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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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ein neues Strafgesetzbuch in Kraft getreten. Durch sein Heer ist P. eine Großmacht. Alle männlichen u. gefunden Unterthanen sind mit dem 20. Jahre dienstpflichtig u. zwar 5 Jahre für den activen Dienst, von dem sie 2-3 Jahre in dem stehenden Heere, die andern 2 oder 3 in der Kriegsreserve zubringen. Aus der Kriegsreserve treten sie in die Landwehr des 1. Aufgebots (vom 25. bis 33. Jahre), sodann in die Landwehr des 2. Aufgebots (33-39 Jahr), welche nur für den Krieg im eigenen Lande, den eigentlichen Vertheidigungskrieg, bestimmt ist. Die Gesammtstärke des stehenden Heeres beträgt 225000, der Landwehr 1. Aufgebots 174000, des 2. Aufgebots 175000 Mann aller Waffengattungen. Die preuß. Seemacht bestand 1854 aus 54 Kriegsfahrzeugen mit 288 Kanonen; auf einem von Oldenburg erkauften kleinen Gebiete an der Jahde soll ein Kriegshafen angelegt werden. Die Verfassung gewährt jeder anerkannten Religionsgesellschaft Freiheit des Cultus und Selbständigkeit in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten. Lutheraner und Reformirte bilden seit der Union von 1817 die evangelisch-unirte Kirche; doch haben sich mehre Gemeinden als sog. Altlutheraner von der Union losgesagt. Die Katholiken haben 2 Erzbischöfe, in Gnesen u. Köln, u. 6 Bischöfe: Kulm, Ermeland, Breslau, Münster, Paderborn und Trier. Der öffentliche Unterricht wird von dem Staate sorgfältig gepflegt; P. besitzt 6 Universitäten: Berlin, Halle, Breslau, Greifswalde, Königsberg u. Bonn, zu Münster u. Braunsberg akademische Lehranstalten für kathol. Theologen, 123 Gymnasien, 39 Progymnasien, 56 Schullehrerseminare, 52 Real-, 34 höhere Bürgerschulen, 24500 Elementarschulen. Der preuß. Staatshaushalt ist seit 1815 anerkannt trefflich geführt worden. Der Finanzetat für 1854 ergab als Einnahme 107990069 Thlr. und als Ausgabe genau die selbe Summe. Die verzinsliche Staatsschuld berechnete sich 1854 auf 187028818 Thlr. 26 Ngr. 7 P fg., die unverzinsliche (in Kassenanweisungen) auf 30842347 Thlr. P. rechnet nach Thalern; der Thaler ist seit 1825 = 30 Sgr., 1 Sgr. = 12 Pfg.; 1 Thlr. = 1 fl. 45 kr. des 241/2 Guldenfußes, 1 fl. 255/7 kr. des Conventionsfußes; die gewöhnliche Goldmünze ist der Friedrichsd'or im gesetzlichen Curs zu 5 Thlr. 20 Sgr. Der preuß. Centner = 102,89 Zollpfd.; das Schiffspfd. = 3 preuß. Ctr., die Schiffslast = 4000 Pfd., der Stein Wolle = 22 Ctr., die Tonne Eisen = 10 Ctr. Der preuß. Fuß = 139,13 Par. Lin. und eingetheilt in 12 Zoll zu 12 Linien; 1 Elle = 251/2 Zoll; 1 Ruthe = 12 Fuß; 1 Faden = 6 Fuß; 1 Lachter = 80 Zoll; 1 Meile = 2000 Ruthen; der Morgen = 180 Quadrat Ruthen. Hohlmaße: das Fuder = 4 Oxhoft zu 11/2 Ohm od. 3 Eimern; 1 Eimer = 60 Quart = 68,70 frz. Litr.; 1 Biertonne = 100 Quart; 1 Scheffel Getreide = 54,96 franz. Litr. = 16 Metzen, 1 Wispel = 24 Scheffel. Am Bundestag nimmt P., obwohl Posen, Ost- u. Westpreußen nicht zum Bundesgebiete gehören, die 2. Stelle ein; in der engern Versammlung hat es 1, in