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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 275. Köln, 18. April 1849.

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noch alles Militär aus der Alserkaserne abmarschieren. Ebenso kam gestern ein telegraphischer Befehl nach Neustadt, sogleich ein Bataillon nach Ungaren aufbrechen zu lassen. Bei dieser großen herrschenden Spannung fallen die eben anwesenden russischen Soldaten noch mehr auf. Es scheint in der That, als wenn diese vortrefflichen Leute als Quartiermacher hier wären, wenigstens sieht man sie in ihren rothen Hosen und grauen Röcken öfters durch die Straßen stolziren und mit vieler Befriedigung sich Wien betrachten."

Wien, 13. April.

Das kaiserliche Cabinet hat am 5. d. M. nachstehende Depesche an den östreichischen Bevollmächtigten bei der deutschen provisorischen Centralgewalt Ritter v. Schmerling erlassen.

"Indem Se. Majestät der Kaiser die Beweggründe billigen, welche den Durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Johann bestimmt haben, unter den obwaltenden Verhältnissen die Würde eines deutschen Reichsverwesers niederzulegen, finden sich Allerhöchstdieselben dennoch zugleich veranlaßt, Se. kais. Hoheit aufzufordern, im Interesse Deutschlands, wie in jenem Oestreichs, das Ihm anvertraute Amt noch so lange fortzuführen, bis für die Uebernahme der Leitung der Centralgewalt in einer ihrer Bestimmung entsprechenden Weise Vorsorge getroffen sein wird.

Ew. Hochwohlgeboren erhalten in der Anlage das Allerhöchste Handschreiben, durch welches Se. Majestät der Kaiser Seinem erlauchten Großoheim diesen Wunsch, unter Anerkennung der Verdienste, welche sich Derselbe erworben hat, ausdrückt.

Als im vergangenen Jahre die deutschen Fürsten und Völker die für Deutschland geschaffene provisorische Centralgewalt in die Hände dieses kaiserl. Prinzen niederzulegen wünschten, hat die östreichische Regierung die Erfüllung dieses Wunsches mit Hintansetzung so mancher durch die Verhältnisse jener Zeit gebotenen Rücksicht gefördert, indem sie die Interessen ihrer eignen Völker jenen des deutschen Gesammtvaterlandes unterordnete und es dem Manne des allgemeinen Vertrauens möglich machte, dem an ihn ergangenen Rufe zu folgen.

So weit es an Ihm lag, hat der Herr Erzherzog das in Ihn gesetzte Vertrauen auch gerechtfertiget, und die große Aufgabe gelöset, welcher Er Sich mit so aufopfernder Hingebung gewidmet hatte. Er ist der täglich mehr um sich greifenden Anarchie entschlossen und mit Erfolg entgegengetreten, - hat die Herrschaft des Gesetzes wiederhergestellt, und durch sie Ruhe und Ordnung gesichert, welche unerläßlich waren, und das begonnene Werk der Neugestaltung Deutschlands auf gesetzlichem Wege zu Ende führen zu können.

Die National-Versammlung dagegen hat den von ihr gehegten Erwartungen nicht entsprochen Statt einem einigen, mächtigen, und daher an Zukunft reichen Deutschland, dessen Gründung ihre Thätigkeit hätte anbahnen sollen, hat sie ein ideales Reich zu schaffen angestrebt; ein Versuch, welcher nur dazu führen könnte, die Bande zu lockern, ja vielleicht zu lösen, welche die verschiedenen deutschen Stämme seit Jahrhunderten umschlungen hielten.

Es kann hier nicht in meiner Absicht liegen, dem von der National-Versammlung seit ihrem Bestehen eingehaltenen Gange zu folgen, und die Nachtheile näher zu entwickeln, welche deren fortwährende Schwankungen und ihre nur zu häufigen Eingriffe in den Bereich der exekutiven Centralgewalt nothwendig erzeugen mußten. Ich will mich darauf beschränken, jene Beschlüsse hervorzuheben und zu beleuchten, welche uns unmittelbar berühren, und für die Stellung maßgebend werden müssen, die wir in Folge derselben unter den gegebenen Umständen einzunehmen gezwungen sind.

Seitdem das gegenwärtige Ministerium in seinem Antrittsprogramme vom 27. November v. J. die Absicht ausgesprochen, alle Lande und Stämme der östreichischen Monarchie durch das feste Band einer gemeinschaftlichen Verfassung zu Einem großen Staatskörper zu vereinigen, hat sich in der Nationalversammlung eine Partei gebild et, welche Alles aufbot, um unser Verbleiben bei Deutschland unmöglich zu machen. Sie hat dieses Ziel zu erreichen geglaubt, indem sie die Bestimmungen des § 2 der zu Frankfurt berathenen Verfassung durchzusetzen wußte, welche für deutsche Lande, die mit nichtdeutschen ein gemeinschaftliches Staatsoberhaupt haben, getrennte eigene Verfassung, Regierung und Verwaltung anordnen.

Daß solche Verfügungen mit den von uns nicht nur angekünd gten, sondern auch hinlänglich motivirten und seither zur Anwendung gekommenen Grundsätzen der Einheit des östreichischen Kaiserstaates unvereinbar seien, war demnach vorauszusehen. Mögen daher Jene, welche dessen ohngeachtet diesen durch keine Nothwendigkeit bedingten Beschluß herbeigeführt haben, auch dessen Folgen vertreten.

Ferner hat die Nationalversammlung durch die am 27. d. M. beschlossene Wahl eines erblichen Reichsoberhauptes sich von den Formen des beabsichtigten Bundesstaates entfernt und jenen eines Einheitsstaates in einer Weise genähert, welche mit der Selbstständigkeit der einzelnen deutschen Regierungen unverträglich ist, die nur in den wesentlichen Bundeszwecken eine unvermeidliche Beschränkung finden soll.

Endlich hat die Nationalversammlung durch ihre Beschlüsse vom 28. v. M., welche anordnen, daß die von ihr allein beschlossene Reichsverfassung zu vollziehen und als Gesetz zu verkündigen sei, den Weg der Vereinbarung verlassen, den allein sie zu gehen berufen und berechtigt war, und den die Regierungen sich ausdrücklich vorbehalten hatten. Sie hat zugleich durch die eigenmächtig von ihr ausgegangene Erklärung ihrer Permanenz bis zum Zusammentritte der einzuberufenden Reichsversammlung sich auf einen ungesetzlichen Boden gestellt, auf welchen ihr zu folgen die Regierungen sich nicht veranlaßt sehen können.

Oestreich, innig verbunden mit Deutschland durch die so lange bestandene enge Gemeinschaft, durch die aus dieser erwachsenen unzertrennlichen Interessen und durch die unbestreitbar noch gültigen Verträge, kann und wird sich nie von solchen Banden lossagen. Auch ist der deutsche Bund, wie ihn die Tractate schufen, nicht aufgelöst, noch bestehen die Rechte und Verbindlichkeiten seiner Glieder.

Wenn wir dennoch unter den eben angeführten Verhältnissen für den Augenblick an einem Bundesstaate, wie die Beschlüsse der Nationalversammlung ihn zu schaffen beabsichtigen, obgleich mit Vorbehalt der Rechte, welche die Geschichte und die Verträge uns sichern, Theil zu nehmen nichtt vermögen, werden wir nichts weniger fortfahren, an den Schicksalen unserer alten Bundesgenossen aufrichtigen Antheil zu nehmen und diesen Antheil bei dem Eintritte veränderter Verhältnisse stets mit Freuden zu bethätigen bereit sein. -

Dies ist die Absicht Sr. Majestät des Kaisers, welcher Allerhöchstderselben getreu bleiben wird.

Wie aber Se. Majestät sich in meiner am 4 Februar an Ew. Hochwohlgeboren erlassenen Depesche, gegen eine Unterordnung unter die von einem anderen deutschen Fürsten gehandhabte Centralgewalt, auf das Feierlichste verwahrt haben, ist unser Allergnädigster Herr auch nicht minder fest entschlossen, die verfassungsmäßig von Ihm in Gemeinschaft mit den Repräsentanten-Körpern Oestreichs auszuübende gesetzgebende Gewalt niemals und unter keiner Bedingung einer fremden gesetzgebenden Versammlung unterzuordnen.

Da Se. Majestät, wie ich Ihnen bereits angekündigt habe, die von Ew. Hochwohlgeboren nachgesuchte Enthebung von Ihrem Posten zu bewilligen geruhten und der Graf v. Rechberg, welcher zu Ihrem Nachfolger bestimm ist, nach Frankfurt abgefertigt wird, steht Ihrer Rückkehr nichts mehr entgegen.

Was die östreichischen Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung betrifft, haben dieselben ihre Sendung, in Folge des Schlusses der Berathung über das Verfassungswerk, als beendet zu betrachten und sofort in ihre Heimath zurückzukehren, da ihre fernere Theilnahme an einer Versammlung, welche, wie bereits erwähnt, durch den von ihr am 28. v. M. gefaßten Beschluß den Boden des Rechts und des Gesetzes verlassen hat, durchaus nicht mehr Statt finden kann.

Ew. Hochwohlgeboren haben dtese Herren in diesem Sinne zu verständigen."

Empfangen etc.

X Königsberg, 12. April.

Die Russenfurcht ist ein Königsbergisches Kind; hier geboren, genährt und großgeworden, hat sie sich bei uns so hübsch eingebürgert, ist so beliebt und gesucht, daß keine langweilige Kaffeeklatsche, kein geistleerender Theezirkel, kein magenfüllendes Zweckessen vorübergeht, ohne dieser alten Jungfer gebührende Huldigungen darzubringen. Sie spielt jetzt wieder die Lionne des Tages und es scheint, unter keinem Strich der Erde könne sie solch Glück machen, als in unserer Septicollis. Da, wo jetzt die langbärtigen Juchtengerber schänden und spießen und braten, machen sie vielleicht weniger zittern als hier, wo man mit einem einzigen: "die Russen kommen" Kinder zu Bette jagt. Selbst die Creme unserer soi-disant Demokraten zittert: "Die Avantgarde der Czarensklaven führt unsere Namenslisten mit sich, wehe, wenn die Kosaken uns packen!"

Vor der Revolution war die Russenfrage ein wenig aus der Mode gekommen, tauchte aber im vorjährigen März, als die Berliner Nachrichten ausblieben, wieder auf. Um sie niederzuschlagen bedurfte es eines k. Regierungskommissars, der nach der russischen Gränze zum Rekognosciren geschickt wurde, und von da die befriedigende Nachricht zurückbrachte, daß er mit seinem langen Fernrohre, mit dem er sehr weit über die Gränze in's Land des lieben Herrn Schwagers habe schauen können, durchaus keine Russen bemerkt habe. Die Geldsäcke ärgerten sich, sie gedachten der glücklichen Zeiten nach der Schlacht bei preuß. Eylau, wo das russische Gold ihre leeren Beutel füllte, und wo die vornehmen Stadtfräuleins weinten, mit den Herren Kosaken nicht russisch tanzen zu können. Die Herren Bourgeoissöhne, die gerade die Bürgerwehr einexerzirten, klopften sich auf die gepolsterte Brust und schrieen kampfentbrannt: mögen sie kommen, die Hunde!

Das war das Jahr 1848, das Jahr 1849 hat andere Chancen aufzuweisen. Acht und vierzig ließ noch eine zerschlagene Fensterscheibe am Schloßlokale des Oberpräsidenten bei der russischen Staffettengeschichte als ein böses Omen passiren. Neun und vierzig hat alle Fensterscheiben ganz gelassen und die im Polizeigebäude vom Volke zerschlagenen restaurirt. Der passive Widerstand ist totaler Niederschlag geworden, er hat die Stadt vollständig stupefizirt.

Aber auch auf der andern Seite muß die Konfusion groß sein. Die Regimenter eilen nach allen Himmelsgegenden, tagtäglich neue Marschbefehle, Ordres, Contreordres und Anti-Contreordres kreuzen sich, und kein Mensch weiß wie und warum. Ist Hannibal ante portas? Brechen die Völker los? oder geht die Welt aus ihren Fugen? - Ei, Gott bewahre, man spielt Komödie, zwei große Charlatans lassen ihre Marionetten tanzen!

Doch was sagen die Herren Diplomaten? Diese Herren altern niemals, sie feiern noch heute die Feste von 13 und 14! Fünf und dreißig lange Jahre sind an ihnen spurlos vorübergegangen, die Welt hat für sie vollkommen stille gestanden. Sie raisonniren so: was Pruss', was Russ', beide marschiren miteinander! Pruss' aber stellt das eine Bein in die Memel und das andere über den Rhein, und zwischen seinen mächtigen Schenkeln hält er die große Kanone, mit der er vor vierhundert Jahren die Plauenburg erstürmte und die Dietrichs und die Quidzows und die Köckeritze und die Itzenblitze niederblitzte.

* Aus Schleswig-Holstein, 13. April.

Die Düppler Schanzen sind nach hartem Kampfe heute Morgen von den Sachsen und Baiern erstürmt worden. Die Dänen haben sich einer kleinen Flottille, aus vielen kleinen den Bewohnern der Inseln Sylt, Föhr etc. gehörigen Fahrzeuge bemächtigt, mit denen sie sich in Gewässer wagen, wohin sie mit ihren Kriegsfahrzeugen nicht gelangen könnten. Gestern haben sie sich mit gedachter Flottille vor Husum gezeigt und waren zu Südwestkörn ans Land gestiegen. Etwas weniger Nachlässigkeit, und diese Masse kleiner Fahrzeuge wäre den Dänen nicht in die Hände gerathen. Wie es heißt, dringt heute die 1. schleswig-holsteinische Brigade nach Jütland vor; man glaubt, daß sie morgen dort wirklich einrücken werde.

