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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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druckt / wenn die Leute in solchen Irrthumb kommen / daß sie verhoffen rein vnd heilig zu seyn für Gott / durch solche Heucheley. So kennen auch solche Heuchler Gottes Gabe noch Gebot nicht / denn Gott wil haben / daß wir mit Dancksagung seiner Gaben brauchen sollen.

Vnd ich wüst wol Exempel fürzubringen / wie manch from Hertz vnd armes Gewissen dadurch betrübet worden / vnd in Fahr kommen ist / daß es nicht vnterricht / daß der Ehestand / die Ehepflicht vnd was an der Ehe ist / heilig vnd Christlich were. Der gros Jammer ist erfolget aus der Mönchen vngeschicktem predigen / welche ohne maß den Celibat / die Keuscheit lobeten / vnd den Ehelichen Stand für ein vnrein Leben außschrien / daß er sehr hinderlich were zu der Seligkeit / vnd voll Sünden.

Aber vnser Wiedersacher halten nicht so hart vber dem Ehelosen Stand / vmb des scheins willen der Heiligkeit / Denn sie wissen / daß zu Rom / auch in allen jhren Stifften / ohne Heucheley / ohne schein eytel Vnzucht ist / So ist es auch jhr ernst nicht / Keusch zu leben / sondern wissentlich machen sie die Heucheley für den Leuten / Derhalben sie erger / vnd jhr Heucheley ist heßlicher / denn der Ketzer Encratiten / den war doch mehr ernst. Aber diesen Epicureis ists nicht ernst / sondern sie spotten Gott vnd der Welt / vnd wenden allein diesen Schein für / damit jhr frey Leben zu erhalten.

Zum Sechsten / So wir so viel vrsache haben / warumb wir des Bapsts Gesetz vom Celibat nicht können annehmen / so sind doch darüber vnzehliche Fehrligkeiten der Gewissen / vnseglich viel Ergerniß. Darumb ob solch Bapsts Gesetz gleich nicht vnrecht were / so solt doch billich alle Erbare Leute abschrecken / solche Beschwerung der Gewissen / daß so vnzehlich Seelen dadurch verderben.

Es haben lang für dieser zeit viel Erbare Leute auch vnter jhnen jhr eigen Bischoffe / Canonici, &c. geklaget vber die grosse / schwere Last des Celibats / vnd befunden / daß sie selbs vnd andere Leute in grosser Fahr jhrer Gewissen darüber kemen. Aber der klag hat sich niemand angenommen / darüber ist es am Tag / wie an vielen örten / wo Pfaffen Stiffte seyn / gemeine Zucht dadurch zerrüttet wird / was für grewlicher Vnzucht / Sünde vnd Schande / was grosser vngehörter Laster / dadurch geursacht. Es sind der Poeten Schriffte vnd Satyrae vorhanden / darinne mag sich ROMA spiegeln.

Also rechnet GOtt der Allmechtige die verachtung seiner Gabe vnd seiner Gebot / in den jenigen / die den Ehestand verbieten. So man nu offt etliche nötige Gesetz aus vrsach geendert hat / wenn es der gemein Nutz erfoddert / warumb solt denn dis Gesetz nicht geendert

druckt / wenn die Leute in solchen Irrthumb kom̃en / daß sie verhoffen rein vnd heilig zu seyn für Gott / durch solche Heucheley. So kennen auch solche Heuchler Gottes Gabe noch Gebot nicht / denn Gott wil haben / daß wir mit Dancksagung seiner Gaben brauchen sollen.

Vnd ich wüst wol Exempel fürzubringen / wie manch from Hertz vnd armes Gewissen dadurch betrübet worden / vnd in Fahr kom̃en ist / daß es nicht vnterricht / daß der Ehestand / die Ehepflicht vnd was an der Ehe ist / heilig vnd Christlich were. Der gros Jammer ist erfolget aus der Mönchen vngeschicktem predigen / welche ohne maß den Celibat / die Keuscheit lobeten / vnd den Ehelichen Stand für ein vnrein Leben außschrien / daß er sehr hinderlich were zu der Seligkeit / vnd voll Sünden.

Aber vnser Wiedersacher halten nicht so hart vber dem Ehelosen Stand / vmb des scheins willen der Heiligkeit / Denn sie wissen / daß zu Rom / auch in allen jhren Stifften / ohne Heucheley / ohne schein eytel Vnzucht ist / So ist es auch jhr ernst nicht / Keusch zu leben / sondern wissentlich machen sie die Heucheley für den Leuten / Derhalben sie erger / vnd jhr Heucheley ist heßlicher / denn der Ketzer Encratiten / den war doch mehr ernst. Aber diesen Epicureis ists nicht ernst / sondern sie spotten Gott vnd der Welt / vnd wenden allein diesen Schein für / damit jhr frey Leben zu erhalten.

