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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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eine mit Figuren ausgeschnittene Blechtafel, um die Verzierungen mechanisch auszuführen; im Kriegswesen die in eine Papierhülse gefaßte Ladung des Kleingewehrs; beim groben Geschütze heißt sie Cartouche.


Patronus, Patron, Schutzmann, Vertheidiger, Fürsorger; vergl. Client. Im Kirchenrecht steht dem P. das Präsentationsrecht zu (dem Bischof den Pfarrer vorzuschlagen), die Mitaufsicht über die Verwaltung des betreffenden Kirchenvermögens, das Recht auf etwaige Alimente und Ehrenrechte. Das Patronat wird begründet durch Fundation d. h. Anweisung des Bodens, Erbauung der Kirche und Ausstattung des Amtes. Dasselbe ist erblich, wenn es nicht ausdrücklich auf die Person des Stifters beschränkt wurde. In Deutschland sind die meisten Patronate am Grundbesitz haftende Rechte, daher verkäuflich, bei Lehngütern mit besondern Bestimmungen über Vererbung. Das Patronat eines Laien heißt weltliches, das einer kirchlichen Person (Geistlicher, Kirche, Kloster) geistliches. - P., der Schutzheilige einer Kirche.


Patronymisch, griech.-deutsch, nach des Vaters oder Vorfahren Namen genannt; Patronymicum, ein so gebildeter Name, z. B. Atride.


Patrouille (patrulj), Abtheilung von Soldaten zur Sicherung der Ruhe in den Quartieren, auf dem Marsche, zum Zweck des Recognoscirens.


Patru (-üh), Olivier, geb. 1604 zu Paris, gest. 1661, Parlamentsadvocat, wird der Wiederhersteller der gerichtlichen Beredtsamkeit in Frankreich genannt (Werke, 2 Bde., Paris 1732).


Pau (Poh), Hauptstadt des französ. Depart. der Niederpyrenäen, mit 16900 E., altem königl. Schlosse, Leine- u. Baumwollefabrikation, Weinhandel, Schmuggel nach Spanien.


Pauke (tympanum), bei den Alten jedes hohle, mit einer Haut überspannte Instrument; jetzt ein mit Eselshaut überspannter kupferner Kessel, der durch Schrauben gestimmt und mit hölzernen, mit Flanell etc. überzogenen Schlägeln geschlagen wird.


Paul, Pauliner, Münze, s. Paolo.


Paul, Name von 5 Päpsten. P. I., der heilige, reg. 757-767, stützte sich gleich seinem Vorgänger Stephan III. gegenüber den Langobarden u. Griechen auf den Frankenkönig Pipin. Aechtheit der hinterlassenen Briefe angefochten. - P. II., Pietro Barbi, ein Venetianer und Neffe Eugens IV., geb. um 1416, wurde 1464 Papst, nachdem er eine Wahlcapitulation des Cardinalcollegiums hatte unterzeichnen müssen, die jedoch ohne Folgen war, bannte den Podiebrad von Böhmen, st. 1471, als ihm der Regensburger Reichstag gerade namhafte Hilfe für den Türkenkrieg zugesagt hatte. Ueber den Charakter die ses Papstes sind die widersprechendsten Schilderungen (Platina, Quirini u. a.) vorhanden, sicher bleibt, daß er sich sehr viele Feinde machte. - P. III., Alexander Farnese, geb. 1467 zu Rom, Papst 1534-49. Er bannte Heinrich VIII. von England, bestätigte den Jesuitenorden, förderte die Missionen desselben, namentlich auch die in andere Erdtheile, erregte Mißtrauen durch Verlegungen des längst ersehnten allgemeinen Conciles, das er jedoch zu Trient eröffnete. Seine Entschiedenheit gegen die Protestanten forderte den glühendsten Haß derselben heraus, so daß sie ihn aller möglichen Schandthaten bezüchtigten. Ganz frei von Flecken war übrigens P. III. keineswegs, er büßte namentlich durch Unglück in seiner Familie dafür. Rom (Erbauung des Palastes Farnese) und die Gelehrsamkeit verdanken ihm manches. - P. IV., Joh. Peter Caraffa, geb. 1476, ein Stifter u. der erste Superior des Theatinerordens, streng gegen sich u. andere, wurde 1555 zum Schrecken der Römer Papst. Zeigte in politischen Angelegenheiten sowie gegen die Ketzer gewaltige Energie, anerkannte den Augsburger Religionsfrieden nicht, setzte die Erhebung Irlands zum Königreich durch, sprach Elisabeth von England alles Recht auf die Krone ab, rief den Index ins Leben, stiftete neue Bisthümer in den Niederlanden und st. 1559 mit Hinterlassung mehrer Schriften. - P. V., Camillo Borghese, 1605 durch einmüthige Wahl Nachfolger Leo's XI., hatte mit der Republik Venedig einen schweren

eine mit Figuren ausgeschnittene Blechtafel, um die Verzierungen mechanisch auszuführen; im Kriegswesen die in eine Papierhülse gefaßte Ladung des Kleingewehrs; beim groben Geschütze heißt sie Cartouche.


