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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Menschliche Natur / wie sie ist ohne vernewerung des heiligen Geistes / beyde vmb der auff vnd angeerbten verderbung / vnd auch vmb des Falls der ersten Eltern willen durchs Gesetze Gottes angeklaget wird / daß sie schüldig sey des Zorns Gottes / vnd ewiger Verdamniß / wo sie nicht vmb Christi des HERRN willen Vergebung der Sünden erlanget / Denn sie ist nicht wie ein angesprengter vnreiner Fleck an einem Kleide / welcher leichtlich kan abgethan werden / sondern sie ist für Gott so grewlich vnd gros / daß sie nur allein vmb des HErrn Christi hohen Verdienstes willen vergeben kan werden. Es kan auch vnsere Natur / so durch die Erbsünde verderbet / nicht geheilet werden / ohn allein durch die Wiedergeburt vnd Ernewerung des heiligen Geistes / welchs in diesem Leben allein angefangen / aber allererst im folgendem ewigem Leben vollnbracht wird.

Ist derwegen die Erbsünde nicht eine solche Verderbung / daß dadurch allein die Accidentia vnd Qualitates verendert / vnd in einen andern zustand gebracht weren / dabey die Natur für sich in Geistlichen Sachen noch gut vnd vnuerderbt geblieben were.

Ist auch nicht nur allein eine eusserliche Verhinderung zum guten in Geistlichen Sachen / als wenn sonst ein Magnet mit Knoblauch bestrichen wird / vnd jhm dadurch seine Eigenschafft / das Eisen an sich zu ziehen / eine zeitlang auffgehalten / aber nicht gentzlich / noch völlig benommen wird.

So lehren auch von der Erbsünde vnrecht / die da fürgeben / daß wol die Menschliche Natur durch Adams Fall vber die masse sehr geschwechet sey / aber dennoch habe sie nicht gentzlich das vermögen vnd alle gute Kreffe zu Geistlichen Sachen verlohren. Solcher falscher Wahn aber streitet mit den Gründen der Schrifft / so vorher aus der Apologia angezogen.

Wie nu von dem Pelagianischen Irrthumb / dieselben außzusetzen / gesagt ist / also sol auch weiter fleis angewendet werden / die Leute für der Manicheer Schwermerey zu verwarnen / Denn es hat der Teuffel die Menschliche Natur in den ersten Eltern durch den Fall nicht auff die weise verderbet / daß er eine newe eigene Substantz vnd wesen in dem Menschen erschaffen vnd gemacht / vnd also mit seinem newen Geschöpff die Natur vergifftet vnd verderbet hette / wie Augustinus der Manicheer wahnsinniges fürgeben beschreibet / Sondern da der Mensch durch Verführung des Teuffels Gottes Gebot vbertretten / ist von wegen seines Vngehorsams auff jhn das Göttliche beschlossene Vrtheil zur Straffe ergangen / daß er alßbald die vrsprüngliche Erbgerechtigkeit verlohren / Vnd eben durch solche verlust

Menschliche Natur / wie sie ist ohne vernewerung des heiligen Geistes / beyde vmb der auff vnd angeerbten verderbung / vnd auch vmb des Falls der ersten Eltern willen durchs Gesetze Gottes angeklaget wird / daß sie schüldig sey des Zorns Gottes / vnd ewiger Verdamniß / wo sie nicht vmb Christi des HERRN willen Vergebung der Sünden erlanget / Denn sie ist nicht wie ein angesprengter vnreiner Fleck an einem Kleide / welcher leichtlich kan abgethan werden / sondern sie ist für Gott so grewlich vnd gros / daß sie nur allein vmb des HErrn Christi hohen Verdienstes willen vergeben kan werden. Es kan auch vnsere Natur / so durch die Erbsünde verderbet / nicht geheilet werden / ohn allein durch die Wiedergeburt vnd Ernewerung des heiligen Geistes / welchs in diesem Leben allein angefangen / aber allererst im folgendem ewigem Leben vollnbracht wird.

Ist derwegen die Erbsünde nicht eine solche Verderbung / daß dadurch allein die Accidentia vnd Qualitates verendert / vnd in einen andern zustand gebracht weren / dabey die Natur für sich in Geistlichen Sachen noch gut vnd vnuerderbt geblieben were.

Ist auch nicht nur allein eine eusserliche Verhinderung zum guten in Geistlichen Sachen / als wenn sonst ein Magnet mit Knoblauch bestrichen wird / vnd jhm dadurch seine Eigenschafft / das Eisen an sich zu ziehen / eine zeitlang auffgehalten / aber nicht gentzlich / noch völlig benommen wird.

