[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Diß haben wir also etwas weitleufftiger vom rechten nützlichen Gebrauch des Vnterscheids zwischen dem Gesetz vnd Euangelio erkleren wollen / auff daß jederman sehen möge / daß dieser Streit nicht ein vnnütz Gezenck sey / Vnd daß wir den Pastoribus hiemit einfeltige Anleitung haben geben wollen / daß sie in den streitigen Artickeln nicht blosse ledige Disputationes suchen / Sondern darauff dencken sollen / wie alles zu Gottseligem Gebrauch vnd nützlicher Erbawung angewendet werden möge. Zum Dritten / Viel Fragen vnd viel Disputationes, so in diesem Streit fürfallen / können einfeltig vnd richtig beantwortet / recht erörtert vnd verstanden werden aus folgenden zweyen Gründen / die da klar / fest vnd gewiß seyn. Der Erste Grund ist dieser / daß man in den Bußpredigten nicht nur alleine das Gesetz treiben sollen / Sondern / so die Busse sol heilsam seyn / so muß noth vnd Trostes halben dabey verkündiget werden die Vergebung der Sünden / aus dem Euangelio / Denn also setzet es Paulus beydes zusammen / Roma. 11. Galat. 3. Gott hat alles beschlossen vnter die Sünde oder Vnglauben / auff daß Er sich aller erbarme / vnd daß die Verheissung kehme durch den Glauben an JEsum Christum / gegeben denen / die da gleuben. Aber daraus / wenn solche beyde Heuptlehren neben einander geführet werden / folget mit nichte eine vermengung beyder Heuptlehren / Sondern es bleibet gleichwol / vnd sol auch gehalten werden / der gewiesene Vnterschied des Gesetzes vnd Euangelij. Vnd eben auff diese weise redet auch die Apologia, im Titel von der Wiedersacher Argument vnd Einreden. Christus setzet neben einander / das Gesetz vnd Euangelium. Vnd im Lateinischen Exemplar noch klerer. Es ist nicht gnug / daß man zur Bussepredigt allein das Gesetz treibe / als das Wort / dadurch die Sünde gestraffet wird / denn das Gesetz richtet Zorn an / Darumb ist von nöten / daß man bald darauff / dabey vnd daneben das Euangelium predige / zur vergebung der Sünden / vmb Christi willen. Item / die Papisten schliessen das Euangelium von Christo aus in der Bußpredigt. (Vnd weiter) Das ist ja gewiß / welches auch die Pforten der Hellen nicht vmbstossen können / daß zur Bußpredigt nicht allein gehöre die Gesetzlehre / Denn das Gesetz richtet nur Zorn an / drawet vnd straffet jmmerdar / Sondern es muß auch die Lehre des Euangelij dazu kommen. Wie denn auch vnrecht were / wo allein das Euangelium ohne das Gesetz gelehret würde / Alßdenn der selige Man Gottes Vrbanus in seinem vorgehenden Büchlein recht schreibet / Daß kein rechter Diß haben wir also etwas weitleufftiger vom rechten nützlichen Gebrauch des Vnterscheids zwischen dem Gesetz vnd Euangelio erkleren wollen / auff daß jederman sehen möge / daß dieser Streit nicht ein vnnütz Gezenck sey / Vnd daß wir den Pastoribus hiemit einfeltige Anleitung haben geben wollen / daß sie in den streitigen Artickeln nicht blosse ledige Disputationes suchen / Sondern darauff dencken sollen / wie alles zu Gottseligem Gebrauch vnd nützlicher Erbawung angewendet werden möge. Zum Dritten / Viel Fragen vnd viel Disputationes, so in diesem Streit fürfallen / können einfeltig vnd richtig beantwortet / recht erörtert vnd verstanden werden aus folgenden zweyen Gründen / die da klar / fest vnd gewiß seyn. Der Erste Grund ist dieser / daß man in den Bußpredigten nicht nur alleine das Gesetz treiben sollen / Sondern / so die Busse sol heilsam seyn / so muß noth vnd Trostes halben dabey verkündiget werden die Vergebung der Sünden / aus dem Euangelio / Denn also setzet es Paulus beydes zusammen / Roma. 11. Galat. 