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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Sünde erzehlt werden / etc. Das thut nichts zur sache / denn die Absolution ist schlecht der Befehl los zu sprechen / vnd ist nicht ein new gericht Sünde zu erforschen. Denn Gott ist der Richter / der hat den Aposteln nicht das Richterampt / sondern die Gnaden executio befohlen / die jenigen los zu sprechen / so es begehren / vnd sie entbinden auch / vnd absoluirn von Sünden / die vns nicht einfallen. Darumb ist die Abfolutio ein stimme deß Euangelij / dadurch wir Trost empfangen / vnd ist nicht ein vrtheil oder Gesetz.

Vnd es ist nerrisch vnd Kindisch gnug bey Verstendigen / den Spruch Salomonis / da er am 27. sagt / Diligenter cognosce vultum pecoris tui, das ist / Habe acht auff deine Schaff / etc. an dem ort von der Beicht oder Absolution einfüren. Denn Salomon redet da gar nichts von der Beicht / sondern gibt ein Gebot den Haußuätern / sie sollen mit den jhren zu frieden seyn / vnd sich frembds guts enthalten / vnd befihlet mit dem Wort / Ein jeder solle seines Vihes vnd Güter fleissig warnehmen / doch sol er aus Geitz Gottes furcht / Gottes Gebot vnd Wort nicht vergessen.

Aber die Wiedersacher machen auß der Schrifft schwartz vnd weiß / wenn / vnd wie sie wollen / wieder alle Natürliche art der klaren Wort. An dem ort / cognosce vultum pecoris &c. da muß cognoscere Beicht hören heissen. Vihe oder Schafe muß da Menschen heissen / Stabulum achten wir heist auch ein Schul / da solche Doctores vnd Oratores inne seyn. Aber jnen geschihet recht / die also die heilige Schrifft / alle gute Künste verachten / daß sie so grob in der Grammatica fehlen. Wenn jemands an dem ort je lust hette / ein Haußuater / dauon Salomon redet / mit einem Seelhierten zuuergleichen / so müst vultus, da nicht arcana conscientiae, sondern den eusserlichen Wandel bedeuten.

Aber ich las das fahren / es wird an etlichen örten in Psalmen gedacht / deß worts / Confeßio, als im 32. Psalm. Ich wil dem HErren meine vbertrettung bekennen wieder mich. Dasselbige Beichten vnd bekennen / das Gott geschiehet / ist die Rewe selbs. Denn wenn wir Gott beichten / so müssen wir im Hertzen vns für Sünder erkennen / nicht allein mit dem Munde / wie die Heuchler die Wort allein nachreden. So ist dieselbige Beicht / die Gott geschihet / ein solche Rewe im Hertzen / da ich Gottes ernst vnd zorn fühle / Gott recht gebe / daß Er billich zürnet / daß Er auch mit vnserm Verdienst nicht könne versünet werden / Vnd da wir doch Barmhertzigkeit suchen / nach dem Gott hat Gnade in Christo zugesagt. Also ist das ein Beicht im 50. Psalm / An dir allein hab ich gesündiget / daß du recht

Sünde erzehlt werden / etc. Das thut nichts zur sache / denn die Absolution ist schlecht der Befehl los zu sprechen / vnd ist nicht ein new gericht Sünde zu erforschen. Denn Gott ist der Richter / der hat den Aposteln nicht das Richterampt / sondern die Gnaden executio befohlen / die jenigen los zu sprechen / so es begehren / vnd sie entbinden auch / vnd absoluirn von Sünden / die vns nicht einfallen. Darumb ist die Abfolutio ein stimme deß Euangelij / dadurch wir Trost empfangen / vnd ist nicht ein vrtheil oder Gesetz.

Vnd es ist nerrisch vnd Kindisch gnug bey Verstendigen / den Spruch Salomonis / da er am 27. sagt / Diligenter cognosce vultum pecoris tui, das ist / Habe acht auff deine Schaff / etc. an dem ort von der Beicht oder Absolution einfüren. Denn Salomon redet da gar nichts von der Beicht / sondern gibt ein Gebot den Haußuätern / sie sollen mit den jhren zu frieden seyn / vnd sich frembds guts enthalten / vnd befihlet mit dem Wort / Ein jeder solle seines Vihes vnd Güter fleissig warnehmen / doch sol er aus Geitz Gottes furcht / Gottes Gebot vnd Wort nicht vergessen.

