Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.u. s. w., welche das eheliche Leben in der Regel immer auflegt; 4) der Cölibatär bringt seine Neigung zum ehelichen Leben seiner Liebe zu seinen Verwandten, oder Mitbürgern oder Mitmenschen zum Opfer, indem er sich so im Stande glaubt, mehr Gutes zu thun; 5) das Cölibat wird erwählt als Mittel zur christlichen Vollkommenheit (Matth. 19, 11, 12.), um den Willen ganz frei für die Richtung auf Gott zu machen (Virginität, Jungfräulichkeit, im Kloster od. außerhalb dieses Institutes); 6) der Cölibat der kathol. Geistlichen hat seinen innersten Grund in der Virginität der Kirche selbst, in ihrem Gegensatze zu Fleisch und Blut; ferner in dem unter 5 angegebenen Grunde, zuletzt darin, daß die Freiheit der Kirche von unverheiratheten Geistlichen sicherer vertheidigt wird. Es ist falsch, wenn man Gregor VII. die Einführung des Cölibats zuschreibt; in den ersten Zeiten der Kirche heirathete kein Priester nach empfangener Weihe, wohl aber wurden unter Umständen Verheirathete zu Priestern geweiht. Die Concilien von Elvira im Jahr 305, von Neocäsarea u. Ancyra im Jahr 314 machten den Cölibat zur Pflicht für die Priester, durch das von Nicäa 325 wurde das Gebot nicht aufgehoben, sondern dahin bestimmt, daß wohl der Diacon, nicht aber der Priester heirathen durfte. Im Abendlande wurde das kirchliche Gebot strenger aufrecht erhalten als im Morgenlande; erst die nach Karl d. Gr. einbrechende Verwilderung störte auch die kirchliche Ordnung, daher das Concil von Pavia im Jahr 1012, das zu Rom 1063 und die Päpste jener Zeiten das Gebot des Cölibats wieder einschärften, Gregor VII. aber vermochte dasselbe durchzuführen. - In der griech. Kirche ist dem Diacon die Heirath erlaubt, wird er aber als Priester Wittwer, so ist ihm eine neue Heirath verboten; die Bischöfe müssen jedenfalls unverheirathet sein. Ehepacten, Ehescheidung etc., s. Ehe. Ehern, von Kupfer oder Glockengut. Ehingen, württemberg. Oberamtsstadt unweit der Donau in fruchtbarer Gegend mit 3250 E., Gymnasium, kath. niederm Convict, Getreide-, Schaf- und Wollmärkten. Ehre, Anerkennung und Achtung des persönlichen Werthes; unbescholtener Ruf, guter Leumund. Gegensatz davon 1) bei den Römern infamia, turpitudo, levis notae macula; 2) bei den Deutschen im Mittelalter Echt- oder Friedelosigkeit, Rechtlosigkeit, Ehrlosigkeit; 3) jetzt Unehrbarkeit, Anrüchigkeit, theilweise oder gänzliche Ehrlosigkeit (Infamie) als Folge von Verbrechen: jene mindert die Glaubwürdigkeit, schließt aus von der Gemeinschaft ehrbarer Corporationen u. Gesellschaften und vom Betrieb gewisser Berufsarten (z. B. Wirthschaften); diese hebt zudem noch die politischen und gerichtlichen E.nrechte (active und passive Wahlfähigkeit, Zeugen- und Eidesfähigkeit) u. theilweise sogar die privatrechtliche Selbstständigkeit (daher Vormundschaft, Polizeiaufsicht) auf. Außer der menschlichen und bürgerlichen E. kommt noch vor die Standes-E., Adels-E., Soldaten-E., Amts-E. Zum Schutz gegen E.nkränkungen (Injurien, Beschimpfungen, Verläumdungen, Pasquillen) sind die E. verletzungsklagen gegeben, oft vor besonderen E.ngerichten, z. B. beim Adel, Militär u. bei Universitäten. Ehrenämter, unbesoldete Aemter. Ehrenberg, Friedrich, geb. 1776 zu Elberfeld, gest. 1852 als Oberhofprediger in Berlin, fruchtbarer religiöser Schriftsteller für das weibliche vornehmere Publicum; "Handbuch für ästhetische, moralische und religiöse Bildung des Lebens", Elberfeld 1807; "Weiblicher Sinn u. weibliches Leben", Berlin 1809; "Andachtsbuch für Gebildete des weiblichen Geschlechts", Leipzig 1816 etc. Ehrenberg, Christian Gottfried, einer der berühmtesten Naturforscher unserer Zeit, geb. 1795 zu Delitzsch bei Leipzig, studierte zu Leipzig Medicin