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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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Reis; Gold- u. Silbergewicht auf Batavia = 1/9 der alten holl. Troymark.


Real, reell (vom lat. res, Sache), sachlich, dinglich, im Gegensatz zu persönlich, ideal, auch zu formell, wörtlich: daher z. B. R. kenntniß = Sachkenntniß, reeller Werth = wirklicher Werth etc. R. ien, Sachinhalt; Sachkenntnisse im Gegensatz zu Sprachkenntnissen; r. isiren, verwirklichen, zu Gelde machen; R. isation, R.isirung, Verwirklichung; R. ität, Wirklichkeit, Wahrheit, Zuverlässigkeit; R. itäten, Grundstücke; realiter, lat., wirklich; realiter citiren, verhaften.


Realcaution, Hinterlage oder Pfändung einer Sache, im Gegensatz zur Personalcaution durch Bürgen.


Realcollation, bei der Erbtheilung das wirkliche Einliefern der Erbmassegegenstände.


Realcontracte, im röm. System diejenige Vertragsart, welche durch Hingabe und Annahme einer vom Empfänger wieder zurückzugebenden Sache entsteht z. B. Pfand, zum Unterschied von Verträgen, welche schon durch bloße Willensübereinstimmung perfect sind.


Realgar, s. Arsenik.


Realinjurie, thatsächliche Beleidigung, s. Injurie.


Realismus, mittelalterlichlat., bezeichnet im Allgemeinen jede philosophische Richtung, welche vom Realen d. h. Seienden, Wirklichen, Gegebenen ausgeht und daraus erst das Ideale d. h. Geistige, Sein sollende, Vollkommene ableitet. Näher kann dann der R. auf Empirismus, Materialismus, Pantheismus, Sensualismus u. s. w. hinauslaufen. - Ueber den R. des Mittelalters s. Nominalismus; vgl. Idealismus.


Reallasten, auf dem Grundbesitz in dem Sinne dauernd, daß der jeweilige Grundbesitzer schuldig ist, eine Vermögensleistung zu bezahlen (Grundzins, Zehnten, Renten) oder gar persönliche Dienstleistungen zu thun (Frohnden). Die ursprüngliche Entstehung der R. erklärt sich aus der Grundherrschaft, Vogteiherrschaft, Oberherrlichkeit des Fiskus u. der Kirche in der Weise, daß die Hörigen das Grundeigenthum der Herren benutzten gegen Entrichtung von Zins, Zehnten, Frohnden. Wie aber später die Nutzung der Hörigen sich zum modernen Eigenthum entwickelte u. die Oberherrlichkeit mehr und mehr in Vergessenheit kam, verloren die R. ihre geschichtliche Unterlage und erschienen als lästiges Ueberbleibsel einer alten Zeit, von zweifelhafter Berechtigung. Mancherorts wurden sie geradezu gewaltsam aufgehoben, meistens aber können sie umgewandelt (von Naturalleistungen in Geldleistungen, Fixirung unbestimmter R. in bestimmte) oder durch Bezahlung eines dem wahren Werthe der betreffenden R. entsprechenden Geldcapitals abgelöst werden. Ob jetzt noch durch Vertrag neue R. errichtet werden können, ist bestritten (dafür: Albrecht, Maurenbrecher, Bluntschli; dagegen: Dunker, Renaud). Zum Schutze der R. dient als dingliche Klage die actio confessoria utilis.


Realschulen nennt man Schulen, in welchen die unmittelbar auf das gewöhnliche Leben Bezug habenden Kenntnisse gelehrt werden (Mathematik, Naturwissenschaftliches, neuere Sprachen); vgl. polytechnische Schulen.


Rear (rihr), engl., das Hintertreffen der Flotte; Rearadmiral, so viel als Contreadmiral.


Reassumiren, lat.-deutsch, wiederaufnehmen, erneuern; Reassumtion, Erklärung des Nachfolgers einer Partei (durch Erbgang od. Erwerb des Streitobjects), den Proceß da fortsetzen zu wollen, wo ihn diese gelassen hat.


Reate, s. Rieti.


Reatus, lat., Schuld, Anklagestand; Frevel.


Reaumur (Reomür), Rene Antoine Ferchault de, berühmter franz. Physiker, geb. 1683 zu Larochelle, kam 1703 nach Paris und st. 1757 als Mitglied der Akademie. Er schrieb zuerst über die Muscheln u. wies die Art der Bildung u. des Wachsthums ihrer Schalen nach, erfand die Methode, Gußeisen in Schmiedeisen umzuwandeln und eine porzellanartige Glasmasse, das matte Glas, auch R. sches Porzellan genannt. Am berühmtesten aber wurde er durch seinen Weingeistthermometer u. die neue Eintheilung der Scala desselben. "Memoires

Reis; Gold- u. Silbergewicht auf Batavia = 1/9 der alten holl. Troymark.


