[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Von den Sthulen. ES ist gewis / das erhaltung der Kinder Schulen / ein hochnützlich vnd Gott wolgefellig werck ist / nicht allein der Jugend halben / das sie im Catechismo / vnd Sprachen vnterweiset werden mögen / Wie Gott selbst geboten hat / im alten Testament / Acues meum verbum filijs tuis, Sondern auch darumb / das gelerte Leute mögen aufferzogen werden / die hernacher zu Kirchen vnd Weltlichem Regiment tüchtig vnd bequeme sein mögen / Vnd sein gewislich Scholae seminaria Ecclesiae & Reipub. Vnd hat Pericles nicht vnrecht gesagt / Scholas tollere, est Solem e mundo tollere. Darumb gebüret auch der Oberkeit / gebürlich einsehen zu haben / das in Stedten Kinder Schulen erhalten / vnd die Jugend wol erzogen / vnd etliche praeparirt werden mögen / die hernacher zu Kirchen / oder andern Weltlichen Emptern zu gebrauchen sein / Vnd hat solches viel nutzbarkeit / die hie nicht alle zu erzelen sein. Von den Sthulen. ES ist gewis / das erhaltung der Kinder Schulen / ein hochnützlich vñ Gott wolgefellig werck ist / nicht allein der Jugend halben / das sie im Catechismo / vnd Sprachen vnterweiset werden mögen / Wie Gott selbst geboten hat / im alten Testament / Acues meum verbum filijs tuis, Sondern auch darumb / das gelerte Leute mögen aufferzogen werden / die hernacher zu Kirchen vnd Weltlichem Regiment tüchtig vnd bequeme sein mögen / Vnd sein gewislich Scholae seminaria Ecclesiae & Reipub. Vnd hat Pericles nicht vnrecht gesagt / Scholas tollere, est Solem è mundo tollere. Darumb gebüret auch der Oberkeit / gebürlich einsehen zu haben / das in Stedten Kinder Schulen erhalten / vnd die Jugend wol erzogen / vnd etliche praeparirt werden mögen / die hernacher zu Kirchen / oder andern Weltlichen Emptern zu gebrauchen sein / Vnd hat solches viel nutzbarkeit / die hie nicht alle zu erzelen sein. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0154"/> </div> <div> <head>Von den Sthulen.</head><lb/> <p>ES ist gewis / das erhaltung der Kinder Schulen / ein hochnützlich vñ Gott wolgefellig werck ist / nicht allein der Jugend halben / das sie im Catechismo / vnd Sprachen vnterweiset werden mögen / Wie Gott selbst geboten hat / im alten Testament / Acues meum verbum filijs tuis, Sondern auch darumb / das gelerte Leute mögen aufferzogen werden / die hernacher zu Kirchen vnd Weltlichem Regiment tüchtig vnd bequeme sein mögen / Vnd sein gewislich Scholae seminaria Ecclesiae & Reipub. Vnd hat Pericles nicht vnrecht gesagt / Scholas tollere, est Solem è mundo tollere. Darumb gebüret auch der Oberkeit / gebürlich einsehen zu haben / das in Stedten Kinder Schulen erhalten / vnd die Jugend wol erzogen / vnd etliche praeparirt werden mögen / die hernacher zu Kirchen / oder andern Weltlichen Emptern zu gebrauchen sein / Vnd hat solches viel nutzbarkeit / die hie nicht alle zu erzelen sein.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0154]
Von den Sthulen.
ES ist gewis / das erhaltung der Kinder Schulen / ein hochnützlich vñ Gott wolgefellig werck ist / nicht allein der Jugend halben / das sie im Catechismo / vnd Sprachen vnterweiset werden mögen / Wie Gott selbst geboten hat / im alten Testament / Acues meum verbum filijs tuis, Sondern auch darumb / das gelerte Leute mögen aufferzogen werden / die hernacher zu Kirchen vnd Weltlichem Regiment tüchtig vnd bequeme sein mögen / Vnd sein gewislich Scholae seminaria Ecclesiae & Reipub. Vnd hat Pericles nicht vnrecht gesagt / Scholas tollere, est Solem è mundo tollere. Darumb gebüret auch der Oberkeit / gebürlich einsehen zu haben / das in Stedten Kinder Schulen erhalten / vnd die Jugend wol erzogen / vnd etliche praeparirt werden mögen / die hernacher zu Kirchen / oder andern Weltlichen Emptern zu gebrauchen sein / Vnd hat solches viel nutzbarkeit / die hie nicht alle zu erzelen sein.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/154>, abgerufen am 16.07.2024. |