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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Zum andern / die Krancken auch nicht allein gegen die schmertzen vnd schwachheit des Leibes / sondern auch allerley inwendige anfechtung des hertzen trösten / Denn die zwey stück sein beiderley nötig bey krancken Leuten / damit sie sich in jrer Kranckheit / guts zu Gott versehen lernen / vnd desto besser zu friede / vnd gedult begeben mögen.

Vnd wiewol für vnnötig geachtet / von diesen stücken an diesem orte weitleufftig zu handeln / weil sonst von vielen Gottfürchtigen / hochgelerten Leuten / dauon geschrieben ist / Als nemlich / D. Martino Luthero / Vrbano Regio / Pfeffingero / Huberino / Wellero / vnd andern mehr / So wollen wir doch vmb der einfeltigen Pastorn willen / eine kleineanleitung vermelden.

Wenn ein Pfarherr von einem Krancken gefordert wird / jn zu vnterrichten / zu trösten / zu absoluiren / vnd das heilige Sacrament des Altars zu reichen / So sol er sich mit sonderlichem fleis erstlich erkunden / bey den so vmb den Krancken sein / auch von jm selbst / Ob er vber die leibliche schwacheit / auch innerliche beschwerung vnd anfechtunge habe / als ob er mit befin-

Zum andern / die Krancken auch nicht allein gegen die schmertzen vnd schwachheit des Leibes / sondern auch allerley inwendige anfechtung des hertzen trösten / Denn die zwey stück sein beiderley nötig bey krancken Leuten / damit sie sich in jrer Kranckheit / guts zu Gott versehen lernen / vnd desto besser zu friede / vnd gedult begeben mögen.

Vnd wiewol für vnnötig geachtet / von diesen stücken an diesem orte weitleufftig zu handeln / weil sonst von vielen Gottfürchtigen / hochgelerten Leuten / dauon geschrieben ist / Als nemlich / D. Martino Luthero / Vrbano Regio / Pfeffingero / Huberino / Wellero / vnd andern mehr / So wollen wir doch vmb der einfeltigen Pastorn willen / eine kleineanleitung vermelden.

Wenn ein Pfarherr von einem Krancken gefordert wird / jn zu vnterrichten / zu trösten / zu absoluiren / vnd das heilige Sacrament des Altars zu reichen / So sol er sich mit sonderlichem fleis erstlich erkunden / bey den so vmb den Krancken sein / auch von jm selbst / Ob er vber die leibliche schwacheit / auch innerliche beschwerung vnd anfechtunge habe / als ob er mit befin-

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[0125] Zum andern / die Krancken auch nicht allein gegen die schmertzen vnd schwachheit des Leibes / sondern auch allerley inwendige anfechtung des hertzen trösten / Denn die zwey stück sein beiderley nötig bey krancken Leuten / damit sie sich in jrer Kranckheit / guts zu Gott versehen lernen / vnd desto besser zu friede / vnd gedult begeben mögen. Vnd wiewol für vnnötig geachtet / von diesen stücken an diesem orte weitleufftig zu handeln / weil sonst von vielen Gottfürchtigen / hochgelerten Leuten / dauon geschrieben ist / Als nemlich / D. Martino Luthero / Vrbano Regio / Pfeffingero / Huberino / Wellero / vnd andern mehr / So wollen wir doch vmb der einfeltigen Pastorn willen / eine kleineanleitung vermelden. Wenn ein Pfarherr von einem Krancken gefordert wird / jn zu vnterrichten / zu trösten / zu absoluiren / vnd das heilige Sacrament des Altars zu reichen / So sol er sich mit sonderlichem fleis erstlich erkunden / bey den so vmb den Krancken sein / auch von jm selbst / Ob er vber die leibliche schwacheit / auch innerliche beschwerung vnd anfechtunge habe / als ob er mit befin-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/125>, abgerufen am 28.11.2024.