der weitern 4 Stimmen. Vgl. Frantz: "Der preuß. Staat, Handbuch der Statistik, Verfassung u. Gesetzgebung Preußens", Quedlinburg 1853 ff. - Geschichte. Das eigentliche Königreich P. (das Küstenland an der Ostsee zwischen Pommern u. Kurland) wurde nach dem Abzug der gothischen Stämme zur Zeit der Völkerwanderung von den slav. Porussen (Preußen) besetzt, welche sich der Polen in blutigen Kämpfen erwehrten, aber im 13. Jahrh. nach verzweifeltem Widerstande dem Deutschen Orden unterlagen (s. Deutscher Orden). Als der Orden in sich zerfiel, mußte 1466 das fast ganz entvölkerte Westpreußen an Polen abgetreten werden; bei der zunehmenden Schwäche des Ordens, der von dem sinkenden deutschen Reiche keine Unterstützung erhielt, nahm die Ablösung von dem deutschen Reichskörper fortwährend zu und als die Reformation sich gegen den Kaiser richtete, fiel auch P. ab, indem der damalige Hochmeister Albrecht von Brandenburg protestantisch wurde, sich zum selbständigen Herzog erklärte u. 2. April 1525 P. von dem König von Polen als Lehen annahm. Dieses P. erbte 1618 an

ein neues Strafgesetzbuch in Kraft getreten. Durch sein Heer ist P. eine Großmacht. Alle männlichen u. gefunden Unterthanen sind mit dem 20. Jahre dienstpflichtig u. zwar 5 Jahre für den activen Dienst, von dem sie 2–3 Jahre in dem stehenden Heere, die andern 2 oder 3 in der Kriegsreserve zubringen. Aus der Kriegsreserve treten sie in die Landwehr des 1. Aufgebots (vom 25. bis 33. Jahre), sodann in die Landwehr des 2. Aufgebots (33–39 Jahr), welche nur für den Krieg im eigenen Lande, den eigentlichen Vertheidigungskrieg, bestimmt ist. Die Gesammtstärke des stehenden Heeres beträgt 225000, der Landwehr 1. Aufgebots 174000, des 2. Aufgebots 175000 Mann aller Waffengattungen. Die preuß. Seemacht bestand 1854 aus 54 Kriegsfahrzeugen mit 288 Kanonen; auf einem von Oldenburg erkauften kleinen Gebiete an der Jahde soll ein Kriegshafen angelegt werden. Die Verfassung gewährt jeder anerkannten Religionsgesellschaft Freiheit des Cultus und Selbständigkeit in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten. Lutheraner und Reformirte bilden seit der Union von 1817 die evangelisch-unirte Kirche; doch haben sich mehre Gemeinden als sog. Altlutheraner von der Union losgesagt. Die Katholiken haben 2 Erzbischöfe, in Gnesen u. Köln, u. 6 Bischöfe: Kulm, Ermeland, Breslau, Münster, Paderborn und Trier. Der öffentliche Unterricht wird von dem Staate sorgfältig gepflegt; P. besitzt 6 Universitäten: Berlin, Halle, Breslau, Greifswalde, Königsberg u. Bonn, zu Münster u. Braunsberg akademische Lehranstalten für kathol. Theologen, 123 Gymnasien, 39 Progymnasien, 56 Schullehrerseminare, 52 Real-, 34 höhere Bürgerschulen, 24500 Elementarschulen. Der preuß. Staatshaushalt ist seit 1815 anerkannt trefflich geführt worden. Der Finanzetat für 1854 ergab als Einnahme 107990069 Thlr. und als Ausgabe genau die selbe Summe. Die verzinsliche Staatsschuld berechnete sich 1854 auf 187028818 Thlr. 26 Ngr. 7 P fg., die unverzinsliche (in Kassenanweisungen) auf 30842347 Thlr. P. rechnet nach Thalern; der Thaler ist seit 1825 = 30 Sgr., 1 Sgr. = 12 Pfg.; 1 Thlr. = 1 fl. 45 kr. des 241/2 Guldenfußes, 1 fl. 255/7 kr. des Conventionsfußes; die gewöhnliche Goldmünze ist der Friedrichsdʼor im gesetzlichen Curs zu 5 Thlr. 20 Sgr. Der preuß. Centner = 102,89 Zollpfd.; das Schiffspfd. = 3 preuß. Ctr., die Schiffslast = 4000 Pfd., der Stein Wolle = 22 Ctr., die Tonne Eisen = 10 Ctr. Der preuß. Fuß = 139,13 Par. Lin. und eingetheilt in 12 Zoll zu 12 Linien; 1 Elle = 251/2 Zoll; 1 Ruthe = 12 Fuß; 1 Faden = 6 Fuß; 1 Lachter = 80 Zoll; 1 Meile = 2000 Ruthen; der Morgen = 180 Quadrat Ruthen. Hohlmaße: das Fuder = 4 Oxhoft zu 11/2 Ohm od. 3 Eimern; 1 Eimer = 60 Quart = 68,70 frz. Litr.; 1 Biertonne = 100 Quart; 1 Scheffel Getreide = 54,96 franz. Litr. = 16 Metzen, 1 Wispel = 24 Scheffel. Am Bundestag nimmt P., obwohl Posen, Ost- u. Westpreußen nicht zum Bundesgebiete gehören, die 2. Stelle ein; in der engern Versammlung hat es 1, in der weitern 4 Stimmen. Vgl. Frantz: „Der preuß. Staat, Handbuch der Statistik, Verfassung u. Gesetzgebung Preußens“, Quedlinburg 1853 ff. – Geschichte. Das eigentliche Königreich P. (das Küstenland an der Ostsee zwischen Pommern u. Kurland) wurde nach dem Abzug der gothischen Stämme zur Zeit der Völkerwanderung von den slav. Porussen (Preußen) besetzt, welche sich der Polen in blutigen Kämpfen erwehrten, aber im 13. Jahrh. nach verzweifeltem Widerstande dem Deutschen Orden unterlagen (s. Deutscher Orden). Als der Orden in sich zerfiel, mußte 1466 das fast ganz entvölkerte Westpreußen an Polen abgetreten werden; bei der zunehmenden Schwäche des Ordens, der von dem sinkenden deutschen Reiche keine Unterstützung erhielt, nahm die Ablösung von dem deutschen Reichskörper fortwährend zu und als die Reformation sich gegen den Kaiser richtete, fiel auch P. ab, indem der damalige Hochmeister Albrecht von Brandenburg protestantisch wurde, sich zum selbständigen Herzog erklärte u. 2. April 1525 P. von dem König von Polen als Lehen annahm. Dieses P. erbte 1618 an

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[610/0611] ein neues Strafgesetzbuch in Kraft getreten. Durch sein Heer ist P. eine Großmacht. Alle männlichen u. gefunden Unterthanen sind mit dem 20. Jahre dienstpflichtig u. zwar 5 Jahre für den activen Dienst, von dem sie 2–3 Jahre in dem stehenden Heere, die andern 2 oder 3 in der Kriegsreserve zubringen. Aus der Kriegsreserve treten sie in die Landwehr des 1. Aufgebots (vom 25. bis 33. Jahre), sodann in die Landwehr des 2. Aufgebots (33–39 Jahr), welche nur für den Krieg im eigenen Lande, den eigentlichen Vertheidigungskrieg, bestimmt ist. Die Gesammtstärke des stehenden Heeres beträgt 225000, der Landwehr 1. Aufgebots 174000, des 2. Aufgebots 175000 Mann aller Waffengattungen. Die preuß. Seemacht bestand 1854 aus 54 Kriegsfahrzeugen mit 288 Kanonen; auf einem von Oldenburg erkauften kleinen Gebiete an der Jahde soll ein Kriegshafen angelegt werden. Die Verfassung gewährt jeder anerkannten Religionsgesellschaft Freiheit des Cultus und Selbständigkeit in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten. Lutheraner und Reformirte bilden