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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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in den zerschlagenen Hertzen / vnd geengsten Gewissen wohnen wolle.

Vnd vber das 4. Capittel schreibet er: Das Gesetz saget wol / Wer das thut / der wird darinne leben / Das Euangelium aber zeuget / Du thust das nicht / darumb kanstu auch nit darin oder dadurch leben. Also auch / wenn das Euangelium lehret / Ohne den Glauben kan Gott niemand gefallen / Ebr. 11. Item / Was nicht aus dem Glauben kömpt / das ist Sünde: Wird damit des Gesetzes Lehre erkleret / Nemlich / Daß Gott durch sein Gesetze in den Vnbekehrten / die ohne Glauben / vnd ausser Christo sind / nicht allein jhre grobe Laster straffet / sondern auch allen jhren ehrlichen wandel vnd redliche thaten für Sünde in seinem Gerichte beschüldiget vnd außruffet.

Vnd also straffet auch der heilige Geist die Welt vmb die Sünde / daß sie nicht gleubet an Christum / Denn das Gesetz spricht das Vrteil in gemein / daß Sünde sey / wer nicht gleubet allem vnd jedem Wort / das Gott offenbahret vnd geben hat / Das Wort aber / welches lehret von der gnedigen Barmhertzigkeit Gottes / allein vmb des HERRN Christi willen / vnd von solchem Glauben an Christum / das ist je die eigene besondere Lehre des Euangelij / vnd nicht ein Gesetzlehre / Denn das Gesetz ist nicht des Glaubens / Sondern der Mensch / der es thut / wird dadurch leben / Galat 3. Wenn derhalben das Euangelium seiner eigenen besondern Lehre entgegen setzet diese Antithesin, Wer nicht gleubet / der wird verdampt / Item / Der nicht an den Sohn gleubet / vber dem bleibet der Zorn Gottes: Damit erkleret das Euangelium die gemeine Lehre des Gesetzes / welchs in gemein den Vnglauben gegen allem vnd jedem Wort Gottes / es sey im Gesetz oder Euangelio / offenbahret / für Sünde straffet / Aber diese Speciem oder Arth des Vnglaubens / daß man nicht gleubet an den fürgestelten Mittler vnd Gnadenstuel Christum / weiset die Antithesis des Euangelij / welcher Vnglaube doch sonst in allen Euangelischen Kirchen / wenn die Catechismus Lehre verhandelt wird / im ersten Gebot mit begriffen wird / Darumb denn das Erste Gebot im Gesetz Gottes straffet in gemein den Vnglauben gegen allem vnd jedem Wort Gottes.

Dis ist richtig / einfeltig / verstendig / vnd an jhm selbs wahr / daß man also dieses Spruchs halben / Johann. 16. den Vnterschied des Gesetzes vnd Euangelij nicht zerrütten darff / Denn ob wol aus dem Euangelio viel Außlegung genommen werden / dadurch die Lehre des Gesetzes erkleret wird / so sol vnd muß doch darumb Gesetz vnd Euangelium nicht in einander gemenget werden / Sondern / es muß bleiben vnd erhalten werden die eigentliche nothwendige Vnterschied

in den zerschlagenen Hertzen / vnd geengsten Gewissen wohnen wolle.

Vnd vber das 4. Capittel schreibet er: Das Gesetz saget wol / Wer das thut / der wird darinne leben / Das Euangelium aber zeuget / Du thust das nicht / darumb kanstu auch nit darin oder dadurch leben. Also auch / wenn das Euangelium lehret / Ohne den Glauben kan Gott niemand gefallen / Ebr. 11. Item / Was nicht aus dem Glauben kömpt / das ist Sünde: Wird damit des Gesetzes Lehre erkleret / Nemlich / Daß Gott durch sein Gesetze in den Vnbekehrten / die ohne Glauben / vnd ausser Christo sind / nicht allein jhre grobe Laster straffet / sondern auch allen jhren ehrlichen wandel vnd redliche thaten für Sünde in seinem Gerichte beschüldiget vnd außruffet.