3. Gott hat alles beschlossen vnter die Sünde oder Vnglauben / auff daß Er sich aller erbarme / vnd daß die Verheissung kehme durch den Glauben an JEsum Christum / gegeben denen / die da gleuben. Aber daraus / wenn solche beyde Heuptlehren neben einander geführet werden / folget mit nichte eine vermengung beyder Heuptlehren / Sondern es bleibet gleichwol / vnd sol auch gehalten werden / der gewiesene Vnterschied des Gesetzes vnd Euangelij. Vnd eben auff diese weise redet auch die Apologia, im Titel von der Wiedersacher Argument vnd Einreden. Christus setzet neben einander / das Gesetz vnd Euangelium. Vnd im Lateinischen Exemplar noch klerer. 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Item / die Papisten schliessen das Euangelium von Christo aus in der Bußpredigt. (Vnd weiter) Das ist ja gewiß / welches auch die Pforten der Hellen nicht vmbstossen können / daß zur Bußpredigt nicht allein gehöre die Gesetzlehre / Denn das Gesetz richtet nur Zorn an / drawet vnd straffet jmmerdar / Sondern es muß auch die Lehre des Euangelij dazu kommen.</p> <p>Wie denn auch vnrecht were / wo allein das Euangelium ohne das Gesetz gelehret würde / Alßdenn der selige Man Gottes <hi rendition="#i">Vrbanus</hi> in seinem vorgehenden Büchlein recht schreibet / Daß kein rechter </p> </div> </body> </text> </TEI> [65/0733]
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Zum Dritten / Viel Fragen vnd viel Disputationes, so in diesem Streit fürfallen / können einfeltig vnd richtig beantwortet / recht erörtert vnd verstanden werden aus folgenden zweyen Gründen / die da klar / fest vnd gewiß seyn.
Der Erste Grund ist dieser / daß man in den Bußpredigten nicht nur alleine das Gesetz treiben sollen / Sondern / so die Busse sol heilsam seyn / so muß noth vnd Trostes halben dabey verkündiget werden die Vergebung der Sünden / aus dem Euangelio / Denn also setzet es Paulus beydes zusammen / Roma. 11. Galat. 3. Gott hat alles beschlossen vnter die Sünde oder Vnglauben / auff daß Er sich aller erbarme / vnd daß die Verheissung kehme durch den Glauben an JEsum Christum / gegeben denen / die da gleuben.
Aber daraus / wenn solche beyde Heuptlehren neben einander geführet werden / folget mit nichte eine vermengung beyder Heuptlehren / Sondern es bleibet gleichwol / vnd sol auch gehalten werden / der gewiesene Vnterschied des Gesetzes vnd Euangelij. Vnd eben auff diese weise redet auch die Apologia, im Titel von der Wiedersacher Argument vnd Einreden. Christus setzet neben einander / das Gesetz vnd Euangelium. Vnd im Lateinischen Exemplar noch klerer. Es ist nicht gnug / daß man zur Bussepredigt allein das Gesetz treibe / als das Wort / dadurch die Sünde gestraffet wird / denn das Gesetz richtet Zorn an / Darumb ist von nöten / daß man bald darauff / dabey vnd daneben das Euangelium predige / zur vergebung der Sünden / vmb Christi willen. Item / die Papisten schliessen das Euangelium von Christo aus in der Bußpredigt. (Vnd weiter) Das ist ja gewiß / welches auch die Pforten der Hellen nicht vmbstossen können / daß zur Bußpredigt nicht allein gehöre die Gesetzlehre / Denn das Gesetz richtet nur Zorn an / drawet vnd straffet jmmerdar / Sondern es muß auch die Lehre des Euangelij dazu kommen.
Wie denn auch vnrecht were / wo allein das Euangelium ohne das Gesetz gelehret würde / Alßdenn der selige Man Gottes Vrbanus in seinem vorgehenden Büchlein recht schreibet / Daß kein rechter
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/733>, abgerufen am 16.07.2024. |