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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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antwort / daß damit gar nicht beweiset ist / daß die Priester sollen ohne Ehestand seyn. Auch so gehet vns Christen das Gesetz Mosi mit den Ceremonien der Reinigkeit oder Vnreinigkeit nichts an. Im Gesetz Mosi / wenn ein Man sein Weib berhüret / ward er etlich zeit vnrein / jetzund ist ein Christen Eheman nicht vnrein. Denn das New Testament sagt / Den reinen ist alles rein / Denn durch das Euangelium sind wir gefreyet von allen Mosis Ceremonien / nicht allein von den Gesetzen der Vnreinigkeit. Wo aber den Celibat jemands aus dem Grund wolte verfechten / daß er die Gewissen wolt verpflichten zu solchen Leuitischen Reinigkeiten / dem müssen wir eben so hefftig wiederstehen / als die Apostel den Jüden wiederstanden haben / Actor. 15. da sie zu dem Gesetz Mosi / vnd zu der Beschneidung die Christen verpflichten wolten.

Hie aber werden Christliche Gottfürchtige Eheleut wol in Ehelicher Pflicht maß zu halten wissen. Denn die jenigen / so in Regimenten / oder der Kirchenempter seyn / vnd zu schaffen haben / die werden auch im Ehestand wol Keusch müssen seyn. Denn mit grossen Sachen / vnd Hendeln beladen seyn / da Landen vnd Leuten / Regimenten vnd Kirchen angelegen ist / ist ein gut Remedium, daß der alte Adam nicht geyl werde. So wissen auch die Gottfürchtigen / daß Paulus 1. Thessal. 4. sagt: Ein jeglicher vnter euch / wisse sein Faß zu behalten in Heiligung vnd Ehren / nicht in der Lustseuche. Dagegen aber / Was kan für ein Keuscheit bey so viel Tausent Mönchen vnd Pfaffen seyn / die ohn Sorg in allem Lust leben / müssig vnd voll / haben dazu kein GOttes Wort / lernens nicht / vnd achtens nicht? Da muß alle Vnzucht folgen. Solche Leute können weder Leuitisch noch ewige Keuscheit halten.

Viel Ketzer / welche das Gesetz Mosi / oder wie es zu brauchen sey / nicht verstanden / reden schmehlich von dem Ehestand / welche doch vmb solches Heuchelischen Scheins willen / für Heilig gehalten seyn. Vnd Epiphanius klagt hefftig / daß die Encratiten mit dem Heuchelischen schein / sonderlich der Keuscheit bey den vnerfahrnen ein ansehen gewonnen haben. Sie truncken keinen Wein / auch nicht im Abendmahl des HERRN / vnd enthielten sich gar beyde Fische vnd Fleisch zu essen / waren noch heiliger denn die Mönche / welche Fische essen. Auch enthielten sie sich des Ehestands / das hatte erst ein grossen schein. Vnd hielten also / daß sie durch diese Werck vnd ertichte Heiligkeit Gott versüneten / wie vnser Wiedersacher lehren.

Wieder solche Heucheley vnd Engel Heiligkeit streitet Paulus hefftig zu den Colossern / Denn dadurch wird Christus gar vnter-

antwort / daß damit gar nicht beweiset ist / daß die Priester sollen ohne Ehestand seyn. Auch so gehet vns Christen das Gesetz Mosi mit den Ceremonien der Reinigkeit oder Vnreinigkeit nichts an. Im Gesetz Mosi / wenn ein Man sein Weib berhüret / ward er etlich zeit vnrein / jetzund ist ein Christen Eheman nicht vnrein. Deñ das New Testament sagt / Den reinen ist alles rein / Denn durch das Euangelium sind wir gefreyet von allen Mosis Ceremonien / nicht allein von den Gesetzen der Vnreinigkeit. Wo aber den Celibat jemands aus dem Grund wolte verfechten / daß er die Gewissen wolt verpflichten zu solchen Leuitischen Reinigkeiten / dem müssen wir eben so hefftig wiederstehen / als die Apostel den Jüden wiederstanden haben / Actor. 15. da sie zu dem Gesetz Mosi / vnd zu der Beschneidung die Christen verpflichten wolten.

Hie aber werden Christliche Gottfürchtige Eheleut wol in Ehelicher Pflicht maß zu halten wissen. Denn die jenigen / so in Regimenten / oder der Kirchenempter seyn / vnd zu schaffen haben / die werden auch im Ehestand wol Keusch müssen seyn. Denn mit grossen Sachen / vnd Hendeln beladen seyn / da Landen vnd Leuten / Regimenten vnd Kirchen angelegen ist / ist ein gut Remedium, daß der alte Adam nicht geyl werde. So wissen auch die Gottfürchtigen / daß Paulus 1. Thessal. 4. sagt: Ein jeglicher vnter euch / wisse sein Faß zu behalten in Heiligung vnd Ehren / nicht in der Lustseuche. Dagegen aber / Was kan für ein Keuscheit bey so viel Tausent Mönchen vnd Pfaffen seyn / die ohn Sorg in allem Lust leben / müssig vnd voll / haben dazu kein GOttes Wort / lernens nicht / vnd achtens nicht? Da muß alle Vnzucht folgen. Solche Leute können weder Leuitisch noch ewige Keuscheit halten.

