Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

Bild:
<< vorherige Seite

zum Ampt tüchtig ist / von denen / So in einem Göttlichen Ampt sitzen / beruffen wird / zu einer Christlichen Gemeyn / daß er dieselbige mit reyner gesunder Lehr / nach dem Befehl Christi / vnterrichte vnd regiere / Aber doch mit dem bescheyde / daß daselbst der vorige nicht sey vnverhörter Sachen verdampt / vnd seines Ampts entsetzt.

9. Ein solcher Beruff ist nicht Menschlich / sondern Göttlich / ob er wol durch Menschen geschiehet. Act. 20.

10. Darumb sind alle Menschen schuldig auß Gottes Befehl die Person zu hören / als einen Legaten oder Gesandten / nit eines Menschen / sondern deß lebendigen Gottes.

11. Dann ein solche Person sitzet warhafftig in der Kirchen an Gottes 2. Cor. 5. statt / als ein Diener / so lange er sein Ampt recht führet. Matth. 10. Mar. 9. Luc. 10. Joh. 13.

12. Thut er aber das nicht / so muß es der Kläger beweisen / Joh. 8. vnd 18. Act. 25.

13. Ehe aber solches bewiesen wird / darff sich kein Mensch / durch keinerley schein deß Rechten / an der Person vergreiffen / oder etwas wider sie fürnemen.

14. Dann da stehet Gottes Gericht / was jr den geringsten von den meinen gethan habt / daß habt jhr mir gethan. Matth. 10. vnd 25.

15. Darumb muß man entweder den Diener vberweisen seiner Sünde oder Vbertrettung / Joh. 8.

16. Vnd daß nicht auß Menschen gedancken / wie es vnsere tolle Vernunfft außrechnet vnd schleust / sondern auß Gottes Wort.

17. Dann das ist die Sünde / was einer in seinem Stande vnd Beruff thut wider Gottes Wort.

18. Oder aber man soll vnd muß jn dulden vnd leiden / in seinem Ampt / wann sich auch der Teuffel darüber zureissen solt.

19. Vnnd wer für solcher rechtmessigen Vberweisung den Diener nit will hören / der ist nicht auß GOTT / sondern auß dem leydigen Teuffel. Johan. 8.

20. Darumb ist vnmüglich / daß der Rath oder das fürnemen auß Gott sey / da man einen Diener mit lauter Gewalt seines Ampts entsetzt.

21. Dann das ist Gottes vnwandelbare ewige meynunge / welche Gottes Sohn selber bekräfftiget hat. Joh. 8. vnd 18.

22. Dawider auch kein Engel im Himmel etwz vermag / lauts dem Befehl Gottes. Matth. 17. Den solt jr hören.

zum Ampt tüchtig ist / von denen / So in einem Göttlichen Ampt sitzen / beruffen wird / zu einer Christlichen Gemeyn / daß er dieselbige mit reyner gesunder Lehr / nach dem Befehl Christi / vnterrichte vnd regiere / Aber doch mit dem bescheyde / daß daselbst der vorige nicht sey vnverhörter Sachen verdampt / vnd seines Ampts entsetzt.

9. Ein solcher Beruff ist nicht Menschlich / sondern Göttlich / ob er wol durch Menschen geschiehet. Act. 20.

10. Darumb sind alle Menschen schuldig auß Gottes Befehl die Person zu hören / als einen Legaten oder Gesandten / nit eines Menschen / sondern deß lebendigen Gottes.

11. Dann ein solche Person sitzet warhafftig in der Kirchen an Gottes 2. Cor. 5. statt / als ein Diener / so lange er sein Ampt recht führet. Matth. 10. Mar. 9. Luc. 10. Joh. 13.

12. Thut er aber das nicht / so muß es der Kläger beweisen / Joh. 8. vnd 18. Act. 25.

13. Ehe aber solches bewiesen wird / darff sich kein Mensch / durch keinerley schein deß Rechten / an der Person vergreiffen / oder etwas wider sie fürnemen.

14. Dann da stehet Gottes Gericht / was jr den geringsten von den meinen gethan habt / daß habt jhr mir gethan. Matth. 10. vnd 25.

15. Darumb muß man entweder den Diener vberweisen seiner Sünde oder Vbertrettung / Joh. 8.

16. Vnd daß nicht auß Menschen gedancken / wie es vnsere tolle Vernunfft außrechnet vnd schleust / sondern auß Gottes Wort.

17. Dann das ist die Sünde / was einer in seinem Stande vnd Beruff thut wider Gottes Wort.

18. Oder aber man soll vnd muß jn dulden vnd leiden / in seinem Ampt / wann sich auch der Teuffel darüber zureissen solt.

19. Vnnd wer für solcher rechtmessigen Vberweisung den Diener nit will hören / der ist nicht auß GOTT / sondern auß dem leydigen Teuffel. Johan. 8.

20. Darumb ist vnmüglich / daß der Rath oder das fürnemen auß Gott sey / da man einen Diener mit lauter Gewalt seines Ampts entsetzt.