Aber die Wiedersacher machen auß der Schrifft schwartz vnd weiß / wenn / vnd wie sie wollen / wieder alle Natürliche art der klaren Wort. An dem ort / cognosce vultum pecoris &c. da muß cognoscere Beicht hören heissen. Vihe oder Schafe muß da Menschen heissen / Stabulum achten wir heist auch ein Schul / da solche Doctores vnd Oratores inne seyn. Aber jnen geschihet recht / die also die heilige Schrifft / alle gute Künste verachten / daß sie so grob in der Grammatica fehlen. Wenn jemands an dem ort je lust hette / ein Haußuater / dauon Salomon redet / mit einem Seelhierten zuuergleichen / so müst vultus, da nicht arcana conscientiae, sondern den eusserlichen Wandel bedeuten.

Aber ich las das fahren / es wird an etlichen örten in Psalmen gedacht / deß worts / Confeßio, als im 32. Psalm. Ich wil dem HErren meine vbertrettung bekennen wieder mich. Dasselbige Beichten vnd bekennen / das Gott geschiehet / ist die Rewe selbs. Denn wenn wir Gott beichten / so müssen wir im Hertzen vns für Sünder erkennen / nicht allein mit dem Munde / wie die Heuchler die Wort allein nachreden. So ist dieselbige Beicht / die Gott geschihet / ein solche Rewe im Hertzen / da ich Gottes ernst vnd zorn fühle / Gott recht gebe / daß Er billich zürnet / daß Er auch mit vnserm Verdienst nicht könne versünet werden / Vnd da wir doch Barmhertzigkeit suchen / nach dem Gott hat Gnade in Christo zugesagt. Also ist das ein Beicht im 50. Psalm / An dir allein hab ich gesündiget / daß du recht

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[230/0487] Sünde erzehlt werden / etc. Das thut nichts zur sache / denn die Absolution ist schlecht der Befehl los zu sprechen / vnd ist nicht ein new gericht Sünde zu erforschen. Denn Gott ist der Richter / der hat den Aposteln nicht das Richterampt / sondern die Gnaden executio befohlen / die jenigen los zu sprechen / so es begehren / vnd sie entbinden auch / vnd absoluirn von Sünden / die vns nicht einfallen. Darumb ist die Abfolutio ein stimme deß Euangelij / dadurch wir Trost empfangen / vnd ist nicht ein vrtheil oder Gesetz. Vnd es ist nerrisch vnd Kindisch gnug bey Verstendigen / den Spruch Salomonis / da er am 27. sagt / Diligenter cognosce vultum pecoris tui, das ist / Habe acht auff deine Schaff / etc. an dem ort von der Beicht oder Absolution einfüren. Denn Salomon redet da gar nichts von der Beicht / sondern gibt ein Gebot den Haußuätern / sie sollen mit den jhren zu frieden seyn / vnd sich frembds guts enthalten / vnd befihlet mit dem Wort / Ein jeder solle seines Vihes vnd Güter fleissig warnehmen / doch sol er aus Geitz Gottes furcht / Gottes Gebot vnd Wort nicht vergessen. Aber die Wiedersacher machen auß der Schrifft schwartz vnd weiß / wenn / vnd wie sie wollen / wieder alle Natürliche art der klaren Wort. An dem ort / cognosce vultum pecoris &c. da muß cognoscere Beicht hören heissen. Vihe oder Schafe muß da Menschen heissen / Stabulum achten wir heist auch ein Schul / da solche Doctores vnd Oratores inne seyn. Aber jnen geschihet recht / die also die heilige Schrifft / alle gute Künste verachten / daß sie so grob in der Grammatica fehlen. Wenn jemands an dem ort je lust hette / ein Haußuater / dauon Salomon redet / mit einem Seelhierten zuuergleichen / so müst vultus, da nicht arcana conscientiae, sondern den eusserlichen Wandel bedeuten. Aber ich las das fahren / es wird an etlichen örten in Psalmen gedacht / deß worts / Confeßio, als im 32. Psalm. Ich wil dem HErren meine vbertrettung bekennen wieder mich. Dasselbige Beichten vnd bekennen / das Gott geschiehet / ist die Rewe selbs. Denn wenn wir Gott beichten / so müssen wir im Hertzen vns für Sünder erkennen / nicht allein mit dem Munde / wie die Heuchler die Wort allein nachreden. So ist dieselbige Beicht / die Gott geschihet / ein solche Rewe im Hertzen / da ich Gottes ernst vnd zorn fühle / Gott recht gebe / daß Er billich zürnet / daß Er auch mit vnserm Verdienst nicht könne versünet werden / Vnd da wir doch Barmhertzigkeit suchen / nach dem Gott hat Gnade in Christo zugesagt. Also ist das ein Beicht im 50. Psalm / An dir allein hab ich gesündiget / daß du recht

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/487>, abgerufen am 23.11.2024.