Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

Bild:
<< vorherige Seite

vor, wird 1589 Kronerbe, schlägt seine Gegner nieder, wird nach Heinrichs III. Ermordung König und schneidet dem Krieg seinen Nerv ab, indem er 1593 wiederum katholisch u. von Paris (die Pariser Ligue und Barricaden hatten ihm zuletzt am meisten zu schaffen gemacht), ebenfalls anerkannt wird und das berühmte Edict von Nantes erläßt (13. Apr. 1598). Weil viele H. den Protestantismus als ausschließliche Staatsreligion anerkannt wissen, andere Frankreich als Republik, die meisten immer u. überall Beeinträchtigungen des Edictes von Nantes sehen wollten, waren viele H. mit den 92 offenen, 38 geheimen Artikeln und den 3 königl. Gnadenbriefen des Edictes noch keineswegs zufrieden, sondern unterstützten 1615 den Aufstand Conde's, begannen unter Aufstachelungen der Engländer wiederum Krieg, 1621 unter Rohan u. Soubise, 1626 von La Rochelle aus und ruhten nicht, bis Richelieu im Herbst 1628 La Rochelle eroberte u. ihnen im Frieden von Alais 1629 die letzten festen Plätze nahm, damit die polit. Gefährlichkeit der H. brach und diese als Secte ruhig gewähren ließ. Erst als Ludwig XIV. auf der Höhe seines Ruhmes seine Allmacht durch Errichtung einer Staatskirche (s. Gallikanische Kirche) vollenden und doch zugleich den Ruhm eines kirchlichen Eiferers erringen wollte, entzog er den H. allmälig ihre Rechte, suchte sie gewaltsam zu bekehren (siehe: Dragonaden) und schadete Frankreich sehr durch die Aufhebung des Edictes von Nantes (23. Okt. 1658), ohne daß Religion und Kirche etwas dadurch gewonnen hätten (vgl. Camisarden). Im 18. Jahrh. wurde 1724 ein strenges Gesetz gegen die Duldung der H. und 1745, nachdem die H. ohne Scheu eine Nationalsynode abgehalten hatten, ein wahrhaft drakonisches gegen sie erlassen, aber es blieb unausgeführt u. Ludwig XVI., der schon 1777 den protest. Necker zum Generalcontroleur der Finanzen gemacht, gewährte 1787 durch ein Edict den H. mittelbare Anerkennung. Die Nationalversammlung von 1789 gewährte allgemeine Religionsfreiheit, der Code Napoleon den H. u. Juden bürgerl. u. polit. Gleichberechtigung mit den Katholiken und dabei ist es im Ganzen bis heute verblieben, nur daß nach der Restauration die H. über Anfeindung und Beeinträchtigungen, nach der Julirevolution die Katholiken über Bevorzugung der H. und Juden häufig klagten. Vgl. Capefigue: Histoire de la reforme, de la ligue et du regne de Henri IV; Barthold: Deutschland u. die H., Geschichte des Einflusses der Deutschen auf Frankreichs kirchl. u. bürgerl. Verhältnisse etc., Bremen 1848 ff.; s. d. Art. Frankreich Bd. II. S. 759 ff.


Hugi, Franz Joseph, schweiz. Naturforscher, geboren 1795 zu Grenchen im Kanton Solothurn, kath. Geistlicher, seit 1833 Prof. am Lyceum zu Solothurn, fleißiger Bergreisender u. Sammler der Juraversteinerungen, als Naturforscher mit viel Phantasie, oberflächlicher Bildung und ohne Beobachtungsgabe, daher als Schriftsteller ohne Bedeutung, ging 1837 zum Protestantismus über u. heirathete; st. 1855 im April.