Patronus, Patron, Schutzmann, Vertheidiger, Fürsorger; vergl. Client. Im Kirchenrecht steht dem P. das Präsentationsrecht zu (dem Bischof den Pfarrer vorzuschlagen), die Mitaufsicht über die Verwaltung des betreffenden Kirchenvermögens, das Recht auf etwaige Alimente und Ehrenrechte. Das Patronat wird begründet durch Fundation d. h. Anweisung des Bodens, Erbauung der Kirche und Ausstattung des Amtes. Dasselbe ist erblich, wenn es nicht ausdrücklich auf die Person des Stifters beschränkt wurde. In Deutschland sind die meisten Patronate am Grundbesitz haftende Rechte, daher verkäuflich, bei Lehngütern mit besondern Bestimmungen über Vererbung. Das Patronat eines Laien heißt weltliches, das einer kirchlichen Person (Geistlicher, Kirche, Kloster) geistliches.P., der Schutzheilige einer Kirche.


Patronymisch, griech.-deutsch, nach des Vaters oder Vorfahren Namen genannt; Patronymicum, ein so gebildeter Name, z. B. Atride.


Patrouille (patrulj), Abtheilung von Soldaten zur Sicherung der Ruhe in den Quartieren, auf dem Marsche, zum Zweck des Recognoscirens.


Patru (–üh), Olivier, geb. 1604 zu Paris, gest. 1661, Parlamentsadvocat, wird der Wiederhersteller der gerichtlichen Beredtsamkeit in Frankreich genannt (Werke, 2 Bde., Paris 1732).


Pau (Poh), Hauptstadt des französ. Depart. der Niederpyrenäen, mit 16900 E., altem königl. Schlosse, Leine- u. Baumwollefabrikation, Weinhandel, Schmuggel nach Spanien.


Pauke (tympanum), bei den Alten jedes hohle, mit einer Haut überspannte Instrument; jetzt ein mit Eselshaut überspannter kupferner Kessel, der durch Schrauben gestimmt und mit hölzernen, mit Flanell etc. überzogenen Schlägeln geschlagen wird.


Paul, Pauliner, Münze, s. Paolo.


Paul, Name von 5 Päpsten. P. I., der heilige, reg. 757–767, stützte sich gleich seinem Vorgänger Stephan III. gegenüber den Langobarden u. Griechen auf den Frankenkönig Pipin. Aechtheit der hinterlassenen Briefe angefochten. – P. II., Pietro Barbi, ein Venetianer und Neffe Eugens IV., geb. um 1416, wurde 1464 Papst, nachdem er eine Wahlcapitulation des Cardinalcollegiums hatte unterzeichnen müssen, die jedoch ohne Folgen war, bannte den Podiebrad von Böhmen, st. 1471, als ihm der Regensburger Reichstag gerade namhafte Hilfe für den Türkenkrieg zugesagt hatte. Ueber den Charakter die ses Papstes sind die widersprechendsten Schilderungen (Platina, Quirini u. a.) vorhanden, sicher bleibt, daß er sich sehr viele Feinde machte. – P. III., Alexander Farnese, geb. 1467 zu Rom, Papst 1534–49. Er bannte Heinrich VIII. von England, bestätigte den Jesuitenorden, förderte die Missionen desselben, namentlich auch die in andere Erdtheile, erregte Mißtrauen durch Verlegungen des längst ersehnten allgemeinen Conciles, das er jedoch zu Trient eröffnete. Seine Entschiedenheit gegen die Protestanten forderte den glühendsten Haß derselben heraus, so daß sie ihn aller möglichen Schandthaten bezüchtigten. Ganz frei von Flecken war übrigens P. III. keineswegs, er büßte namentlich durch Unglück in seiner Familie dafür. Rom (Erbauung des Palastes Farnese) und die Gelehrsamkeit verdanken ihm manches. – P. IV., Joh. Peter Caraffa, geb. 1476, ein Stifter u. der erste Superior des Theatinerordens, streng gegen sich u. andere, wurde 1555 zum Schrecken der Römer Papst. Zeigte in politischen Angelegenheiten sowie gegen die Ketzer gewaltige Energie, anerkannte den Augsburger Religionsfrieden nicht, setzte die Erhebung Irlands zum Königreich durch, sprach Elisabeth von England alles Recht auf die Krone ab, rief den Index ins Leben, stiftete neue Bisthümer in den Niederlanden und st. 1559 mit Hinterlassung mehrer Schriften. – P. V., Camillo Borghese, 1605 durch einmüthige Wahl Nachfolger Leoʼs XI., hatte mit der Republik Venedig einen schweren

