Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

Bild:
<< vorherige Seite

Zum vierden / Sollen Ampte / Pfarherrn / Kirchschworen / versehung thun / das der Fabricen vnd Pfarr güter / nicht zu erbe eingezogen / sondern da es die nodturfft vnd gelegenheit erfordert / andern vmb zinse ein gethan werden / damit sich niemand erbgerechtigkeit daran anzumassen habe.

So sol auch den armen Pastorn / Schulmeistern / vnd andern Kirchendienern / so nicht nodtürfftige vnterhaltung haben / vnd von jren geringen auffkomen nicht leben können / zulage geschehen / daruon sie mit Frawen vnd Kinder leben / Bücher kauffen / vnd sich erhalten mögen.

Vnd sol in den Visitationibus fleissig achtung darauff gegeben werden / das dieser verordnung also nachgegangen werde.

Vnd damit sich die Pastorn vnd Kirchendiener deste besser erhalten mögen / so sol jnen von Kindtauffen / Verehlichungen / Begrebnis / besuchung der Krancken / eine verehrung gegeben werden.

Vnd mag zu eines jeden Christlichen bedencken / oder darnach er es vermag / gefallen stehen / wo mit er in solchen fellen / seinen Pastorn vnd Seelsorger bedencken wil / aber weil viel Leute so

Zum vierden / Sollen Ampte / Pfarherrn / Kirchschworen / versehung thun / das der Fabricen vnd Pfarr güter / nicht zu erbe eingezogen / sondern da es die nodturfft vnd gelegenheit erfordert / andern vmb zinse ein gethan werden / damit sich niemand erbgerechtigkeit daran anzumassen habe.

So sol auch den armen Pastorn / Schulmeistern / vnd andern Kirchendienern / so nicht nodtürfftige vnterhaltung haben / vnd von jren geringen auffkomen nicht leben können / zulage geschehen / daruon sie mit Frawen vnd Kinder leben / Bücher kauffen / vnd sich erhalten mögen.

Vnd sol in den Visitationibus fleissig achtung darauff gegeben werden / das dieser verordnung also nachgegangen werde.

Vnd damit sich die Pastorn vnd Kirchendiener deste besser erhalten mögen / so sol jnen von Kindtauffen / Verehlichungen / Begrebnis / besuchung der Krancken / eine verehrung gegeben werden.

Vnd mag zu eines jeden Christlichen bedencken / oder darnach er es vermag / gefallẽ stehen / wo mit er in solchen fellen / seinen Pastorn vnd Seelsorger bedenckẽ wil / aber weil viel Leute so

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0027"/>
        <p>Zum vierden / Sollen Ampte / Pfarherrn / Kirchschworen / versehung thun / das der                      Fabricen vnd Pfarr güter / nicht zu erbe eingezogen / sondern da es die                      nodturfft vnd gelegenheit erfordert / andern vmb zinse ein gethan werden / damit                      sich niemand erbgerechtigkeit daran anzumassen habe.</p>
        <p>So sol auch den armen Pastorn / Schulmeistern / vnd andern Kirchendienern / so                      nicht nodtürfftige vnterhaltung haben / vnd von jren geringen auffkomen nicht                      leben können / zulage geschehen / daruon sie mit Frawen vnd Kinder leben /                      Bücher kauffen / vnd sich erhalten mögen.</p>
        <p>Vnd sol in den Visitationibus fleissig achtung darauff gegeben werden / das                      dieser verordnung also nachgegangen werde.</p>
        <p>Vnd damit sich die Pastorn vnd Kirchendiener deste besser erhalten mögen / so sol                      jnen von Kindtauffen / Verehlichungen / Begrebnis / besuchung der Krancken /                      eine verehrung gegeben werden.</p>
        <p>Vnd mag zu eines jeden Christlichen bedencken / oder darnach er es vermag /                          gefalle&#x0303; stehen / wo mit er in solchen fellen / seinen Pastorn                      vnd Seelsorger bedencke&#x0303; wil / aber weil viel Leute so
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0027] Zum vierden / Sollen Ampte / Pfarherrn / Kirchschworen / versehung thun / das der Fabricen vnd Pfarr güter / nicht zu erbe eingezogen / sondern da es die nodturfft vnd gelegenheit erfordert / andern vmb zinse ein gethan werden / damit sich niemand erbgerechtigkeit daran anzumassen habe. So sol auch den armen Pastorn / Schulmeistern / vnd andern Kirchendienern / so nicht nodtürfftige vnterhaltung haben / vnd von jren geringen auffkomen nicht leben können / zulage geschehen / daruon sie mit Frawen vnd Kinder leben / Bücher kauffen / vnd sich erhalten mögen. Vnd sol in den Visitationibus fleissig achtung darauff gegeben werden / das dieser verordnung also nachgegangen werde. Vnd damit sich die Pastorn vnd Kirchendiener deste besser erhalten mögen / so sol jnen von Kindtauffen / Verehlichungen / Begrebnis / besuchung der Krancken / eine verehrung gegeben werden. Vnd mag zu eines jeden Christlichen bedencken / oder darnach er es vermag / gefallẽ stehen / wo mit er in solchen fellen / seinen Pastorn vnd Seelsorger bedenckẽ wil / aber weil viel Leute so

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/27
Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/27>, abgerufen am 24.11.2024.