Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

Bild:
<< vorherige Seite

Nach gethaner vnd gehörter Beicht / soler jn auff sein bitte vnd begeren / im namen / vnd aus dem befehlich Ihesu Christi absoluiren / wie kurtz zuuor vermeldet / vnd jn darnach abermals ermanen / zum bestendigen warhafftigen Glauben / auff die zusage Gottes / vnd verdienst Ihesu Christi / zur gedult / hoffnung vnd embsigen Gebet / im namen Ihesu Christi / vnd das er jedermenniglich / der jm zu nahe gewesen / gerne vnd williglich vergeben solle / gleich als er wolle / das jme von Gott widerfaren solle.

Vnd weil auch billich / das wenn ein Krancker sol communicirt werden / das das Gesinde / die Freunde vnd Nachbarn / zu dieser Action gefordert werden / wie auch bisher die gewonheit gewesen / So sol solchs allenthalben auch forthin also gehalten werden / damit keine Winckelmess daraus werden möge / Vnd sol als denn nach gesprochener Absolution vber den Krancken / auch eine kurtze vermanung geschehen / an das Volck / zum ernstlichen Gebet / für den Krancken / auff diese oder dergleichen forma.

Nach gethaner vnd gehörter Beicht / soler jn auff sein bitte vnd begeren / im namen / vnd aus dem befehlich Ihesu Christi absoluiren / wie kurtz zuuor vermeldet / vnd jn darnach abermals ermanen / zum bestendigen warhafftigen Glauben / auff die zusage Gottes / vnd verdienst Ihesu Christi / zur gedult / hoffnung vnd embsigen Gebet / im namen Ihesu Christi / vnd das er jedermenniglich / der jm zu nahe gewesen / gerne vnd williglich vergeben solle / gleich als er wolle / das jme von Gott widerfaren solle.

Vnd weil auch billich / das wenn ein Krancker sol communicirt werden / das das Gesinde / die Freunde vnd Nachbarn / zu dieser Action gefordert werden / wie auch bisher die gewonheit gewesen / So sol solchs allenthalben auch forthin also gehalten werden / damit keine Winckelmess daraus werden möge / Vnd sol als denn nach gesprochener Absolution vber den Krancken / auch eine kurtze vermanung geschehen / an das Volck / zum ernstlichen Gebet / für den Krancken / auff diese oder dergleichen forma.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0127"/>
        <p>Nach gethaner vnd gehörter Beicht / soler jn auff sein bitte vnd begeren / im namen / vnd aus       dem befehlich Ihesu Christi absoluiren / wie kurtz zuuor vermeldet / vnd jn darnach abermals       ermanen / zum bestendigen warhafftigen Glauben / auff die zusage Gottes / vnd verdienst Ihesu       Christi / zur gedult / hoffnung vnd embsigen Gebet / im namen Ihesu Christi / vnd das er       jedermenniglich / der jm zu nahe gewesen / gerne vnd williglich vergeben solle / gleich als er       wolle / das jme von Gott widerfaren solle.</p>
        <p>Vnd weil auch billich / das wenn ein Krancker sol communicirt werden / das das Gesinde / die       Freunde vnd Nachbarn / zu dieser Action gefordert werden / wie auch bisher die gewonheit       gewesen / So sol solchs allenthalben auch forthin also gehalten werden / damit keine       Winckelmess daraus werden möge / Vnd sol als denn nach gesprochener Absolution vber den       Krancken / auch eine kurtze vermanung geschehen / an das Volck / zum ernstlichen Gebet / für       den Krancken / auff diese oder dergleichen forma.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0127] Nach gethaner vnd gehörter Beicht / soler jn auff sein bitte vnd begeren / im namen / vnd aus dem befehlich Ihesu Christi absoluiren / wie kurtz zuuor vermeldet / vnd jn darnach abermals ermanen / zum bestendigen warhafftigen Glauben / auff die zusage Gottes / vnd verdienst Ihesu Christi / zur gedult / hoffnung vnd embsigen Gebet / im namen Ihesu Christi / vnd das er jedermenniglich / der jm zu nahe gewesen / gerne vnd williglich vergeben solle / gleich als er wolle / das jme von Gott widerfaren solle. Vnd weil auch billich / das wenn ein Krancker sol communicirt werden / das das Gesinde / die Freunde vnd Nachbarn / zu dieser Action gefordert werden / wie auch bisher die gewonheit gewesen / So sol solchs allenthalben auch forthin also gehalten werden / damit keine Winckelmess daraus werden möge / Vnd sol als denn nach gesprochener Absolution vber den Krancken / auch eine kurtze vermanung geschehen / an das Volck / zum ernstlichen Gebet / für den Krancken / auff diese oder dergleichen forma.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/127
Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/127>, abgerufen am 28.11.2024.