Hugo, Gust., ein um das römische Recht und dessen Geschichte sehr verdienter Gelehrter, geb. 1764 zu Lörrach im Badischen, wurde schon 1786 Lehrer des Erbprinzen von Dessau, 1788 Prof. der Rechte zu Göttingen, 1792 ordentl. Prof. u. Mitglied des Spruchcollegiums, 1819 Geh. Justizrath u. starb 1844. Was Leibnitz und Püttner u. a. gerathen, that H.: er behandelte das röm. Recht nicht mehr nach der Ordnung der Pandecten, sondern systematisch, die Rechtsgeschichte aber chronologisch; Haubold, Savigny u. a. traten in seine Fußtapfen. Das Naturrecht faßte er als eine Philosophie des positiven Rechtes auf und hatte er auch paradoxe Ansichten z. B. die Sklaverei sei eine ganz rechtliche Einrichtung, so war doch seine Ansicht: das von der Moral getrennte Naturrecht laufe auf eine Todtschlagsmoral hinaus, nichts weniger als ungereimt. Seine vielen Lehrbücher erlebten viele Auflagen, haben aber seit etwa 20 Jahren andern Platz gemacht. Wir erwähnen nur das von ihm gegründete "Civilist. Magazin", 1790-1832, 6 B.


Hugo, Victor Marie, einer der einflußreichsten und bei uns mehr als genügend

vor, wird 1589 Kronerbe, schlägt seine Gegner nieder, wird nach Heinrichs III. Ermordung König und schneidet dem Krieg seinen Nerv ab, indem er 1593 wiederum katholisch u. von Paris (die Pariser Ligue und Barricaden hatten ihm zuletzt am meisten zu schaffen gemacht), ebenfalls anerkannt wird und das berühmte Edict von Nantes erläßt (13. Apr. 1598). Weil viele H. den Protestantismus als ausschließliche Staatsreligion anerkannt wissen, andere Frankreich als Republik, die meisten immer u. überall Beeinträchtigungen des Edictes von Nantes sehen wollten, waren viele H. mit den 92 offenen, 38 geheimen Artikeln und den 3 königl. Gnadenbriefen des Edictes noch keineswegs zufrieden, sondern unterstützten 1615 den Aufstand Condéʼs, begannen unter Aufstachelungen der Engländer wiederum Krieg, 1621 unter Rohan u. Soubise, 1626 von La Rochelle aus und ruhten nicht, bis Richelieu im Herbst 1628 La Rochelle eroberte u. ihnen im Frieden von Alais 1629 die letzten festen Plätze nahm, damit die polit. Gefährlichkeit der H. brach und diese als Secte ruhig gewähren ließ. Erst als Ludwig XIV. auf der Höhe seines Ruhmes seine Allmacht durch Errichtung einer Staatskirche (s. Gallikanische Kirche) vollenden und doch zugleich den Ruhm eines kirchlichen Eiferers erringen wollte, entzog er den H. allmälig ihre Rechte, suchte sie gewaltsam zu bekehren (siehe: Dragonaden) und schadete Frankreich sehr durch die Aufhebung des Edictes von Nantes (23. Okt. 1658), ohne daß Religion und Kirche etwas dadurch gewonnen hätten (vgl. Camisarden). Im 18. Jahrh. wurde 1724 ein strenges Gesetz gegen die Duldung der H. und 1745, nachdem die H. ohne Scheu eine Nationalsynode abgehalten hatten, ein wahrhaft drakonisches gegen sie erlassen, aber es blieb unausgeführt u. Ludwig XVI., der schon 1777 den protest. Necker zum Generalcontroleur der Finanzen gemacht, gewährte 1787 durch ein Edict den H. mittelbare Anerkennung. Die Nationalversammlung von 1789 gewährte allgemeine Religionsfreiheit, der Code Napoléon den H. u. Juden bürgerl. u. polit. Gleichberechtigung mit den Katholiken und dabei ist es im Ganzen bis heute verblieben, nur daß nach der Restauration die H. über Anfeindung und Beeinträchtigungen, nach der Julirevolution die Katholiken über Bevorzugung der H. und Juden häufig klagten. Vgl. Capefigue: Histoire de la réforme, de la ligue et du règne de Henri IV; Barthold: Deutschland u. die H., Geschichte des Einflusses der Deutschen auf Frankreichs kirchl. u. bürgerl. Verhältnisse etc., Bremen 1848 ff.; s. d. Art. Frankreich Bd. II. S. 759 ff.


