſondern um eine friſche That. Mit der Aus-
führung des Poſtulates werden zwar manche praktiſche
Schwierigkeiten zu überwinden ſein, die aber nicht unüber-
windlich ſind. Es würde ein geſchichtliches Verdienſt der
deutſchen konſervativen Parteien ſein, da ſie mit Durch-
bringung ihres Antrages dem Bauern wieder die Scholle
ſichern und eine Wehr gegen die Güterüberſchuldung bilden.
— Schwindel und Ausbeuterthum im Eiſenbahn-
weſen. Nationalrath Marti, ſelbſt Eiſenbahndirektor,
zeichnete das Spekulantenthum im Eiſenbahnweſen folgen-
dermaßen im Nationalrathe: „Koloſſale Summen ſind im
Eiſenbahnweſen zu Grunde gegangen. Ich erinnere an
die Kurſe der Nordoſtbahn, der Zentralbahn und der
Gotthardbahn im Anfange der Siebziger Jahre und im
Jahre 1878. Nicht weniger als 567 Millionen ſind
damals verloren gegangen. Wer hat dieſe Summen ver-
loren? Das Schweizervolk hat ſie verloren und die
Spekulanten haben ſie gewonnen. Und heute iſt der
Schwindel wieder größer als je. Die Aktien der genannten
Bahnen ſtehen wiederum hoch und noch höher als in den
Zeiten der Siebziger Jahre. Denke man ferner an den
Gründungsſchwindel bei den Bergbahnen und Bergbähnlein!
Wiederum wird die Reaktion eintreten, wiederum werden
es die Spekulanten ſein, welche ſich vergnügt die Hände
reiben und wiederum wird es das Volk ſein, das die
Zeche bezahlen muß. Ein Privilegium, wie es ſonſt in
der ganzen Welt nicht exiſtirt, ſetzt das Eiſenbahn-Rech-
nungsgeſetz zu Gunſten der Aktionäre feſt. Es geſtattet
ihnen, Gewinne zu vertheilen, wo gar keine beſtehen! Nach
dem gemeinen Recht (Obligationenrecht) könnten die ſchwei-
zeriſchen Eiſenbahnen auf Jahre hinaus keinen Rappen
vertheilen ....“
— Der letzte Sonntag hat dem Oberland, dem
Rheinthal und dem Kanton Graubünden Hochwaſſer und
in deſſen Gefolge zahlreiche größere und kleinere Schädi-
gungen gebracht. Der Südwind vom Samſtag brachte
regenſchwere Wolkenmaſſen, die ſich unter rollendem Donner
entluden. Der Regen begann Sonntag Morgen 2 Uhr
und dauerte an und unterbrach ſich nie bis Abends 6
Uhr, alſo volle 16 Stunden eines ſtarken geſchloſſenen
Riederſchlags. Die Landquart, die Tamina, die
Saar und die Seez gingen ſehr hoch. Der Rhein
ſtieg von Vormittags bis Abends gegen 2 Meter und
zeigte einen Pegelſtand von 6,30 Meter. Die Tamina
griff in Ragaz die Gartenmauer zum „Wilden Mann“
an und weiter unten die Wuhre an drei Orten. Ueber
50 Wuhrleute hatten ſtrenge Arbeit, um auf den bedrohten
Punkten den raſenden, brüllenden Feind abzuwehren. Die
Vättnerſtraße hat durch Rufen gelitten, ſo daß die Poſt
von Vättis ausblieb. Die Seez zerſtörte größere Theil-
ſtücke der Weißtannerſtraße und riß eine ſteinerne Brücke
fort, die wilden Waſſer verurſachten in bieſem Thale
einen ganz bedeutenden Schaden. Die Saar, durch den
hochgehenden Rhein geſtaut, vermochte ihre Waſſermaſſen
nicht in denſelben abzugeben und überſchwemmte den
Bahnhof von Sargans und gegen Trübbach hin weite
Gebiete. Die Werdenberger Binnengewäſſer ſetzten eben-
falls große Strecken Kulturlandes unter Waſſer und von
Rüthi bis Rorſchach verwandelte das Druckwaſſer des
Rheines und der Zuflüſſe die ſommerlich blühende Thal-
breite in einen See. Der Rhein, insbeſondere noch ver-
ſtärkt durch die hochangeſchwollene Ill aus Vorarlberg,
ſtieg in unerhörtem Maße. Sind die Waſſer verlaufen,
ſo werden große Zerſtörungen in den Kulturen zu Tage
treten. Dammbrüche ſind nicht eingetreten, die Wuhre
haben ihre Pflicht gethan. Aber große Mengen Holzſtücke,
Bäume mit Wurzel und Krone und aufgerüſtetes Blöcker-
und Scheiterholz in Maſſe führte der Rhein auf ſeinem
dickbreiigen Wellenrücken. Auch im Kanton Graubünden
ſchwollen die Bergbäche ſtark an. Die Landquart riß
am Ausgange des Fuchslochtunnel zwiſchen Jenaz und
Schiers den Eiſenbahnkörper auf ca. 150 Meter mit ſich
fort. Der Verkehr wurde am Montag wieder hergeſtellt.
— Der „Oſtſchweiz“ telegraphirte man: Rheineck,
30. Juni, Morgens 5 Uhr. Der Rhein iſt ſeit geſtern
Mittag ſo raſch wie noch nie auf dieſe Höhe geſtiegen.
Seine Fluthen ſtreifen die Rheinbrüche an den beiden
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