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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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wie die Sew / so sich im Kot weltzen / vnd mit dem Rüssel darinn wülen.Affterreden ist in Gottes Gericht greiffen. Das ist nichts anders / denn Gotte in sein Gericht vnd Ampt fallen / vrtheilen / vnd straffen mit dem scherffsten Vrtheil. Denn kein Richter höher straffen kan / noch weiter fahren / denn daß er sage / dieser ist ein Dieb / Mörder / Verrehter / etc. Darumb wer sich solchs vnterstehet vom Nehesten zu sagen / greifft eben so weit / als Keyser / vnd alle Obrigkeit / Denn ob du das Schwert nicht führest / so brauchestudoch deiner gifftigen Zungen / dem Nehesten zu schand vnd schaden.

Darumb wil Gott gewehret haben / daß niemand dem andern vbel nachrede / wenn ers gleich schüldig ist / vnd dieser wol weis / viel weniger / so ers nicht weis / vnd allein von hören sagen genommen hat. Sprichstu aber / sol ichs denn nicht sagen / wenn es die Warheit ist? Antwortet. Warumb tregstus nicht für ördentliche Richter? Ja ich kans nicht öffentlich bezeugen / so möcht mann mir vieleicht vbers Maul fahren / vnd vbel abweisen. Ey lieber / reuchstu den Braten / trawestu nicht für geordenten Personen stehen / vnd verantworten / so halte auch das Maul / weistu es aber / so wisse es für dich / nicht für ein andern / Denn wo du es weiter sagest / ob es gleich wahr ist / so bestehestuAffterreder sind Lügener vnd Diebe. doch wie ein Lügener / weil du es nicht kanst wahr machen / thust dazu wie ein Bösewicht / denn man sol niemand sein Ehre vnd Gerücht nehmen / es sey jhm denn zuuor genommen öffentlich.

Also heist nu falsch Gezeugnis / alles was man nicht / wie sichsWas falsch Zeugnis heisse. gehöret / vberweisen kan / darumb was nicht mit gnugsamer Beweisung offenbar ist / sol niemand offenbar machen / noch für Warheit sagen / Vnd summa / was heimlich ist / sol man heimlich bleiben lassen / oder je heimlich straffen / wie wir hören werden. Darumb / wo dir ein vnnütz Maul fürkömpt / das ein andern außtregt / vnd verleumbdet / so rede jhm frisch vnter Augen / daß er schamrot werde / so wird mancher das Maul halten / der sonst ein armen Menschen ins Geschrey bringt / daraus er schwerlich wieder kommen kan / denn Ehr vnd Glimpff ist bald genommen / aber nicht bald wiedergeben.

ALso siehestu / daß kurtzumb verboten ist / von dem Nehesten etwas böses zu reden / doch außgenommen Weltliche Obrigkeit / Prediger / Vater vnd Mutter / daß mann dennoch dißVrteilen vnd vbel reden / gehöret allein der Obrigkeit an. Gebot so verstehe / daß das böse nicht vngestrafft bleibe. Wie mann nu laut des Fünfften Gebots / niemand schaden sol am Leibe / doch außgezogen Meister Hansen / der seines Ampts halben dem Nehesten kein guts / sondern nur schaden vnd böses thut / vnd nicht wieder

wie die Sew / so sich im Kot weltzen / vnd mit dem Rüssel darinn wülen.Affterreden ist in Gottes Gericht greiffen. Das ist nichts anders / denn Gotte in sein Gericht vnd Ampt fallen / vrtheilen / vnd straffen mit dem scherffsten Vrtheil. Denn kein Richter höher straffen kan / noch weiter fahren / denn daß er sage / dieser ist ein Dieb / Mörder / Verrehter / etc. Darumb wer sich solchs vnterstehet vom Nehesten zu sagen / greifft eben so weit / als Keyser / vnd alle Obrigkeit / Denn ob du das Schwert nicht führest / so brauchestudoch deiner gifftigen Zungen / dem Nehesten zu schand vnd schaden.

Darumb wil Gott gewehret haben / daß niemand dem andern vbel nachrede / wenn ers gleich schüldig ist / vnd dieser wol weis / viel weniger / so ers nicht weis / vnd allein von hören sagen genom̃en hat. Sprichstu aber / sol ichs denn nicht sagen / wenn es die Warheit ist? Antwortet. Warumb tregstus nicht für ördentliche Richter? Ja ich kans nicht öffentlich bezeugen / so möcht mann mir vieleicht vbers Maul fahren / vnd vbel abweisen. Ey lieber / reuchstu den Braten / trawestu nicht für geordenten Personen stehen / vnd verantworten / so halte auch das Maul / weistu es aber / so wisse es für dich / nicht für ein andern / Denn wo du es weiter sagest / ob es gleich wahr ist / so bestehestuAffterreder sind Lügener vnd Diebe. doch wie ein Lügener / weil du es nicht kanst wahr machen / thust dazu wie ein Bösewicht / denn man sol niemand sein Ehre vnd Gerücht nehmen / es sey jhm denn zuuor genommen öffentlich.