Ein Extrablatt der "Börsenhalle" bemerkt, daß die Nachricht von Erstürmung der Schanzen bei Düppel durch die "Reichs"-Truppen offiziell ist, daß aber noch keine Einzelheiten über den Kampf vorliegen. Wir geben hier folgenden Bericht aus Gravenstein vom 13. April:

"Mittags. Gestern Abend 8 Uhr rückten die hier liegenden Baiern in aller Stille nach Nübel vor; diesen Morgen mit Tagesanbruch wurden die Düppeler Höhen mit den darauf belegenen Schanzen (welche nicht mit der hart am Alsener Sunde liegenden Hauptschanze zu verwechseln) von den Unsrigen genommen. Nachdem entspann sich ein heftiges Artilleriefeuer, jedoch avancirten die Deutschen bis vor die Düppeler Mühle, welche 8 1/2 Uhr Morgens von den Dänen in Brand geschossen wurde und gegen 10 Uhr niedergebrannt war. Es folgte heftiges Gewehrfeuer, worüber ich noch nichts berichten kann. - Bis jetzt sind hier 30 bis 40 Verwundete angekommen. Die meisten Verwundeten sind Baiern.

Nachmittags 5 Uhr. Die Dänen griffen kurz vor Mittag mit frischen Truppen wieder an, wurden aber durch die tapfern Hannoveraner neuerdings geworfen, und die Deutschen sind Herren der Düppeler Höhe. Man hört noch immer Kanonendonner. Es heißt, daß Dänen gefangen sind; hinsichtlich der Zahl variiren die Gerüchte, und ich gebe daher keine an. Ein Baier erzählt mir eben, Sonderburg brenne; ich glaube es nicht, wenn gleich in jener Gegend ein starker Rauch aufsteigt. Mehrere Bauerhäuser in Sundewitt sind in Brand gerathen."

Dem "Altonaer Merkur" wird aus Flensburg vom 13. April geschrieben:

"Der heutige Tag ist ein sehr blutiger gewesen. Die deutschen Truppen haben die Düppeler Schanzen gestürmt und sind bis an den Alsener Sund vorgedrungen; die Dänen haben sich nicht behaupten können und sind in eiliger Flucht nach Alsen hinübergegangen. Gestern Abend um 7 Uhr sind die Deutschen von Gravenstein ausgerückt und haben heute früh um 5 Uhr den Angriff auf die dänischen Schanzen begonnen. Die baierischen Truppen haben den Kampf eröffnet, die Preußen (Sachsen) haben sie später bei eingetretener Ermüdung abgelöst. Lange haben sich noch die Dänen in der Düppeler Mühle gehalten, bis die Baiern diese in Brand gesteckt; man hat die Flammen derselben hier aus der Nähe sehen können. Der Kampf muß sehr erbittert gewesen sein und hat auf beiden Seiten viel Blut gekostet, wenn auch die ungefähre Schätzung von 1000 Opfern im Ganzen übertrieben sein mag. In den ersten Frühstunden des Tages haben die Baiern 50 bis 60 Todte und bedeutend viele Verwundete gehabt; leider soll auch Aldosser verwundet sein. Die Todten hat man nach Aussage der Baiern, die hierher die Verwundeten brachten, in ein benachbartes Kirchdorf (vermuthlich Rinkenis) gebracht. So eben sind hier bereits 30 Verwundete, zum Theil mit sehr schweren Kopf- und Brustwunden, angelangt; diese Nacht werden gewiß noch viel mehr kommen. Zwei Kompagnieen Dänen sind, da sie nicht so schnell mit den Uebrigen über die Brücke hinüberkommen konnten, ins Wasser gesprengt worden und ertrunken. Ihr Verlust ist überhaupt in jeder Beziehung viel größer gewesen. Diese Nachrichten stammen natürlich vom Vormittag; die Baiern, die ich sprach, hatten zwischen 7 und 9 Uhr den Schauplatz des Kampfes mit ihren verwundeten Brüdern verlassen."

Das nämliche Blatt theilt noch folgende mit dem letzten Eisenbahnzuge am 14. April Abends in Altona eingetroffene, übrigens nicht verbürgte, Nachrichten mit:

"Am 13., Morgens 5 Uhr, hat der Angriff der Baiern und Sachsen auf die Düppeler Schanzen begonnen. Die Düppeler Schanzen sind genommen, wenn auch theuer erkauft; es sollen 1000 Mann (?) Baiern und Sachsen gefallen sein; der Brückenkopf ist im Besitz der deutschen Truppen; die Brücke zwischen Alsen und Sundewitt ist von den Dänen selbst zerstört, bei welcher Gelegenheit 2 bis 3 Bataillone Dänen in's Wasser gedrängt sein sollen. Sonderburg soll brennen. Im Ganzen sollen 9 Batterien Antheil am Kampfe genommen haben, darunter einige schleswig-holsteinische. Es kamen mit dem Zuge 109 Kranke und leicht Verwundete aus den Lazarethen zu Schleswig an, die daselbst den angekommenen Verwundeten haben Platz machen müssen."

Der "Börsenhalle" wird aus Hadersleben unterm 14. April gemeldet:

Der heute bestimmt von unseren Truppen erwartete Einmarsch in Jütland ist, zum großen Mißvergnügen derselben, unterblieben; auch General Bonin hat noch nicht, wie er anfänglich beabsichtigte sein Hauptquartier weiter nordwärts verlegt.

15 Kassel, 14. April.

Ich berichte Ihnen die Ergebnisse der letzten Berathungen unserer Stände. In der Angelegenheit der beliebten Verausgabung nicht verwilligter Censurkosten - ein Provinzialcensor erhielt für seine sogenannte Nebenstelle 600 Thlr. Gratifikation - aus den letzten Finanzperioden wurde beschlossen, die Minister zur Rückerstattung bei den Landesgerichten anhalten zu lassen, aber wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Dann kam auch endlich einmal nach langen Geburtsschmerzen der Pfaffenunfug zur Sprache, da die Prediger der christlichen Liebe jetzt doch gar zu allgemein mit Anschließung, Bannflüchen und sonstigen himmlisch-protestantischen Segnungen drohen, wenn man ihnen den Beutel nicht gehörig mit Hochzeits- und Taufsporteln spickt. Nach einer langen unerquicklichen Debatte, wobei insbesondere der Prälat Meyer seine Stimme voll von göttlichen Rechtsphrasen ertönen ließ, kam man wie gewöhnlich zu nichts, als daß etwas von vorzunehmenden entsprechenden Reorganisationen auf dem Gebiet der Kirche und des Staates gefaselt wurde.

Das Ministerium Bödicker-Eberhard hat unterdessen einen ergötzlichen Gesetzentwurf, das Jagdrecht und dessen Ausübung betreffend, zu Tage gefördert. Nur einige Proben. "Das Jagdrecht liegt wesentlich im Grund und Boden, indessen wird die Ausübung besagten Jagdrechtes aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des gemeinen Wohls wie folgt geordnet." Nun kommen die einzelnen Organisationsparagraphen. Zunächst darf nur derjenige, welcher 100 Kasseler Acker besitzt, sein Jagdrecht überhaupt ausüben, denn wenn ihm das Glück gerade einen halben Acker weniger bescheert, so muß er sich die Felder durchwühlen und die Hasen sein Kraut abfressen lassen nach Herzenslust! Freilich darf der arme Glückliche, wenn es ihn gar zu arg genirt, das Wild von seinem Grundeigenthum zu vertreiben suchen (!), aber versteht sich, ohne es zu schädigen. Verpachtet dürfen übrigens nur zusammenhängende Flächen von 3000 Acker werden, und auch das nur unter der Bedingung, daß nicht etwa ein Flüßchen oder Bächelchen seinen durchbrechenden Lauf hindurch nimmt, selbst wenn allenfalls ein Fußsteig darüber führen sollte. Die Regierung ist sehr human, das Wild könnte ja auch sonst möglicher Weise ertrinken. Die Staatsjagden sind künftighin an den Meistbietenden zu verkaufen. Natürlich werden aber die Leibgehege und herrschaftlichen Jagden in ihrem vollen Umfang beibehalten. Mit den Strafen wegen Zuwiderhandelns bleibt's beim Alten. Nur hat man die Privilegien des "Besitzes" etwas weiter, wie früher unter Scheffer Mode war, hinausgedehnt, indem es an betreffender Stelle heißt:

"Es sind sofort zur Pachtung von Jagden nicht zulässig, wer Armuthshalber Unterstützung aus öffentlichen oder Gemeindekassen erhält (!), oder sich unter polizeilicher Aufsicht befindet, sowie jeder Gewohnheits-Forstfrevler, oder wer wegen Aufruhrs und dergleichen Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Wochen verurtheilt oder wegen Jagdvergehen bestraft, kurz ein jeder, der nicht Höchstbesteuerter ist; denn alle übrigen Klassen der Gesellschaft möchten sich wohl so ziemlich unter den verschiedenen Kategorieen zusammenfinden. - Dann hat aber unser geist- und lichtvoller Gesetzgeber auch ein Plätzchen in diesem Entwurfe gefunden, das aus den Grundrechten hinausgedrängte sogenannte allgemeine Wehr- und Waffenrecht zu regeln. "Feuerwaffen sind überhaupt im Allgemeinen, außer bei solchen, deren Dienst zum Tragen dieser Waffen verpflichtet, unzulässig!" In besonderen Fällen kann jedoch zum Besitz einer Waffe gegen 4 Thaler jährlich zu erneuernde Abgaben von dem Verwaltungsamte ein Erlaubnißschein in Empfang genommen werden, welches dafür zu sorgen hat, daß der Nachsuchende ein durchaus zuverlässiger, ansässiger und besitzender Bürger sei, - ad majorem pecuniae gloriam. Alle übrigen Waffen sind zu confisciren und die Verheimlichenden mit 4 Jahren Zuchthaus zu bestrafen!!! - Bereits soll sich auch ein Gesetzentwurf zur Vollziehung des grundrechtlichen Versammlungsrechtes nach Art des Manteuffel'schen unter der Feder befinden, wonach Versammlungen gestattet sind, sobald sie die Obrigkeit erlaubt. Diese Obrigkeit ist hier ein vorsündfluthlicher, lebenslänglicher oder gar erblicher Magistrat, welcher dem Bürgerwehrkommando neulich schon hat ankündigen lassen, er werde nach Abmarsch der vaterländischen Krieger gen Schleswig, falls die Bürgerwehr nicht besser (um Gotteswillen!) die öffentliche Ruhe und Ordnung zu handhaben wisse, einige Regimenter Preußen, die zum Einmarsch bereit ständen, (sehr naiv!) requiriren. Der preußisch - kaiserliche Rausch, in den sich die Ständeversammlung und die Stadt versetzt hatte, hat eher zugenommen als nachgelassen, um so possierlicher wird jedenfalls der Katzenjammer sein. In der vorgestrigen Sitzung beschlossen die Stände, die von der Frankfurter Genossinn votirte Reichsverfassung für ohne Weiteres verbindlich zu erklären, gegen reaktionäre Eingriffe zu protestiren etc. (wie gewöhnlich), und gestern machte der Minister des Aeußeren die Eröffnung, daß sich die Regierung dem (mit Hinweglassung der doch zu radikalen Worte "ohne Weiteres") anschließe. Freudetaumel durchbebte die ganze Versammlung.

Frankfurt, 14. April.

Heute Mittag zwölf Uhr haben die Bevollmächtigten der acht und zwanzig Regierungen ein Document unterzeichnet in welchem jene Regierungen ihre Zustimmung zur Reichsverfassung und zur Uebernahme der Kaiserwürde durch den König von Preußen erklären.

Der würtembergische Bevollmächtigte war zwar noch nicht zur Unterzeichnung bevollmächtigt, zeigte aber den lebhaftesten Antheil.

(D. Z.)
Schweiz.
Genf, 10. April.

Der Berner Ztg. wird unter diesem Datum geschrieben: Heute wurde der bekannte deutsche Demokrat August Willich, mit Ketten um den Hals und unter obligater Gensdarmeriebegleitung, über die französische Grenze gebracht, nachdem er geraume Zeit in Lyon gefangen war. Den Anordnungen James Fazy's hatte er es zu verdanken, daß er gleich an der Grenze auf freien Fuß getzt wurde.

Die Ausweisung des preußischen Polizeispions v. Röder aus Genf hat, der "Eidgen. Zeit." zufolge, den preuß. Gesandten, Hrn. v. Sidow, veranlaßt, eine Note an den Bundesrath zu richten, worin er auf unmittelbare Rücknahme des Genfer Ausweisungsdekrets, sowie auf vollkommene Genugthuung für Hrn. v. Röder dringt,

Italien.
*

Die französische Depesche von dem Fall Genua's, gegen welche wir bereits vorgestern unsere bescheidenen Zweifel aussprachen, war abermals eine Lüge. Genua war auch am 10. noch immer nicht in den Händen der Royalisten; die Republikaner denken weniger als je an eine Kapitulation; im Rücken La Marmora's aber ist das Landvolk in hellem Aufstand und rückt zum Entsatz der Stadt herbei.

