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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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Kloster-O. u. Congregationen; od. es sind b) geistliche Ritter-O., Vereine von Rittern, zur Zeit der Kreuzzüge für Hospitalität, geregelte Religionsübung u. beständigen Kampf gegen die Ungläubigen gestiftet u. dem päpstlichen Stuhle unterthan; s. Deutscher Orden, Johanniterorden, Templer od. Tempelherren, dazu Alcantara, Avisorden, Calatrava u. s. f.; vergl. Orden, weltliche. Endlich nannten sich O. c) auch Vereine für Beförderung von Kunst u. Wissenschaft, namentlich der Dichtkunst, z. B. der Pegnitzorden, die Fruchtbringende Gesellschaft (s. d), sowie d) geheime Gesellschaften mit kirchlich-politischen Zwecken, s. Carbonari, Freimaurer, Illuminaten, Tugendbund. - Vor dem und außerhalb des Christenthums finden sich nicht nur Spuren von geistlichem O. swesen, z. B. bei den Pythagoräern, im Judenvolke bei den Essenern u. Therapeuten, in Indien bei den Dewadasis (Götterdienerinen), sondern die Buddhaisten haben namentlich in Tibet ein äußerlich sehr merkwürdig entwickeltes Mönchthum, die Zahl der Klöster u. klösterlichen Vereine ist bei den Mohammedanern groß u. ihre Derwische u. Fakirs is. d. Art.) haben die 3 Gelübde der christlichen O. (Gehorsam, Armuth, Keuschheit), sowie die Ascese mancher derselben oder minder nachgeahmt. Aber seine wahre Ausbildung verdankt das O.swesen lediglich dem Christenthum, weil nur dieses das wahre Ideal eines sittlich vollkommenen Lebens besitzt und die rechte Art und Weise, wie sich der Einzelne Gott u. dem Nächsten gänzlich zu opfern vermag, kennt. - O.sgeistlicher, der einem geistlichen Orden angehörende Kleriker; O.sobere, die Vorsteher, denen die Beaufsichtigung und Regierung eines O. zusteht (General, Provincial, Definitor u. s. f.); O.sprofeß, die feierliche und öffentliche Ablegung der durch die Regel eines O.s vorgeschriebenen Gelübde. - Vgl. Ordination.


Orden (weltliche), ursprünglich den geistlichen O. nachgebildete Vereine od. Bruderschaften von ritterlichen Personen mit eigenen Vorstehern, Regeln etc.; später behielten sich die Souveräne das Recht der O.sstiftung und O.saufnahme vor. Gegenwärtig verleihen die Souveräne O.szeichen (oder O.) als Auszeichnung für militärische oder bürgerliche Verdienste, womit öfters ein bestimmtes Einkommen, aber in der Regel keine besondere Berechtigung verbunden ist; doch gewähren mehrere O. den Mitgliedern bürgerlichen Standes persönlichen Adel. Alle O. haben ihre Stufen od. Klassen u. dem entsprechende Arten des O.szeichens.


Ordinale, lat., das Gesetzbuch eines Ordens; Ordinalia, Ordnungszahlen.


Ordinarius, lat. ordentlich, gewöhnlich, in gehöriger Reihe u. Ordnung stehend; in der Kirchensprache heißt O. der Diöcesanbischof, insofern er allein unmittelbar befugt ist, in der Kirche zu lehren, die Sacramente zu spenden od. einen Act der Gesellschaftsleitung zu vollziehen. Ordinariat, das vom Bischof zusammengesetzte, aus Klerikern bestehende Collegium, welches ihm in allen wichtigen Angelegenheiten des Sprengels rathgebend zur Seite steht. - O. nennen die Protestanten jeden für die Seelsorge angestellten Theologen. - Professor ordinarius, der ordentliche öffentliche, für ein bestimmtes Fach angestellte Universitätslehrer, zum Unterschied vom professor extraordinarius, außerordentlicher Professor, der noch nicht alle Rechte eines akademischen Lehrers inne hat.


Ordinaten, in der Geometrie gerade Linien, die parallel mit einer der Lage nach gegebenen geraden Linie zu einer krummen, oder zu einer andern in derselben Fläche liegenden geraden Linie gezogen werden.


Ordination, (vom lat. ordinatio, das Ordnen, Anordnen, Reguliren, die ordentliche Einrichtung) ist in der Kirchensprache gleichbedeutend mit sacramentum ordinis, Priesterweihe (s. d. Art.). Bei den Protestanten bezeichnet O. die feierliche Einweihung eines Theologen - des ordinandus - in sein Amt. - Ordiniren, lat. ordinare, ordnen, anordnen, reguliren, verordnen, in das geistliche Amt einsetzen, die Priesterweihe ertheilen.

