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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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sind als P. anerkannt der Bischof der kathol. Armenier zu Aleppo, der der Maroniten und sitzt wiederum ein kath. Patriarch zu Jerusalem. In der schismatisch-griech. Kirche ist der russ. Czar für seine Länder Inhaber aller Patriarchalgewalt, wurde der Patriarch von Konstantinopel bisher vom Sultan ernannt, tragen im Orient die obersten Bischöfe verschiedener Parteien den P.titel. - Vgl. Exarch, griech. Kirche, Hierarchie, Papst.


Patricier (Patricii), im alten Rom der Geschlechtsadel, aus welchem bis 366 v. Chr. die Senatoren (patres) genommen wurden; später ging der Name auch auf den Verdienstadel, die Nobilität über, indem die Begleitung der hohen Staatsämter zum Eintritt in den Senat berechtigte. Unter den späteren röm. Kaisern hießen die höchsten kaiserl. Räthe P, auch wurde der Titel Patricius ausländischen Fürsten verliehen. Papst Stephan gab denselben 754 dem Franken Pipin u. damit die Statthalterschaft zu Rom und die Schirmvogtei der röm. Kirche. - P. nannten sich auch die regierungsfähigen Geschlechter in den ehemaligen deutschen Reichsstädten.


Patrik, St., lat. Patricius, der Apostel u. Schutzpatron Irlands, angeblich geb. um 372 zu Bonaven Tabernä (Kirk-P.) in Schottland und mit dem heil. Martin von Tours verwandt, wurde 16jährig von Seeräubern nach Irland geschleppt, wo er als Sklave die Schweine hütete, floh nach 6 Jahren in die Heimath, wurde Priester und kehrte 432 als Missionär zu den heidnischen Iren zurück. Er gewann mehre der kleinen Herrscher, von denen ihm später nur der Apostat Korotik, das Haupt der Gälen, feindselig entgegentrat, und viel tausend Iren für das Evangelium, errichtete das Bisthum Armagh und Klosterschulen, deren Ruf bald Wißbegierige aus weiter Ferne herbeilockte. P. st. 464 n. Chr. und wurde zu Down (Down-P. in der irischen Provinz Ulster) begraben; 1185 fand man seine Reliquien wieder. Als Schriftsteller hinterließ P. einen Brief an den Apostaten Korotik und namentlich eine Beichte, welche zugleich die Hauptquelle seiner Lebensbeschreibung abgibt (Opusc. Lond. 1656). Eine Menge Sagen, einige Orte und Grafschaften, Lebensbeschreibungen in vielen Sprachen u. a. erhalten St. P.s Andenken lebendig; 1783 stiftete König Georg III. von England den Order of St. P. und beschränkte die Anzahl der Ritter dieses P.ordens auf 16 Iren.


Patrimonialgerichtsbarkeit, die vom Landesherrn einer Person (jurisdictio personalis) oder dem Besitzer eines Grundstückes (j. realis) verliehene Befugniß, über einen gewissen Kreis Recht zu sprechen: gilt um der damit verbundenen Einkünfte willen als Erwerbsquelle, wird nach und nach überall beseitigt.


Patrimonium, lat., das vom Vater ererbte, dann überhaupt Vermögen; insbesondere das kaiserl. Privatvermögen. P. Petri, s. Kirchenstaat, Bd. III., S. 602. Patrimonial, vom Vater ererbt, angestammt; Patrimonialgüter, Erbgüter.


Patriotismus, Vaterlandsliebe; Patriot, Vaterlandsfreund.


Patristik, Patrologie, patristische Theologie, griech.-deutsch, die Lehre von den Vätern, näher die systematische Darstellung dessen, was die Kirchenväter über die Glaubens- und Sittenlehre sowie über die Kirchendisciplin geschrieben haben, dann die Wissenschaft vom richtigen Gebrauche der Kirchenväter in der Theologie. Die P. als selbständiger Zweig der Theologie ist erst seit dem 18. Jahrh. entstanden und bis heute theils ungenügend, theils unvollständig (Möhlers treffliche Patrologie umfaßt nur die 3 ersten Jahrhunderte) behandelt. Patristisch, patrologisch, was zur P. gehört z. B. patristische Concordanz (die bis heute ebenfalls mangelt).


Patrize, s. Matrize.


Patrocinium, lat., das Geschäft des Patronus, Kirchen-P., das Fest des Schutzheiligen einer Kirche.


Patroklus, bei Homer der Freund des Achilles; als P. von Hektor erschlagen worden war, versöhnte sich Achill mit Agamemnon, focht wieder gegen die Trojaner und rächte seinen Tod.