Dies die Nachrichten, welche wir durch die Turiner Blätter v. 11. erhalten. Ueber den erneuerten Kampf und die Lage der jetzt seit sieben Tagen bombardirten Stadt kein Wort. Die viehischen Greuelthaten, welche die königlichen Mordhunde in den Ruinen der eroberten Vorstädte verüben, sind nach der "Opinione" und "Concordia" eine Wiederholung der Bestialitäten und Mordbrennereien von Wien, Mailand und Brescia. Avezzana dagegen

noch alles Militär aus der Alserkaserne abmarschieren. Ebenso kam gestern ein telegraphischer Befehl nach Neustadt, sogleich ein Bataillon nach Ungaren aufbrechen zu lassen. Bei dieser großen herrschenden Spannung fallen die eben anwesenden russischen Soldaten noch mehr auf. Es scheint in der That, als wenn diese vortrefflichen Leute als Quartiermacher hier wären, wenigstens sieht man sie in ihren rothen Hosen und grauen Röcken öfters durch die Straßen stolziren und mit vieler Befriedigung sich Wien betrachten.“

Wien, 13. April.

Das kaiserliche Cabinet hat am 5. d. M. nachstehende Depesche an den östreichischen Bevollmächtigten bei der deutschen provisorischen Centralgewalt Ritter v. Schmerling erlassen.

„Indem Se. Majestät der Kaiser die Beweggründe billigen, welche den Durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Johann bestimmt haben, unter den obwaltenden Verhältnissen die Würde eines deutschen Reichsverwesers niederzulegen, finden sich Allerhöchstdieselben dennoch zugleich veranlaßt, Se. kais. Hoheit aufzufordern, im Interesse Deutschlands, wie in jenem Oestreichs, das Ihm anvertraute Amt noch so lange fortzuführen, bis für die Uebernahme der Leitung der Centralgewalt in einer ihrer Bestimmung entsprechenden Weise Vorsorge getroffen sein wird.

Ew. Hochwohlgeboren erhalten in der Anlage das Allerhöchste Handschreiben, durch welches Se. Majestät der Kaiser Seinem erlauchten Großoheim diesen Wunsch, unter Anerkennung der Verdienste, welche sich Derselbe erworben hat, ausdrückt.

Als im vergangenen Jahre die deutschen Fürsten und Völker die für Deutschland geschaffene provisorische Centralgewalt in die Hände dieses kaiserl. Prinzen niederzulegen wünschten, hat die östreichische Regierung die Erfüllung dieses Wunsches mit Hintansetzung so mancher durch die Verhältnisse jener Zeit gebotenen Rücksicht gefördert, indem sie die Interessen ihrer eignen Völker jenen des deutschen Gesammtvaterlandes unterordnete und es dem Manne des allgemeinen Vertrauens möglich machte, dem an ihn ergangenen Rufe zu folgen.

So weit es an Ihm lag, hat der Herr Erzherzog das in Ihn gesetzte Vertrauen auch gerechtfertiget, und die große Aufgabe gelöset, welcher Er Sich mit so aufopfernder Hingebung gewidmet hatte. Er ist der täglich mehr um sich greifenden Anarchie entschlossen und mit Erfolg entgegengetreten, ‒ hat die Herrschaft des Gesetzes wiederhergestellt, und durch sie Ruhe und Ordnung gesichert, welche unerläßlich waren, und das begonnene Werk der Neugestaltung Deutschlands auf gesetzlichem Wege zu Ende führen zu können.

Die National-Versammlung dagegen hat den von ihr gehegten Erwartungen nicht entsprochen Statt einem einigen, mächtigen, und daher an Zukunft reichen Deutschland, dessen Gründung ihre Thätigkeit hätte anbahnen sollen, hat sie ein ideales Reich zu schaffen angestrebt; ein Versuch, welcher nur dazu führen könnte, die Bande zu lockern, ja vielleicht zu lösen, welche die verschiedenen deutschen Stämme seit Jahrhunderten umschlungen hielten.

Es kann hier nicht in meiner Absicht liegen, dem von der National-Versammlung seit ihrem Bestehen eingehaltenen Gange zu folgen, und die Nachtheile näher zu entwickeln, welche deren fortwährende Schwankungen und ihre nur zu häufigen Eingriffe in den Bereich der exekutiven Centralgewalt nothwendig erzeugen mußten. Ich will mich darauf beschränken, jene Beschlüsse hervorzuheben und zu beleuchten, welche uns unmittelbar berühren, und für die Stellung maßgebend werden müssen, die wir in Folge derselben unter den gegebenen Umständen einzunehmen gezwungen sind.

Seitdem das gegenwärtige Ministerium in seinem Antrittsprogramme vom 27. November v. J. die Absicht ausgesprochen, alle Lande und Stämme der östreichischen Monarchie durch das feste Band einer gemeinschaftlichen Verfassung zu Einem großen Staatskörper zu vereinigen, hat sich in der Nationalversammlung eine Partei gebild et, welche Alles aufbot, um unser Verbleiben bei Deutschland unmöglich zu machen. Sie hat dieses Ziel zu erreichen geglaubt, indem sie die Bestimmungen des § 2 der zu Frankfurt berathenen Verfassung durchzusetzen wußte, welche für deutsche Lande, die mit nichtdeutschen ein gemeinschaftliches Staatsoberhaupt haben, getrennte eigene Verfassung, Regierung und Verwaltung anordnen.

Daß solche Verfügungen mit den von uns nicht nur angekünd gten, sondern auch hinlänglich motivirten und seither zur Anwendung gekommenen Grundsätzen der Einheit des östreichischen Kaiserstaates unvereinbar seien, war demnach vorauszusehen. Mögen daher Jene, welche dessen ohngeachtet diesen durch keine Nothwendigkeit bedingten Beschluß herbeigeführt haben, auch dessen Folgen vertreten.

Ferner hat die Nationalversammlung durch die am 27. d. M. beschlossene Wahl eines erblichen Reichsoberhauptes sich von den Formen des beabsichtigten Bundesstaates entfernt und jenen eines Einheitsstaates in einer Weise genähert, welche mit der Selbstständigkeit der einzelnen deutschen Regierungen unverträglich ist, die nur in den wesentlichen Bundeszwecken eine unvermeidliche Beschränkung finden soll.

Endlich hat die Nationalversammlung durch ihre Beschlüsse vom 28. v. M., welche anordnen, daß die von ihr allein beschlossene Reichsverfassung zu vollziehen und als Gesetz zu verkündigen sei, den Weg der Vereinbarung verlassen, den allein sie zu gehen berufen und berechtigt war, und den die Regierungen sich ausdrücklich vorbehalten hatten. Sie hat zugleich durch die eigenmächtig von ihr ausgegangene Erklärung ihrer Permanenz bis zum Zusammentritte der einzuberufenden Reichsversammlung sich auf einen ungesetzlichen Boden gestellt, auf welchen ihr zu folgen die Regierungen sich nicht veranlaßt sehen können.

Oestreich, innig verbunden mit Deutschland durch die so lange bestandene enge Gemeinschaft, durch die aus dieser erwachsenen unzertrennlichen Interessen und durch die unbestreitbar noch gültigen Verträge, kann und wird sich nie von solchen Banden lossagen. Auch ist der deutsche Bund, wie ihn die Tractate schufen, nicht aufgelöst, noch bestehen die Rechte und Verbindlichkeiten seiner Glieder.

Wenn wir dennoch unter den eben angeführten Verhältnissen für den Augenblick an einem Bundesstaate, wie die Beschlüsse der Nationalversammlung ihn zu schaffen beabsichtigen, obgleich mit Vorbehalt der Rechte, welche die Geschichte und die Verträge uns sichern, Theil zu nehmen nichtt vermögen, werden wir nichts weniger fortfahren, an den Schicksalen unserer alten Bundesgenossen aufrichtigen Antheil zu nehmen und diesen Antheil bei dem Eintritte veränderter Verhältnisse stets mit Freuden zu bethätigen bereit sein. ‒

Dies ist die Absicht Sr. Majestät des Kaisers, welcher Allerhöchstderselben getreu bleiben wird.

Wie aber Se. Majestät sich in meiner am 4 Februar an Ew. Hochwohlgeboren erlassenen Depesche, gegen eine Unterordnung unter die von einem anderen deutschen Fürsten gehandhabte Centralgewalt, auf das Feierlichste verwahrt haben, ist unser Allergnädigster Herr auch nicht minder fest entschlossen, die verfassungsmäßig von Ihm in Gemeinschaft mit den Repräsentanten-Körpern Oestreichs auszuübende gesetzgebende Gewalt niemals und unter keiner Bedingung einer fremden gesetzgebenden Versammlung unterzuordnen.

Da Se. Majestät, wie ich Ihnen bereits angekündigt habe, die von Ew. Hochwohlgeboren nachgesuchte Enthebung von Ihrem Posten zu bewilligen geruhten und der Graf v. Rechberg, welcher zu Ihrem Nachfolger bestimm ist, nach Frankfurt abgefertigt wird, steht Ihrer Rückkehr nichts mehr entgegen.

Was die östreichischen Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung betrifft, haben dieselben ihre Sendung, in Folge des Schlusses der Berathung über das Verfassungswerk, als beendet zu betrachten und sofort in ihre Heimath zurückzukehren, da ihre fernere Theilnahme an einer Versammlung, welche, wie bereits erwähnt, durch den von ihr am 28. v. M. gefaßten Beschluß den Boden des Rechts und des Gesetzes verlassen hat, durchaus nicht mehr Statt finden kann.

Ew. Hochwohlgeboren haben dtese Herren in diesem Sinne zu verständigen.“

Empfangen etc.

X Königsberg, 12. April.

Die Russenfurcht ist ein Königsbergisches Kind; hier geboren, genährt und großgeworden, hat sie sich bei uns so hübsch eingebürgert, ist so beliebt und gesucht, daß keine langweilige Kaffeeklatsche, kein geistleerender Theezirkel, kein magenfüllendes Zweckessen vorübergeht, ohne dieser alten Jungfer gebührende Huldigungen darzubringen. Sie spielt jetzt wieder die Lionne des Tages und es scheint, unter keinem Strich der Erde könne sie solch Glück machen, als in unserer Septicollis. Da, wo jetzt die langbärtigen Juchtengerber schänden und spießen und braten, machen sie vielleicht weniger zittern als hier, wo man mit einem einzigen: „die Russen kommen“ Kinder zu Bette jagt. Selbst die Crême unserer soi-disant Demokraten zittert: „Die Avantgarde der Czarensklaven führt unsere Namenslisten mit sich, wehe, wenn die Kosaken uns packen!“

Vor der Revolution war die Russenfrage ein wenig aus der Mode gekommen, tauchte aber im vorjährigen März, als die Berliner Nachrichten ausblieben, wieder auf. Um sie niederzuschlagen bedurfte es eines k. Regierungskommissars, der nach der russischen Gränze zum Rekognosciren geschickt wurde, und von da die befriedigende Nachricht zurückbrachte, daß er mit seinem langen Fernrohre, mit dem er sehr weit über die Gränze in's Land des lieben Herrn Schwagers habe schauen können, durchaus keine Russen bemerkt habe. Die Geldsäcke ärgerten sich, sie gedachten der glücklichen Zeiten nach der Schlacht bei preuß. Eylau, wo das russische Gold ihre leeren Beutel füllte, und wo die vornehmen Stadtfräuleins weinten, mit den Herren Kosaken nicht russisch tanzen zu können. Die Herren Bourgeoissöhne, die gerade die Bürgerwehr einexerzirten, klopften sich auf die gepolsterte Brust und schrieen kampfentbrannt: mögen sie kommen, die Hunde!

Das war das Jahr 1848, das Jahr 1849 hat andere Chancen aufzuweisen. Acht und vierzig ließ noch eine zerschlagene Fensterscheibe am Schloßlokale des Oberpräsidenten bei der russischen Staffettengeschichte als ein böses Omen passiren. Neun und vierzig hat alle Fensterscheiben ganz gelassen und die im Polizeigebäude vom Volke zerschlagenen restaurirt. Der passive Widerstand ist totaler Niederschlag geworden, er hat die Stadt vollständig stupefizirt.

Aber auch auf der andern Seite muß die Konfusion groß sein. Die Regimenter eilen nach allen Himmelsgegenden, tagtäglich neue Marschbefehle, Ordres, Contreordres und Anti-Contreordres kreuzen sich, und kein Mensch weiß wie und warum. Ist Hannibal ante portas? Brechen die Völker los? oder geht die Welt aus ihren Fugen? ‒ Ei, Gott bewahre, man spielt Komödie, zwei große Charlatans lassen ihre Marionetten tanzen!

Doch was sagen die Herren Diplomaten? Diese Herren altern niemals, sie feiern noch heute die Feste von 13 und 14! Fünf und dreißig lange Jahre sind an ihnen spurlos vorübergegangen, die Welt hat für sie vollkommen stille gestanden. Sie raisonniren so: was Pruss', was Russ', beide marschiren miteinander! Pruss' aber stellt das eine Bein in die Memel und das andere über den Rhein, und zwischen seinen mächtigen Schenkeln hält er die große Kanone, mit der er vor vierhundert Jahren die Plauenburg erstürmte und die Dietrichs und die Quidzows und die Köckeritze und die Itzenblitze niederblitzte.

* Aus Schleswig-Holstein, 13. April.

Die Düppler Schanzen sind nach hartem Kampfe heute Morgen von den Sachsen und Baiern erstürmt worden. Die Dänen haben sich einer kleinen Flottille, aus vielen kleinen den Bewohnern der Inseln Sylt, Föhr etc. gehörigen Fahrzeuge bemächtigt, mit denen sie sich in Gewässer wagen, wohin sie mit ihren Kriegsfahrzeugen nicht gelangen könnten. Gestern haben sie sich mit gedachter Flottille vor Husum gezeigt und waren zu Südwestkörn ans Land gestiegen. Etwas weniger Nachlässigkeit, und diese Masse kleiner Fahrzeuge wäre den Dänen nicht in die Hände gerathen. Wie es heißt, dringt heute die 1. schleswig-holsteinische Brigade nach Jütland vor; man glaubt, daß sie morgen dort wirklich einrücken werde.