Kloster-O. u. Congregationen; od. es sind b) geistliche Ritter-O., Vereine von Rittern, zur Zeit der Kreuzzüge für Hospitalität, geregelte Religionsübung u. beständigen Kampf gegen die Ungläubigen gestiftet u. dem päpstlichen Stuhle unterthan; s. Deutscher Orden, Johanniterorden, Templer od. Tempelherren, dazu Alcantara, Avisorden, Calatrava u. s. f.; vergl. Orden, weltliche. Endlich nannten sich O. c) auch Vereine für Beförderung von Kunst u. Wissenschaft, namentlich der Dichtkunst, z. B. der Pegnitzorden, die Fruchtbringende Gesellschaft (s. d), sowie d) geheime Gesellschaften mit kirchlich-politischen Zwecken, s. Carbonari, Freimaurer, Illuminaten, Tugendbund. – Vor dem und außerhalb des Christenthums finden sich nicht nur Spuren von geistlichem O. swesen, z. B. bei den Pythagoräern, im Judenvolke bei den Essenern u. Therapeuten, in Indien bei den Dewadasis (Götterdienerinen), sondern die Buddhaisten haben namentlich in Tibet ein äußerlich sehr merkwürdig entwickeltes Mönchthum, die Zahl der Klöster u. klösterlichen Vereine ist bei den Mohammedanern groß u. ihre Derwische u. Fakirs is. d. Art.) haben die 3 Gelübde der christlichen O. (Gehorsam, Armuth, Keuschheit), sowie die Ascese mancher derselben oder minder nachgeahmt. Aber seine wahre Ausbildung verdankt das O.swesen lediglich dem Christenthum, weil nur dieses das wahre Ideal eines sittlich vollkommenen Lebens besitzt und die rechte Art und Weise, wie sich der Einzelne Gott u. dem Nächsten gänzlich zu opfern vermag, kennt. – O.sgeistlicher, der einem geistlichen Orden angehörende Kleriker; O.sobere, die Vorsteher, denen die Beaufsichtigung und Regierung eines O. zusteht (General, Provincial, Definitor u. s. f.); O.sprofeß, die feierliche und öffentliche Ablegung der durch die Regel eines O.s vorgeschriebenen Gelübde. – Vgl. Ordination.


Orden (weltliche), ursprünglich den geistlichen O. nachgebildete Vereine od. Bruderschaften von ritterlichen Personen mit eigenen Vorstehern, Regeln etc.; später behielten sich die Souveräne das Recht der O.sstiftung und O.saufnahme vor. Gegenwärtig verleihen die Souveräne O.szeichen (oder O.) als Auszeichnung für militärische oder bürgerliche Verdienste, womit öfters ein bestimmtes Einkommen, aber in der Regel keine besondere Berechtigung verbunden ist; doch gewähren mehrere O. den Mitgliedern bürgerlichen Standes persönlichen Adel. Alle O. haben ihre Stufen od. Klassen u. dem entsprechende Arten des O.szeichens.


Ordinale, lat., das Gesetzbuch eines Ordens; Ordinalia, Ordnungszahlen.


Ordinarius, lat. ordentlich, gewöhnlich, in gehöriger Reihe u. Ordnung stehend; in der Kirchensprache heißt O. der Diöcesanbischof, insofern er allein unmittelbar befugt ist, in der Kirche zu lehren, die Sacramente zu spenden od. einen Act der Gesellschaftsleitung zu vollziehen. Ordinariat, das vom Bischof zusammengesetzte, aus Klerikern bestehende Collegium, welches ihm in allen wichtigen Angelegenheiten des Sprengels rathgebend zur Seite steht. – O. nennen die Protestanten jeden für die Seelsorge angestellten Theologen. – Professor ordinarius, der ordentliche öffentliche, für ein bestimmtes Fach angestellte Universitätslehrer, zum Unterschied vom professor extraordinarius, außerordentlicher Professor, der noch nicht alle Rechte eines akademischen Lehrers inne hat.


Ordinaten, in der Geometrie gerade Linien, die parallel mit einer der Lage nach gegebenen geraden Linie zu einer krummen, oder zu einer andern in derselben Fläche liegenden geraden Linie gezogen werden.


Ordination, (vom lat. ordinatio, das Ordnen, Anordnen, Reguliren, die ordentliche Einrichtung) ist in der Kirchensprache gleichbedeutend mit sacramentum ordinis, Priesterweihe (s. d. Art.). Bei den Protestanten bezeichnet O. die feierliche Einweihung eines Theologen – des ordinandus – in sein Amt. – Ordiniren, lat. ordinare, ordnen, anordnen, reguliren, verordnen, in das geistliche Amt einsetzen, die Priesterweihe ertheilen.

