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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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wöllen / trotz / daß sie beweisen / Erstlich / daß einige Oberkeit macht habe / einigen Christlichen Lehrer auß seiner Vocation zustossen vnd außzujagen / wo er nit zuvor rechtlich vnter Augen vnd zu seiner Antwort vberwiesen ist / daß er wider Gottes Wort gelehret vnd geprediget habe.

2. Timoth. 4.

Zum andern / daß für der rechten erörterunge / der eingedrungene / eingenötigte / oder wie jhn Paulus nennet / der auffgeladene / einen einigen Christlichen ordentlichen Beruff habe.

Ich disputier de jure & non de facto, Sonst gehet Gewalt für recht / vnd heysset wie Pilatus sagt / was Warheit? Aber das letzte Stündtlein aller zeit ist noch nicht kommen / da es wird heyssen / was jhr dem geringsten auß den meinen habt gethan / daß habt jhr mir gethan / darauff setze ich meine folgende Disputation.

Etliche Propositiones oder Schlußreden.

1. Vnser HErr Christus will kurtzum nicht / daß einem jeden frey vnnd erlaubt sein soll / in der Christlichen Gemeyne zulehren vnd zupredigen / wann vnd wo er will / dieweil er vns gebeut Matth. 9. Lucae 10. Daß wir sollen den HErrn der Ernde bitten / daß er Arbeyter außsende in die Ernde.

2. Das sind aber die rechten getrewen Arbeyter / welche Gott erwecket mit seinen gaben / daß sie zum Predigen tüchtig sind / vnnd einen ordentlichen Beruff haben.

3. Darumb soll man niemandt hören / er habe dann ein zeugnuß von einer trefflichen vnnd fürnehmen Gemeyn / oder von denen / dann davon zuvrtheylen befohlen ist / daß er verhöret / vnd zum Predigampt tüchtig erfunden sey.

4. Ja wann gleich einer zum Prediger geschickt erfunden / vnd bestätiget ist / dannoch soll man jhm nit gestatten zu Predigen wo er will.

5. Sondern er muß zuvor einen sonderlichen Befehl von GOtt haben / dadurch er beruffen sey zu Predigen. Auff daß er nicht dörfft hören. Sie lieffen / ich hatte sie aber nicht gesandt / Jerem. 23.

6. Von solchem Beruff hat das Predigampt seine Krafft vnd macht / dadurch vnser Gewissen verbunden werden / daß wir die Person / so gegenwertig im Ampt ist / sollen vnd müssen hören.

7. Wo nun kein Beruff ist / da kan man nit Predigen / wie Paulus sagt / Rom. 10. Ob man schon Gottes Wort rühmet. Jer. 14. vnd 23.

8. Das heyst aber ein rechter ordentlicher Beruff / wann eine Person / so

wöllen / trotz / daß sie beweisen / Erstlich / daß einige Oberkeit macht habe / einigen Christlichen Lehrer auß seiner Vocation zustossen vnd außzujagen / wo er nit zuvor rechtlich vnter Augen vnd zu seiner Antwort vberwiesen ist / daß er wider Gottes Wort gelehret vnd geprediget habe.

2. Timoth. 4.

Zum andern / daß für der rechten erörterunge / der eingedrungene / eingenötigte / oder wie jhn Paulus nennet / der auffgeladene / einen einigen Christlichen ordentlichen Beruff habe.

Ich disputier de jure & non de facto, Sonst gehet Gewalt für recht / vnd heysset wie Pilatus sagt / was Warheit? Aber das letzte Stündtlein aller zeit ist noch nicht kommen / da es wird heyssen / was jhr dem geringsten auß den meinen habt gethan / daß habt jhr mir gethan / darauff setze ich meine folgende Disputation.

Etliche Propositiones oder Schlußreden.

1. Vnser HErr Christus will kurtzum nicht / daß einem jeden frey vnnd erlaubt sein soll / in der Christlichen Gemeyne zulehren vnd zupredigen / wann vnd wo er will / dieweil er vns gebeut Matth. 9. Lucae 10. Daß wir sollen den HErrn der Ernde bitten / daß er Arbeyter außsende in die Ernde.

2. Das sind aber die rechten getrewen Arbeyter / welche Gott erwecket mit seinen gaben / daß sie zum Predigen tüchtig sind / vnnd einen ordentlichen Beruff haben.

