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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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sie Kirchendiener fordern / wehlen vnd ordinieren / Vnd solche Gewalt ist ein Geschenck / welchs der Kirchen eigentlich von GOTT gegeben / vnd von keiner Menschlichen Gewalt der Kirchen kan genommen werden / wie Sanct Paulus zeuget / Ephes. 4. da er sagt: Er ist in die Höhe gefahren / vnd hat Gaben geben den Menschen / vnd vnter solchen Gaben / die der Kirchen eigen sind / zehlet er Pfarrherrn / vnd Lehrer / vnd henget daran / daß solche geben werden / zu Erbawung des Leibs Christi. Darumb folget / Wo ein rechte Kirche ist / daß da auch die Macht sey / Kirchendiener zu wehlen / vnd ordinieren / Wie denn in der Noth auch ein schlechter Leye / einen andern absoluieren / vnd sein Pfarrherr werden kan / Wie S. Augustin ein Historien schreibet / Daß zween Christen in einem Schiffe beysammen gewesen / der einer den andern getaufft / vnd darnach von jhm absoluiert sey.

Hieher gehören die Sprüche Christi / welche zeugen / Daß die Schlüssel der gantzen Kirchen / vnd nicht etlichen sondern Personen geben sind / wieder Text saget: Wo zween oder drey in meinem Namen versamlet sind / bin ich mitten vnter jhnen / etc.

Zum letzten / wird solchs auch durch den Spruch Petri bekrefftiget / da er spricht: Ihr seyd das Königliche Priesterthumb. Diese Wort betreffen eigentlich die rechte Kirchen / welche / weil sie allein das Priesterthumb hat / muß sie auch die Macht haben / Kirchendiener zu wehlen vnd ordinieren.

Solchs zeuget auch der gemeine brauch der Kirchen / Denn vor zeiten wehlet das Volck Pfarrherrn vnd Bischoffe / dazu kam der Bischoff am selben Ort / oder in der nehe gesessen / vnd bestetiget den gewehlten Bischoff / durch aufflegen der Hende / Vnd ist dazumal die Ordinatio nichts anders gewest / denn solche bestetigung.

Darnach sind andere Ceremonien mehr dazu kommen / wie Dionysius deren etliche erzehlt / Aber dasselb Buch Dionysij ist ein new Gedicht vnter falschem Titel / Wie auch das Buch Clementis ein falschen Titel hat / vnd lange nach Clemente von einem bösen Buben gemacht ist.

Darnach ist auff die letzt auch dis hinan gehenckt worden / daß der Bischoff gesagt hat / zu denen / die er weihet: Ich gebe dir Macht zu opffern für die Lebendigen vnd die Todten / aber das stehet auch im Dionysio nicht.

Hieraus siehet man / daß die Kirche Macht hat / Kirchendiener zu wehlen vnd ordinieren. Darumb wenn die Bischoffe entweder Ketzer sind / oder tüchtige Personen nicht wollen ordinieren / sind die

sie Kirchendiener fordern / wehlen vnd ordinieren / Vnd solche Gewalt ist ein Geschenck / welchs der Kirchen eigentlich von GOTT gegeben / vnd von keiner Menschlichen Gewalt der Kirchen kan genommen werden / wie Sanct Paulus zeuget / Ephes. 4. da er sagt: Er ist in die Höhe gefahren / vnd hat Gaben geben den Menschen / vnd vnter solchen Gaben / die der Kirchen eigen sind / zehlet er Pfarrherrn / vnd Lehrer / vnd henget daran / daß solche geben werden / zu Erbawung des Leibs Christi. Darumb folget / Wo ein rechte Kirche ist / daß da auch die Macht sey / Kirchendiener zu wehlen / vnd ordinieren / Wie denn in der Noth auch ein schlechter Leye / einen andern absoluieren / vnd sein Pfarrherr werden kan / Wie S. Augustin ein Historien schreibet / Daß zween Christen in einem Schiffe beysammen gewesen / der einer den andern getaufft / vnd darnach von jhm absoluiert sey.

Hieher gehören die Sprüche Christi / welche zeugen / Daß die Schlüssel der gantzen Kirchen / vnd nicht etlichen sondern Personen geben sind / wieder Text saget: Wo zween oder drey in meinem Namen versamlet sind / bin ich mitten vnter jhnen / etc.

