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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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dung seines schwachen Glaubens vnd vnwirdigkeit / oder tentatione particularitatis angefochten werde.

Ober mit betrachtung seiner grossen manigfaltigen Sünden beschweret / Ob er mit den schrecken des zorns Gottes / des ewigen Todes / vnd ewigem verdamnis beengstiget / Ob er vber den abscheid von dieser Welt / vnd den seinen bekümmert / oder ander dergleichen anfechtung in seiner Conscientten habe.

Wenn er nn also nach solcher fleissiger erforschung / erfaren / worinne der Krancke zum höchsten angefochten wird / So sol er auch seine vnterrichtung vnd trost dargegen stellen / damit er dem Patienten solche anligende beschwerung aus dem sinne bringen möge / vnd doch nicht viel Sprüche auff einen hauffen werffen / sondern wenig / vnd auserlesene liebliche Sprüche füren / damit sie der krancke betrübte Mensch desto besser fassen möge.

Es sol aber / in dem solchs alles geschicht / das Volck so im Hause versamlet / von dem Krancken abtreten / damit der Pfarherr mit jm in sonderheit / vnd in geheim reden möge.

dung seines schwachen Glaubens vnd vnwirdigkeit / oder tentatione particularitatis angefochten werde.

Ober mit betrachtung seiner grossen manigfaltigen Sünden beschweret / Ob er mit den schrecken des zorns Gottes / des ewigen Todes / vnd ewigem verdamnis beengstiget / Ob er vber den abscheid von dieser Welt / vnd den seinen bekümmert / oder ander dergleichen anfechtung in seiner Conscientten habe.

Wenn er nn also nach solcher fleissiger erforschung / erfaren / worinne der Krancke zum höchsten angefochten wird / So sol er auch seine vnterrichtung vnd trost dargegen stellen / damit er dem Patienten solche anligende beschwerung aus dem sinne bringen möge / vnd doch nicht viel Sprüche auff einen hauffen werffen / sondern wenig / vnd auserlesene liebliche Sprüche füren / damit sie der krancke betrübte Mensch desto besser fassen möge.

Es sol aber / in dem solchs alles geschicht / das Volck so im Hause versamlet / von dem Krancken abtreten / damit der Pfarherr mit jm in sonderheit / vnd in geheim reden möge.

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[0126] dung seines schwachen Glaubens vnd vnwirdigkeit / oder tentatione particularitatis angefochten werde. Ober mit betrachtung seiner grossen manigfaltigen Sünden beschweret / Ob er mit den schrecken des zorns Gottes / des ewigen Todes / vnd ewigem verdamnis beengstiget / Ob er vber den abscheid von dieser Welt / vnd den seinen bekümmert / oder ander dergleichen anfechtung in seiner Conscientten habe. Wenn er nn also nach solcher fleissiger erforschung / erfaren / worinne der Krancke zum höchsten angefochten wird / So sol er auch seine vnterrichtung vnd trost dargegen stellen / damit er dem Patienten solche anligende beschwerung aus dem sinne bringen möge / vnd doch nicht viel Sprüche auff einen hauffen werffen / sondern wenig / vnd auserlesene liebliche Sprüche füren / damit sie der krancke betrübte Mensch desto besser fassen möge. Es sol aber / in dem solchs alles geschicht / das Volck so im Hause versamlet / von dem Krancken abtreten / damit der Pfarherr mit jm in sonderheit / vnd in geheim reden möge.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/126>, abgerufen am 28.11.2024.