Ein Extrablatt der „Börsenhalle“ bemerkt, daß die Nachricht von Erstürmung der Schanzen bei Düppel durch die „Reichs“-Truppen offiziell ist, daß aber noch keine Einzelheiten über den Kampf vorliegen. Wir geben hier folgenden Bericht aus Gravenstein vom 13. April:

„Mittags. Gestern Abend 8 Uhr rückten die hier liegenden Baiern in aller Stille nach Nübel vor; diesen Morgen mit Tagesanbruch wurden die Düppeler Höhen mit den darauf belegenen Schanzen (welche nicht mit der hart am Alsener Sunde liegenden Hauptschanze zu verwechseln) von den Unsrigen genommen. Nachdem entspann sich ein heftiges Artilleriefeuer, jedoch avancirten die Deutschen bis vor die Düppeler Mühle, welche 8 1/2 Uhr Morgens von den Dänen in Brand geschossen wurde und gegen 10 Uhr niedergebrannt war. Es folgte heftiges Gewehrfeuer, worüber ich noch nichts berichten kann. ‒ Bis jetzt sind hier 30 bis 40 Verwundete angekommen. Die meisten Verwundeten sind Baiern.

Nachmittags 5 Uhr. Die Dänen griffen kurz vor Mittag mit frischen Truppen wieder an, wurden aber durch die tapfern Hannoveraner neuerdings geworfen, und die Deutschen sind Herren der Düppeler Höhe. Man hört noch immer Kanonendonner. Es heißt, daß Dänen gefangen sind; hinsichtlich der Zahl variiren die Gerüchte, und ich gebe daher keine an. Ein Baier erzählt mir eben, Sonderburg brenne; ich glaube es nicht, wenn gleich in jener Gegend ein starker Rauch aufsteigt. Mehrere Bauerhäuser in Sundewitt sind in Brand gerathen.“

Dem „Altonaer Merkur“ wird aus Flensburg vom 13. April geschrieben:

„Der heutige Tag ist ein sehr blutiger gewesen. Die deutschen Truppen haben die Düppeler Schanzen gestürmt und sind bis an den Alsener Sund vorgedrungen; die Dänen haben sich nicht behaupten können und sind in eiliger Flucht nach Alsen hinübergegangen. Gestern Abend um 7 Uhr sind die Deutschen von Gravenstein ausgerückt und haben heute früh um 5 Uhr den Angriff auf die dänischen Schanzen begonnen. Die baierischen Truppen haben den Kampf eröffnet, die Preußen (Sachsen) haben sie später bei eingetretener Ermüdung abgelöst. Lange haben sich noch die Dänen in der Düppeler Mühle gehalten, bis die Baiern diese in Brand gesteckt; man hat die Flammen derselben hier aus der Nähe sehen können. Der Kampf muß sehr erbittert gewesen sein und hat auf beiden Seiten viel Blut gekostet, wenn auch die ungefähre Schätzung von 1000 Opfern im Ganzen übertrieben sein mag. In den ersten Frühstunden des Tages haben die Baiern 50 bis 60 Todte und bedeutend viele Verwundete gehabt; leider soll auch Aldosser verwundet sein. Die Todten hat man nach Aussage der Baiern, die hierher die Verwundeten brachten, in ein benachbartes Kirchdorf (vermuthlich Rinkenis) gebracht. So eben sind hier bereits 30 Verwundete, zum Theil mit sehr schweren Kopf- und Brustwunden, angelangt; diese Nacht werden gewiß noch viel mehr kommen. Zwei Kompagnieen Dänen sind, da sie nicht so schnell mit den Uebrigen über die Brücke hinüberkommen konnten, ins Wasser gesprengt worden und ertrunken. Ihr Verlust ist überhaupt in jeder Beziehung viel größer gewesen. Diese Nachrichten stammen natürlich vom Vormittag; die Baiern, die ich sprach, hatten zwischen 7 und 9 Uhr den Schauplatz des Kampfes mit ihren verwundeten Brüdern verlassen.“

Das nämliche Blatt theilt noch folgende mit dem letzten Eisenbahnzuge am 14. April Abends in Altona eingetroffene, übrigens nicht verbürgte, Nachrichten mit:

„Am 13., Morgens 5 Uhr, hat der Angriff der Baiern und Sachsen auf die Düppeler Schanzen begonnen. Die Düppeler Schanzen sind genommen, wenn auch theuer erkauft; es sollen 1000 Mann (?) Baiern und Sachsen gefallen sein; der Brückenkopf ist im Besitz der deutschen Truppen; die Brücke zwischen Alsen und Sundewitt ist von den Dänen selbst zerstört, bei welcher Gelegenheit 2 bis 3 Bataillone Dänen in's Wasser gedrängt sein sollen. Sonderburg soll brennen. Im Ganzen sollen 9 Batterien Antheil am Kampfe genommen haben, darunter einige schleswig-holsteinische. Es kamen mit dem Zuge 109 Kranke und leicht Verwundete aus den Lazarethen zu Schleswig an, die daselbst den angekommenen Verwundeten haben Platz machen müssen.“

Der „Börsenhalle“ wird aus Hadersleben unterm 14. April gemeldet:

Der heute bestimmt von unseren Truppen erwartete Einmarsch in Jütland ist, zum großen Mißvergnügen derselben, unterblieben; auch General Bonin hat noch nicht, wie er anfänglich beabsichtigte sein Hauptquartier weiter nordwärts verlegt.

15 Kassel, 14. April.

Ich berichte Ihnen die Ergebnisse der letzten Berathungen unserer Stände. In der Angelegenheit der beliebten Verausgabung nicht verwilligter Censurkosten ‒ ein Provinzialcensor erhielt für seine sogenannte Nebenstelle 600 Thlr. Gratifikation ‒ aus den letzten Finanzperioden wurde beschlossen, die Minister zur Rückerstattung bei den Landesgerichten anhalten zu lassen, aber wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Dann kam auch endlich einmal nach langen Geburtsschmerzen der Pfaffenunfug zur Sprache, da die Prediger der christlichen Liebe jetzt doch gar zu allgemein mit Anschließung, Bannflüchen und sonstigen himmlisch-protestantischen Segnungen drohen, wenn man ihnen den Beutel nicht gehörig mit Hochzeits- und Taufsporteln spickt. Nach einer langen unerquicklichen Debatte, wobei insbesondere der Prälat Meyer seine Stimme voll von göttlichen Rechtsphrasen ertönen ließ, kam man wie gewöhnlich zu nichts, als daß etwas von vorzunehmenden entsprechenden Reorganisationen auf dem Gebiet der Kirche und des Staates gefaselt wurde.

Das Ministerium Bödicker-Eberhard hat unterdessen einen ergötzlichen Gesetzentwurf, das Jagdrecht und dessen Ausübung betreffend, zu Tage gefördert. Nur einige Proben. „Das Jagdrecht liegt wesentlich im Grund und Boden, indessen wird die Ausübung besagten Jagdrechtes aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des gemeinen Wohls wie folgt geordnet.“ Nun kommen die einzelnen Organisationsparagraphen. Zunächst darf nur derjenige, welcher 100 Kasseler Acker besitzt, sein Jagdrecht überhaupt ausüben, denn wenn ihm das Glück gerade einen halben Acker weniger bescheert, so muß er sich die Felder durchwühlen und die Hasen sein Kraut abfressen lassen nach Herzenslust! Freilich darf der arme Glückliche, wenn es ihn gar zu arg genirt, das Wild von seinem Grundeigenthum zu vertreiben suchen (!), aber versteht sich, ohne es zu schädigen. Verpachtet dürfen übrigens nur zusammenhängende Flächen von 3000 Acker werden, und auch das nur unter der Bedingung, daß nicht etwa ein Flüßchen oder Bächelchen seinen durchbrechenden Lauf hindurch nimmt, selbst wenn allenfalls ein Fußsteig darüber führen sollte. Die Regierung ist sehr human, das Wild könnte ja auch sonst möglicher Weise ertrinken. Die Staatsjagden sind künftighin an den Meistbietenden zu verkaufen. Natürlich werden aber die Leibgehege und herrschaftlichen Jagden in ihrem vollen Umfang beibehalten. Mit den Strafen wegen Zuwiderhandelns bleibt's beim Alten. Nur hat man die Privilegien des „Besitzes“ etwas weiter, wie früher unter Scheffer Mode war, hinausgedehnt, indem es an betreffender Stelle heißt:

„Es sind sofort zur Pachtung von Jagden nicht zulässig, wer Armuthshalber Unterstützung aus öffentlichen oder Gemeindekassen erhält (!), oder sich unter polizeilicher Aufsicht befindet, sowie jeder Gewohnheits-Forstfrevler, oder wer wegen Aufruhrs und dergleichen Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Wochen verurtheilt oder wegen Jagdvergehen bestraft, kurz ein jeder, der nicht Höchstbesteuerter ist; denn alle übrigen Klassen der Gesellschaft möchten sich wohl so ziemlich unter den verschiedenen Kategorieen zusammenfinden. ‒ Dann hat aber unser geist- und lichtvoller Gesetzgeber auch ein Plätzchen in diesem Entwurfe gefunden, das aus den Grundrechten hinausgedrängte sogenannte allgemeine Wehr- und Waffenrecht zu regeln. „Feuerwaffen sind überhaupt im Allgemeinen, außer bei solchen, deren Dienst zum Tragen dieser Waffen verpflichtet, unzulässig!“ In besonderen Fällen kann jedoch zum Besitz einer Waffe gegen 4 Thaler jährlich zu erneuernde Abgaben von dem Verwaltungsamte ein Erlaubnißschein in Empfang genommen werden, welches dafür zu sorgen hat, daß der Nachsuchende ein durchaus zuverlässiger, ansässiger und besitzender Bürger sei, ‒ ad majorem pecuniae gloriam. Alle übrigen Waffen sind zu confisciren und die Verheimlichenden mit 4 Jahren Zuchthaus zu bestrafen!!! ‒ Bereits soll sich auch ein Gesetzentwurf zur Vollziehung des grundrechtlichen Versammlungsrechtes nach Art des Manteuffel'schen unter der Feder befinden, wonach Versammlungen gestattet sind, sobald sie die Obrigkeit erlaubt. Diese Obrigkeit ist hier ein vorsündfluthlicher, lebenslänglicher oder gar erblicher Magistrat, welcher dem Bürgerwehrkommando neulich schon hat ankündigen lassen, er werde nach Abmarsch der vaterländischen Krieger gen Schleswig, falls die Bürgerwehr nicht besser (um Gotteswillen!) die öffentliche Ruhe und Ordnung zu handhaben wisse, einige Regimenter Preußen, die zum Einmarsch bereit ständen, (sehr naiv!) requiriren. Der preußisch - kaiserliche Rausch, in den sich die Ständeversammlung und die Stadt versetzt hatte, hat eher zugenommen als nachgelassen, um so possierlicher wird jedenfalls der Katzenjammer sein. In der vorgestrigen Sitzung beschlossen die Stände, die von der Frankfurter Genossinn votirte Reichsverfassung für ohne Weiteres verbindlich zu erklären, gegen reaktionäre Eingriffe zu protestiren etc. (wie gewöhnlich), und gestern machte der Minister des Aeußeren die Eröffnung, daß sich die Regierung dem (mit Hinweglassung der doch zu radikalen Worte „ohne Weiteres“) anschließe. Freudetaumel durchbebte die ganze Versammlung.

Frankfurt, 14. April.

Heute Mittag zwölf Uhr haben die Bevollmächtigten der acht und zwanzig Regierungen ein Document unterzeichnet in welchem jene Regierungen ihre Zustimmung zur Reichsverfassung und zur Uebernahme der Kaiserwürde durch den König von Preußen erklären.

Der würtembergische Bevollmächtigte war zwar noch nicht zur Unterzeichnung bevollmächtigt, zeigte aber den lebhaftesten Antheil.

(D. Z.)
Schweiz.
Genf, 10. April.

Der Berner Ztg. wird unter diesem Datum geschrieben: Heute wurde der bekannte deutsche Demokrat August Willich, mit Ketten um den Hals und unter obligater Gensdarmeriebegleitung, über die französische Grenze gebracht, nachdem er geraume Zeit in Lyon gefangen war. Den Anordnungen James Fazy's hatte er es zu verdanken, daß er gleich an der Grenze auf freien Fuß getzt wurde.

Die Ausweisung des preußischen Polizeispions v. Röder aus Genf hat, der „Eidgen. Zeit.“ zufolge, den preuß. Gesandten, Hrn. v. Sidow, veranlaßt, eine Note an den Bundesrath zu richten, worin er auf unmittelbare Rücknahme des Genfer Ausweisungsdekrets, sowie auf vollkommene Genugthuung für Hrn. v. Röder dringt,

Italien.
*

Die französische Depesche von dem Fall Genua's, gegen welche wir bereits vorgestern unsere bescheidenen Zweifel aussprachen, war abermals eine Lüge. Genua war auch am 10. noch immer nicht in den Händen der Royalisten; die Republikaner denken weniger als je an eine Kapitulation; im Rücken La Marmora's aber ist das Landvolk in hellem Aufstand und rückt zum Entsatz der Stadt herbei.

