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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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u. höherer Aemter (praefecturae) Die bekanntesten sind: der P. urbi in frühester Zeit der Statthalter in Rom für den abwesenden König, dann für die Consuln; unter den Kaisern übte der P. urbi die meisten Befugnisse der Aedilen und Prätoren; p. praetorio, seit Augustus der Oberbefehlshaber der Prätorianer, der Gouverneur der Stadt Rom und der Umgegend, später auch mit civilrechtlicher Gewalt; nach der Eintheilung des Reichs in 4 praefecturae durch Konstantin d. Gr. war der p. praetorio der Generalstatthalter einer praefectura. - P. (prefet), in Frankreich der erste Verwaltungsbeamte eines Departements, von der Regierung ernannt und unmittelbar unter dem Ministerium stehend, steht gleichsam an der Spitze der Gemeindeverwaltungen, indem fast alle Gemeindebeschlüsse der Bestätigung des P. bedürfen. Er präsidirt den P.urrath, der in Streitigkeiten über administrative Gegenstände entscheidet und gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Bei einem Systemwechsel in Frankreich verlieren in der Regel alle P. ihre Plätze und räumen sie den Männern der andern Partei ein.


Präferenz, Vorrang.


Präfigiren, vorsetzen, anberaumen; praefixo termino, in anberaumter Frist; Präfixion, Vorsetzung, Bestimmung; Praefixum, das Vorgesetzte; ein Wort, das als Silbe einem andern vorgesetzt wird (meistens Pronomina u. Präpositionen).


Präfocation, die Erstickung.


Praeformativa, lat., Buchstaben, die Zeitwörtern vorgesetzt werden, um Zeit und Personalformen zu bestimmen.


Prägen, s. Münze.


Prägnant, lat.-deutsch, schwanger; vielsagend, gedankenreich; Prägnanz, Fülle; Prägnation, gewöhnlicher Imprägnation, Befruchtung.


Präjudiz, lat. praejudicium, Vorurtheil; Rechtsnachtheil, welcher für Unterlassung einer gesetzlich oder richterlich gebotenen Handlung angedroht ist, z. B. bei Verweigerung eines zuerkannten Eides; eine Entscheidung seitens eines höheren Gerichts in einem dunkeln Falle, die in Fällen ähnlicher Art für niedere Gerichte maßgebend wird; die Entscheidung einer Streitsache, die mit einer andern in Connexität (s. d.) steht. Was zu einem P. führt, ist präjudiciell; ein P. fällen heißt präjudiciren; präjudicirlich, nachtheilig.


Prälaten, lat.-deutsch, heißen alle Inhaber eines höheren Kirchenamtes, mit welchem eine Gerichtsbarkeit unmittelbar verbunden ist, dann besonders die Vorsteher der einzelnen Stifte und Abteien mancher geistlichen Orden u. Congregationen z. B. bei den Benedictinern. Exemte P. sind Stifts- oder Klosteräbte, die der Gerichtsbarkeit des Diöcesanbischofes nicht unterworfen sind, sondern eigene Gerichtsbarkeit besitzen. - Der Titel der P., in der allgemeinen Bedeutung von kirchlichen Würdenträgern, ist in manchen protestant. u. paritätischen Ländern geblieben z. B. in Baden, Württemberg etc.


Praelectio, lat., Vorlesung.


Prälegat, bei Vermächtnissen die einem einzelnen Erben zum voraus legirte Quote.


Präliminar, einleitend, vorläufig; P.ien, P.artikel, vorläufige Uebereinkunftspunkte, die als Grundlage eines Vertrags (z. B. Friedensschlusses) dienen.


Praeloquium, lat., Vorrede.


Präludium, Vorspiel, in der Musik im Allgemeinen die Einleitung zu einem Tonstück, insbesondere aber in der Kirchenmusik das mit freier Phantasie vorgetragene, das folgende Haupttonstück einleitende längere Orgelspiel, das ernst und contrapunktisch gehalten sein soll.


Prämaturiren, die Frühreife befördern; Prämaturität, Frühreife, erzwungene Reise, Unzeitigkeit.


Prämeditiren, vorher bedenken; prämeditirt, vorher bedacht; Prämeditation, die vorhergehende Ueberlegung.


