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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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mit den Klöstern stark aufgeräumt, dabei den Fortbestand alter und das Aufkommen neuer K.orden (s. Jesuiten) nicht zu hindern vermocht. Die weitgediehene innere Verderbniß führte in der Reformationszeit zur Selbstauflösung vieler Stifte, Vorurtheile, Feindseligkeit gegen die Kirche u. die Sehnsucht nach den fetten K.gütern thaten das Uebrige. Nachdem Kaiser Joseph II. 1781 eine Menge Klöster aufgehoben, begann 1789 die französ. Nationalversammlung zu "säcularisiren", Napoleons I. Vasallenschaft in Deutschland fuhr im Anfang des 19. Jahrhunderts mit den K.aufhebungen fort, Preußen folgte 1810 nach, Portugal 1831, Spanien 1837, die Schweiz 1844 und seit dem Sonderbundskriege, 1855 Sardinien, überall in mehr oder minder beschränktem Maßstabe. Dafür gediehen Klöster in Amerika, kamen wieder bessere Zeiten für sie in Frankreich, Oesterreich, sogar in Preußen und Großbritannien, 1834 in Bayern. Im Ganzen wurden die armen Klöster am meisten geschont; Frauenklöster verloren mehr od. minder ihren eigentlichen Charakter und wurden zu Schulanstalten u. Pensionaten für die weibliche Jugend, wie z. B. im Badischen, wo nur das K. Lichtenthal bei Baden-Baden aus besonderen Rücksichten in seiner alten Gestalt ungestört fortbestehen durfte. Die Clausur aber ist das gemeinsamste Kennzeichen der eigentlichen Klöster und besteht wesentlich darin, daß in Mannsklöstern keine weibliche, in Frauenklöstern eine männliche Person nur unter bestimmten Bedingungen und Beschränkungen Zutritt erhält. Bei der Wahl von Wohnorten beobachteten einzelne Orden besondere Gewohnheiten (Thäler liebt Bernhardus, Berge Benedictus, kleinere Ortschaften Franziskus, große Städte Ignatius). Anfangs waren die Klöster sehr ärmlich oder doch einfach gebaut und die der Kapuziner, Franziskaner u. s. f. sind es noch, doch als der christliche Geist die Künste durchdrang u. der Reichthum der Klöster sich häufte, wurden viele K.gebäude zu mitunter herrlichen, häufiger prachtvollen Denkmälern der Baukunst ihrer Zeit. Die innere Einrichtung der Gebäude ist je nach dem Geschlecht, nach Ordensregel u. Ordenszwecken verschieden, den meisten jedoch gemeinsam: die Kirche, der Chor (der abgeschlossene Raum innerhalb der Kirche, worin das Brevier gebetet u. gesungen wird, der Kapitelsaal für gemeinsame Lesung der Regel, Buße, Berathungen, Wahlen u. s. f., die Zelle für nur einen Bewohner, das Refectorium (der gemeinsame Speisesaal); dazu kommen in vielen Klöstern das Dormitorium (Schlafsaal), Infirmarium (Krankenstube), der Recreations- oder Erholungssaal, ein Sprachzimmer (in Frauenklöstern), Beichtzimmer, Kreuzgang, Gruft, Bibliothek, Garten, Oekonomiegebäude u. s. f. Die Namen der Vorstandschaften und Beamtungen sind bei den verschiedenen Orden ebenfalls verschieden. Bei den Benedictinern z. B. ist der erste, der Monarch des Stiftes der Prälat, der neben dem eigentlichen K. in seiner Prälatur od. Abtei wohnt; diesem folgen der Prior, Subprior, Novizenmeister, der Moderator (Vorsteher der K.schule) u. die Professoren, Großkellner, Küchenmeister; nur der eigentliche Ordensgeistliche, professus od. Capitular heißt Pater, der Novize Frater, der frater conversus aber Bruder mit dem Klostertaufnamen, z. B. Bruder Lorenz. Nonnen werden von den Laien mit Frau und dem K.taufnamen angeredet, unter sich nennen sie sich Schwestern. - Eximirte Klöster s. Exemtion.


Klosterbergen, ein Meierhof, zu dem 1/2 Stunde von Magdeburg gelegenen Dorfe Buckau gehörig, mit der Ruine eines ehedem berühmten Benedictinerklosters. Dasselbe wurde 937 von Kaiser Otto I. gestiftet, 1565 in ein protestantisches Stift mit einem Pädagogium verwandelt; 1809 hob man Stift und Pädagogium auf, 1813 brach man die Klostergebäude, in denen 1577 auch die sog. Concordienformel entworfen worden war, fast ganz ab.