Hugi, Franz Joseph, schweiz. Naturforscher, geboren 1795 zu Grenchen im Kanton Solothurn, kath. Geistlicher, seit 1833 Prof. am Lyceum zu Solothurn, fleißiger Bergreisender u. Sammler der Juraversteinerungen, als Naturforscher mit viel Phantasie, oberflächlicher Bildung und ohne Beobachtungsgabe, daher als Schriftsteller ohne Bedeutung, ging 1837 zum Protestantismus über u. heirathete; st. 1855 im April.


Hugo, Gust., ein um das römische Recht und dessen Geschichte sehr verdienter Gelehrter, geb. 1764 zu Lörrach im Badischen, wurde schon 1786 Lehrer des Erbprinzen von Dessau, 1788 Prof. der Rechte zu Göttingen, 1792 ordentl. Prof. u. Mitglied des Spruchcollegiums, 1819 Geh. Justizrath u. starb 1844. Was Leibnitz und Püttner u. a. gerathen, that H.: er behandelte das röm. Recht nicht mehr nach der Ordnung der Pandecten, sondern systematisch, die Rechtsgeschichte aber chronologisch; Haubold, Savigny u. a. traten in seine Fußtapfen. Das Naturrecht faßte er als eine Philosophie des positiven Rechtes auf und hatte er auch paradoxe Ansichten z. B. die Sklaverei sei eine ganz rechtliche Einrichtung, so war doch seine Ansicht: das von der Moral getrennte Naturrecht laufe auf eine Todtschlagsmoral hinaus, nichts weniger als ungereimt. Seine vielen Lehrbücher erlebten viele Auflagen, haben aber seit etwa 20 Jahren andern Platz gemacht. Wir erwähnen nur das von ihm gegründete „Civilist. Magazin“, 1790–1832, 6 B.