Dies die Nachrichten, welche wir durch die Turiner Blätter v. 11. erhalten. Ueber den erneuerten Kampf und die Lage der jetzt seit sieben Tagen bombardirten Stadt kein Wort. Die viehischen Greuelthaten, welche die königlichen Mordhunde in den Ruinen der eroberten Vorstädte verüben, sind nach der „Opinione“ und „Concordia“ eine Wiederholung der Bestialitäten und Mordbrennereien von Wien, Mailand und Brescia. Avezzana dagegen

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noch alles Militär aus der Alserkaserne abmarschieren. Ebenso kam gestern ein telegraphischer Befehl nach Neustadt, sogleich ein Bataillon nach Ungaren aufbrechen zu lassen. <hi rendition="#g">Bei dieser großen herrschenden Spannung fallen die eben anwesenden russischen Soldaten noch mehr auf. Es scheint in der That, als wenn diese vortrefflichen Leute als Quartiermacher hier wären, wenigstens sieht man sie in ihren rothen Hosen und grauen Röcken öfters durch die Straßen stolziren und mit vieler Befriedigung sich Wien betrachten.&#x201C;</hi> </p>
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          <head>Wien, 13. April.</head>
          <p>Das kaiserliche Cabinet hat am 5. d. M. nachstehende Depesche an den östreichischen Bevollmächtigten bei der deutschen provisorischen Centralgewalt Ritter v. Schmerling erlassen.</p>
          <p>&#x201E;Indem Se. Majestät der Kaiser die Beweggründe billigen, welche den Durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Johann bestimmt haben, unter den obwaltenden Verhältnissen die Würde eines deutschen Reichsverwesers niederzulegen, finden sich Allerhöchstdieselben dennoch zugleich veranlaßt, Se. kais. Hoheit aufzufordern, im Interesse Deutschlands, wie in jenem Oestreichs, das Ihm anvertraute Amt noch so lange fortzuführen, bis für die Uebernahme der Leitung der Centralgewalt in einer ihrer Bestimmung entsprechenden Weise Vorsorge getroffen sein wird.</p>
          <p>Ew. Hochwohlgeboren erhalten in der Anlage das Allerhöchste Handschreiben, durch welches Se. Majestät der Kaiser Seinem erlauchten Großoheim diesen Wunsch, unter Anerkennung der Verdienste, welche sich Derselbe erworben hat, ausdrückt.</p>
          <p>Als im vergangenen Jahre die deutschen Fürsten und Völker die für Deutschland geschaffene provisorische Centralgewalt in die Hände dieses kaiserl. Prinzen niederzulegen wünschten, hat die östreichische Regierung die Erfüllung dieses Wunsches mit Hintansetzung so mancher durch die Verhältnisse jener Zeit gebotenen Rücksicht gefördert, indem sie die Interessen ihrer eignen Völker jenen des deutschen Gesammtvaterlandes unterordnete und es dem Manne des allgemeinen Vertrauens möglich machte, dem an ihn ergangenen Rufe zu folgen.</p>
          <p>So weit es an Ihm lag, hat der Herr Erzherzog das in Ihn gesetzte Vertrauen auch gerechtfertiget, und die große Aufgabe gelöset, welcher Er Sich mit so aufopfernder Hingebung gewidmet hatte. Er ist der täglich mehr um sich greifenden Anarchie entschlossen und mit Erfolg entgegengetreten, &#x2012; hat die Herrschaft des Gesetzes wiederhergestellt, und durch sie Ruhe und Ordnung gesichert, welche unerläßlich waren, und das begonnene Werk der Neugestaltung Deutschlands auf gesetzlichem Wege zu Ende führen zu können.</p>
          <p>Die National-Versammlung dagegen hat den von ihr gehegten Erwartungen nicht entsprochen Statt einem einigen, mächtigen, und daher an Zukunft reichen Deutschland, dessen Gründung ihre Thätigkeit hätte anbahnen sollen, hat sie ein ideales Reich zu schaffen angestrebt; ein Versuch, welcher nur dazu führen könnte, die Bande zu lockern, ja vielleicht zu lösen, welche die verschiedenen deutschen Stämme seit Jahrhunderten umschlungen hielten.</p>
          <p>Es kann hier nicht in meiner Absicht liegen, dem von der National-Versammlung seit ihrem Bestehen eingehaltenen Gange zu folgen, und die Nachtheile näher zu entwickeln, welche deren fortwährende Schwankungen und ihre nur zu häufigen Eingriffe in den Bereich der exekutiven Centralgewalt nothwendig erzeugen mußten. Ich will mich darauf beschränken, jene Beschlüsse hervorzuheben und zu beleuchten, welche uns unmittelbar berühren, und für die Stellung maßgebend werden müssen, die wir in Folge derselben unter den gegebenen Umständen einzunehmen gezwungen sind.</p>
          <p>Seitdem das gegenwärtige Ministerium in seinem Antrittsprogramme vom 27. November v. J. die Absicht ausgesprochen, alle Lande und Stämme der östreichischen Monarchie durch das feste Band einer gemeinschaftlichen Verfassung zu Einem großen Staatskörper zu vereinigen, hat sich in der Nationalversammlung eine Partei gebild et, welche Alles aufbot, um unser Verbleiben bei Deutschland unmöglich zu machen. Sie hat dieses Ziel zu erreichen geglaubt, indem sie die Bestimmungen des § 2 der zu Frankfurt berathenen Verfassung durchzusetzen wußte, welche für deutsche Lande, die mit nichtdeutschen ein gemeinschaftliches Staatsoberhaupt haben, getrennte eigene Verfassung, Regierung und Verwaltung anordnen.</p>
          <p>Daß solche Verfügungen mit den von uns nicht nur angekünd gten, sondern auch hinlänglich motivirten und seither zur Anwendung gekommenen Grundsätzen der Einheit des östreichischen Kaiserstaates unvereinbar seien, war demnach vorauszusehen. Mögen daher Jene, welche dessen ohngeachtet diesen durch keine Nothwendigkeit bedingten Beschluß herbeigeführt haben, auch dessen Folgen vertreten.</p>
          <p>Ferner hat die Nationalversammlung durch die am 27. d. M. beschlossene Wahl eines erblichen Reichsoberhauptes sich von den Formen des beabsichtigten Bundesstaates entfernt und jenen eines Einheitsstaates in einer Weise genähert, welche mit der Selbstständigkeit der einzelnen deutschen Regierungen unverträglich ist, die nur in den wesentlichen Bundeszwecken eine unvermeidliche Beschränkung finden soll.</p>
          <p>Endlich hat die Nationalversammlung durch ihre Beschlüsse vom 28. v. M., welche anordnen, daß die von ihr allein beschlossene Reichsverfassung zu vollziehen und als Gesetz zu verkündigen sei, den Weg der Vereinbarung verlassen, den allein sie zu gehen berufen und berechtigt war, und den die Regierungen sich ausdrücklich vorbehalten hatten. Sie hat zugleich durch die eigenmächtig von ihr ausgegangene Erklärung ihrer Permanenz bis zum Zusammentritte der einzuberufenden Reichsversammlung sich auf einen ungesetzlichen Boden gestellt, auf welchen ihr zu folgen die Regierungen sich nicht veranlaßt sehen können.</p>
          <p>Oestreich, innig verbunden mit Deutschland durch die so lange bestandene enge Gemeinschaft, durch die aus dieser erwachsenen unzertrennlichen Interessen und durch die unbestreitbar noch gültigen Verträge, kann und wird sich nie von solchen Banden lossagen. Auch ist der deutsche Bund, wie ihn die Tractate schufen, nicht aufgelöst, noch bestehen die Rechte und Verbindlichkeiten seiner Glieder.</p>
          <p>Wenn wir dennoch unter den eben angeführten Verhältnissen für den Augenblick an einem Bundesstaate, wie die Beschlüsse der Nationalversammlung ihn zu schaffen beabsichtigen, obgleich mit Vorbehalt der Rechte, welche die Geschichte und die Verträge uns sichern, Theil zu nehmen nichtt vermögen, werden wir nichts weniger fortfahren, an den Schicksalen unserer alten Bundesgenossen aufrichtigen Antheil zu nehmen und diesen Antheil bei dem Eintritte veränderter Verhältnisse stets mit Freuden zu bethätigen bereit sein. &#x2012;</p>
          <p>Dies ist die Absicht Sr. Majestät des Kaisers, welcher Allerhöchstderselben getreu bleiben wird.</p>
          <p>Wie aber Se. Majestät sich in meiner am 4 Februar an Ew. Hochwohlgeboren erlassenen Depesche, gegen eine Unterordnung unter die von einem anderen deutschen Fürsten gehandhabte Centralgewalt, auf das Feierlichste verwahrt haben, ist unser Allergnädigster Herr auch nicht minder fest entschlossen, die verfassungsmäßig von Ihm in Gemeinschaft mit den Repräsentanten-Körpern Oestreichs auszuübende gesetzgebende Gewalt niemals und unter keiner Bedingung einer fremden gesetzgebenden Versammlung unterzuordnen.</p>
          <p>Da Se. Majestät, wie ich Ihnen bereits angekündigt habe, die von Ew. Hochwohlgeboren nachgesuchte Enthebung von Ihrem Posten zu bewilligen geruhten und der Graf v. Rechberg, welcher zu Ihrem Nachfolger bestimm ist, nach Frankfurt abgefertigt wird, steht Ihrer Rückkehr nichts mehr entgegen.</p>
          <p>Was die östreichischen Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung betrifft, haben dieselben ihre Sendung, in Folge des Schlusses der Berathung über das Verfassungswerk, als beendet zu betrachten und sofort in ihre Heimath zurückzukehren, da ihre fernere Theilnahme an einer Versammlung, welche, wie bereits erwähnt, durch den von ihr am 28. v. M. gefaßten Beschluß den Boden des Rechts und des Gesetzes verlassen hat, durchaus nicht mehr Statt finden kann.</p>
          <p>Ew. Hochwohlgeboren haben dtese Herren in diesem Sinne zu verständigen.&#x201C;</p>
          <p>Empfangen etc.</p>
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          <head><bibl><author>X</author></bibl>Königsberg, 12. April.</head>
          <p>Die Russenfurcht ist ein Königsbergisches Kind; hier geboren, genährt und großgeworden, hat sie sich bei uns so hübsch eingebürgert, ist so beliebt und gesucht, daß keine langweilige Kaffeeklatsche, kein geistleerender Theezirkel, kein magenfüllendes Zweckessen vorübergeht, ohne dieser alten Jungfer gebührende Huldigungen darzubringen. Sie spielt jetzt wieder die Lionne des Tages und es scheint, unter keinem Strich der Erde könne sie solch Glück machen, als in unserer Septicollis. Da, wo jetzt die langbärtigen Juchtengerber schänden und spießen und braten, machen sie vielleicht weniger zittern als hier, wo man mit einem einzigen: &#x201E;die Russen kommen&#x201C; Kinder zu Bette jagt. Selbst die Crême unserer soi-disant Demokraten zittert: &#x201E;Die Avantgarde der Czarensklaven führt unsere Namenslisten mit sich, wehe, wenn die Kosaken uns packen!&#x201C;</p>
          <p>Vor der Revolution war die Russenfrage ein wenig aus der Mode gekommen, tauchte aber im vorjährigen März, als die Berliner Nachrichten ausblieben, wieder auf. Um sie niederzuschlagen bedurfte es eines k. Regierungskommissars, der nach der russischen Gränze zum Rekognosciren geschickt wurde, und von da die befriedigende Nachricht zurückbrachte, daß er mit seinem langen Fernrohre, mit dem er sehr weit über die Gränze in's Land des lieben Herrn Schwagers habe schauen können, durchaus keine Russen bemerkt habe. Die Geldsäcke ärgerten sich, sie gedachten der glücklichen Zeiten nach der Schlacht bei preuß. Eylau, wo das russische Gold ihre leeren Beutel füllte, und wo die vornehmen Stadtfräuleins weinten, mit den Herren Kosaken nicht russisch tanzen zu können. Die Herren Bourgeoissöhne, die gerade die Bürgerwehr einexerzirten, klopften sich auf die gepolsterte Brust und schrieen kampfentbrannt: mögen sie kommen, die Hunde!</p>
          <p>Das war das Jahr 1848, das Jahr 1849 hat andere Chancen aufzuweisen. Acht und vierzig ließ noch eine zerschlagene Fensterscheibe am Schloßlokale des Oberpräsidenten bei der russischen Staffettengeschichte als ein böses Omen passiren. Neun und vierzig hat alle Fensterscheiben ganz gelassen und die im Polizeigebäude vom Volke zerschlagenen restaurirt. Der passive Widerstand ist totaler Niederschlag geworden, er hat die Stadt vollständig stupefizirt.</p>
          <p>Aber auch auf der andern Seite muß die Konfusion groß sein. Die Regimenter eilen nach allen Himmelsgegenden, tagtäglich neue Marschbefehle, Ordres, Contreordres und Anti-Contreordres kreuzen sich, und kein Mensch weiß wie und warum. Ist Hannibal ante portas? Brechen die Völker los? oder geht die Welt aus ihren Fugen? &#x2012; Ei, Gott bewahre, man spielt Komödie, zwei große Charlatans lassen ihre Marionetten tanzen!</p>