Viel Ketzer / welche das Gesetz Mosi / oder wie es zu brauchen sey / nicht verstanden / reden schmehlich von dem Ehestand / welche doch vmb solches Heuchelischen Scheins willen / für Heilig gehalten seyn. Vnd Epiphanius klagt hefftig / daß die Encratiten mit dem Heuchelischen schein / sonderlich der Keuscheit bey den vnerfahrnen ein ansehen gewonnen haben. Sie truncken keinen Wein / auch nicht im Abendmahl des HERRN / vnd enthielten sich gar beyde Fische vnd Fleisch zu essen / waren noch heiliger denn die Mönche / welche Fische essen. Auch enthielten sie sich des Ehestands / das hatte erst ein grossen schein. Vnd hielten also / daß sie durch diese Werck vnd ertichte Heiligkeit Gott versüneten / wie vnser Wiedersacher lehren.

Wieder solche Heucheley vnd Engel Heiligkeit streitet Paulus hefftig zu den Colossern / Denn dadurch wird Christus gar vnter-

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[0552] antwort / daß damit gar nicht beweiset ist / daß die Priester sollen ohne Ehestand seyn. Auch so gehet vns Christen das Gesetz Mosi mit den Ceremonien der Reinigkeit oder Vnreinigkeit nichts an. Im Gesetz Mosi / wenn ein Man sein Weib berhüret / ward er etlich zeit vnrein / jetzund ist ein Christen Eheman nicht vnrein. Deñ das New Testament sagt / Den reinen ist alles rein / Denn durch das Euangelium sind wir gefreyet von allen Mosis Ceremonien / nicht allein von den Gesetzen der Vnreinigkeit. Wo aber den Celibat jemands aus dem Grund wolte verfechten / daß er die Gewissen wolt verpflichten zu solchen Leuitischen Reinigkeiten / dem müssen wir eben so hefftig wiederstehen / als die Apostel den Jüden wiederstanden haben / Actor. 15. da sie zu dem Gesetz Mosi / vnd zu der Beschneidung die Christen verpflichten wolten. Hie aber werden Christliche Gottfürchtige Eheleut wol in Ehelicher Pflicht maß zu halten wissen. Denn die jenigen / so in Regimenten / oder der Kirchenempter seyn / vnd zu schaffen haben / die werden auch im Ehestand wol Keusch müssen seyn. Denn mit grossen Sachen / vnd Hendeln beladen seyn / da Landen vnd Leuten / Regimenten vnd Kirchen angelegen ist / ist ein gut Remedium, daß der alte Adam nicht geyl werde. So wissen auch die Gottfürchtigen / daß Paulus 1. Thessal. 4. sagt: Ein jeglicher vnter euch / wisse sein Faß zu behalten in Heiligung vnd Ehren / nicht in der Lustseuche. Dagegen aber / Was kan für ein Keuscheit bey so viel Tausent Mönchen vnd Pfaffen seyn / die ohn Sorg in allem Lust leben / müssig vnd voll / haben dazu kein GOttes Wort / lernens nicht / vnd achtens nicht? Da muß alle Vnzucht folgen. Solche Leute können weder Leuitisch noch ewige Keuscheit halten. Viel Ketzer / welche das Gesetz Mosi / oder wie es zu brauchen sey / nicht verstanden / reden schmehlich von dem Ehestand / welche doch vmb solches Heuchelischen Scheins willen / für Heilig gehalten seyn. Vnd Epiphanius klagt hefftig / daß die Encratiten mit dem Heuchelischen schein / sonderlich der Keuscheit bey den vnerfahrnen ein ansehen gewonnen haben. Sie truncken keinen Wein / auch nicht im Abendmahl des HERRN / vnd enthielten sich gar beyde Fische vnd Fleisch zu essen / waren noch heiliger denn die Mönche / welche Fische essen. Auch enthielten sie sich des Ehestands / das hatte erst ein grossen schein. Vnd hielten also / daß sie durch diese Werck vnd ertichte Heiligkeit Gott versüneten / wie vnser Wiedersacher lehren. Wieder solche Heucheley vnd Engel Heiligkeit streitet Paulus hefftig zu den Colossern / Denn dadurch wird Christus gar vnter-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/552>, abgerufen am 22.11.2024.