[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Folget die form der Ordination durch D. Martinum Luther gestelt. ERstlich finget man / Veni sancte Spiritus etc. vnd wird die Collect gelesen / darnach lieset der Superintendens diese folgende text. So schreibet S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon am dritten Capitel. Das ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs ampt begeret / der begeret ein köstlich werck / Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lernhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol fürstehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit / So aber jem and seinem eigen hause nicht weis fürzustehen / wie wird er die gemeine Gottes versorgen / nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem Lesterer ins vrteil fal- Folget die form der Ordination durch D. Martinum Luther gestelt. ERstlich finget man / Veni sancte Spiritus etc. vnd wird die Collect gelesen / darnach lieset der Superintendens diese folgende text. So schreibet S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon am dritten Capitel. Das ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs ampt begeret / der begeret ein köstlich werck / Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lernhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol fürstehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit / So aber jem and seinem eigen hause nicht weis fürzustehen / wie wird er die gemeine Gottes versorgen / nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem Lesterer ins vrteil fal- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0014"/> </div> <div> <head>Folget die form der Ordination durch D. Martinum Luther gestelt.</head><lb/> <p>ERstlich finget man / <hi rendition="#i">Veni sancte Spiritus etc.</hi> vnd wird die Collect gelesen / darnach lieset der Superintendens diese folgende text.</p> <p>So schreibet S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon am dritten Capitel.</p> <p>Das ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs ampt begeret / der begeret ein köstlich werck / Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lernhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol fürstehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit / So aber jem and seinem eigen hause nicht weis fürzustehen / wie wird er die gemeine Gottes versorgen / nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem Lesterer ins vrteil fal- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0014]
Folget die form der Ordination durch D. Martinum Luther gestelt.
ERstlich finget man / Veni sancte Spiritus etc. vnd wird die Collect gelesen / darnach lieset der Superintendens diese folgende text.
So schreibet S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon am dritten Capitel.
Das ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs ampt begeret / der begeret ein köstlich werck / Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lernhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol fürstehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit / So aber jem and seinem eigen hause nicht weis fürzustehen / wie wird er die gemeine Gottes versorgen / nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem Lesterer ins vrteil fal-
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/14>, abgerufen am 16.02.2025. |