Vnd also straffet auch der heilige Geist die Welt vmb die Sünde / daß sie nicht gleubet an Christum / Denn das Gesetz spricht das Vrteil in gemein / daß Sünde sey / wer nicht gleubet allem vnd jedem Wort / das Gott offenbahret vnd geben hat / Das Wort aber / welches lehret von der gnedigen Barmhertzigkeit Gottes / allein vmb des HERRN Christi willen / vnd von solchem Glauben an Christum / das ist je die eigene besondere Lehre des Euangelij / vnd nicht ein Gesetzlehre / Denn das Gesetz ist nicht des Glaubens / Sondern der Mensch / der es thut / wird dadurch leben / Galat 3. Wenn derhalben das Euangelium seiner eigenen besondern Lehre entgegen setzet diese Antithesin, Wer nicht gleubet / der wird verdampt / Item / Der nicht an den Sohn gleubet / vber dem bleibet der Zorn Gottes: Damit erkleret das Euangelium die gemeine Lehre des Gesetzes / welchs in gemein den Vnglauben gegen allem vnd jedem Wort Gottes / es sey im Gesetz oder Euangelio / offenbahret / für Sünde straffet / Aber diese Speciem oder Arth des Vnglaubens / daß man nicht gleubet an den fürgestelten Mittler vnd Gnadenstuel Christum / weiset die Antithesis des Euangelij / welcher Vnglaube doch sonst in allen Euangelischen Kirchen / wenn die Catechismus Lehre verhandelt wird / im ersten Gebot mit begriffen wird / Darumb denn das Erste Gebot im Gesetz Gottes straffet in gemein den Vnglauben gegen allem vnd jedem Wort Gottes.

Dis ist richtig / einfeltig / verstendig / vnd an jhm selbs wahr / daß man also dieses Spruchs halben / Johann. 16. den Vnterschied des Gesetzes vnd Euangelij nicht zerrütten darff / Denn ob wol aus dem Euangelio viel Außlegung genommen werden / dadurch die Lehre des Gesetzes erkleret wird / so sol vnd muß doch darumb Gesetz vnd Euangelium nicht in einander gemenget werden / Sondern / es muß bleiben vnd erhalten werden die eigentliche nothwendige Vnterschied

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[67/0735] in den zerschlagenen Hertzen / vnd geengsten Gewissen wohnen wolle. Vnd vber das 4. Capittel schreibet er: Das Gesetz saget wol / Wer das thut / der wird darinne leben / Das Euangelium aber zeuget / Du thust das nicht / darumb kanstu auch nit darin oder dadurch leben. Also auch / wenn das Euangelium lehret / Ohne den Glauben kan Gott niemand gefallen / Ebr. 11. Item / Was nicht aus dem Glauben kömpt / das ist Sünde: Wird damit des Gesetzes Lehre erkleret / Nemlich / Daß Gott durch sein Gesetze in den Vnbekehrten / die ohne Glauben / vnd ausser Christo sind / nicht allein jhre grobe Laster straffet / sondern auch allen jhren ehrlichen wandel vnd redliche thaten für Sünde in seinem Gerichte beschüldiget vnd außruffet. Vnd also straffet auch der heilige Geist die Welt vmb die Sünde / daß sie nicht gleubet an Christum / Denn das Gesetz spricht das Vrteil in gemein / daß Sünde sey / wer nicht gleubet allem vnd jedem Wort / das Gott offenbahret vnd geben hat / Das Wort aber / welches lehret von der gnedigen Barmhertzigkeit Gottes / allein vmb des HERRN Christi willen / vnd von solchem Glauben an Christum / das ist je die eigene besondere Lehre des Euangelij / vnd nicht ein Gesetzlehre / Denn das Gesetz ist nicht des Glaubens / Sondern der Mensch / der es thut / wird dadurch leben / Galat 3. Wenn derhalben das Euangelium seiner eigenen besondern Lehre entgegen setzet diese Antithesin, Wer nicht gleubet / der wird verdampt / Item / Der nicht an den Sohn gleubet / vber dem bleibet der Zorn Gottes: Damit erkleret das Euangelium die gemeine Lehre des Gesetzes / welchs in gemein den Vnglauben gegen allem vnd jedem Wort Gottes / es sey im Gesetz oder Euangelio / offenbahret / für Sünde straffet / Aber diese Speciem oder Arth des Vnglaubens / daß man nicht gleubet an den fürgestelten Mittler vnd Gnadenstuel Christum / weiset die Antithesis des Euangelij / welcher Vnglaube doch sonst in allen Euangelischen Kirchen / wenn die Catechismus Lehre verhandelt wird / im ersten Gebot mit begriffen wird / Darumb denn das Erste Gebot im Gesetz Gottes straffet in gemein den Vnglauben gegen allem vnd jedem Wort Gottes. Dis ist richtig / einfeltig / verstendig / vnd an jhm selbs wahr / daß man also dieses Spruchs halben / Johann. 16. den Vnterschied des Gesetzes vnd Euangelij nicht zerrütten darff / Denn ob wol aus dem Euangelio viel Außlegung genommen werden / dadurch die Lehre des Gesetzes erkleret wird / so sol vnd muß doch darumb Gesetz vnd Euangelium nicht in einander gemenget werden / Sondern / es muß bleiben vnd erhalten werden die eigentliche nothwendige Vnterschied

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/735>, abgerufen am 25.11.2024.