Patrone, bei mehren Handwerken Muster; bei der Zimmer- und Kartenmalerei

sind als P. anerkannt der Bischof der kathol. Armenier zu Aleppo, der der Maroniten und sitzt wiederum ein kath. Patriarch zu Jerusalem. In der schismatisch-griech. Kirche ist der russ. Czar für seine Länder Inhaber aller Patriarchalgewalt, wurde der Patriarch von Konstantinopel bisher vom Sultan ernannt, tragen im Orient die obersten Bischöfe verschiedener Parteien den P.titel. – Vgl. Exarch, griech. Kirche, Hierarchie, Papst.


Patricier (Patricii), im alten Rom der Geschlechtsadel, aus welchem bis 366 v. Chr. die Senatoren (patres) genommen wurden; später ging der Name auch auf den Verdienstadel, die Nobilität über, indem die Begleitung der hohen Staatsämter zum Eintritt in den Senat berechtigte. Unter den späteren röm. Kaisern hießen die höchsten kaiserl. Räthe P, auch wurde der Titel Patricius ausländischen Fürsten verliehen. Papst Stephan gab denselben 754 dem Franken Pipin u. damit die Statthalterschaft zu Rom und die Schirmvogtei der röm. Kirche. – P. nannten sich auch die regierungsfähigen Geschlechter in den ehemaligen deutschen Reichsstädten.


Patrik, St., lat. Patricius, der Apostel u. Schutzpatron Irlands, angeblich geb. um 372 zu Bonaven Tabernä (Kirk-P.) in Schottland und mit dem heil. Martin von Tours verwandt, wurde 16jährig von Seeräubern nach Irland geschleppt, wo er als Sklave die Schweine hütete, floh nach 6 Jahren in die Heimath, wurde Priester und kehrte 432 als Missionär zu den heidnischen Iren zurück. Er gewann mehre der kleinen Herrscher, von denen ihm später nur der Apostat Korotik, das Haupt der Gälen, feindselig entgegentrat, und viel tausend Iren für das Evangelium, errichtete das Bisthum Armagh und Klosterschulen, deren Ruf bald Wißbegierige aus weiter Ferne herbeilockte. P. st. 464 n. Chr. und wurde zu Down (Down-P. in der irischen Provinz Ulster) begraben; 1185 fand man seine Reliquien wieder. Als Schriftsteller hinterließ P. einen Brief an den Apostaten Korotik und namentlich eine Beichte, welche zugleich die Hauptquelle seiner Lebensbeschreibung abgibt (Opusc. Lond. 1656). Eine Menge Sagen, einige Orte und Grafschaften, Lebensbeschreibungen in vielen Sprachen u. a. erhalten St. P.s Andenken lebendig; 1783 stiftete König Georg III. von England den Order of St. P. und beschränkte die Anzahl der Ritter dieses P.ordens auf 16 Iren.


Patrimonialgerichtsbarkeit, die vom Landesherrn einer Person (jurisdictio personalis) oder dem Besitzer eines Grundstückes (j. realis) verliehene Befugniß, über einen gewissen Kreis Recht zu sprechen: gilt um der damit verbundenen Einkünfte willen als Erwerbsquelle, wird nach und nach überall beseitigt.


Patrimonium, lat., das vom Vater ererbte, dann überhaupt Vermögen; insbesondere das kaiserl. Privatvermögen. P. Petri, s. Kirchenstaat, Bd. III., S. 602. Patrimonial, vom Vater ererbt, angestammt; Patrimonialgüter, Erbgüter.


Patriotismus, Vaterlandsliebe; Patriot, Vaterlandsfreund.


Patristik, Patrologie, patristische Theologie, griech.-deutsch, die Lehre von den Vätern, näher die systematische Darstellung dessen, was die Kirchenväter über die Glaubens- und Sittenlehre sowie über die Kirchendisciplin geschrieben haben, dann die Wissenschaft vom richtigen Gebrauche der Kirchenväter in der Theologie. Die P. als selbständiger Zweig der Theologie ist erst seit dem 18. Jahrh. entstanden und bis heute theils ungenügend, theils unvollständig (Möhlers treffliche Patrologie umfaßt nur die 3 ersten Jahrhunderte) behandelt. Patristisch, patrologisch, was zur P. gehört z. B. patristische Concordanz (die bis heute ebenfalls mangelt).


Patrize, s. Matrize.


Patrocinium, lat., das Geschäft des Patronus, Kirchen-P., das Fest des Schutzheiligen einer Kirche.


Patroklus, bei Homer der Freund des Achilles; als P. von Hektor erschlagen worden war, versöhnte sich Achill mit Agamemnon, focht wieder gegen die Trojaner und rächte seinen Tod.