Zum letzten / wird solchs auch durch den Spruch Petri bekrefftiget / da er spricht: Ihr seyd das Königliche Priesterthumb. Diese Wort betreffen eigentlich die rechte Kirchen / welche / weil sie allein das Priesterthumb hat / muß sie auch die Macht haben / Kirchendiener zu wehlen vnd ordinieren.

Solchs zeuget auch der gemeine brauch der Kirchen / Denn vor zeiten wehlet das Volck Pfarrherrn vnd Bischoffe / dazu kam der Bischoff am selben Ort / oder in der nehe gesessen / vnd bestetiget den gewehlten Bischoff / durch aufflegen der Hende / Vnd ist dazumal die Ordinatio nichts anders gewest / denn solche bestetigung.

Darnach sind andere Ceremonien mehr dazu kommen / wie Dionysius deren etliche erzehlt / Aber dasselb Buch Dionysij ist ein new Gedicht vnter falschem Titel / Wie auch das Buch Clementis ein falschen Titel hat / vnd lange nach Clemente von einem bösen Buben gemacht ist.

Darnach ist auff die letzt auch dis hinan gehenckt worden / daß der Bischoff gesagt hat / zu denen / die er weihet: Ich gebe dir Macht zu opffern für die Lebendigen vnd die Todten / aber das stehet auch im Dionysio nicht.

Hieraus siehet man / daß die Kirche Macht hat / Kirchendiener zu wehlen vnd ordinieren. Darumb wenn die Bischoffe entweder Ketzer sind / oder tüchtige Personen nicht wollen ordinieren / sind die

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[315/0659] sie Kirchendiener fordern / wehlen vnd ordinieren / Vnd solche Gewalt ist ein Geschenck / welchs der Kirchen eigentlich von GOTT gegeben / vnd von keiner Menschlichen Gewalt der Kirchen kan genommen werden / wie Sanct Paulus zeuget / Ephes. 4. da er sagt: Er ist in die Höhe gefahren / vnd hat Gaben geben den Menschen / vnd vnter solchen Gaben / die der Kirchen eigen sind / zehlet er Pfarrherrn / vnd Lehrer / vnd henget daran / daß solche geben werden / zu Erbawung des Leibs Christi. Darumb folget / Wo ein rechte Kirche ist / daß da auch die Macht sey / Kirchendiener zu wehlen / vnd ordinieren / Wie denn in der Noth auch ein schlechter Leye / einen andern absoluieren / vnd sein Pfarrherr werden kan / Wie S. Augustin ein Historien schreibet / Daß zween Christen in einem Schiffe beysammen gewesen / der einer den andern getaufft / vnd darnach von jhm absoluiert sey. Hieher gehören die Sprüche Christi / welche zeugen / Daß die Schlüssel der gantzen Kirchen / vnd nicht etlichen sondern Personen geben sind / wieder Text saget: Wo zween oder drey in meinem Namen versamlet sind / bin ich mitten vnter jhnen / etc. Zum letzten / wird solchs auch durch den Spruch Petri bekrefftiget / da er spricht: Ihr seyd das Königliche Priesterthumb. Diese Wort betreffen eigentlich die rechte Kirchen / welche / weil sie allein das Priesterthumb hat / muß sie auch die Macht haben / Kirchendiener zu wehlen vnd ordinieren. Solchs zeuget auch der gemeine brauch der Kirchen / Denn vor zeiten wehlet das Volck Pfarrherrn vnd Bischoffe / dazu kam der Bischoff am selben Ort / oder in der nehe gesessen / vnd bestetiget den gewehlten Bischoff / durch aufflegen der Hende / Vnd ist dazumal die Ordinatio nichts anders gewest / denn solche bestetigung. Darnach sind andere Ceremonien mehr dazu kommen / wie Dionysius deren etliche erzehlt / Aber dasselb Buch Dionysij ist ein new Gedicht vnter falschem Titel / Wie auch das Buch Clementis ein falschen Titel hat / vnd lange nach Clemente von einem bösen Buben gemacht ist. Darnach ist auff die letzt auch dis hinan gehenckt worden / daß der Bischoff gesagt hat / zu denen / die er weihet: Ich gebe dir Macht zu opffern für die Lebendigen vnd die Todten / aber das stehet auch im Dionysio nicht. Hieraus siehet man / daß die Kirche Macht hat / Kirchendiener zu wehlen vnd ordinieren. Darumb wenn die Bischoffe entweder Ketzer sind / oder tüchtige Personen nicht wollen ordinieren / sind die

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 315. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/659>, abgerufen am 22.11.2024.