Nordischer [Mercurius]. Nr. 43, Hamburg, 1685.Hochfürstl. Durchl./ unsers jetzo gnädigsten Churfürstens Paris vom 29. May. Nachdem der Hertzog von Genua die Pflicht der honorab- Mar-
Hochfürstl. Durchl./ unsers jetzo gnädigsten Churfürstens Paris vom 29. May. Nachdem der Hertzog von Genua die Pflicht der honorab- Mar-
<TEI> <text> <body> <div type="jArticle" n="1"> <p><pb facs="#f0004" n="[4]"/> Hochfürstl. Durchl./ unsers jetzo gnädigsten Churfürstens<lb/> und Herrn/ und Sr. Churfürstl. Durchl. hochseel. Gedächt-<lb/> nüß gemachte/ und 10 Tage vor Sr. Churfürstl. Durchl. ab-<lb/> sterben zu Schwäbisch Hall wieder erneuerte Accords-Puncten<lb/> abgelesen/ welche darinn bestanden/ daß es bey der Reformir-<lb/> ten Religion auff ewig in dem Stand verbleiben solte/ worin es<lb/> anjetzo ist. Der geheime Rath/ Regierungs-Kirchen-Rath/<lb/> und andere Corpora sollen in statu qvo verbleiben/ und keine<lb/> Enderungen vorgenommen werden: Die Reformirte und<lb/> Lutherische sollen alle ihre Kirchen/ so sie dermahlen haben/ be-<lb/> halten. Die Universität soll bey all ihren Privilegien gelassen<lb/> werden. Facultas Theologica soll in perpetuum mit Refor-<lb/> mirten Subjectis besetzt werden/ bey den andern 3 Facultäten<lb/> aber soll den abgehenden Reformirten ein Lutherischer/ und die-<lb/> sem ein Catholischer/ und diesem wiederum ein Reformirter<lb/> substituirt werden. Wie bald nun Se. Churfürstl. Durchl.<lb/> von Neuburg sich anhero erheben werden/ ist noch unbekandt.<lb/> Die Einwohner dieses Landes haben sich vor einem Frantzösi-<lb/> schen Uberfall seither Sonntag sehr befürchtet/ und deßwegen<lb/> ihre Sachen nach Franckfurt zu flehen angefangen/ gestern a-<lb/> ber hat man solches bey Straff ihnen verbohten/ mit der Versi-<lb/> cherung/ daß die Cron Franckreich nichts gegen die Pfaltz und<lb/> deren Einwohner vornehmen werde/ worüber sich dann einige<lb/> in etwas zu frieden gegeben. GOtt lasse uns den lieben Frie-<lb/> den. Der Herr Graf von Starenberg ist von Philippsburg<lb/> am Sonntag Abends anhero auff das Schloß kommen/ um<lb/><hi rendition="#aq">nomine Cæsaris et nov. Electoris</hi> das gebührliche Interesse<lb/> zu beobachten/ er hat unter diesen Betheurungen und Schwu-<lb/> ren <hi rendition="#aq">mortem Electoris</hi> sehr bedauret.<lb/> P.S. Es ist bereits ein Printz von Neuburg allhier angelangt.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="1"> <head>Paris vom 29. May.</head><lb/> <p>Nachdem der Hertzog von Genua die Pflicht der honorab-<lb/> len Submission zur Gnüge an I. K. M. prästiret/ als ist ihm<lb/> sampt den 4 Senatorn dermassen solche Ehr und Tractamen-<lb/> ten erwiesen/ als sie sich wol niemahlen einbilden mögen/ weß-<lb/> wegen sie den sehr wol content wiederumb reisefertig sein. Die<lb/> Regalien und Präsenten so sie empfangen/ sind nach dem Kö-<lb/> nigl. Vermögen prächtiger/ als sie herbey gebracht/ proportio-<lb/> nirt gewesen; Selbige nehmen ihre Retour über Lion und<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Mar-</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [[4]/0004]
Hochfürstl. Durchl./ unsers jetzo gnädigsten Churfürstens
und Herrn/ und Sr. Churfürstl. Durchl. hochseel. Gedächt-
nüß gemachte/ und 10 Tage vor Sr. Churfürstl. Durchl. ab-
sterben zu Schwäbisch Hall wieder erneuerte Accords-Puncten
abgelesen/ welche darinn bestanden/ daß es bey der Reformir-
ten Religion auff ewig in dem Stand verbleiben solte/ worin es
anjetzo ist. Der geheime Rath/ Regierungs-Kirchen-Rath/
und andere Corpora sollen in statu qvo verbleiben/ und keine
Enderungen vorgenommen werden: Die Reformirte und
Lutherische sollen alle ihre Kirchen/ so sie dermahlen haben/ be-
halten. Die Universität soll bey all ihren Privilegien gelassen
werden. Facultas Theologica soll in perpetuum mit Refor-
mirten Subjectis besetzt werden/ bey den andern 3 Facultäten
aber soll den abgehenden Reformirten ein Lutherischer/ und die-
sem ein Catholischer/ und diesem wiederum ein Reformirter
substituirt werden. Wie bald nun Se. Churfürstl. Durchl.
von Neuburg sich anhero erheben werden/ ist noch unbekandt.
Die Einwohner dieses Landes haben sich vor einem Frantzösi-
schen Uberfall seither Sonntag sehr befürchtet/ und deßwegen
ihre Sachen nach Franckfurt zu flehen angefangen/ gestern a-
ber hat man solches bey Straff ihnen verbohten/ mit der Versi-
cherung/ daß die Cron Franckreich nichts gegen die Pfaltz und
deren Einwohner vornehmen werde/ worüber sich dann einige
in etwas zu frieden gegeben. GOtt lasse uns den lieben Frie-
den. Der Herr Graf von Starenberg ist von Philippsburg
am Sonntag Abends anhero auff das Schloß kommen/ um
nomine Cæsaris et nov. Electoris das gebührliche Interesse
zu beobachten/ er hat unter diesen Betheurungen und Schwu-
ren mortem Electoris sehr bedauret.
P.S. Es ist bereits ein Printz von Neuburg allhier angelangt.
Paris vom 29. May.
Nachdem der Hertzog von Genua die Pflicht der honorab-
len Submission zur Gnüge an I. K. M. prästiret/ als ist ihm
sampt den 4 Senatorn dermassen solche Ehr und Tractamen-
ten erwiesen/ als sie sich wol niemahlen einbilden mögen/ weß-
wegen sie den sehr wol content wiederumb reisefertig sein. Die
Regalien und Präsenten so sie empfangen/ sind nach dem Kö-
nigl. Vermögen prächtiger/ als sie herbey gebracht/ proportio-
nirt gewesen; Selbige nehmen ihre Retour über Lion und
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(2020-03-30T10:13:58Z)
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Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
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