So lehren auch von der Erbsünde vnrecht / die da fürgeben / daß wol die Menschliche Natur durch Adams Fall vber die masse sehr geschwechet sey / aber dennoch habe sie nicht gentzlich das vermögen vnd alle gute Kreffe zu Geistlichen Sachen verlohren. Solcher falscher Wahn aber streitet mit den Gründen der Schrifft / so vorher aus der Apologia angezogen.

Wie nu von dem Pelagianischen Irrthumb / dieselben außzusetzen / gesagt ist / also sol auch weiter fleis angewendet werden / die Leute für der Manicheer Schwermerey zu verwarnen / Denn es hat der Teuffel die Menschliche Natur in den ersten Eltern durch den Fall nicht auff die weise verderbet / daß er eine newe eigene Substantz vnd wesen in dem Menschen erschaffen vnd gemacht / vnd also mit seinem newen Geschöpff die Natur vergifftet vnd verderbet hette / wie Augustinus der Manicheer wahnsinniges fürgeben beschreibet / Sondern da der Mensch durch Verführung des Teuffels Gottes Gebot vbertretten / ist von wegen seines Vngehorsams auff jhn das Göttliche beschlossene Vrtheil zur Straffe ergangen / daß er alßbald die vrsprüngliche Erbgerechtigkeit verlohren / Vnd eben durch solche verlust

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[70/0738] Menschliche Natur / wie sie ist ohne vernewerung des heiligen Geistes / beyde vmb der auff vnd angeerbten verderbung / vnd auch vmb des Falls der ersten Eltern willen durchs Gesetze Gottes angeklaget wird / daß sie schüldig sey des Zorns Gottes / vnd ewiger Verdamniß / wo sie nicht vmb Christi des HERRN willen Vergebung der Sünden erlanget / Denn sie ist nicht wie ein angesprengter vnreiner Fleck an einem Kleide / welcher leichtlich kan abgethan werden / sondern sie ist für Gott so grewlich vnd gros / daß sie nur allein vmb des HErrn Christi hohen Verdienstes willen vergeben kan werden. Es kan auch vnsere Natur / so durch die Erbsünde verderbet / nicht geheilet werden / ohn allein durch die Wiedergeburt vnd Ernewerung des heiligen Geistes / welchs in diesem Leben allein angefangen / aber allererst im folgendem ewigem Leben vollnbracht wird. Ist derwegen die Erbsünde nicht eine solche Verderbung / daß dadurch allein die Accidentia vnd Qualitates verendert / vnd in einen andern zustand gebracht weren / dabey die Natur für sich in Geistlichen Sachen noch gut vnd vnuerderbt geblieben were. Ist auch nicht nur allein eine eusserliche Verhinderung zum guten in Geistlichen Sachen / als wenn sonst ein Magnet mit Knoblauch bestrichen wird / vnd jhm dadurch seine Eigenschafft / das Eisen an sich zu ziehen / eine zeitlang auffgehalten / aber nicht gentzlich / noch völlig benommen wird. So lehren auch von der Erbsünde vnrecht / die da fürgeben / daß wol die Menschliche Natur durch Adams Fall vber die masse sehr geschwechet sey / aber dennoch habe sie nicht gentzlich das vermögen vnd alle gute Kreffe zu Geistlichen Sachen verlohren. Solcher falscher Wahn aber streitet mit den Gründen der Schrifft / so vorher aus der Apologia angezogen. Wie nu von dem Pelagianischen Irrthumb / dieselben außzusetzen / gesagt ist / also sol auch weiter fleis angewendet werden / die Leute für der Manicheer Schwermerey zu verwarnen / Denn es hat der Teuffel die Menschliche Natur in den ersten Eltern durch den Fall nicht auff die weise verderbet / daß er eine newe eigene Substantz vnd wesen in dem Menschen erschaffen vnd gemacht / vnd also mit seinem newen Geschöpff die Natur vergifftet vnd verderbet hette / wie Augustinus der Manicheer wahnsinniges fürgeben beschreibet / Sondern da der Mensch durch Verführung des Teuffels Gottes Gebot vbertretten / ist von wegen seines Vngehorsams auff jhn das Göttliche beschlossene Vrtheil zur Straffe ergangen / daß er alßbald die vrsprüngliche Erbgerechtigkeit verlohren / Vnd eben durch solche verlust

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/738>, abgerufen am 23.11.2024.