Zum Sechsten / So wir so viel vrsache haben / warumb wir des Bapsts Gesetz vom Celibat nicht können annehmen / so sind doch darüber vnzehliche Fehrligkeiten der Gewissen / vnseglich viel Ergerniß. Darumb ob solch Bapsts Gesetz gleich nicht vnrecht were / so solt doch billich alle Erbare Leute abschrecken / solche Beschwerung der Gewissen / daß so vnzehlich Seelen dadurch verderben.

Es haben lang für dieser zeit viel Erbare Leute auch vnter jhnen jhr eigen Bischoffe / Canonici, &c. geklaget vber die grosse / schwere Last des Celibats / vnd befunden / daß sie selbs vnd andere Leute in grosser Fahr jhrer Gewissen darüber kemen. Aber der klag hat sich niemand angenom̃en / darüber ist es am Tag / wie an vielen örten / wo Pfaffen Stiffte seyn / gemeine Zucht dadurch zerrüttet wird / was für grewlicher Vnzucht / Sünde vnd Schande / was grosser vngehörter Laster / dadurch geursacht. Es sind der Poeten Schriffte vnd Satyrae vorhanden / darinne mag sich ROMA spiegeln.

Also rechnet GOtt der Allmechtige die verachtung seiner Gabe vnd seiner Gebot / in den jenigen / die den Ehestand verbieten. So man nu offt etliche nötige Gesetz aus vrsach geendert hat / weñ es der gemein Nutz erfoddert / warumb solt denn dis Gesetz nicht geendert

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[263/0553] druckt / wenn die Leute in solchen Irrthumb kom̃en / daß sie verhoffen rein vnd heilig zu seyn für Gott / durch solche Heucheley. So kennen auch solche Heuchler Gottes Gabe noch Gebot nicht / denn Gott wil haben / daß wir mit Dancksagung seiner Gaben brauchen sollen. Vnd ich wüst wol Exempel fürzubringen / wie manch from Hertz vnd armes Gewissen dadurch betrübet worden / vnd in Fahr kom̃en ist / daß es nicht vnterricht / daß der Ehestand / die Ehepflicht vnd was an der Ehe ist / heilig vnd Christlich were. Der gros Jammer ist erfolget aus der Mönchen vngeschicktem predigen / welche ohne maß den Celibat / die Keuscheit lobeten / vnd den Ehelichen Stand für ein vnrein Leben außschrien / daß er sehr hinderlich were zu der Seligkeit / vnd voll Sünden. Aber vnser Wiedersacher halten nicht so hart vber dem Ehelosen Stand / vmb des scheins willen der Heiligkeit / Denn sie wissen / daß zu Rom / auch in allen jhren Stifften / ohne Heucheley / ohne schein eytel Vnzucht ist / So ist es auch jhr ernst nicht / Keusch zu leben / sondern wissentlich machen sie die Heucheley für den Leuten / Derhalben sie erger / vnd jhr Heucheley ist heßlicher / denn der Ketzer Encratiten / den war doch mehr ernst. Aber diesen Epicureis ists nicht ernst / sondern sie spotten Gott vnd der Welt / vnd wenden allein diesen Schein für / damit jhr frey Leben zu erhalten. Zum Sechsten / So wir so viel vrsache haben / warumb wir des Bapsts Gesetz vom Celibat nicht können annehmen / so sind doch darüber vnzehliche Fehrligkeiten der Gewissen / vnseglich viel Ergerniß. Darumb ob solch Bapsts Gesetz gleich nicht vnrecht were / so solt doch billich alle Erbare Leute abschrecken / solche Beschwerung der Gewissen / daß so vnzehlich Seelen dadurch verderben. Es haben lang für dieser zeit viel Erbare Leute auch vnter jhnen jhr eigen Bischoffe / Canonici, &c. geklaget vber die grosse / schwere Last des Celibats / vnd befunden / daß sie selbs vnd andere Leute in grosser Fahr jhrer Gewissen darüber kemen. Aber der klag hat sich niemand angenom̃en / darüber ist es am Tag / wie an vielen örten / wo Pfaffen Stiffte seyn / gemeine Zucht dadurch zerrüttet wird / was für grewlicher Vnzucht / Sünde vnd Schande / was grosser vngehörter Laster / dadurch geursacht. Es sind der Poeten Schriffte vnd Satyrae vorhanden / darinne mag sich ROMA spiegeln. Also rechnet GOtt der Allmechtige die verachtung seiner Gabe vnd seiner Gebot / in den jenigen / die den Ehestand verbieten. So man nu offt etliche nötige Gesetz aus vrsach geendert hat / weñ es der gemein Nutz erfoddert / warumb solt denn dis Gesetz nicht geendert

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/553>, abgerufen am 22.11.2024.