Hugo, Victor Marie, einer der einflußreichsten und bei uns mehr als genügend

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0364" n="363"/>
vor, wird 1589 Kronerbe, schlägt seine Gegner nieder, wird nach Heinrichs III. Ermordung König und schneidet dem Krieg seinen Nerv ab, indem er 1593 wiederum katholisch u. von Paris (die Pariser Ligue und Barricaden hatten ihm zuletzt am meisten zu schaffen gemacht), ebenfalls anerkannt wird und das berühmte Edict von Nantes erläßt (13. Apr. 1598). Weil viele H. den Protestantismus als ausschließliche Staatsreligion anerkannt wissen, andere Frankreich als Republik, die meisten immer u. überall Beeinträchtigungen des Edictes von Nantes sehen wollten, waren viele H. mit den 92 offenen, 38 geheimen Artikeln und den 3 königl. Gnadenbriefen des Edictes noch keineswegs zufrieden, sondern unterstützten 1615 den Aufstand Condé&#x02BC;s, begannen unter Aufstachelungen der Engländer wiederum Krieg, 1621 unter Rohan u. Soubise, 1626 von La Rochelle aus und ruhten nicht, bis Richelieu im Herbst 1628 La Rochelle eroberte u. ihnen im Frieden von Alais 1629 die letzten festen Plätze nahm, damit die polit. Gefährlichkeit der H. brach und diese als Secte ruhig gewähren ließ. Erst als Ludwig XIV. auf der Höhe seines Ruhmes seine Allmacht durch Errichtung einer Staatskirche (s. Gallikanische Kirche) vollenden und doch zugleich den Ruhm eines kirchlichen Eiferers erringen wollte, entzog er den H. allmälig ihre Rechte, suchte sie gewaltsam zu bekehren (siehe: Dragonaden) und schadete Frankreich sehr durch die Aufhebung des Edictes von Nantes (23. Okt. 1658), ohne daß Religion und Kirche etwas dadurch gewonnen hätten (vgl. Camisarden). Im 18. Jahrh. wurde 1724 ein strenges Gesetz gegen die Duldung der H. und 1745, nachdem die H. ohne Scheu eine Nationalsynode abgehalten hatten, ein wahrhaft drakonisches gegen sie erlassen, aber es blieb unausgeführt u. Ludwig XVI., der schon 1777 den protest. Necker zum Generalcontroleur der Finanzen gemacht, gewährte 1787 durch ein Edict den H. mittelbare Anerkennung. Die Nationalversammlung von 1789 gewährte allgemeine Religionsfreiheit, der <hi rendition="#i">Code Napoléon</hi> den H. u. Juden bürgerl. u. polit. Gleichberechtigung mit den Katholiken und dabei ist es im Ganzen bis heute verblieben, nur daß nach der Restauration die H. über Anfeindung und Beeinträchtigungen, nach der Julirevolution die Katholiken über Bevorzugung der H. und Juden häufig klagten. Vgl. <hi rendition="#i">Capefigue: Histoire de la réforme, de la ligue et du règne de Henri IV;</hi> Barthold: Deutschland u. die H., Geschichte des Einflusses der Deutschen auf Frankreichs kirchl. u. bürgerl. Verhältnisse etc., Bremen 1848 ff.; s. d. Art. Frankreich Bd. II. S. 759 ff.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Hugi</hi>, Franz Joseph, schweiz. Naturforscher, geboren 1795 zu Grenchen im Kanton Solothurn, kath. Geistlicher, seit 1833 Prof. am Lyceum zu Solothurn, fleißiger Bergreisender u. Sammler der Juraversteinerungen, als Naturforscher mit viel Phantasie, oberflächlicher Bildung und ohne Beobachtungsgabe, daher als Schriftsteller ohne Bedeutung, ging 1837 zum Protestantismus über u. heirathete; st. 1855 im April.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Hugo</hi>, Gust., ein um das römische Recht und dessen Geschichte sehr verdienter Gelehrter, geb. 1764 zu Lörrach im Badischen, wurde schon 1786 Lehrer des Erbprinzen von Dessau, 1788 Prof. der Rechte zu Göttingen, 1792 ordentl. Prof. u. Mitglied des Spruchcollegiums, 1819 Geh. Justizrath u. starb 1844. Was Leibnitz und Püttner u. a. gerathen, that H.: er behandelte das röm. Recht nicht mehr nach der Ordnung der Pandecten, sondern systematisch, die Rechtsgeschichte aber chronologisch; Haubold, Savigny u. a. traten in seine Fußtapfen. Das Naturrecht faßte er als eine Philosophie des positiven Rechtes auf und hatte er auch paradoxe Ansichten z. B. die Sklaverei sei eine ganz rechtliche Einrichtung, so war doch seine Ansicht: das von der Moral getrennte Naturrecht laufe auf eine Todtschlagsmoral hinaus, nichts weniger als ungereimt. Seine vielen Lehrbücher erlebten viele Auflagen, haben aber seit etwa 20 Jahren andern Platz gemacht. Wir erwähnen nur das von ihm gegründete &#x201E;Civilist. Magazin&#x201C;, 1790&#x2013;1832, 6 B.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Hugo</hi>, Victor Marie, einer der einflußreichsten und bei uns mehr als genügend