          <p>Doch was sagen die Herren Diplomaten? Diese Herren altern niemals, sie feiern noch heute die Feste von 13 und 14! Fünf und dreißig lange Jahre sind an ihnen spurlos vorübergegangen, die Welt hat für sie vollkommen stille gestanden. Sie raisonniren so: was Pruss', was Russ', beide marschiren miteinander! Pruss' aber stellt das eine Bein in die Memel und das andere über den Rhein, und zwischen seinen mächtigen Schenkeln hält er die große Kanone, mit der er vor vierhundert Jahren die Plauenburg erstürmte und die Dietrichs und die Quidzows und die Köckeritze und die Itzenblitze niederblitzte.</p>
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          <p>Ein Extrablatt der &#x201E;Börsenhalle&#x201C; bemerkt, daß die Nachricht von Erstürmung der Schanzen bei Düppel durch die &#x201E;Reichs&#x201C;-Truppen offiziell ist, daß aber noch keine Einzelheiten über den Kampf vorliegen. Wir geben hier folgenden Bericht aus <hi rendition="#g">Gravenstein</hi> vom 13. April:</p>
          <p>&#x201E;Mittags. Gestern Abend 8 Uhr rückten die hier liegenden Baiern in aller Stille nach Nübel vor; diesen Morgen mit Tagesanbruch wurden die Düppeler Höhen mit den darauf belegenen Schanzen (welche nicht mit der hart am Alsener Sunde liegenden Hauptschanze zu verwechseln) von den Unsrigen genommen. Nachdem entspann sich ein heftiges Artilleriefeuer, jedoch avancirten die Deutschen bis vor die Düppeler Mühle, welche 8 1/2 Uhr Morgens von den Dänen in Brand geschossen wurde und gegen 10 Uhr niedergebrannt war. Es folgte heftiges Gewehrfeuer, worüber ich noch nichts berichten kann. &#x2012; Bis jetzt sind hier 30 bis 40 Verwundete angekommen. Die meisten Verwundeten sind Baiern.</p>
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          <p>Dem &#x201E;Altonaer Merkur&#x201C; wird aus <hi rendition="#g">Flensburg</hi> vom 13. April geschrieben:</p>
          <p>&#x201E;Der heutige Tag ist ein sehr blutiger gewesen. Die deutschen Truppen haben die Düppeler Schanzen gestürmt und sind bis an den Alsener Sund vorgedrungen; die Dänen haben sich nicht behaupten können und sind in eiliger Flucht nach Alsen hinübergegangen. Gestern Abend um 7 Uhr sind die Deutschen von Gravenstein ausgerückt und haben heute früh um 5 Uhr den Angriff auf die dänischen Schanzen begonnen. Die baierischen Truppen haben den Kampf eröffnet, die Preußen (Sachsen) haben sie später bei eingetretener Ermüdung abgelöst. Lange haben sich noch die Dänen in der Düppeler Mühle gehalten, bis die Baiern diese in Brand gesteckt; man hat die Flammen derselben hier aus der Nähe sehen können. Der Kampf muß sehr erbittert gewesen sein und hat auf beiden Seiten viel Blut gekostet, wenn auch die ungefähre Schätzung von 1000 Opfern im Ganzen übertrieben sein mag. In den ersten Frühstunden des Tages haben die Baiern 50 bis 60 Todte und bedeutend viele Verwundete gehabt; leider soll auch Aldosser verwundet sein. Die Todten hat man nach Aussage der Baiern, die hierher die Verwundeten brachten, in ein benachbartes Kirchdorf (vermuthlich Rinkenis) gebracht. So eben sind hier bereits 30 Verwundete, zum Theil mit sehr schweren Kopf- und Brustwunden, angelangt; diese Nacht werden gewiß noch viel mehr kommen. Zwei Kompagnieen Dänen sind, da sie nicht so schnell mit den Uebrigen über die Brücke hinüberkommen konnten, ins Wasser gesprengt worden und ertrunken. Ihr Verlust ist überhaupt in jeder Beziehung viel größer gewesen. Diese Nachrichten stammen natürlich vom Vormittag; die Baiern, die ich sprach, hatten zwischen 7 und 9 Uhr den Schauplatz des Kampfes mit ihren verwundeten Brüdern verlassen.&#x201C;</p>
          <p>Das nämliche Blatt theilt noch folgende mit dem letzten Eisenbahnzuge am 14. April Abends in Altona eingetroffene, übrigens nicht verbürgte, Nachrichten mit:</p>
          <p>&#x201E;Am 13., Morgens 5 Uhr, hat der Angriff der Baiern und Sachsen auf die Düppeler Schanzen begonnen. Die Düppeler Schanzen sind genommen, wenn auch theuer erkauft; es sollen 1000 Mann (?) Baiern und Sachsen gefallen sein; der Brückenkopf ist im Besitz der deutschen Truppen; die Brücke zwischen Alsen und Sundewitt ist von den Dänen selbst zerstört, bei welcher Gelegenheit 2 bis 3 Bataillone Dänen in's Wasser gedrängt sein sollen. Sonderburg soll brennen. Im Ganzen sollen 9 Batterien Antheil am Kampfe genommen haben, darunter einige schleswig-holsteinische. Es kamen mit dem Zuge 109 Kranke und leicht Verwundete aus den Lazarethen zu Schleswig an, die daselbst den angekommenen Verwundeten haben Platz machen müssen.&#x201C;</p>
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          <head><bibl><author>15</author></bibl>Kassel, 14. April.</head>
          <p>Ich berichte Ihnen die Ergebnisse der letzten Berathungen unserer Stände. In der Angelegenheit der beliebten Verausgabung nicht verwilligter Censurkosten &#x2012; ein Provinzialcensor erhielt für seine sogenannte Nebenstelle 600 Thlr. Gratifikation &#x2012; aus den letzten Finanzperioden wurde beschlossen, die Minister zur Rückerstattung bei den Landesgerichten anhalten zu lassen, aber wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Dann kam auch endlich einmal nach langen Geburtsschmerzen der Pfaffenunfug zur Sprache, da die Prediger der christlichen Liebe jetzt doch gar zu allgemein mit Anschließung, Bannflüchen und sonstigen himmlisch-protestantischen Segnungen drohen, wenn man ihnen den Beutel nicht gehörig mit Hochzeits- und Taufsporteln spickt. Nach einer langen unerquicklichen Debatte, wobei insbesondere der Prälat Meyer seine Stimme voll von göttlichen Rechtsphrasen ertönen ließ, kam man wie gewöhnlich zu nichts, als daß etwas von vorzunehmenden entsprechenden Reorganisationen auf dem Gebiet der Kirche und des Staates gefaselt wurde.</p>
          <p>Das Ministerium Bödicker-Eberhard hat unterdessen einen ergötzlichen Gesetzentwurf, das Jagdrecht und dessen Ausübung betreffend, zu Tage gefördert. Nur einige Proben. &#x201E;Das Jagdrecht liegt wesentlich im Grund und Boden, indessen wird die Ausübung besagten Jagdrechtes aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des gemeinen Wohls wie folgt geordnet.&#x201C; Nun kommen die einzelnen Organisationsparagraphen. Zunächst darf nur derjenige, welcher 100 Kasseler Acker besitzt, sein Jagdrecht überhaupt ausüben, denn wenn ihm das Glück gerade einen halben Acker weniger bescheert, so muß er sich die Felder durchwühlen und die Hasen sein Kraut abfressen lassen nach Herzenslust! Freilich darf der arme Glückliche, wenn es ihn gar zu arg genirt, das Wild von seinem Grundeigenthum zu vertreiben suchen (!), aber versteht sich, ohne es zu schädigen. Verpachtet dürfen übrigens nur zusammenhängende Flächen von 3000 Acker werden, und auch das nur unter der Bedingung, daß nicht etwa ein Flüßchen oder Bächelchen seinen durchbrechenden Lauf hindurch nimmt, selbst wenn allenfalls ein Fußsteig darüber führen sollte. Die Regierung ist sehr human, das Wild könnte ja auch sonst möglicher Weise ertrinken. Die Staatsjagden sind künftighin an den Meistbietenden zu verkaufen. Natürlich werden aber die Leibgehege und herrschaftlichen Jagden in ihrem vollen Umfang beibehalten. Mit den Strafen wegen Zuwiderhandelns bleibt's beim Alten. Nur hat man die Privilegien des &#x201E;Besitzes&#x201C; etwas weiter, wie früher unter Scheffer Mode war, hinausgedehnt, indem es an betreffender Stelle heißt:</p>
          <p>&#x201E;Es sind sofort zur Pachtung von Jagden nicht zulässig, wer Armuthshalber Unterstützung aus öffentlichen oder Gemeindekassen erhält (!), oder <hi rendition="#g">sich unter polizeilicher Aufsicht befindet,</hi> sowie jeder Gewohnheits-Forstfrevler, oder wer wegen Aufruhrs und dergleichen Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Wochen verurtheilt oder wegen Jagdvergehen bestraft, kurz ein jeder, der nicht Höchstbesteuerter ist; denn alle übrigen Klassen der Gesellschaft möchten sich wohl so ziemlich unter den verschiedenen Kategorieen zusammenfinden. &#x2012; Dann hat aber unser geist- und lichtvoller Gesetzgeber auch ein Plätzchen in diesem Entwurfe gefunden, das aus den Grundrechten hinausgedrängte sogenannte allgemeine Wehr- und Waffenrecht zu regeln. &#x201E;Feuerwaffen sind überhaupt im Allgemeinen, außer bei solchen, deren Dienst zum Tragen dieser Waffen verpflichtet, unzulässig!&#x201C; In besonderen Fällen kann jedoch zum Besitz einer Waffe gegen 4 Thaler jährlich zu erneuernde Abgaben von dem Verwaltungsamte ein Erlaubnißschein in Empfang genommen werden, welches dafür zu sorgen hat, daß der Nachsuchende ein durchaus zuverlässiger, ansässiger und besitzender Bürger sei, &#x2012; ad majorem pecuniae gloriam. Alle übrigen Waffen sind zu confisciren und die Verheimlichenden mit 4 Jahren Zuchthaus zu bestrafen!!! &#x2012; Bereits soll sich auch ein Gesetzentwurf zur Vollziehung des grundrechtlichen Versammlungsrechtes nach Art des Manteuffel'schen unter der Feder befinden, wonach Versammlungen gestattet sind, sobald sie die Obrigkeit erlaubt. Diese Obrigkeit ist hier ein vorsündfluthlicher, lebenslänglicher oder gar erblicher Magistrat, welcher dem Bürgerwehrkommando neulich schon hat ankündigen lassen, er werde nach Abmarsch der vaterländischen Krieger gen Schleswig, falls die Bürgerwehr nicht besser (um Gotteswillen!) die öffentliche Ruhe und Ordnung zu handhaben wisse, einige Regimenter Preußen, die zum Einmarsch bereit ständen, (sehr naiv!) requiriren. Der preußisch - kaiserliche Rausch, in den sich die Ständeversammlung und die Stadt versetzt hatte, hat eher zugenommen als nachgelassen, um so possierlicher wird jedenfalls der Katzenjammer sein. In der vorgestrigen Sitzung beschlossen die Stände, die von der Frankfurter Genossinn votirte Reichsverfassung für ohne Weiteres verbindlich zu erklären, gegen reaktionäre Eingriffe zu protestiren etc. (wie gewöhnlich), und gestern machte der Minister des Aeußeren die Eröffnung, daß sich die Regierung dem (mit Hinweglassung der doch zu radikalen Worte &#x201E;ohne Weiteres&#x201C;) anschließe. Freudetaumel durchbebte die ganze Versammlung.</p>
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          <head>Frankfurt, 14. April.</head>
          <p>Heute Mittag zwölf Uhr haben die Bevollmächtigten der acht und zwanzig Regierungen ein Document unterzeichnet in welchem jene Regierungen ihre Zustimmung zur Reichsverfassung und zur Uebernahme der Kaiserwürde durch den König von Preußen erklären.</p>
          <p>Der würtembergische Bevollmächtigte war zwar noch nicht zur Unterzeichnung bevollmächtigt, zeigte aber den lebhaftesten Antheil.</p>
          <bibl>(D. Z.)</bibl>
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        <head>Schweiz.</head>
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          <head>Genf, 10. April.</head>
          <p>Der Berner Ztg. wird unter diesem Datum geschrieben: Heute wurde der bekannte deutsche Demokrat August Willich, mit Ketten um den Hals und unter obligater Gensdarmeriebegleitung, über die französische Grenze gebracht, nachdem er geraume Zeit in Lyon gefangen war. Den Anordnungen James Fazy's hatte er es zu verdanken, daß er gleich an der Grenze auf freien Fuß getzt wurde.</p>
          <p>Die Ausweisung des preußischen Polizeispions v. Röder aus Genf hat, der &#x201E;Eidgen. Zeit.&#x201C; zufolge, den preuß. Gesandten, Hrn. v. Sidow, veranlaßt, eine Note an den Bundesrath zu richten, worin er auf unmittelbare Rücknahme des Genfer Ausweisungsdekrets, sowie auf vollkommene Genugthuung für Hrn. v. Röder dringt,</p>
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          <bibl>
            <author>*</author>
          </bibl>
          <p>Die französische Depesche von dem Fall Genua's, gegen welche wir bereits vorgestern unsere bescheidenen Zweifel aussprachen, war abermals eine Lüge. <hi rendition="#g">Genua war auch am 10. noch immer nicht in den Händen der Royalisten; die Republikaner denken weniger als je an eine Kapitulation; im Rücken La Marmora's aber ist das Landvolk in hellem Aufstand und rückt zum Entsatz der Stadt herbei.</hi> </p>