21. Dann das ist Gottes vnwandelbare ewige meynunge / welche Gottes Sohn selber bekräfftiget hat. Joh. 8. vnd 18.

22. Dawider auch kein Engel im Himmel etwz vermag / lauts dem Befehl Gottes. Matth. 17. Den solt jr hören.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0031" n="31"/>
zum Ampt tüchtig ist / von denen / So in einem                      Göttlichen Ampt sitzen / beruffen wird / zu einer Christlichen Gemeyn / daß er                      dieselbige mit reyner gesunder Lehr / nach dem Befehl Christi / vnterrichte vnd                      regiere / Aber doch mit dem bescheyde / daß daselbst der vorige nicht sey                      vnverhörter Sachen verdampt / vnd seines Ampts entsetzt.</p>
        <p>9. Ein solcher Beruff ist nicht Menschlich / sondern Göttlich / ob er wol durch                      Menschen geschiehet. Act. 20.</p>
        <p>10. Darumb sind alle Menschen schuldig auß Gottes Befehl die Person zu hören /                      als einen Legaten oder Gesandten / nit eines Menschen / sondern deß lebendigen                      Gottes.</p>
        <p>11. Dann ein solche Person sitzet warhafftig in der Kirchen an Gottes<note place="right"><hi rendition="#i">2. Cor. 5.</hi></note> statt / als ein Diener / so lange er sein Ampt recht führet. Matth. 10.                      Mar. 9. Luc. 10. Joh. 13.</p>
        <p>12. Thut er aber das nicht / so muß es der Kläger beweisen / Joh. 8. vnd 18. Act.                      25.</p>
        <p>13. Ehe aber solches bewiesen wird / darff sich kein Mensch / durch keinerley                      schein deß Rechten / an der Person vergreiffen / oder etwas wider sie fürnemen.</p>
        <p>14. Dann da stehet Gottes Gericht / was jr den geringsten von den meinen gethan                      habt / daß habt jhr mir gethan. Matth. 10. vnd 25.</p>
        <p>15. Darumb muß man entweder den Diener vberweisen seiner Sünde oder Vbertrettung                      / Joh. 8.</p>
        <p>16. Vnd daß nicht auß Menschen gedancken / wie es vnsere tolle Vernunfft                      außrechnet vnd schleust / sondern auß Gottes Wort.</p>
        <p>17. Dann das ist die Sünde / was einer in seinem Stande vnd Beruff thut wider                      Gottes Wort.</p>
        <p>18. Oder aber man soll vnd muß jn dulden vnd leiden / in seinem Ampt / wann sich                      auch der Teuffel darüber zureissen solt.</p>
        <p>19. Vnnd wer für solcher rechtmessigen Vberweisung den Diener nit will hören /                      der ist nicht auß GOTT / sondern auß dem leydigen Teuffel. Johan. 8.</p>
        <p>20. Darumb ist vnmüglich / daß der Rath oder das fürnemen auß Gott sey / da man                      einen Diener mit lauter Gewalt seines Ampts entsetzt.</p>
        <p>21. Dann das ist Gottes vnwandelbare ewige meynunge / welche Gottes Sohn selber                      bekräfftiget hat. Joh. 8. vnd 18.</p>
        <p>22. Dawider auch kein Engel im Himmel etwz vermag / lauts dem Befehl Gottes.                      Matth. 17. Den solt jr hören.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[31/0031] zum Ampt tüchtig ist / von denen / So in einem Göttlichen Ampt sitzen / beruffen wird / zu einer Christlichen Gemeyn / daß er dieselbige mit reyner gesunder Lehr / nach dem Befehl Christi / vnterrichte vnd regiere / Aber doch mit dem bescheyde / daß daselbst der vorige nicht sey vnverhörter Sachen verdampt / vnd seines Ampts entsetzt. 9. Ein solcher Beruff ist nicht Menschlich / sondern Göttlich / ob er wol durch Menschen geschiehet. Act. 20. 10. Darumb sind alle Menschen schuldig auß Gottes Befehl die Person zu hören / als einen Legaten oder Gesandten / nit eines Menschen / sondern deß lebendigen Gottes. 11. Dann ein solche Person sitzet warhafftig in der Kirchen an Gottes statt / als ein Diener / so lange er sein Ampt recht führet. Matth. 10. Mar. 9. Luc. 10. Joh. 13. 2. Cor. 5. 12. Thut er aber das nicht / so muß es der Kläger beweisen / Joh. 8. vnd 18. Act. 25. 13. Ehe aber solches bewiesen wird / darff sich kein Mensch / durch keinerley schein deß Rechten / an der Person vergreiffen / oder etwas wider sie fürnemen. 14. Dann da stehet Gottes Gericht / was jr den geringsten von den meinen gethan habt / daß habt jhr mir gethan. Matth. 10. vnd 25. 15. Darumb muß man entweder den Diener vberweisen seiner Sünde oder Vbertrettung / Joh. 8. 16. Vnd daß nicht auß Menschen gedancken / wie es vnsere tolle Vernunfft außrechnet vnd schleust / sondern auß Gottes Wort. 17. Dann das ist die Sünde / was einer in seinem Stande vnd Beruff thut wider Gottes Wort. 18. Oder aber man soll vnd muß jn dulden vnd leiden / in seinem Ampt / wann sich auch der Teuffel darüber zureissen solt. 19. Vnnd wer für solcher rechtmessigen Vberweisung den Diener nit will hören / der ist nicht auß GOTT / sondern auß dem leydigen Teuffel. Johan. 8. 20. Darumb ist vnmüglich / daß der Rath oder das fürnemen auß Gott sey / da man einen Diener mit lauter Gewalt seines Ampts entsetzt. 21. Dann das ist Gottes vnwandelbare ewige meynunge / welche Gottes Sohn selber bekräfftiget hat. Joh. 8. vnd 18. 22. Dawider auch kein Engel im Himmel etwz vermag / lauts dem Befehl Gottes. Matth. 17. Den solt jr hören.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/31
Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/31>, abgerufen am 23.11.2024.