u. Naturwissenschaften und machte auf Kosten der Akademie zu Berlin 1820 mit Hemprich eine Reise nach Aegypten und Nubien; nach seiner Rückkehr 1826 ward er außerordentlicher Professor der Medicin zu Berlin. Eine Frucht dieser 1. Reise sind die Werke: "Naturgeschichtliche Reisen in den Jahren 1820-25" Bd. 1, Berlin 1828; "Symbolae physicae" (die u. s. w., welche das eheliche Leben in der Regel immer auflegt; 4) der Cölibatär bringt seine Neigung zum ehelichen Leben seiner Liebe zu seinen Verwandten, oder Mitbürgern oder Mitmenschen zum Opfer, indem er sich so im Stande glaubt, mehr Gutes zu thun; 5) das Cölibat wird erwählt als Mittel zur christlichen Vollkommenheit (Matth. 19, 11, 12.), um den Willen ganz frei für die Richtung auf Gott zu machen (Virginität, Jungfräulichkeit, im Kloster od. außerhalb dieses Institutes); 6) der Cölibat der kathol. Geistlichen hat seinen innersten Grund in der Virginität der Kirche selbst, in ihrem Gegensatze zu Fleisch und Blut; ferner in dem unter 5 angegebenen Grunde, zuletzt darin, daß die Freiheit der Kirche von unverheiratheten Geistlichen sicherer vertheidigt wird. Es ist falsch, wenn man Gregor VII. die Einführung des Cölibats zuschreibt; in den ersten Zeiten der Kirche heirathete kein Priester nach empfangener Weihe, wohl aber wurden unter Umständen Verheirathete zu Priestern geweiht. Die Concilien von Elvira im Jahr 305, von Neocäsarea u. Ancyra im Jahr 314 machten den Cölibat zur Pflicht für die Priester, durch das von Nicäa 325 wurde das Gebot nicht aufgehoben, sondern dahin bestimmt, daß wohl der Diacon, nicht aber der Priester heirathen durfte. Im Abendlande wurde das kirchliche Gebot strenger aufrecht erhalten als im Morgenlande; erst die nach Karl d. Gr. einbrechende Verwilderung störte auch die kirchliche Ordnung, daher das Concil von Pavia im Jahr 1012, das zu Rom 1063 und die Päpste jener Zeiten das Gebot des Cölibats wieder einschärften, Gregor VII. aber vermochte dasselbe durchzuführen. – In der griech. Kirche ist dem Diacon die Heirath erlaubt, wird er aber als Priester Wittwer, so ist ihm eine neue Heirath verboten; die Bischöfe müssen jedenfalls unverheirathet sein. Ehepacten, Ehescheidung etc., s. Ehe. Ehern, von Kupfer oder Glockengut. Ehingen, württemberg. Oberamtsstadt unweit der Donau in fruchtbarer Gegend mit 3250 E., Gymnasium, kath. niederm Convict, Getreide-, Schaf- und Wollmärkten. Ehre, Anerkennung und Achtung des persönlichen Werthes; unbescholtener Ruf, guter Leumund. Gegensatz davon 1) bei den Römern infamia, turpitudo, levis notae macula; 2) bei den Deutschen im Mittelalter Echt- oder Friedelosigkeit, Rechtlosigkeit, Ehrlosigkeit; 3) jetzt Unehrbarkeit, Anrüchigkeit, theilweise oder gänzliche Ehrlosigkeit (Infamie) als Folge von Verbrechen: jene mindert die Glaubwürdigkeit, schließt aus von der Gemeinschaft ehrbarer Corporationen u. Gesellschaften und vom Betrieb gewisser Berufsarten (z. B. Wirthschaften); diese hebt zudem noch die politischen und gerichtlichen E.nrechte (active und passive Wahlfähigkeit, Zeugen- und Eidesfähigkeit) u. theilweise sogar die privatrechtliche Selbstständigkeit (daher Vormundschaft, Polizeiaufsicht) auf. Außer der menschlichen und bürgerlichen E. kommt noch vor die Standes-E., Adels-E., Soldaten-E., Amts-E. Zum Schutz gegen E.nkränkungen (Injurien, Beschimpfungen, Verläumdungen, Pasquillen) sind die E. verletzungsklagen gegeben, oft vor besonderen E.ngerichten, z. B. beim Adel, Militär u. bei Universitäten. Ehrenämter, unbesoldete Aemter. Ehrenberg, Friedrich, geb. 1776 zu Elberfeld, gest. 1852 als Oberhofprediger in Berlin, fruchtbarer religiöser Schriftsteller für das weibliche vornehmere Publicum; „Handbuch für ästhetische, moralische und religiöse Bildung des Lebens“, Elberfeld 1807; „Weiblicher Sinn u. weibliches Leben“, Berlin 1809; „Andachtsbuch für Gebildete des weiblichen Geschlechts“, Leipzig 1816 etc. Ehrenberg, Christian Gottfried, einer der berühmtesten Naturforscher unserer Zeit, geb. 1795 zu Delitzsch bei Leipzig, studierte zu Leipzig Medicin u. Naturwissenschaften und machte auf Kosten der Akademie zu Berlin 1820 mit Hemprich eine Reise nach Aegypten und Nubien; nach seiner Rückkehr 1826 ward er außerordentlicher Professor der Medicin zu Berlin. Eine Frucht dieser 1. 