[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.chenampt tüchtig / vnd guten bericht in allen Artickeln Christlicher Religion belangende / geben / auch geschickt zu sein angesehen wird / andere zu leren / vnd vorhin nicht ordinirt were / noch des zeugnis fürzulegen hette / so sol derselbige nach beschener vermanung / was es vor ein Ampt sey / das jm befohlen wird / vnd das er trew vnd fleissig in solchem Ampt sein wolle / nach der Lere Pauli mit zusage verpflichtet werden / das er in dem heiligen Ampt / mit Gottes furcht / glauben vnd anruffung zu Gott / trewlich vnd fleissig dienen / züchtiglich leben vnd leren / vnd bey obberürter Lere / die er bekennet hat / bestendich bleiben wolle. Vnd wenn solches geschehen / so sol der Ordinand / auff einen gelegenen tag / nach der predigt / offentlich ordinirt / vnd jm darnach ein schrifftlich Testimonium gegeben werden. chenampt tüchtig / vnd guten bericht in allen Artickeln Christlicher Religion belangende / geben / auch geschickt zu sein angesehen wird / andere zu leren / vnd vorhin nicht ordinirt were / noch des zeugnis fürzulegen hette / so sol derselbige nach beschener vermanung / was es vor ein Ampt sey / das jm befohlen wird / vnd das er trew vnd fleissig in solchem Ampt sein wolle / nach der Lere Pauli mit zusage verpflichtet werden / das er in dem heiligen Ampt / mit Gottes furcht / glauben vnd anruffung zu Gott / trewlich vnd fleissig dienen / züchtiglich leben vnd leren / vnd bey obberürter Lere / die er bekennet hat / bestendich bleiben wolle. Vnd wenn solches geschehen / so sol der Ordinand / auff einen gelegenen tag / nach der predigt / offentlich ordinirt / vnd jm darnach ein schrifftlich Testimonium gegeben werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0013"/> chenampt tüchtig / vnd guten bericht in allen Artickeln Christlicher Religion belangende / geben / auch geschickt zu sein angesehen wird / andere zu leren / vnd vorhin nicht ordinirt were / noch des zeugnis fürzulegen hette / so sol derselbige nach beschener vermanung / was es vor ein Ampt sey / das jm befohlen wird / vnd das er trew vnd fleissig in solchem Ampt sein wolle / nach der Lere Pauli mit zusage verpflichtet werden / das er in dem heiligen Ampt / mit Gottes furcht / glauben vnd anruffung zu Gott / trewlich vnd fleissig dienen / züchtiglich leben vnd leren / vnd bey obberürter Lere / die er bekennet hat / bestendich bleiben wolle. Vnd wenn solches geschehen / so sol der Ordinand / auff einen gelegenen tag / nach der predigt / offentlich ordinirt / vnd jm darnach ein schrifftlich <hi rendition="#i">Testimonium</hi> gegeben werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0013]
chenampt tüchtig / vnd guten bericht in allen Artickeln Christlicher Religion belangende / geben / auch geschickt zu sein angesehen wird / andere zu leren / vnd vorhin nicht ordinirt were / noch des zeugnis fürzulegen hette / so sol derselbige nach beschener vermanung / was es vor ein Ampt sey / das jm befohlen wird / vnd das er trew vnd fleissig in solchem Ampt sein wolle / nach der Lere Pauli mit zusage verpflichtet werden / das er in dem heiligen Ampt / mit Gottes furcht / glauben vnd anruffung zu Gott / trewlich vnd fleissig dienen / züchtiglich leben vnd leren / vnd bey obberürter Lere / die er bekennet hat / bestendich bleiben wolle. Vnd wenn solches geschehen / so sol der Ordinand / auff einen gelegenen tag / nach der predigt / offentlich ordinirt / vnd jm darnach ein schrifftlich Testimonium gegeben werden.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/13>, abgerufen am 16.02.2025. |