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[410/0411] Kloster-O. u. Congregationen; od. es sind b) geistliche Ritter-O., Vereine von Rittern, zur Zeit der Kreuzzüge für Hospitalität, geregelte Religionsübung u. beständigen Kampf gegen die Ungläubigen gestiftet u. dem päpstlichen Stuhle unterthan; s. Deutscher Orden, Johanniterorden, Templer od. Tempelherren, dazu Alcantara, Avisorden, Calatrava u. s. f.; vergl. Orden, weltliche. Endlich nannten sich O. c) auch Vereine für Beförderung von Kunst u. Wissenschaft, namentlich der Dichtkunst, z. B. der Pegnitzorden, die Fruchtbringende Gesellschaft (s. d), sowie d) geheime Gesellschaften mit kirchlich-politischen Zwecken, s. Carbonari, Freimaurer, Illuminaten, Tugendbund. – Vor dem und außerhalb des Christenthums finden sich nicht nur Spuren von geistlichem O. swesen, z. B. bei den Pythagoräern, im Judenvolke bei den Essenern u. Therapeuten, in Indien bei den Dewadasis (Götterdienerinen), sondern die Buddhaisten haben namentlich in Tibet ein äußerlich sehr merkwürdig entwickeltes Mönchthum, die Zahl der Klöster u. klösterlichen Vereine ist bei den Mohammedanern groß u. ihre Derwische u. Fakirs is. d. Art.) haben die 3 Gelübde der christlichen O. (Gehorsam, Armuth, Keuschheit), sowie die Ascese mancher derselben oder minder nachgeahmt. Aber seine wahre Ausbildung verdankt das O.swesen lediglich dem Christenthum, weil nur dieses das wahre Ideal eines sittlich vollkommenen Lebens besitzt und die rechte Art und Weise, wie sich der Einzelne Gott u. dem Nächsten gänzlich zu opfern vermag, kennt. – O.sgeistlicher, der einem geistlichen Orden angehörende Kleriker; O.sobere, die Vorsteher, denen die Beaufsichtigung und Regierung eines O. zusteht (General, Provincial, Definitor u. s. f.); O.sprofeß, die feierliche und öffentliche Ablegung der durch die Regel eines O.s vorgeschriebenen Gelübde. – Vgl. Ordination. Orden (weltliche), ursprünglich den geistlichen O. nachgebildete Vereine od. Bruderschaften von ritterlichen Personen mit eigenen Vorstehern, Regeln etc.; später behielten sich die Souveräne das Recht der O.sstiftung und O.saufnahme vor. Gegenwärtig verleihen die Souveräne O.szeichen (oder O.) als Auszeichnung für militärische oder bürgerliche Verdienste, womit öfters ein bestimmtes Einkommen, aber in der Regel keine besondere Berechtigung verbunden ist; doch gewähren mehrere O. den Mitgliedern bürgerlichen Standes persönlichen Adel. Alle O. haben ihre Stufen od. Klassen u. dem entsprechende Arten des O.szeichens. Ordinale, lat., das Gesetzbuch eines Ordens; Ordinalia, Ordnungszahlen. Ordinarius, lat. ordentlich, gewöhnlich, in gehöriger Reihe u. Ordnung stehend; in der Kirchensprache heißt O. der Diöcesanbischof, insofern er allein unmittelbar befugt ist, in der Kirche zu lehren, die Sacramente zu spenden od. einen Act der Gesellschaftsleitung zu vollziehen. Ordinariat, das vom Bischof zusammengesetzte, aus Klerikern bestehende Collegium, welches ihm in allen wichtigen Angelegenheiten des Sprengels rathgebend zur Seite steht. – O. nennen die Protestanten jeden für die Seelsorge angestellten Theologen. – Professor ordinarius, der ordentliche öffentliche, für ein bestimmtes Fach angestellte Universitätslehrer, zum Unterschied vom professor extraordinarius, außerordentlicher Professor, der noch nicht alle Rechte eines akademischen Lehrers inne hat. Ordinaten, in der Geometrie gerade Linien, die parallel mit einer der Lage nach gegebenen geraden Linie zu einer krummen, oder zu einer andern in derselben Fläche liegenden geraden Linie gezogen werden. Ordination, (vom lat. ordinatio, das Ordnen, Anordnen, Reguliren, die ordentliche Einrichtung) ist in der Kirchensprache gleichbedeutend mit sacramentum ordinis, Priesterweihe (s. d. Art.). Bei den Protestanten bezeichnet O. die feierliche Einweihung eines Theologen – des ordinandus – in sein Amt. – Ordiniren, lat. ordinare, ordnen, anordnen, reguliren, verordnen, in das geistliche Amt einsetzen, die Priesterweihe ertheilen.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 410. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/411>, abgerufen am 26.09.2024.