Real, reell (vom lat. res, Sache), sachlich, dinglich, im Gegensatz zu persönlich, ideal, auch zu formell, wörtlich: daher z. B. R. kenntniß = Sachkenntniß, reeller Werth = wirklicher Werth etc. R. ien, Sachinhalt; Sachkenntnisse im Gegensatz zu Sprachkenntnissen; r. isiren, verwirklichen, zu Gelde machen; R. isation, R.isirung, Verwirklichung; R. ität, Wirklichkeit, Wahrheit, Zuverlässigkeit; R. itäten, Grundstücke; realiter, lat., wirklich; realiter citiren, verhaften.


Realcaution, Hinterlage oder Pfändung einer Sache, im Gegensatz zur Personalcaution durch Bürgen.


Realcollation, bei der Erbtheilung das wirkliche Einliefern der Erbmassegegenstände.


Realcontracte, im röm. System diejenige Vertragsart, welche durch Hingabe und Annahme einer vom Empfänger wieder zurückzugebenden Sache entsteht z. B. Pfand, zum Unterschied von Verträgen, welche schon durch bloße Willensübereinstimmung perfect sind.


Realgar, s. Arsenik.


Realinjurie, thatsächliche Beleidigung, s. Injurie.


Realismus, mittelalterlichlat., bezeichnet im Allgemeinen jede philosophische Richtung, welche vom Realen d. h. Seienden, Wirklichen, Gegebenen ausgeht und daraus erst das Ideale d. h. Geistige, Sein sollende, Vollkommene ableitet. Näher kann dann der R. auf Empirismus, Materialismus, Pantheismus, Sensualismus u. s. w. hinauslaufen. – Ueber den R. des Mittelalters s. Nominalismus; vgl. Idealismus.


Reallasten, auf dem Grundbesitz in dem Sinne dauernd, daß der jeweilige Grundbesitzer schuldig ist, eine Vermögensleistung zu bezahlen (Grundzins, Zehnten, Renten) oder gar persönliche Dienstleistungen zu thun (Frohnden). Die ursprüngliche Entstehung der R. erklärt sich aus der Grundherrschaft, Vogteiherrschaft, Oberherrlichkeit des Fiskus u. der Kirche in der Weise, daß die Hörigen das Grundeigenthum der Herren benutzten gegen Entrichtung von Zins, Zehnten, Frohnden. Wie aber später die Nutzung der Hörigen sich zum modernen Eigenthum entwickelte u. die Oberherrlichkeit mehr und mehr in Vergessenheit kam, verloren die R. ihre geschichtliche Unterlage und erschienen als lästiges Ueberbleibsel einer alten Zeit, von zweifelhafter Berechtigung. Mancherorts wurden sie geradezu gewaltsam aufgehoben, meistens aber können sie umgewandelt (von Naturalleistungen in Geldleistungen, Fixirung unbestimmter R. in bestimmte) oder durch Bezahlung eines dem wahren Werthe der betreffenden R. entsprechenden Geldcapitals abgelöst werden. Ob jetzt noch durch Vertrag neue R. errichtet werden können, ist bestritten (dafür: Albrecht, Maurenbrecher, Bluntschli; dagegen: Dunker, Renaud). Zum Schutze der R. dient als dingliche Klage die actio confessoria utilis.


Realschulen nennt man Schulen, in welchen die unmittelbar auf das gewöhnliche Leben Bezug habenden Kenntnisse gelehrt werden (Mathematik, Naturwissenschaftliches, neuere Sprachen); vgl. polytechnische Schulen.


Rear (rihr), engl., das Hintertreffen der Flotte; Rearadmiral, so viel als Contreadmiral.


Reassumiren, lat.-deutsch, wiederaufnehmen, erneuern; Reassumtion, Erklärung des Nachfolgers einer Partei (durch Erbgang od. Erwerb des Streitobjects), den Proceß da fortsetzen zu wollen, wo ihn diese gelassen hat.


Reate, s. Rieti.


Reatus, lat., Schuld, Anklagestand; Frevel.