Prämie, lat. praemium, Belohnung, Auszeichnung; Gewinn; einem Industriellen für Einführung, Betreibung od. Vervollkommnung eines Fabrikationszweigs vom Staate ertheilte Belohnung, die auch Handelsleuten gegeben wird, welche einen besondern Artikel ein- oder ausführen; bei Staatsanlehen, Actienunternehmungen

u. höherer Aemter (praefecturae) Die bekanntesten sind: der P. urbi in frühester Zeit der Statthalter in Rom für den abwesenden König, dann für die Consuln; unter den Kaisern übte der P. urbi die meisten Befugnisse der Aedilen und Prätoren; p. praetorio, seit Augustus der Oberbefehlshaber der Prätorianer, der Gouverneur der Stadt Rom und der Umgegend, später auch mit civilrechtlicher Gewalt; nach der Eintheilung des Reichs in 4 praefecturae durch Konstantin d. Gr. war der p. praetorio der Generalstatthalter einer praefectura. – P. (préfet), in Frankreich der erste Verwaltungsbeamte eines Departements, von der Regierung ernannt und unmittelbar unter dem Ministerium stehend, steht gleichsam an der Spitze der Gemeindeverwaltungen, indem fast alle Gemeindebeschlüsse der Bestätigung des P. bedürfen. Er präsidirt den P.urrath, der in Streitigkeiten über administrative Gegenstände entscheidet und gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Bei einem Systemwechsel in Frankreich verlieren in der Regel alle P. ihre Plätze und räumen sie den Männern der andern Partei ein.


Präferenz, Vorrang.


Präfigiren, vorsetzen, anberaumen; praefixo termino, in anberaumter Frist; Präfixion, Vorsetzung, Bestimmung; Praefixum, das Vorgesetzte; ein Wort, das als Silbe einem andern vorgesetzt wird (meistens Pronomina u. Präpositionen).


Präfocation, die Erstickung.


Praeformativa, lat., Buchstaben, die Zeitwörtern vorgesetzt werden, um Zeit und Personalformen zu bestimmen.


Prägen, s. Münze.


Prägnant, lat.-deutsch, schwanger; vielsagend, gedankenreich; Prägnanz, Fülle; Prägnation, gewöhnlicher Imprägnation, Befruchtung.


Präjudiz, lat. praejudicium, Vorurtheil; Rechtsnachtheil, welcher für Unterlassung einer gesetzlich oder richterlich gebotenen Handlung angedroht ist, z. B. bei Verweigerung eines zuerkannten Eides; eine Entscheidung seitens eines höheren Gerichts in einem dunkeln Falle, die in Fällen ähnlicher Art für niedere Gerichte maßgebend wird; die Entscheidung einer Streitsache, die mit einer andern in Connexität (s. d.) steht. Was zu einem P. führt, ist präjudiciell; ein P. fällen heißt präjudiciren; präjudicirlich, nachtheilig.


Prälaten, lat.-deutsch, heißen alle Inhaber eines höheren Kirchenamtes, mit welchem eine Gerichtsbarkeit unmittelbar verbunden ist, dann besonders die Vorsteher der einzelnen Stifte und Abteien mancher geistlichen Orden u. Congregationen z. B. bei den Benedictinern. Exemte P. sind Stifts- oder Klosteräbte, die der Gerichtsbarkeit des Diöcesanbischofes nicht unterworfen sind, sondern eigene Gerichtsbarkeit besitzen. – Der Titel der P., in der allgemeinen Bedeutung von kirchlichen Würdenträgern, ist in manchen protestant. u. paritätischen Ländern geblieben z. B. in Baden, Württemberg etc.


Praelectio, lat., Vorlesung.


Prälegat, bei Vermächtnissen die einem einzelnen Erben zum voraus legirte Quote.


Präliminar, einleitend, vorläufig; P.ien, P.artikel, vorläufige Uebereinkunftspunkte, die als Grundlage eines Vertrags (z. B. Friedensschlusses) dienen.


Praeloquium, lat., Vorrede.


Präludium, Vorspiel, in der Musik im Allgemeinen die Einleitung zu einem Tonstück, insbesondere aber in der Kirchenmusik das mit freier Phantasie vorgetragene, das folgende Haupttonstück einleitende längere Orgelspiel, das ernst und contrapunktisch gehalten sein soll.


Prämaturiren, die Frühreife befördern; Prämaturität, Frühreife, erzwungene Reise, Unzeitigkeit.


Prämeditiren, vorher bedenken; prämeditirt, vorher bedacht; Prämeditation, die vorhergehende Ueberlegung.


