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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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LIeben Freunde / Demnach wir befinden / das vnser lieber Bruder / oder liebe Schwester / in Christo / mit schwerer schwacheit oder grossen schmertzen beladen / vnd wir jme in dem allem / nicht besser dienen können / denn mit vnserm Christlichen Gebet / So wil ich euch alle sämptlich vermanet haben / jr wollet ewer Gebet zusamen thun / vnd mit diesem ewerm krancken Vater / Mutter / Bruder / Schwester / Herrn / Frawen / Nachbarn / Diener oder Dienerin / Gott anruffen vnd bitten / Gott wolle jm in seiner schweren Kranckheit zu hülff komen / im Glauben stercken / in rechter anruffung Gottes / vnd Christlicher gedult erhalten / vnd in dieser seiner Kranckheit verleihen / was jme nütz vnd gut ist / an Leib vnd Seel / hie zeitlich / vnd hernachmals ewiglich / Sonderlich das jm Gott gnade verleihen wolle / das er das heilige Sacrament wirdiglich empfangen möge / zu sterckung seines schwachen Glaubens / zu trost seiner betrübten Conscientien / etc. Vnd also mit vns beten / auff Gottes befehlich / vnd seine gnedige zusage / von grund des hertzen / ein andechtig Vater vnser / etc.

LIeben Freunde / Demnach wir befinden / das vnser lieber Bruder / oder liebe Schwester / in Christo / mit schwerer schwacheit oder grossen schmertzen beladen / vnd wir jme in dem allem / nicht besser dienen können / denn mit vnserm Christlichen Gebet / So wil ich euch alle sämptlich vermanet haben / jr wollet ewer Gebet zusamen thun / vnd mit diesem ewerm krancken Vater / Mutter / Bruder / Schwester / Herrn / Frawen / Nachbarn / Diener oder Dienerin / Gott anruffen vnd bitten / Gott wolle jm in seiner schweren Kranckheit zu hülff komen / im Glauben stercken / in rechter anruffung Gottes / vnd Christlicher gedult erhalten / vnd in dieser seiner Kranckheit verleihen / was jme nütz vnd gut ist / an Leib vnd Seel / hie zeitlich / vnd hernachmals ewiglich / Sonderlich das jm Gott gnade verleihen wolle / das er das heilige Sacrament wirdiglich empfangen möge / zu sterckung seines schwachen Glaubens / zu trost seiner betrübten Conscientien / etc. Vnd also mit vns beten / auff Gottes befehlich / vnd seine gnedige zusage / von grund des hertzen / ein andechtig Vater vnser / etc.

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[0128] LIeben Freunde / Demnach wir befinden / das vnser lieber Bruder / oder liebe Schwester / in Christo / mit schwerer schwacheit oder grossen schmertzen beladen / vnd wir jme in dem allem / nicht besser dienen können / denn mit vnserm Christlichen Gebet / So wil ich euch alle sämptlich vermanet haben / jr wollet ewer Gebet zusamen thun / vnd mit diesem ewerm krancken Vater / Mutter / Bruder / Schwester / Herrn / Frawen / Nachbarn / Diener oder Dienerin / Gott anruffen vnd bitten / Gott wolle jm in seiner schweren Kranckheit zu hülff komen / im Glauben stercken / in rechter anruffung Gottes / vnd Christlicher gedult erhalten / vnd in dieser seiner Kranckheit verleihen / was jme nütz vnd gut ist / an Leib vnd Seel / hie zeitlich / vnd hernachmals ewiglich / Sonderlich das jm Gott gnade verleihen wolle / das er das heilige Sacrament wirdiglich empfangen möge / zu sterckung seines schwachen Glaubens / zu trost seiner betrübten Conscientien / etc. Vnd also mit vns beten / auff Gottes befehlich / vnd seine gnedige zusage / von grund des hertzen / ein andechtig Vater vnser / etc.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/128>, abgerufen am 28.11.2024.