Réaumur (Reomür), René Antoine Ferchault de, berühmter franz. Physiker, geb. 1683 zu Larochelle, kam 1703 nach Paris und st. 1757 als Mitglied der Akademie. Er schrieb zuerst über die Muscheln u. wies die Art der Bildung u. des Wachsthums ihrer Schalen nach, erfand die Methode, Gußeisen in Schmiedeisen umzuwandeln und eine porzellanartige Glasmasse, das matte Glas, auch R. sches Porzellan genannt. Am berühmtesten aber wurde er durch seinen Weingeistthermometer u. die neue Eintheilung der Scala desselben. „Mémoires

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[675/0676] Reis; Gold- u. Silbergewicht auf Batavia = 1/9 der alten holl. Troymark. Real, reell (vom lat. res, Sache), sachlich, dinglich, im Gegensatz zu persönlich, ideal, auch zu formell, wörtlich: daher z. B. R. kenntniß = Sachkenntniß, reeller Werth = wirklicher Werth etc. R. ien, Sachinhalt; Sachkenntnisse im Gegensatz zu Sprachkenntnissen; r. isiren, verwirklichen, zu Gelde machen; R. isation, R.isirung, Verwirklichung; R. ität, Wirklichkeit, Wahrheit, Zuverlässigkeit; R. itäten, Grundstücke; realiter, lat., wirklich; realiter citiren, verhaften. Realcaution, Hinterlage oder Pfändung einer Sache, im Gegensatz zur Personalcaution durch Bürgen. Realcollation, bei der Erbtheilung das wirkliche Einliefern der Erbmassegegenstände. Realcontracte, im röm. System diejenige Vertragsart, welche durch Hingabe und Annahme einer vom Empfänger wieder zurückzugebenden Sache entsteht z. B. Pfand, zum Unterschied von Verträgen, welche schon durch bloße Willensübereinstimmung perfect sind. Realgar, s. Arsenik. Realinjurie, thatsächliche Beleidigung, s. Injurie. Realismus, mittelalterlichlat., bezeichnet im Allgemeinen jede philosophische Richtung, welche vom Realen d. h. Seienden, Wirklichen, Gegebenen ausgeht und daraus erst das Ideale d. h. Geistige, Sein sollende, Vollkommene ableitet. Näher kann dann der R. auf Empirismus, Materialismus, Pantheismus, Sensualismus u. s. w. hinauslaufen. – Ueber den R. des Mittelalters s. Nominalismus; vgl. Idealismus. Reallasten, auf dem Grundbesitz in dem Sinne dauernd, daß der jeweilige Grundbesitzer schuldig ist, eine Vermögensleistung zu bezahlen (Grundzins, Zehnten, Renten) oder gar persönliche Dienstleistungen zu thun (Frohnden). Die ursprüngliche Entstehung der R. erklärt sich aus der Grundherrschaft, Vogteiherrschaft, Oberherrlichkeit des Fiskus u. der Kirche in der Weise, daß die Hörigen das Grundeigenthum der Herren benutzten gegen Entrichtung von Zins, Zehnten, Frohnden. Wie aber später die Nutzung der Hörigen sich zum modernen Eigenthum entwickelte u. die Oberherrlichkeit mehr und mehr in Vergessenheit kam, verloren die R. ihre geschichtliche Unterlage und erschienen als lästiges Ueberbleibsel einer alten Zeit, von zweifelhafter Berechtigung. Mancherorts wurden sie geradezu gewaltsam aufgehoben, meistens aber können sie umgewandelt (von Naturalleistungen in Geldleistungen, Fixirung unbestimmter R. in bestimmte) oder durch Bezahlung eines dem wahren Werthe der betreffenden R. entsprechenden Geldcapitals abgelöst werden. Ob jetzt noch durch Vertrag neue R. errichtet werden können, ist bestritten (dafür: Albrecht, Maurenbrecher, Bluntschli; dagegen: Dunker, Renaud). Zum Schutze der R. dient als dingliche Klage die actio confessoria utilis. Realschulen nennt man Schulen, in welchen die unmittelbar auf das gewöhnliche Leben Bezug habenden Kenntnisse gelehrt werden (Mathematik, Naturwissenschaftliches, neuere Sprachen); vgl. polytechnische Schulen. Rear (rihr), engl., das Hintertreffen der Flotte; Rearadmiral, so viel als Contreadmiral. Reassumiren, lat.-deutsch, wiederaufnehmen, erneuern; Reassumtion, Erklärung des Nachfolgers einer Partei (durch Erbgang od. Erwerb des Streitobjects), den Proceß da fortsetzen zu wollen, wo ihn diese gelassen hat. Reate, s. Rieti. Reatus, lat., Schuld, Anklagestand; Frevel. Réaumur (Reomür), René Antoine Ferchault de, berühmter franz. Physiker, geb. 1683 zu Larochelle, kam 1703 nach Paris und st. 1757 als Mitglied der Akademie. Er schrieb zuerst über die Muscheln u. wies die Art der Bildung u. des Wachsthums ihrer Schalen nach, erfand die Methode, Gußeisen in Schmiedeisen umzuwandeln und eine porzellanartige Glasmasse, das matte Glas, auch R. sches Porzellan genannt. Am berühmtesten aber wurde er durch seinen Weingeistthermometer u. die neue Eintheilung der Scala desselben. „Mémoires

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 675. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/676>, abgerufen am 26.06.2024.