Patrone, bei mehren Handwerken Muster; bei der Zimmer- und Kartenmalerei

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[474/0475] sind als P. anerkannt der Bischof der kathol. Armenier zu Aleppo, der der Maroniten und sitzt wiederum ein kath. Patriarch zu Jerusalem. In der schismatisch-griech. Kirche ist der russ. Czar für seine Länder Inhaber aller Patriarchalgewalt, wurde der Patriarch von Konstantinopel bisher vom Sultan ernannt, tragen im Orient die obersten Bischöfe verschiedener Parteien den P.titel. – Vgl. Exarch, griech. Kirche, Hierarchie, Papst. Patricier (Patricii), im alten Rom der Geschlechtsadel, aus welchem bis 366 v. Chr. die Senatoren (patres) genommen wurden; später ging der Name auch auf den Verdienstadel, die Nobilität über, indem die Begleitung der hohen Staatsämter zum Eintritt in den Senat berechtigte. Unter den späteren röm. Kaisern hießen die höchsten kaiserl. Räthe P, auch wurde der Titel Patricius ausländischen Fürsten verliehen. Papst Stephan gab denselben 754 dem Franken Pipin u. damit die Statthalterschaft zu Rom und die Schirmvogtei der röm. Kirche. – P. nannten sich auch die regierungsfähigen Geschlechter in den ehemaligen deutschen Reichsstädten. Patrik, St., lat. Patricius, der Apostel u. Schutzpatron Irlands, angeblich geb. um 372 zu Bonaven Tabernä (Kirk-P.) in Schottland und mit dem heil. Martin von Tours verwandt, wurde 16jährig von Seeräubern nach Irland geschleppt, wo er als Sklave die Schweine hütete, floh nach 6 Jahren in die Heimath, wurde Priester und kehrte 432 als Missionär zu den heidnischen Iren zurück. Er gewann mehre der kleinen Herrscher, von denen ihm später nur der Apostat Korotik, das Haupt der Gälen, feindselig entgegentrat, und viel tausend Iren für das Evangelium, errichtete das Bisthum Armagh und Klosterschulen, deren Ruf bald Wißbegierige aus weiter Ferne herbeilockte. P. st. 464 n. Chr. und wurde zu Down (Down-P. in der irischen Provinz Ulster) begraben; 1185 fand man seine Reliquien wieder. Als Schriftsteller hinterließ P. einen Brief an den Apostaten Korotik und namentlich eine Beichte, welche zugleich die Hauptquelle seiner Lebensbeschreibung abgibt (Opusc. Lond. 1656). Eine Menge Sagen, einige Orte und Grafschaften, Lebensbeschreibungen in vielen Sprachen u. a. erhalten St. P.s Andenken lebendig; 1783 stiftete König Georg III. von England den Order of St. P. und beschränkte die Anzahl der Ritter dieses P.ordens auf 16 Iren. Patrimonialgerichtsbarkeit, die vom Landesherrn einer Person (jurisdictio personalis) oder dem Besitzer eines Grundstückes (j. realis) verliehene Befugniß, über einen gewissen Kreis Recht zu sprechen: gilt um der damit verbundenen Einkünfte willen als Erwerbsquelle, wird nach und nach überall beseitigt. Patrimonium, lat., das vom Vater ererbte, dann überhaupt Vermögen; insbesondere das kaiserl. Privatvermögen. P. Petri, s. Kirchenstaat, Bd. III., S. 602. Patrimonial, vom Vater ererbt, angestammt; Patrimonialgüter, Erbgüter. Patriotismus, Vaterlandsliebe; Patriot, Vaterlandsfreund. Patristik, Patrologie, patristische Theologie, griech.-deutsch, die Lehre von den Vätern, näher die systematische Darstellung dessen, was die Kirchenväter über die Glaubens- und Sittenlehre sowie über die Kirchendisciplin geschrieben haben, dann die Wissenschaft vom richtigen Gebrauche der Kirchenväter in der Theologie. Die P. als selbständiger Zweig der Theologie ist erst seit dem 18. Jahrh. entstanden und bis heute theils ungenügend, theils unvollständig (Möhlers treffliche Patrologie umfaßt nur die 3 ersten Jahrhunderte) behandelt. Patristisch, patrologisch, was zur P. gehört z. B. patristische Concordanz (die bis heute ebenfalls mangelt). Patrize, s. Matrize. Patrocinium, lat., das Geschäft des Patronus, Kirchen-P., das Fest des Schutzheiligen einer Kirche. Patroklus, bei Homer der Freund des Achilles; als P. von Hektor erschlagen worden war, versöhnte sich Achill mit Agamemnon, focht wieder gegen die Trojaner und rächte seinen Tod. Patrone, bei mehren Handwerken Muster; bei der Zimmer- und Kartenmalerei

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 474. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/475>, abgerufen am 22.11.2024.