Klostergelübde, das feierliche Gelöbniß, den Satzungen eines religiösen Ordens gemäß zu leben; darf in manchen Staaten, z. B. Baden, nur für 3 Jahre anstatt wie früher auf Lebenszeit abgelegt werden. Ueber die allgemeinen

mit den Klöstern stark aufgeräumt, dabei den Fortbestand alter und das Aufkommen neuer K.orden (s. Jesuiten) nicht zu hindern vermocht. Die weitgediehene innere Verderbniß führte in der Reformationszeit zur Selbstauflösung vieler Stifte, Vorurtheile, Feindseligkeit gegen die Kirche u. die Sehnsucht nach den fetten K.gütern thaten das Uebrige. Nachdem Kaiser Joseph II. 1781 eine Menge Klöster aufgehoben, begann 1789 die französ. Nationalversammlung zu „säcularisiren“, Napoleons I. Vasallenschaft in Deutschland fuhr im Anfang des 19. Jahrhunderts mit den K.aufhebungen fort, Preußen folgte 1810 nach, Portugal 1831, Spanien 1837, die Schweiz 1844 und seit dem Sonderbundskriege, 1855 Sardinien, überall in mehr oder minder beschränktem Maßstabe. Dafür gediehen Klöster in Amerika, kamen wieder bessere Zeiten für sie in Frankreich, Oesterreich, sogar in Preußen und Großbritannien, 1834 in Bayern. Im Ganzen wurden die armen Klöster am meisten geschont; Frauenklöster verloren mehr od. minder ihren eigentlichen Charakter und wurden zu Schulanstalten u. Pensionaten für die weibliche Jugend, wie z. B. im Badischen, wo nur das K. Lichtenthal bei Baden-Baden aus besonderen Rücksichten in seiner alten Gestalt ungestört fortbestehen durfte. Die Clausur aber ist das gemeinsamste Kennzeichen der eigentlichen Klöster und besteht wesentlich darin, daß in Mannsklöstern keine weibliche, in Frauenklöstern eine männliche Person nur unter bestimmten Bedingungen und Beschränkungen Zutritt erhält. Bei der Wahl von Wohnorten beobachteten einzelne Orden besondere Gewohnheiten (Thäler liebt Bernhardus, Berge Benedictus, kleinere Ortschaften Franziskus, große Städte Ignatius). Anfangs waren die Klöster sehr ärmlich oder doch einfach gebaut und die der Kapuziner, Franziskaner u. s. f. sind es noch, doch als der christliche Geist die Künste durchdrang u. der Reichthum der Klöster sich häufte, wurden viele K.gebäude zu mitunter herrlichen, häufiger prachtvollen Denkmälern der Baukunst ihrer Zeit. Die innere Einrichtung der Gebäude ist je nach dem Geschlecht, nach Ordensregel u. Ordenszwecken verschieden, den meisten jedoch gemeinsam: die Kirche, der Chor (der abgeschlossene Raum innerhalb der Kirche, worin das Brevier gebetet u. gesungen wird, der Kapitelsaal für gemeinsame Lesung der Regel, Buße, Berathungen, Wahlen u. s. f., die Zelle für nur einen Bewohner, das Refectorium (der gemeinsame Speisesaal); dazu kommen in vielen Klöstern das Dormitorium (Schlafsaal), Infirmarium (Krankenstube), der Recreations- oder Erholungssaal, ein Sprachzimmer (in Frauenklöstern), Beichtzimmer, Kreuzgang, Gruft, Bibliothek, Garten, Oekonomiegebäude u. s. f. Die Namen der Vorstandschaften und Beamtungen sind bei den verschiedenen Orden ebenfalls verschieden. Bei den Benedictinern z. B. ist der erste, der Monarch des Stiftes der Prälat, der neben dem eigentlichen K. in seiner Prälatur od. Abtei wohnt; diesem folgen der Prior, Subprior, Novizenmeister, der Moderator (Vorsteher der K.schule) u. die Professoren, Großkellner, Küchenmeister; nur der eigentliche Ordensgeistliche, professus od. Capitular heißt Pater, der Novize Frater, der frater conversus aber Bruder mit dem Klostertaufnamen, z. B. Bruder Lorenz. Nonnen werden von den Laien mit Frau und dem K.taufnamen angeredet, unter sich nennen sie sich Schwestern. – Eximirte Klöster s. Exemtion.


Klosterbergen, ein Meierhof, zu dem 1/2 Stunde von Magdeburg gelegenen Dorfe Buckau gehörig, mit der Ruine eines ehedem berühmten Benedictinerklosters. Dasselbe wurde 937 von Kaiser Otto I. gestiftet, 1565 in ein protestantisches Stift mit einem Pädagogium verwandelt; 1809 hob man Stift und Pädagogium auf, 1813 brach man die Klostergebäude, in denen 1577 auch die sog. Concordienformel entworfen worden war, fast ganz ab.