3. Darumb soll man niemandt hören / er habe dann ein zeugnuß von einer trefflichen vnnd fürnehmen Gemeyn / oder von denen / dann davon zuvrtheylen befohlen ist / daß er verhöret / vnd zum Predigampt tüchtig erfunden sey.

4. Ja wann gleich einer zum Prediger geschickt erfunden / vnd bestätiget ist / dannoch soll man jhm nit gestatten zu Predigen wo er will.

5. Sondern er muß zuvor einen sonderlichen Befehl von GOtt haben / dadurch er beruffen sey zu Predigen. Auff daß er nicht dörfft hören. Sie lieffen / ich hatte sie aber nicht gesandt / Jerem. 23.

6. Von solchem Beruff hat das Predigampt seine Krafft vnd macht / dadurch vnser Gewissen verbunden werden / daß wir die Person / so gegenwertig im Ampt ist / sollen vnd müssen hören.

7. Wo nun kein Beruff ist / da kan man nit Predigen / wie Paulus sagt / Rom. 10. Ob man schon Gottes Wort rühmet. Jer. 14. vnd 23.

8. Das heyst aber ein rechter ordentlicher Beruff / wann eine Person / so

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        <p>7. Wo nun kein Beruff ist / da kan man nit Predigen / wie Paulus sagt / Rom. 10.                      Ob man schon Gottes Wort rühmet. Jer. 14. vnd 23.</p>
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[30/0030] wöllen / trotz / daß sie beweisen / Erstlich / daß einige Oberkeit macht habe / einigen Christlichen Lehrer auß seiner Vocation zustossen vnd außzujagen / wo er nit zuvor rechtlich vnter Augen vnd zu seiner Antwort vberwiesen ist / daß er wider Gottes Wort gelehret vnd geprediget habe. Zum andern / daß für der rechten erörterunge / der eingedrungene / eingenötigte / oder wie jhn Paulus nennet / der auffgeladene / einen einigen Christlichen ordentlichen Beruff habe. Ich disputier de jure & non de facto, Sonst gehet Gewalt für recht / vnd heysset wie Pilatus sagt / was Warheit? Aber das letzte Stündtlein aller zeit ist noch nicht kommen / da es wird heyssen / was jhr dem geringsten auß den meinen habt gethan / daß habt jhr mir gethan / darauff setze ich meine folgende Disputation. Etliche Propositiones oder Schlußreden. 1. Vnser HErr Christus will kurtzum nicht / daß einem jeden frey vnnd erlaubt sein soll / in der Christlichen Gemeyne zulehren vnd zupredigen / wann vnd wo er will / dieweil er vns gebeut Matth. 9. Lucae 10. Daß wir sollen den HErrn der Ernde bitten / daß er Arbeyter außsende in die Ernde. 2. Das sind aber die rechten getrewen Arbeyter / welche Gott erwecket mit seinen gaben / daß sie zum Predigen tüchtig sind / vnnd einen ordentlichen Beruff haben. 3. Darumb soll man niemandt hören / er habe dann ein zeugnuß von einer trefflichen vnnd fürnehmen Gemeyn / oder von denen / dann davon zuvrtheylen befohlen ist / daß er verhöret / vnd zum Predigampt tüchtig erfunden sey. 4. Ja wann gleich einer zum Prediger geschickt erfunden / vnd bestätiget ist / dannoch soll man jhm nit gestatten zu Predigen wo er will. 5. Sondern er muß zuvor einen sonderlichen Befehl von GOtt haben / dadurch er beruffen sey zu Predigen. Auff daß er nicht dörfft hören. Sie lieffen / ich hatte sie aber nicht gesandt / Jerem. 23. 6. Von solchem Beruff hat das Predigampt seine Krafft vnd macht / dadurch vnser Gewissen verbunden werden / daß wir die Person / so gegenwertig im Ampt ist / sollen vnd müssen hören. 7. Wo nun kein Beruff ist / da kan man nit Predigen / wie Paulus sagt / Rom. 10. Ob man schon Gottes Wort rühmet. Jer. 14. vnd 23. 8. Das heyst aber ein rechter ordentlicher Beruff / wann eine Person / so

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/30>, abgerufen am 23.11.2024.