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[475/0476] eine mit Figuren ausgeschnittene Blechtafel, um die Verzierungen mechanisch auszuführen; im Kriegswesen die in eine Papierhülse gefaßte Ladung des Kleingewehrs; beim groben Geschütze heißt sie Cartouche. Patronus, Patron, Schutzmann, Vertheidiger, Fürsorger; vergl. Client. Im Kirchenrecht steht dem P. das Präsentationsrecht zu (dem Bischof den Pfarrer vorzuschlagen), die Mitaufsicht über die Verwaltung des betreffenden Kirchenvermögens, das Recht auf etwaige Alimente und Ehrenrechte. Das Patronat wird begründet durch Fundation d. h. Anweisung des Bodens, Erbauung der Kirche und Ausstattung des Amtes. Dasselbe ist erblich, wenn es nicht ausdrücklich auf die Person des Stifters beschränkt wurde. In Deutschland sind die meisten Patronate am Grundbesitz haftende Rechte, daher verkäuflich, bei Lehngütern mit besondern Bestimmungen über Vererbung. Das Patronat eines Laien heißt weltliches, das einer kirchlichen Person (Geistlicher, Kirche, Kloster) geistliches. – P., der Schutzheilige einer Kirche. Patronymisch, griech.-deutsch, nach des Vaters oder Vorfahren Namen genannt; Patronymicum, ein so gebildeter Name, z. B. Atride. Patrouille (patrulj), Abtheilung von Soldaten zur Sicherung der Ruhe in den Quartieren, auf dem Marsche, zum Zweck des Recognoscirens. Patru (–üh), Olivier, geb. 1604 zu Paris, gest. 1661, Parlamentsadvocat, wird der Wiederhersteller der gerichtlichen Beredtsamkeit in Frankreich genannt (Werke, 2 Bde., Paris 1732). Pau (Poh), Hauptstadt des französ. Depart. der Niederpyrenäen, mit 16900 E., altem königl. Schlosse, Leine- u. Baumwollefabrikation, Weinhandel, Schmuggel nach Spanien. Pauke (tympanum), bei den Alten jedes hohle, mit einer Haut überspannte Instrument; jetzt ein mit Eselshaut überspannter kupferner Kessel, der durch Schrauben gestimmt und mit hölzernen, mit Flanell etc. überzogenen Schlägeln geschlagen wird. Paul, Pauliner, Münze, s. Paolo. Paul, Name von 5 Päpsten. P. I., der heilige, reg. 757–767, stützte sich gleich seinem Vorgänger Stephan III. gegenüber den Langobarden u. Griechen auf den Frankenkönig Pipin. Aechtheit der hinterlassenen Briefe angefochten. – P. II., Pietro Barbi, ein Venetianer und Neffe Eugens IV., geb. um 1416, wurde 1464 Papst, nachdem er eine Wahlcapitulation des Cardinalcollegiums hatte unterzeichnen müssen, die jedoch ohne Folgen war, bannte den Podiebrad von Böhmen, st. 1471, als ihm der Regensburger Reichstag gerade namhafte Hilfe für den Türkenkrieg zugesagt hatte. Ueber den Charakter die ses Papstes sind die widersprechendsten Schilderungen (Platina, Quirini u. a.) vorhanden, sicher bleibt, daß er sich sehr viele Feinde machte. – P. III., Alexander Farnese, geb. 1467 zu Rom, Papst 1534–49. Er bannte Heinrich VIII. von England, bestätigte den Jesuitenorden, förderte die Missionen desselben, namentlich auch die in andere Erdtheile, erregte Mißtrauen durch Verlegungen des längst ersehnten allgemeinen Conciles, das er jedoch zu Trient eröffnete. Seine Entschiedenheit gegen die Protestanten forderte den glühendsten Haß derselben heraus, so daß sie ihn aller möglichen Schandthaten bezüchtigten. Ganz frei von Flecken war übrigens P. III. keineswegs, er büßte namentlich durch Unglück in seiner Familie dafür. Rom (Erbauung des Palastes Farnese) und die Gelehrsamkeit verdanken ihm manches. – P. IV., Joh. Peter Caraffa, geb. 1476, ein Stifter u. der erste Superior des Theatinerordens, streng gegen sich u. andere, wurde 1555 zum Schrecken der Römer Papst. Zeigte in politischen Angelegenheiten sowie gegen die Ketzer gewaltige Energie, anerkannte den Augsburger Religionsfrieden nicht, setzte die Erhebung Irlands zum Königreich durch, sprach Elisabeth von England alles Recht auf die Krone ab, rief den Index ins Leben, stiftete neue Bisthümer in den Niederlanden und st. 1559 mit Hinterlassung mehrer Schriften. – P. V., Camillo Borghese, 1605 durch einmüthige Wahl Nachfolger Leoʼs XI., hatte mit der Republik Venedig einen schweren

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 475. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/476>, abgerufen am 22.11.2024.