seit der Union von 1817 die evangelisch-unirte Kirche; doch haben sich mehre Gemeinden als sog. Altlutheraner von der Union losgesagt. Die Katholiken haben 2 Erzbischöfe, in Gnesen u. Köln, u. 6 Bischöfe: Kulm, Ermeland, Breslau, Münster, Paderborn und Trier. Der öffentliche Unterricht wird von dem Staate sorgfältig gepflegt; P. besitzt 6 Universitäten: Berlin, Halle, Breslau, Greifswalde, Königsberg u. Bonn, zu Münster u. Braunsberg akademische Lehranstalten für kathol. Theologen, 123 Gymnasien, 39 Progymnasien, 56 Schullehrerseminare, 52 Real-, 34 höhere Bürgerschulen, 24500 Elementarschulen. Der preuß. Staatshaushalt ist seit 1815 anerkannt trefflich geführt worden. Der Finanzetat für 1854 ergab als Einnahme 107990069 Thlr. und als Ausgabe genau die selbe Summe. Die verzinsliche Staatsschuld berechnete sich 1854 auf 187028818 Thlr. 26 Ngr. 7 P fg., die unverzinsliche (in Kassenanweisungen) auf 30842347 Thlr. P. rechnet nach Thalern; der Thaler ist seit 1825 = 30 Sgr., 1 Sgr. = 12 Pfg.; 1 Thlr. = 1 fl. 45 kr. des 241/2 Guldenfußes, 1 fl. 255/7 kr. des Conventionsfußes; die gewöhnliche Goldmünze ist der Friedrichsdʼor im gesetzlichen Curs zu 5 Thlr. 20 Sgr. Der preuß. Centner = 102,89 Zollpfd.; das Schiffspfd. = 3 preuß. Ctr., die Schiffslast = 4000 Pfd., der Stein Wolle = 22 Ctr., die Tonne Eisen = 10 Ctr. Der preuß. Fuß = 139,13 Par. Lin. und eingetheilt in 12 Zoll zu 12 Linien; 1 Elle = 251/2 Zoll; 1 Ruthe = 12 Fuß; 1 Faden = 6 Fuß; 1 Lachter = 80 Zoll; 1 Meile = 2000 Ruthen; der Morgen = 180 Quadrat Ruthen. Hohlmaße: das Fuder = 4 Oxhoft zu 11/2 Ohm od. 3 Eimern; 1 Eimer = 60 Quart = 68,70 frz. Litr.; 1 Biertonne = 100 Quart; 1 Scheffel Getreide = 54,96 franz. Litr. = 16 Metzen, 1 Wispel = 24 Scheffel. Am Bundestag nimmt P., obwohl Posen, Ost- u. Westpreußen nicht zum Bundesgebiete gehören, die 2. Stelle ein; in der engern Versammlung hat es 1, in der weitern 4 Stimmen. Vgl. Frantz: „Der preuß. Staat, Handbuch der Statistik, Verfassung u. Gesetzgebung Preußens“, Quedlinburg 1853 ff. – Geschichte. Das eigentliche Königreich P. (das Küstenland an der Ostsee zwischen Pommern u. Kurland) wurde nach dem Abzug der gothischen Stämme zur Zeit der Völkerwanderung von den slav. Porussen (Preußen) besetzt, welche sich der Polen in blutigen Kämpfen erwehrten, aber im 13. Jahrh. nach verzweifeltem Widerstande dem Deutschen Orden unterlagen (s. Deutscher Orden). Als der Orden in sich zerfiel, mußte 1466 das fast ganz entvölkerte Westpreußen an Polen abgetreten werden; bei der zunehmenden Schwäche des Ordens, der von dem sinkenden deutschen Reiche keine Unterstützung erhielt, nahm die Ablösung von dem deutschen Reichskörper fortwährend zu und als die Reformation sich gegen den Kaiser richtete, fiel auch P. ab, indem der damalige Hochmeister Albrecht von Brandenburg protestantisch wurde, sich zum selbständigen Herzog erklärte u. 2. April 1525 P. von dem König von Polen als Lehen annahm. Dieses P. erbte 1618 an

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 610. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/611>, abgerufen am 23.11.2024.