Also heist nu falsch Gezeugnis / alles was man nicht / wie sichsWas falsch Zeugnis heisse. gehöret / vberweisen kan / darumb was nicht mit gnugsamer Beweisung offenbar ist / sol niemand offenbar machen / noch für Warheit sagen / Vnd summa / was heimlich ist / sol man heimlich bleiben lassen / oder je heimlich straffen / wie wir hören werden. Darumb / wo dir ein vnnütz Maul fürkömpt / das ein andern außtregt / vnd verleumbdet / so rede jhm frisch vnter Augen / daß er schamrot werde / so wird mancher das Maul halten / der sonst ein armen Menschen ins Geschrey bringt / daraus er schwerlich wieder kom̃en kan / denn Ehr vnd Glimpff ist bald genommen / aber nicht bald wiedergeben.

ALso siehestu / daß kurtzumb verboten ist / von dem Nehesten etwas böses zu reden / doch außgenommen Weltliche Obrigkeit / Prediger / Vater vnd Mutter / daß mann dennoch dißVrteilen vnd vbel reden / gehöret allein der Obrigkeit an. Gebot so verstehe / daß das böse nicht vngestrafft bleibe. Wie mann nu laut des Fünfften Gebots / niemand schaden sol am Leibe / doch außgezogen Meister Hansen / der seines Ampts halben dem Nehesten kein guts / sondern nur schaden vnd böses thut / vnd nicht wieder

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[104/0233] wie die Sew / so sich im Kot weltzen / vnd mit dem Rüssel darinn wülen. Das ist nichts anders / denn Gotte in sein Gericht vnd Ampt fallen / vrtheilen / vnd straffen mit dem scherffsten Vrtheil. Denn kein Richter höher straffen kan / noch weiter fahren / denn daß er sage / dieser ist ein Dieb / Mörder / Verrehter / etc. Darumb wer sich solchs vnterstehet vom Nehesten zu sagen / greifft eben so weit / als Keyser / vnd alle Obrigkeit / Denn ob du das Schwert nicht führest / so brauchestudoch deiner gifftigen Zungen / dem Nehesten zu schand vnd schaden. Affterreden ist in Gottes Gericht greiffen. Darumb wil Gott gewehret haben / daß niemand dem andern vbel nachrede / wenn ers gleich schüldig ist / vnd dieser wol weis / viel weniger / so ers nicht weis / vnd allein von hören sagen genom̃en hat. Sprichstu aber / sol ichs denn nicht sagen / wenn es die Warheit ist? Antwortet. Warumb tregstus nicht für ördentliche Richter? Ja ich kans nicht öffentlich bezeugen / so möcht mann mir vieleicht vbers Maul fahren / vnd vbel abweisen. Ey lieber / reuchstu den Braten / trawestu nicht für geordenten Personen stehen / vnd verantworten / so halte auch das Maul / weistu es aber / so wisse es für dich / nicht für ein andern / Denn wo du es weiter sagest / ob es gleich wahr ist / so bestehestu doch wie ein Lügener / weil du es nicht kanst wahr machen / thust dazu wie ein Bösewicht / denn man sol niemand sein Ehre vnd Gerücht nehmen / es sey jhm denn zuuor genommen öffentlich. Affterreder sind Lügener vnd Diebe. Also heist nu falsch Gezeugnis / alles was man nicht / wie sichs gehöret / vberweisen kan / darumb was nicht mit gnugsamer Beweisung offenbar ist / sol niemand offenbar machen / noch für Warheit sagen / Vnd summa / was heimlich ist / sol man heimlich bleiben lassen / oder je heimlich straffen / wie wir hören werden. Darumb / wo dir ein vnnütz Maul fürkömpt / das ein andern außtregt / vnd verleumbdet / so rede jhm frisch vnter Augen / daß er schamrot werde / so wird mancher das Maul halten / der sonst ein armen Menschen ins Geschrey bringt / daraus er schwerlich wieder kom̃en kan / denn Ehr vnd Glimpff ist bald genommen / aber nicht bald wiedergeben. Was falsch Zeugnis heisse. ☞ ALso siehestu / daß kurtzumb verboten ist / von dem Nehesten etwas böses zu reden / doch außgenommen Weltliche Obrigkeit / Prediger / Vater vnd Mutter / daß mann dennoch diß Gebot so verstehe / daß das böse nicht vngestrafft bleibe. Wie mann nu laut des Fünfften Gebots / niemand schaden sol am Leibe / doch außgezogen Meister Hansen / der seines Ampts halben dem Nehesten kein guts / sondern nur schaden vnd böses thut / vnd nicht wieder Vrteilen vnd vbel reden / gehöret allein der Obrigkeit an.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/233>, abgerufen am 23.11.2024.