Klostergelübde, das feierliche Gelöbniß, den Satzungen eines religiösen Ordens gemäß zu leben; darf in manchen Staaten, z. B. Baden, nur für 3 Jahre anstatt wie früher auf Lebenszeit abgelegt werden. Ueber die allgemeinen

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[616/0617] mit den Klöstern stark aufgeräumt, dabei den Fortbestand alter und das Aufkommen neuer K.orden (s. Jesuiten) nicht zu hindern vermocht. Die weitgediehene innere Verderbniß führte in der Reformationszeit zur Selbstauflösung vieler Stifte, Vorurtheile, Feindseligkeit gegen die Kirche u. die Sehnsucht nach den fetten K.gütern thaten das Uebrige. Nachdem Kaiser Joseph II. 1781 eine Menge Klöster aufgehoben, begann 1789 die französ. Nationalversammlung zu „säcularisiren“, Napoleons I. Vasallenschaft in Deutschland fuhr im Anfang des 19. Jahrhunderts mit den K.aufhebungen fort, Preußen folgte 1810 nach, Portugal 1831, Spanien 1837, die Schweiz 1844 und seit dem Sonderbundskriege, 1855 Sardinien, überall in mehr oder minder beschränktem Maßstabe. Dafür gediehen Klöster in Amerika, kamen wieder bessere Zeiten für sie in Frankreich, Oesterreich, sogar in Preußen und Großbritannien, 1834 in Bayern. Im Ganzen wurden die armen Klöster am meisten geschont; Frauenklöster verloren mehr od. minder ihren eigentlichen Charakter und wurden zu Schulanstalten u. Pensionaten für die weibliche Jugend, wie z. B. im Badischen, wo nur das K. Lichtenthal bei Baden-Baden aus besonderen Rücksichten in seiner alten Gestalt ungestört fortbestehen durfte. Die Clausur aber ist das gemeinsamste Kennzeichen der eigentlichen Klöster und besteht wesentlich darin, daß in Mannsklöstern keine weibliche, in Frauenklöstern eine männliche Person nur unter bestimmten Bedingungen und Beschränkungen Zutritt erhält. Bei der Wahl von Wohnorten beobachteten einzelne Orden besondere Gewohnheiten (Thäler liebt Bernhardus, Berge Benedictus, kleinere Ortschaften Franziskus, große Städte Ignatius). Anfangs waren die Klöster sehr ärmlich oder doch einfach gebaut und die der Kapuziner, Franziskaner u. s. f. sind es noch, doch als der christliche Geist die Künste durchdrang u. der Reichthum der Klöster sich häufte, wurden viele K.gebäude zu mitunter herrlichen, häufiger prachtvollen Denkmälern der Baukunst ihrer Zeit. Die innere Einrichtung der Gebäude ist je nach dem Geschlecht, nach Ordensregel u. Ordenszwecken verschieden, den meisten jedoch gemeinsam: die Kirche, der Chor (der abgeschlossene Raum innerhalb der Kirche, worin das Brevier gebetet u. gesungen wird, der Kapitelsaal für gemeinsame Lesung der Regel, Buße, Berathungen, Wahlen u. s. f., die Zelle für nur einen Bewohner, das Refectorium (der gemeinsame Speisesaal); dazu kommen in vielen Klöstern das Dormitorium (Schlafsaal), Infirmarium (Krankenstube), der Recreations- oder Erholungssaal, ein Sprachzimmer (in Frauenklöstern), Beichtzimmer, Kreuzgang, Gruft, Bibliothek, Garten, Oekonomiegebäude u. s. f. Die Namen der Vorstandschaften und Beamtungen sind bei den verschiedenen Orden ebenfalls verschieden. Bei den Benedictinern z. B. ist der erste, der Monarch des Stiftes der Prälat, der neben dem eigentlichen K. in seiner Prälatur od. Abtei wohnt; diesem folgen der Prior, Subprior, Novizenmeister, der Moderator (Vorsteher der K.schule) u. die Professoren, Großkellner, Küchenmeister; nur der eigentliche Ordensgeistliche, professus od. Capitular heißt Pater, der Novize Frater, der frater conversus aber Bruder mit dem Klostertaufnamen, z. B. Bruder Lorenz. Nonnen werden von den Laien mit Frau und dem K.taufnamen angeredet, unter sich nennen sie sich Schwestern. – Eximirte Klöster s. Exemtion. Klosterbergen, ein Meierhof, zu dem 1/2 Stunde von Magdeburg gelegenen Dorfe Buckau gehörig, mit der Ruine eines ehedem berühmten Benedictinerklosters. Dasselbe wurde 937 von Kaiser Otto I. gestiftet, 1565 in ein protestantisches Stift mit einem Pädagogium verwandelt; 1809 hob man Stift und Pädagogium auf, 1813 brach man die Klostergebäude, in denen 1577 auch die sog. Concordienformel entworfen worden war, fast ganz ab. Klostergelübde, das feierliche Gelöbniß, den Satzungen eines religiösen Ordens gemäß zu leben; darf in manchen Staaten, z. B. Baden, nur für 3 Jahre anstatt wie früher auf Lebenszeit abgelegt werden. Ueber die allgemeinen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 616. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/617>, abgerufen am 10.06.2024.