          <p>Dies die Nachrichten, welche wir durch die Turiner Blätter v. 11. erhalten. Ueber den erneuerten Kampf und die Lage der jetzt <hi rendition="#g">seit sieben Tagen</hi> bombardirten Stadt kein Wort. Die viehischen Greuelthaten, welche die königlichen Mordhunde in den Ruinen der eroberten Vorstädte verüben, sind nach der &#x201E;Opinione&#x201C; und &#x201E;Concordia&#x201C; eine Wiederholung der Bestialitäten und Mordbrennereien von Wien, Mailand und Brescia. Avezzana dagegen
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[1552/0002] noch alles Militär aus der Alserkaserne abmarschieren. Ebenso kam gestern ein telegraphischer Befehl nach Neustadt, sogleich ein Bataillon nach Ungaren aufbrechen zu lassen. Bei dieser großen herrschenden Spannung fallen die eben anwesenden russischen Soldaten noch mehr auf. Es scheint in der That, als wenn diese vortrefflichen Leute als Quartiermacher hier wären, wenigstens sieht man sie in ihren rothen Hosen und grauen Röcken öfters durch die Straßen stolziren und mit vieler Befriedigung sich Wien betrachten.“ Wien, 13. April. Das kaiserliche Cabinet hat am 5. d. M. nachstehende Depesche an den östreichischen Bevollmächtigten bei der deutschen provisorischen Centralgewalt Ritter v. Schmerling erlassen. „Indem Se. Majestät der Kaiser die Beweggründe billigen, welche den Durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Johann bestimmt haben, unter den obwaltenden Verhältnissen die Würde eines deutschen Reichsverwesers niederzulegen, finden sich Allerhöchstdieselben dennoch zugleich veranlaßt, Se. kais. Hoheit aufzufordern, im Interesse Deutschlands, wie in jenem Oestreichs, das Ihm anvertraute Amt noch so lange fortzuführen, bis für die Uebernahme der Leitung der Centralgewalt in einer ihrer Bestimmung entsprechenden Weise Vorsorge getroffen sein wird. Ew. Hochwohlgeboren erhalten in der Anlage das Allerhöchste Handschreiben, durch welches Se. Majestät der Kaiser Seinem erlauchten Großoheim diesen Wunsch, unter Anerkennung der Verdienste, welche sich Derselbe erworben hat, ausdrückt. Als im vergangenen Jahre die deutschen Fürsten und Völker die für Deutschland geschaffene provisorische Centralgewalt in die Hände dieses kaiserl. Prinzen niederzulegen wünschten, hat die östreichische Regierung die Erfüllung dieses Wunsches mit Hintansetzung so mancher durch die Verhältnisse jener Zeit gebotenen Rücksicht gefördert, indem sie die Interessen ihrer eignen Völker jenen des deutschen Gesammtvaterlandes unterordnete und es dem Manne des allgemeinen Vertrauens möglich machte, dem an ihn ergangenen Rufe zu folgen. So weit es an Ihm lag, hat der Herr Erzherzog das in Ihn gesetzte Vertrauen auch gerechtfertiget, und die große Aufgabe gelöset, welcher Er Sich mit so aufopfernder Hingebung gewidmet hatte. Er ist der täglich mehr um sich greifenden Anarchie entschlossen und mit Erfolg entgegengetreten, ‒ hat die Herrschaft des Gesetzes wiederhergestellt, und durch sie Ruhe und Ordnung gesichert, welche unerläßlich waren, und das begonnene Werk der Neugestaltung Deutschlands auf gesetzlichem Wege zu Ende führen zu können. Die National-Versammlung dagegen hat den von ihr gehegten Erwartungen nicht entsprochen Statt einem einigen, mächtigen, und daher an Zukunft reichen Deutschland, dessen Gründung ihre Thätigkeit hätte anbahnen sollen, hat sie ein ideales Reich zu schaffen angestrebt; ein Versuch, welcher nur dazu führen könnte, die Bande zu lockern, ja vielleicht zu lösen, welche die verschiedenen deutschen Stämme seit Jahrhunderten umschlungen hielten. Es kann hier nicht in meiner Absicht liegen, dem von der National-Versammlung seit ihrem Bestehen eingehaltenen Gange zu folgen, und die Nachtheile näher zu entwickeln, welche deren fortwährende Schwankungen und ihre nur zu häufigen Eingriffe in den Bereich der exekutiven Centralgewalt nothwendig erzeugen mußten. Ich will mich darauf beschränken, jene Beschlüsse hervorzuheben und zu beleuchten, welche uns unmittelbar berühren, und für die Stellung maßgebend werden müssen, die wir in Folge derselben unter den gegebenen Umständen einzunehmen gezwungen sind. Seitdem das gegenwärtige Ministerium in seinem Antrittsprogramme vom 27. November v. J. die Absicht ausgesprochen, alle Lande und Stämme der östreichischen Monarchie durch das feste Band einer gemeinschaftlichen Verfassung zu Einem großen Staatskörper zu vereinigen, hat sich in der Nationalversammlung eine Partei gebild et, welche Alles aufbot, um unser Verbleiben bei Deutschland unmöglich zu machen. Sie hat dieses Ziel zu erreichen geglaubt, indem sie die Bestimmungen des § 2 der zu Frankfurt berathenen Verfassung durchzusetzen wußte, welche für deutsche Lande, die mit nichtdeutschen ein gemeinschaftliches Staatsoberhaupt haben, getrennte eigene Verfassung, Regierung und Verwaltung anordnen. Daß solche Verfügungen mit den von uns nicht nur angekünd gten, sondern auch hinlänglich motivirten und seither zur Anwendung gekommenen Grundsätzen der Einheit des östreichischen Kaiserstaates unvereinbar seien, war demnach vorauszusehen. Mögen daher Jene, welche dessen ohngeachtet diesen durch keine Nothwendigkeit bedingten Beschluß herbeigeführt haben, auch dessen Folgen vertreten. Ferner hat die Nationalversammlung durch die am 27. d. M. beschlossene Wahl eines erblichen Reichsoberhauptes sich von den Formen des beabsichtigten Bundesstaates entfernt und jenen eines Einheitsstaates in einer Weise genähert, welche mit der Selbstständigkeit der einzelnen deutschen Regierungen unverträglich ist, die nur in den wesentlichen Bundeszwecken eine unvermeidliche Beschränkung finden soll. Endlich hat die Nationalversammlung durch ihre Beschlüsse vom 28. v. M., welche anordnen, daß die von ihr allein beschlossene Reichsverfassung zu vollziehen und als Gesetz zu verkündigen sei, den Weg der Vereinbarung verlassen, den allein sie zu gehen berufen und berechtigt war, und den die Regierungen sich ausdrücklich vorbehalten hatten. Sie hat zugleich durch die eigenmächtig von ihr ausgegangene Erklärung ihrer Permanenz bis zum Zusammentritte der einzuberufenden Reichsversammlung sich auf einen ungesetzlichen Boden gestellt, auf welchen ihr zu folgen die Regierungen sich nicht veranlaßt sehen können. Oestreich, innig verbunden mit Deutschland durch die so lange bestandene enge Gemeinschaft, durch die aus dieser erwachsenen unzertrennlichen Interessen und durch die unbestreitbar noch gültigen Verträge, kann und wird sich nie von solchen Banden lossagen. Auch ist der deutsche Bund, wie ihn die Tractate schufen, nicht aufgelöst, noch bestehen die Rechte und Verbindlichkeiten seiner Glieder. Wenn wir dennoch unter den eben angeführten Verhältnissen für den Augenblick an einem Bundesstaate, wie die Beschlüsse der Nationalversammlung ihn zu schaffen beabsichtigen, obgleich mit Vorbehalt der Rechte, welche die Geschichte und die Verträge uns sichern, Theil zu nehmen nichtt vermögen, werden wir nichts weniger fortfahren, an den Schicksalen unserer alten Bundesgenossen aufrichtigen Antheil zu nehmen und diesen Antheil bei dem Eintritte veränderter Verhältnisse stets mit Freuden zu bethätigen bereit sein. ‒ Dies ist die Absicht Sr. Majestät des Kaisers, welcher Allerhöchstderselben getreu bleiben wird. Wie aber Se. Majestät sich in meiner am 4 Februar an Ew. Hochwohlgeboren erlassenen Depesche, gegen eine Unterordnung unter die von einem anderen deutschen Fürsten gehandhabte Centralgewalt, auf das Feierlichste verwahrt haben, ist unser Allergnädigster Herr auch nicht minder fest entschlossen, die verfassungsmäßig von Ihm in Gemeinschaft mit den Repräsentanten-Körpern Oestreichs auszuübende gesetzgebende Gewalt niemals und unter keiner Bedingung einer fremden gesetzgebenden Versammlung unterzuordnen. Da Se. Majestät, wie ich Ihnen bereits angekündigt habe, die von Ew. Hochwohlgeboren nachgesuchte Enthebung von Ihrem Posten zu bewilligen geruhten und der Graf v. Rechberg, welcher zu Ihrem Nachfolger bestimm ist, nach Frankfurt abgefertigt wird, steht Ihrer Rückkehr nichts mehr entgegen. Was die östreichischen Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung betrifft, haben dieselben ihre Sendung, in Folge des Schlusses der Berathung über das Verfassungswerk, als beendet zu betrachten und sofort in ihre Heimath zurückzukehren, da ihre fernere Theilnahme an einer Versammlung, welche, wie bereits erwähnt, durch den von ihr am 28. v. M. gefaßten Beschluß den Boden des Rechts und des Gesetzes verlassen hat, durchaus nicht mehr Statt finden kann. Ew. Hochwohlgeboren haben dtese Herren in diesem Sinne zu verständigen.“ Empfangen etc. X Königsberg, 12. April. Die Russenfurcht ist ein Königsbergisches Kind; hier geboren, genährt und großgeworden, hat sie sich bei uns so hübsch eingebürgert, ist so beliebt und gesucht, daß keine langweilige Kaffeeklatsche, kein geistleerender Theezirkel, kein magenfüllendes Zweckessen vorübergeht, ohne dieser alten Jungfer gebührende Huldigungen darzubringen. Sie spielt jetzt wieder die Lionne des Tages und es scheint, unter keinem Strich der Erde könne sie solch Glück machen, als in unserer Septicollis. Da, wo jetzt die langbärtigen Juchtengerber schänden und spießen und braten, machen sie vielleicht weniger zittern als hier, wo man mit einem einzigen: „die Russen kommen“ Kinder zu Bette jagt. Selbst die Crême unserer soi-disant Demokraten zittert: „Die Avantgarde der Czarensklaven führt unsere Namenslisten mit sich, wehe, wenn die Kosaken uns packen!“ Vor der Revolution war die Russenfrage ein wenig aus der Mode gekommen, tauchte aber im vorjährigen März, als die Berliner Nachrichten ausblieben, wieder auf. Um sie niederzuschlagen bedurfte es eines k. Regierungskommissars, der nach der russischen Gränze zum Rekognosciren geschickt wurde, und von da die befriedigende Nachricht zurückbrachte, daß er mit seinem langen Fernrohre, mit dem er sehr weit über die Gränze in's Land des lieben Herrn Schwagers habe schauen können, durchaus keine Russen bemerkt habe. Die Geldsäcke ärgerten sich, sie gedachten der glücklichen Zeiten nach der Schlacht bei preuß. Eylau, wo das russische Gold ihre leeren Beutel füllte, und wo die vornehmen Stadtfräuleins weinten, mit den Herren Kosaken nicht russisch tanzen zu können. Die Herren Bourgeoissöhne, die gerade die Bürgerwehr einexerzirten, klopften sich auf die gepolsterte Brust und schrieen kampfentbrannt: mögen sie kommen, die Hunde! Das war das Jahr 1848, das Jahr 1849 hat andere Chancen aufzuweisen. Acht und vierzig ließ noch eine zerschlagene Fensterscheibe am Schloßlokale des Oberpräsidenten bei der russischen Staffettengeschichte als ein böses Omen passiren. Neun und vierzig hat alle Fensterscheiben ganz gelassen und die im Polizeigebäude vom Volke zerschlagenen restaurirt. Der passive Widerstand ist totaler Niederschlag geworden, er hat die Stadt vollständig stupefizirt. Aber auch auf der andern Seite muß die Konfusion groß sein. Die Regimenter eilen nach allen Himmelsgegenden, tagtäglich neue Marschbefehle, Ordres, Contreordres und Anti-Contreordres kreuzen sich, und kein Mensch weiß wie und warum. Ist Hannibal ante portas? Brechen die Völker los? oder geht die Welt aus ihren Fugen? ‒ Ei, Gott bewahre, man spielt Komödie, zwei große Charlatans lassen ihre Marionetten tanzen! Doch was sagen die Herren Diplomaten? Diese Herren altern niemals, sie feiern noch heute die Feste von 13 und 14! Fünf und dreißig lange Jahre sind an ihnen spurlos vorübergegangen, die Welt hat für sie vollkommen stille gestanden. Sie raisonniren so: was Pruss', was Russ', beide marschiren miteinander! Pruss' aber stellt das eine Bein in die Memel und das andere über den Rhein, und zwischen seinen mächtigen Schenkeln hält er die große Kanone, mit der er vor vierhundert Jahren die Plauenburg erstürmte und die Dietrichs und die Quidzows und die Köckeritze und die Itzenblitze niederblitzte. * Aus Schleswig-Holstein, 13. April. Die Düppler Schanzen sind nach hartem Kampfe heute Morgen von den Sachsen und Baiern erstürmt worden. Die Dänen haben sich einer kleinen Flottille, aus vielen kleinen den Bewohnern der Inseln Sylt, Föhr etc. gehörigen Fahrzeuge bemächtigt, mit denen sie sich in Gewässer wagen, wohin sie mit ihren Kriegsfahrzeugen nicht gelangen könnten. Gestern haben sie sich mit gedachter Flottille vor Husum gezeigt und waren zu Südwestkörn ans Land gestiegen. Etwas weniger Nachlässigkeit, und diese Masse kleiner Fahrzeuge wäre den Dänen nicht in die Hände gerathen. Wie es heißt, dringt heute die 1. schleswig-holsteinische Brigade nach Jütland vor; man glaubt, daß sie morgen dort wirklich einrücken werde. Ein Extrablatt der „Börsenhalle“ bemerkt, daß die Nachricht von Erstürmung der Schanzen bei Düppel durch die „Reichs“-Truppen offiziell ist, daß aber noch keine Einzelheiten über den Kampf vorliegen. Wir geben hier folgenden Bericht aus Gravenstein vom 13. April: „Mittags. Gestern Abend 8 Uhr rückten die hier liegenden Baiern in aller Stille nach Nübel vor; diesen Morgen mit Tagesanbruch wurden die Düppeler Höhen mit den darauf belegenen Schanzen (welche nicht mit der hart am Alsener Sunde liegenden Hauptschanze zu verwechseln) von den Unsrigen genommen. Nachdem entspann sich ein heftiges Artilleriefeuer, jedoch avancirten die Deutschen bis vor die Düppeler Mühle, welche 8 1/2 Uhr Morgens von den Dänen in Brand geschossen wurde und gegen 10 Uhr niedergebrannt war. Es folgte heftiges Gewehrfeuer, worüber ich noch nichts berichten kann. ‒ Bis jetzt sind hier 30 bis 40 Verwundete angekommen. Die meisten Verwundeten sind Baiern. Nachmittags 5 Uhr. Die Dänen griffen kurz vor Mittag mit frischen Truppen wieder an, wurden aber durch die tapfern Hannoveraner neuerdings geworfen, und die Deutschen sind Herren der Düppeler Höhe. Man hört noch immer Kanonendonner. Es heißt, daß Dänen gefangen sind; hinsichtlich der Zahl variiren die Gerüchte, und ich gebe daher keine an. Ein Baier erzählt mir eben, Sonderburg brenne; ich glaube es nicht, wenn gleich in jener Gegend ein starker Rauch aufsteigt. Mehrere Bauerhäuser in Sundewitt sind in Brand gerathen.