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Es ist falsch, wenn man Gregor VII. die Einführung des Cölibats zuschreibt; in den ersten Zeiten der Kirche heirathete kein Priester nach empfangener Weihe, wohl aber wurden unter Umständen Verheirathete zu Priestern geweiht. Die Concilien von Elvira im Jahr 305, von Neocäsarea u. Ancyra im Jahr 314 machten den Cölibat zur Pflicht für die Priester, durch das von Nicäa 325 wurde das Gebot nicht aufgehoben, sondern dahin bestimmt, daß wohl der Diacon, nicht aber der Priester heirathen durfte. Im Abendlande wurde das kirchliche Gebot strenger aufrecht erhalten als im Morgenlande; erst die nach Karl d. Gr. einbrechende Verwilderung störte auch die kirchliche Ordnung, daher das Concil von Pavia im Jahr 1012, das zu Rom 1063 und die Päpste jener Zeiten das Gebot des Cölibats wieder einschärften, Gregor VII. aber vermochte dasselbe durchzuführen. – In der griech. 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Ehepacten, Ehescheidung etc., s. Ehe.
Ehern, von Kupfer oder Glockengut.
Ehingen, württemberg. Oberamtsstadt unweit der Donau in fruchtbarer Gegend mit 3250 E., Gymnasium, kath. niederm Convict, Getreide-, Schaf- und Wollmärkten.
Ehre, Anerkennung und Achtung des persönlichen Werthes; unbescholtener Ruf, guter Leumund. Gegensatz davon 1) bei den Römern infamia, turpitudo, levis notae macula; 2) bei den Deutschen im Mittelalter Echt- oder Friedelosigkeit, Rechtlosigkeit, Ehrlosigkeit; 3) jetzt Unehrbarkeit, Anrüchigkeit, theilweise oder gänzliche Ehrlosigkeit (Infamie) als Folge von Verbrechen: jene mindert die Glaubwürdigkeit, schließt aus von der Gemeinschaft ehrbarer Corporationen u. Gesellschaften und vom Betrieb gewisser Berufsarten (z. B. Wirthschaften); diese hebt zudem noch die politischen und gerichtlichen E.nrechte (active und passive Wahlfähigkeit, Zeugen- und Eidesfähigkeit) u. theilweise sogar die privatrechtliche Selbstständigkeit (daher Vormundschaft, Polizeiaufsicht) auf. Außer der menschlichen und bürgerlichen E. kommt noch vor die Standes-E., Adels-E., Soldaten-E., Amts-E. Zum Schutz gegen E.nkränkungen (Injurien, Beschimpfungen, Verläumdungen, Pasquillen) sind die E. verletzungsklagen gegeben, oft vor besonderen E.ngerichten, z. B. beim Adel, Militär u. bei Universitäten.
Ehrenämter, unbesoldete Aemter.
Ehrenberg, Friedrich, geb. 1776 zu Elberfeld, gest. 1852 als Oberhofprediger in Berlin, fruchtbarer religiöser Schriftsteller für das weibliche vornehmere Publicum; „Handbuch für ästhetische, moralische und religiöse Bildung des Lebens“, Elberfeld 1807; „Weiblicher Sinn u. weibliches Leben“, Berlin 1809; „Andachtsbuch für Gebildete des weiblichen Geschlechts“, Leipzig 1816 etc.
Ehrenberg, Christian Gottfried, einer der berühmtesten Naturforscher unserer Zeit, geb. 1795 zu Delitzsch bei Leipzig, studierte zu Leipzig Medicin u. Naturwissenschaften und machte auf Kosten der Akademie zu Berlin 1820 mit Hemprich eine Reise nach Aegypten und Nubien; nach seiner Rückkehr 1826 ward er außerordentlicher Professor der Medicin zu Berlin. Eine Frucht dieser 1. Reise sind die Werke: „Naturgeschichtliche Reisen in den Jahren 1820–25“ Bd. 1, Berlin 1828; „Symbolae physicae“ (die
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