Prämie, lat. praemium, Belohnung, Auszeichnung; Gewinn; einem Industriellen für Einführung, Betreibung od. Vervollkommnung eines Fabrikationszweigs vom Staate ertheilte Belohnung, die auch Handelsleuten gegeben wird, welche einen besondern Artikel ein- oder ausführen; bei Staatsanlehen, Actienunternehmungen

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[600/0601] u. höherer Aemter (praefecturae) Die bekanntesten sind: der P. urbi in frühester Zeit der Statthalter in Rom für den abwesenden König, dann für die Consuln; unter den Kaisern übte der P. urbi die meisten Befugnisse der Aedilen und Prätoren; p. praetorio, seit Augustus der Oberbefehlshaber der Prätorianer, der Gouverneur der Stadt Rom und der Umgegend, später auch mit civilrechtlicher Gewalt; nach der Eintheilung des Reichs in 4 praefecturae durch Konstantin d. Gr. war der p. praetorio der Generalstatthalter einer praefectura. – P. (préfet), in Frankreich der erste Verwaltungsbeamte eines Departements, von der Regierung ernannt und unmittelbar unter dem Ministerium stehend, steht gleichsam an der Spitze der Gemeindeverwaltungen, indem fast alle Gemeindebeschlüsse der Bestätigung des P. bedürfen. Er präsidirt den P.urrath, der in Streitigkeiten über administrative Gegenstände entscheidet und gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Bei einem Systemwechsel in Frankreich verlieren in der Regel alle P. ihre Plätze und räumen sie den Männern der andern Partei ein. Präferenz, Vorrang. Präfigiren, vorsetzen, anberaumen; praefixo termino, in anberaumter Frist; Präfixion, Vorsetzung, Bestimmung; Praefixum, das Vorgesetzte; ein Wort, das als Silbe einem andern vorgesetzt wird (meistens Pronomina u. Präpositionen). Präfocation, die Erstickung. Praeformativa, lat., Buchstaben, die Zeitwörtern vorgesetzt werden, um Zeit und Personalformen zu bestimmen. Prägen, s. Münze. Prägnant, lat.-deutsch, schwanger; vielsagend, gedankenreich; Prägnanz, Fülle; Prägnation, gewöhnlicher Imprägnation, Befruchtung. Präjudiz, lat. praejudicium, Vorurtheil; Rechtsnachtheil, welcher für Unterlassung einer gesetzlich oder richterlich gebotenen Handlung angedroht ist, z. B. bei Verweigerung eines zuerkannten Eides; eine Entscheidung seitens eines höheren Gerichts in einem dunkeln Falle, die in Fällen ähnlicher Art für niedere Gerichte maßgebend wird; die Entscheidung einer Streitsache, die mit einer andern in Connexität (s. d.) steht. Was zu einem P. führt, ist präjudiciell; ein P. fällen heißt präjudiciren; präjudicirlich, nachtheilig. Prälaten, lat.-deutsch, heißen alle Inhaber eines höheren Kirchenamtes, mit welchem eine Gerichtsbarkeit unmittelbar verbunden ist, dann besonders die Vorsteher der einzelnen Stifte und Abteien mancher geistlichen Orden u. Congregationen z. B. bei den Benedictinern. Exemte P. sind Stifts- oder Klosteräbte, die der Gerichtsbarkeit des Diöcesanbischofes nicht unterworfen sind, sondern eigene Gerichtsbarkeit besitzen. – Der Titel der P., in der allgemeinen Bedeutung von kirchlichen Würdenträgern, ist in manchen protestant. u. paritätischen Ländern geblieben z. B. in Baden, Württemberg etc. Praelectio, lat., Vorlesung. Prälegat, bei Vermächtnissen die einem einzelnen Erben zum voraus legirte Quote. Präliminar, einleitend, vorläufig; P.ien, P.artikel, vorläufige Uebereinkunftspunkte, die als Grundlage eines Vertrags (z. B. Friedensschlusses) dienen. Praeloquium, lat., Vorrede. Präludium, Vorspiel, in der Musik im Allgemeinen die Einleitung zu einem Tonstück, insbesondere aber in der Kirchenmusik das mit freier Phantasie vorgetragene, das folgende Haupttonstück einleitende längere Orgelspiel, das ernst und contrapunktisch gehalten sein soll. Prämaturiren, die Frühreife befördern; Prämaturität, Frühreife, erzwungene Reise, Unzeitigkeit. Prämeditiren, vorher bedenken; prämeditirt, vorher bedacht; Prämeditation, die vorhergehende Ueberlegung. Prämie, lat. praemium, Belohnung, Auszeichnung; Gewinn; einem Industriellen für Einführung, Betreibung od. Vervollkommnung eines Fabrikationszweigs vom Staate ertheilte Belohnung, die auch Handelsleuten gegeben wird, welche einen besondern Artikel ein- oder ausführen; bei Staatsanlehen, Actienunternehmungen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 600. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/601>, abgerufen am 16.06.2024.