“ Dem „Altonaer Merkur“ wird aus Flensburg vom 13. April geschrieben: „Der heutige Tag ist ein sehr blutiger gewesen. Die deutschen Truppen haben die Düppeler Schanzen gestürmt und sind bis an den Alsener Sund vorgedrungen; die Dänen haben sich nicht behaupten können und sind in eiliger Flucht nach Alsen hinübergegangen. Gestern Abend um 7 Uhr sind die Deutschen von Gravenstein ausgerückt und haben heute früh um 5 Uhr den Angriff auf die dänischen Schanzen begonnen. Die baierischen Truppen haben den Kampf eröffnet, die Preußen (Sachsen) haben sie später bei eingetretener Ermüdung abgelöst. Lange haben sich noch die Dänen in der Düppeler Mühle gehalten, bis die Baiern diese in Brand gesteckt; man hat die Flammen derselben hier aus der Nähe sehen können. Der Kampf muß sehr erbittert gewesen sein und hat auf beiden Seiten viel Blut gekostet, wenn auch die ungefähre Schätzung von 1000 Opfern im Ganzen übertrieben sein mag. In den ersten Frühstunden des Tages haben die Baiern 50 bis 60 Todte und bedeutend viele Verwundete gehabt; leider soll auch Aldosser verwundet sein. Die Todten hat man nach Aussage der Baiern, die hierher die Verwundeten brachten, in ein benachbartes Kirchdorf (vermuthlich Rinkenis) gebracht. So eben sind hier bereits 30 Verwundete, zum Theil mit sehr schweren Kopf- und Brustwunden, angelangt; diese Nacht werden gewiß noch viel mehr kommen. Zwei Kompagnieen Dänen sind, da sie nicht so schnell mit den Uebrigen über die Brücke hinüberkommen konnten, ins Wasser gesprengt worden und ertrunken. Ihr Verlust ist überhaupt in jeder Beziehung viel größer gewesen. Diese Nachrichten stammen natürlich vom Vormittag; die Baiern, die ich sprach, hatten zwischen 7 und 9 Uhr den Schauplatz des Kampfes mit ihren verwundeten Brüdern verlassen.“ Das nämliche Blatt theilt noch folgende mit dem letzten Eisenbahnzuge am 14. April Abends in Altona eingetroffene, übrigens nicht verbürgte, Nachrichten mit: „Am 13., Morgens 5 Uhr, hat der Angriff der Baiern und Sachsen auf die Düppeler Schanzen begonnen. Die Düppeler Schanzen sind genommen, wenn auch theuer erkauft; es sollen 1000 Mann (?) Baiern und Sachsen gefallen sein; der Brückenkopf ist im Besitz der deutschen Truppen; die Brücke zwischen Alsen und Sundewitt ist von den Dänen selbst zerstört, bei welcher Gelegenheit 2 bis 3 Bataillone Dänen in's Wasser gedrängt sein sollen. Sonderburg soll brennen. Im Ganzen sollen 9 Batterien Antheil am Kampfe genommen haben, darunter einige schleswig-holsteinische. Es kamen mit dem Zuge 109 Kranke und leicht Verwundete aus den Lazarethen zu Schleswig an, die daselbst den angekommenen Verwundeten haben Platz machen müssen.“ Der „Börsenhalle“ wird aus Hadersleben unterm 14. April gemeldet: Der heute bestimmt von unseren Truppen erwartete Einmarsch in Jütland ist, zum großen Mißvergnügen derselben, unterblieben; auch General Bonin hat noch nicht, wie er anfänglich beabsichtigte sein Hauptquartier weiter nordwärts verlegt. 15 Kassel, 14. April. Ich berichte Ihnen die Ergebnisse der letzten Berathungen unserer Stände. In der Angelegenheit der beliebten Verausgabung nicht verwilligter Censurkosten ‒ ein Provinzialcensor erhielt für seine sogenannte Nebenstelle 600 Thlr. Gratifikation ‒ aus den letzten Finanzperioden wurde beschlossen, die Minister zur Rückerstattung bei den Landesgerichten anhalten zu lassen, aber wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Dann kam auch endlich einmal nach langen Geburtsschmerzen der Pfaffenunfug zur Sprache, da die Prediger der christlichen Liebe jetzt doch gar zu allgemein mit Anschließung, Bannflüchen und sonstigen himmlisch-protestantischen Segnungen drohen, wenn man ihnen den Beutel nicht gehörig mit Hochzeits- und Taufsporteln spickt. Nach einer langen unerquicklichen Debatte, wobei insbesondere der Prälat Meyer seine Stimme voll von göttlichen Rechtsphrasen ertönen ließ, kam man wie gewöhnlich zu nichts, als daß etwas von vorzunehmenden entsprechenden Reorganisationen auf dem Gebiet der Kirche und des Staates gefaselt wurde. Das Ministerium Bödicker-Eberhard hat unterdessen einen ergötzlichen Gesetzentwurf, das Jagdrecht und dessen Ausübung betreffend, zu Tage gefördert. Nur einige Proben. „Das Jagdrecht liegt wesentlich im Grund und Boden, indessen wird die Ausübung besagten Jagdrechtes aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des gemeinen Wohls wie folgt geordnet.“ Nun kommen die einzelnen Organisationsparagraphen. Zunächst darf nur derjenige, welcher 100 Kasseler Acker besitzt, sein Jagdrecht überhaupt ausüben, denn wenn ihm das Glück gerade einen halben Acker weniger bescheert, so muß er sich die Felder durchwühlen und die Hasen sein Kraut abfressen lassen nach Herzenslust! Freilich darf der arme Glückliche, wenn es ihn gar zu arg genirt, das Wild von seinem Grundeigenthum zu vertreiben suchen (!), aber versteht sich, ohne es zu schädigen. Verpachtet dürfen übrigens nur zusammenhängende Flächen von 3000 Acker werden, und auch das nur unter der Bedingung, daß nicht etwa ein Flüßchen oder Bächelchen seinen durchbrechenden Lauf hindurch nimmt, selbst wenn allenfalls ein Fußsteig darüber führen sollte. Die Regierung ist sehr human, das Wild könnte ja auch sonst möglicher Weise ertrinken. Die Staatsjagden sind künftighin an den Meistbietenden zu verkaufen. Natürlich werden aber die Leibgehege und herrschaftlichen Jagden in ihrem vollen Umfang beibehalten. Mit den Strafen wegen Zuwiderhandelns bleibt's beim Alten. Nur hat man die Privilegien des „Besitzes“ etwas weiter, wie früher unter Scheffer Mode war, hinausgedehnt, indem es an betreffender Stelle heißt: „Es sind sofort zur Pachtung von Jagden nicht zulässig, wer Armuthshalber Unterstützung aus öffentlichen oder Gemeindekassen erhält (!), oder sich unter polizeilicher Aufsicht befindet, sowie jeder Gewohnheits-Forstfrevler, oder wer wegen Aufruhrs und dergleichen Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Wochen verurtheilt oder wegen Jagdvergehen bestraft, kurz ein jeder, der nicht Höchstbesteuerter ist; denn alle übrigen Klassen der Gesellschaft möchten sich wohl so ziemlich unter den verschiedenen Kategorieen zusammenfinden. ‒ Dann hat aber unser geist- und lichtvoller Gesetzgeber auch ein Plätzchen in diesem Entwurfe gefunden, das aus den Grundrechten hinausgedrängte sogenannte allgemeine Wehr- und Waffenrecht zu regeln. „Feuerwaffen sind überhaupt im Allgemeinen, außer bei solchen, deren Dienst zum Tragen dieser Waffen verpflichtet, unzulässig!“ In besonderen Fällen kann jedoch zum Besitz einer Waffe gegen 4 Thaler jährlich zu erneuernde Abgaben von dem Verwaltungsamte ein Erlaubnißschein in Empfang genommen werden, welches dafür zu sorgen hat, daß der Nachsuchende ein durchaus zuverlässiger, ansässiger und besitzender Bürger sei, ‒ ad majorem pecuniae gloriam. Alle übrigen Waffen sind zu confisciren und die Verheimlichenden mit 4 Jahren Zuchthaus zu bestrafen!!! ‒ Bereits soll sich auch ein Gesetzentwurf zur Vollziehung des grundrechtlichen Versammlungsrechtes nach Art des Manteuffel'schen unter der Feder befinden, wonach Versammlungen gestattet sind, sobald sie die Obrigkeit erlaubt. Diese Obrigkeit ist hier ein vorsündfluthlicher, lebenslänglicher oder gar erblicher Magistrat, welcher dem Bürgerwehrkommando neulich schon hat ankündigen lassen, er werde nach Abmarsch der vaterländischen Krieger gen Schleswig, falls die Bürgerwehr nicht besser (um Gotteswillen!) die öffentliche Ruhe und Ordnung zu handhaben wisse, einige Regimenter Preußen, die zum Einmarsch bereit ständen, (sehr naiv!) requiriren. Der preußisch - kaiserliche Rausch, in den sich die Ständeversammlung und die Stadt versetzt hatte, hat eher zugenommen als nachgelassen, um so possierlicher wird jedenfalls der Katzenjammer sein. In der vorgestrigen Sitzung beschlossen die Stände, die von der Frankfurter Genossinn votirte Reichsverfassung für ohne Weiteres verbindlich zu erklären, gegen reaktionäre Eingriffe zu protestiren etc. (wie gewöhnlich), und gestern machte der Minister des Aeußeren die Eröffnung, daß sich die Regierung dem (mit Hinweglassung der doch zu radikalen Worte „ohne Weiteres“) anschließe. Freudetaumel durchbebte die ganze Versammlung. Frankfurt, 14. April. Heute Mittag zwölf Uhr haben die Bevollmächtigten der acht und zwanzig Regierungen ein Document unterzeichnet in welchem jene Regierungen ihre Zustimmung zur Reichsverfassung und zur Uebernahme der Kaiserwürde durch den König von Preußen erklären. Der würtembergische Bevollmächtigte war zwar noch nicht zur Unterzeichnung bevollmächtigt, zeigte aber den lebhaftesten Antheil. (D. Z.) Schweiz. Genf, 10. April. Der Berner Ztg. wird unter diesem Datum geschrieben: Heute wurde der bekannte deutsche Demokrat August Willich, mit Ketten um den Hals und unter obligater Gensdarmeriebegleitung, über die französische Grenze gebracht, nachdem er geraume Zeit in Lyon gefangen war. Den Anordnungen James Fazy's hatte er es zu verdanken, daß er gleich an der Grenze auf freien Fuß getzt wurde. Die Ausweisung des preußischen Polizeispions v. Röder aus Genf hat, der „Eidgen. Zeit.“ zufolge, den preuß. Gesandten, Hrn. v. Sidow, veranlaßt, eine Note an den Bundesrath zu richten, worin er auf unmittelbare Rücknahme des Genfer Ausweisungsdekrets, sowie auf vollkommene Genugthuung für Hrn. v. Röder dringt, Italien. * Die französische Depesche von dem Fall Genua's, gegen welche wir bereits vorgestern unsere bescheidenen Zweifel aussprachen, war abermals eine Lüge. Genua war auch am 10. noch immer nicht in den Händen der Royalisten; die Republikaner denken weniger als je an eine Kapitulation; im Rücken La Marmora's aber ist das Landvolk in hellem Aufstand und rückt zum Entsatz der Stadt herbei. Dies die Nachrichten, welche wir durch die Turiner Blätter v. 11. erhalten. Ueber den erneuerten Kampf und die Lage der jetzt seit sieben Tagen bombardirten Stadt kein Wort. Die viehischen Greuelthaten, welche die königlichen Mordhunde in den Ruinen der eroberten Vorstädte verüben, sind nach der „Opinione“ und „Concordia“ eine Wiederholung der Bestialitäten und Mordbrennereien von Wien, Mailand und Brescia. Avezzana dagegen

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 275. Köln, 18. April 1849, S. 1552. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz275_1849/2>, abgerufen am 24.04.2024.