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[363/0364] vor, wird 1589 Kronerbe, schlägt seine Gegner nieder, wird nach Heinrichs III. Ermordung König und schneidet dem Krieg seinen Nerv ab, indem er 1593 wiederum katholisch u. von Paris (die Pariser Ligue und Barricaden hatten ihm zuletzt am meisten zu schaffen gemacht), ebenfalls anerkannt wird und das berühmte Edict von Nantes erläßt (13. Apr. 1598). Weil viele H. den Protestantismus als ausschließliche Staatsreligion anerkannt wissen, andere Frankreich als Republik, die meisten immer u. überall Beeinträchtigungen des Edictes von Nantes sehen wollten, waren viele H. mit den 92 offenen, 38 geheimen Artikeln und den 3 königl. Gnadenbriefen des Edictes noch keineswegs zufrieden, sondern unterstützten 1615 den Aufstand Condéʼs, begannen unter Aufstachelungen der Engländer wiederum Krieg, 1621 unter Rohan u. Soubise, 1626 von La Rochelle aus und ruhten nicht, bis Richelieu im Herbst 1628 La Rochelle eroberte u. ihnen im Frieden von Alais 1629 die letzten festen Plätze nahm, damit die polit. Gefährlichkeit der H. brach und diese als Secte ruhig gewähren ließ. Erst als Ludwig XIV. auf der Höhe seines Ruhmes seine Allmacht durch Errichtung einer Staatskirche (s. Gallikanische Kirche) vollenden und doch zugleich den Ruhm eines kirchlichen Eiferers erringen wollte, entzog er den H. allmälig ihre Rechte, suchte sie gewaltsam zu bekehren (siehe: Dragonaden) und schadete Frankreich sehr durch die Aufhebung des Edictes von Nantes (23. Okt. 1658), ohne daß Religion und Kirche etwas dadurch gewonnen hätten (vgl. Camisarden). Im 18. Jahrh. wurde 1724 ein strenges Gesetz gegen die Duldung der H. und 1745, nachdem die H. ohne Scheu eine Nationalsynode abgehalten hatten, ein wahrhaft drakonisches gegen sie erlassen, aber es blieb unausgeführt u. Ludwig XVI., der schon 1777 den protest. Necker zum Generalcontroleur der Finanzen gemacht, gewährte 1787 durch ein Edict den H. mittelbare Anerkennung. Die Nationalversammlung von 1789 gewährte allgemeine Religionsfreiheit, der Code Napoléon den H. u. Juden bürgerl. u. polit. Gleichberechtigung mit den Katholiken und dabei ist es im Ganzen bis heute verblieben, nur daß nach der Restauration die H. über Anfeindung und Beeinträchtigungen, nach der Julirevolution die Katholiken über Bevorzugung der H. und Juden häufig klagten. Vgl. Capefigue: Histoire de la réforme, de la ligue et du règne de Henri IV; Barthold: Deutschland u. die H., Geschichte des Einflusses der Deutschen auf Frankreichs kirchl. u. bürgerl. Verhältnisse etc., Bremen 1848 ff.; s. d. Art. Frankreich Bd. II. S. 759 ff. Hugi, Franz Joseph, schweiz. Naturforscher, geboren 1795 zu Grenchen im Kanton Solothurn, kath. Geistlicher, seit 1833 Prof. am Lyceum zu Solothurn, fleißiger Bergreisender u. Sammler der Juraversteinerungen, als Naturforscher mit viel Phantasie, oberflächlicher Bildung und ohne Beobachtungsgabe, daher als Schriftsteller ohne Bedeutung, ging 1837 zum Protestantismus über u. heirathete; st. 1855 im April. Hugo, Gust., ein um das römische Recht und dessen Geschichte sehr verdienter Gelehrter, geb. 1764 zu Lörrach im Badischen, wurde schon 1786 Lehrer des Erbprinzen von Dessau, 1788 Prof. der Rechte zu Göttingen, 1792 ordentl. Prof. u. Mitglied des Spruchcollegiums, 1819 Geh. Justizrath u. starb 1844. Was Leibnitz und Püttner u. a. gerathen, that H.: er behandelte das röm. Recht nicht mehr nach der Ordnung der Pandecten, sondern systematisch, die Rechtsgeschichte aber chronologisch; Haubold, Savigny u. a. traten in seine Fußtapfen. Das Naturrecht faßte er als eine Philosophie des positiven Rechtes auf und hatte er auch paradoxe Ansichten z. B. die Sklaverei sei eine ganz rechtliche Einrichtung, so war doch seine Ansicht: das von der Moral getrennte Naturrecht laufe auf eine Todtschlagsmoral hinaus, nichts weniger als ungereimt. Seine vielen Lehrbücher erlebten viele Auflagen, haben aber seit etwa 20 Jahren andern Platz gemacht. Wir erwähnen nur das von ihm gegründete „Civilist. Magazin“, 1790–1832, 6 B. Hugo, Victor Marie, einer der einflußreichsten und bei uns mehr als genügend

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:08Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:08Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/364
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/364>, abgerufen am 17.06.2024.